Golf 3 abgemeldet nach Polizei Kontrolle, Käufer will anmelden Tüv?

VW Golf 3 (1H)

Hallo liebe community,
Ich habe da ein kleines Problem, ich habe mir einen Golf 3 1,6 Liter AEE gekauft, der Verkäufer wies mich darauf hin dass das Auto abgemeldet wurde nachdem er damit in einer Polizeikontrolle war und folgende Mängel festgestellt wurden.

Mängel:
- 5mm Zu tief
- Öl ablassschraube Ölt

Wie ist das jetzt, muss ich den Wagen nach der Anmeldung vorführen beim TÜV oder kann ich den ganz normal anmelden und damit fahren?
In weiser Voraussetzung natürlich dass die Fehler behoben wurden.

Bin um jede Hilfe dankbar

Beste Antwort im Thema

Servus Jungs, hat alles mehr oder weniger geklappt, bin zur anmeldestelle gefahren, hab das Auto anmelden wollen, dann kam gleich, von der netten Dame(Blond, 22, Schlank, körbchengröße 85b)
"Das Fahrzeug muss nach Paragraph 5 vorgeführt werden", ich:"Alles klar, Auto steht draußen können wir grad mal machen".
Abnahme hat mich 80€ gekostet.

Danke an jene dir mit wirklich Helfen konnten! 🙂

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Ach so, ja ist ein Gewinde fahrwerk von KW drinnen Laut parieren, hochgedreht wurde er Öl Problem ist auch Behoben

Zitat:

@SixxDroid schrieb am 10. Februar 2017 um 15:31:57 Uhr:


Ach so, ja ist ein Gewinde fahrwerk von KW drinnen Laut parieren, hochgedreht wurde er Öl Problem ist auch Behoben

Na dann viel Spaß mit dem Auto und immer schön Knitterfrei !😉

PS:
Mach mal vorn die Plasteradkästen unten ab und hol die Blumenerde aus den Kotflügelecken /Schwellerspitzen

-doppelpost-

Zitat:

@trixi1262 schrieb am 10. Feb. 2017 um 16:10:25 Uhr:


Na dann viel Spaß mit dem Auto und immer schön Knitterfrei !??

PS:
Mach mal vorn die Plasteradkästen unten ab und hol die Blumenerde aus den Kotflügelecken /Schwellerspitzen

DANKE! & Eben so auch Knitzerfreie Fahrt :'D

Und die Blumenerde wird entfernt Meister 😁

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Zitat:

@SixxDroid schrieb am 10. Februar 2017 um 16:48:19 Uhr:



Zitat:

@trixi1262 schrieb am 10. Feb. 2017 um 16:10:25 Uhr:


Na dann viel Spaß mit dem Auto und immer schön Knitterfrei !??

PS:
Mach mal vorn die Plasteradkästen unten ab und hol die Blumenerde aus den Kotflügelecken /Schwellerspitzen

DANKE! & Eben so auch Knitzerfreie Fahrt :'D

Und die Blumenerde wird entfernt Meister 😁

Sehr gut, aber Bitte auch an den Rostschutz denken, sonst sind binnen kurzer Zeit die Schwellerspitzen durch.
Schönes Wochenende😉

Servus Jungs, hat alles mehr oder weniger geklappt, bin zur anmeldestelle gefahren, hab das Auto anmelden wollen, dann kam gleich, von der netten Dame(Blond, 22, Schlank, körbchengröße 85b)
"Das Fahrzeug muss nach Paragraph 5 vorgeführt werden", ich:"Alles klar, Auto steht draußen können wir grad mal machen".
Abnahme hat mich 80€ gekostet.

Danke an jene dir mit wirklich Helfen konnten! 🙂

Vermutlich dieser §:

https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/BJNR013900011.html

§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kann die die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
(2) Ist der Betrieb eines Fahrzeugs, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, untersagt, hat der Eigentümer oder Halter das Fahrzeug nach Maßgabe des § 14 außer Betrieb setzen zu lassen oder der Zulassungsbehörde nachzuweisen, dass die Gründe für die Beschränkung oder Untersagung des Betriebs nicht oder nicht mehr vorliegen. Der Halter darf die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn der Betrieb des Fahrzeugs nach Absatz 1 untersagt ist oder die Beschränkung nicht eingehalten werden kann.
(3) Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass
1.
ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgelegt oder
2.
das Fahrzeug vorgeführt
wird. Wenn nötig, kann die Zulassungsbehörde mehrere solcher Anordnungen treffen.

Genau

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