ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Glühkerze defekt, haftet Händler?

Glühkerze defekt, haftet Händler?

Themenstarteram 4. April 2013 um 13:28

Hallo,

haben uns letzte Woche einen A180CDI BJ 10/2006 mit 93TKM bei einem "Fähnchenhändler" gekauft. Nach der Heimfahrt haben wir am nächsten Tag festgestellt, dass eine Glühkerze defekt ist. Dies merkt man erst, wenn der Wagen kalt ist, dann leuchtet die Glühwendelanzeige nach dem Motorstart für einige Minuten nach. Im warmen Zustand ist alles ok.

Da die Reparatur nicht ganz billig sein soll (ca 500€) frag ich mich, ob da der Händler dafür im Rahmen einer Gewährleistung haftet?? Habe den Händler natürlich sofort darüber informiert, er sagt, dass sei Verschleiß und ausserdem "könnte es ja auch erst während der Heimfahrt kaputt gegangen sein". Hat er recht?

Bei der Probefahrt haben wir nichts bemerkt, da der Wagen kurz gefahren wurde, als wir ankamen, da war der Motor schon vorgewärmt.

Grüße Busy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

7 Jahre altes Auto beim Fähnchenhändler billig geschossen.

 

Und dann perfekte Mängelfreiheit verlangen.

Ist nur legitim und ein Anspruch darauf besteht. Dies muss auch der Händler wissen und seine Preise entsprechend kalkulieren, macht er dies nicht und gelangt an Kunden mit entsprechendem Wissen hat der Händler eben Pech gehabt.

Übrigens sind die Autos beim Fähnchenhändler nicht zwangsläufig Schnäppchen, was die teilweise an Preisen für Gammelkisten abrufen hat mich schon oft verwundert.

Ich bleibe auf meinem Standpunkt: Will ich eine ordentliche Gewährleistung und evtl. optional eine Garantie gehe ichnzum "richtigen" Händler meines Vertrauens bzw. Mit gutem Ruf und weiß, dass sich dies auf den Preis auswirkt.

Brauche ich das nicht kaufe ich lieber von Privat und gehe ein gewisses Risiko ein, fühle dem Auto und dem Verkäufer im Vorfeld auf den Zahn. Dafür spare ich dann entsprechend zum Händler Geld und kann dieses zurücklegen.

Beim Fähnchenhändler habe ich theoretisch die gleichen Rechte wie im Autohaus, aber die Praxis zeigt, dass es oftmals eben mit Ärger, Aufwand und Zeit verbunden ist.

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Weshalb ich selbst als geschickter Laie das nicht machen würde. Ich habe mal eine festgebrannte Lambdasonde erneuert - nie wieder. ;)

Hätte auch in einem undichten Krümmer enden können.

Und manche Glühkerzen sitzen nach 150.000 km aufwärts so bombenfest - das soll mal schön ein Werkstattmensch machen, der schon öfters mal eine Glühkerze gemacht hat.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Weshalb ich selbst als geschickter Laie das nicht machen würde. Ich habe mal eine festgebrannte Lambdasonde erneuert - nie wieder. ;)

Hätte auch in einem undichten Krümmer enden können.

Und manche Glühkerzen sitzen nach 150.000 km aufwärts so bombenfest - das soll mal schön ein Werkstattmensch machen, der schon öfters mal eine Glühkerze gemacht hat.

cheerio

Wenn da mit selbermachen was daneben geht, kommt die Erkenntnis zu spät, dass die Werkstätte doch peiswert "den Preis Wert" gewesen wäre.

Wie gesagt, bei Zahnriemen usw., dafür gibts Winkelscheiben, Nm-Schlüssel, Arretierschablonen für die Nockenwellenräder, Markierungen usw.

Und bei festgerosteten Schrauben kann man mit Körner und Hammer noch was machen (die Schraube seitlich aufschlagen z.B.) und da macht man die meisten Schrauben eh neu.

Aber wenn der Krümmer oder der Kopf die Kerze oder sowas über Jahre dermaßen festgebacken haben, dass ich nur noch mit Lötlampe und Gewalt drankomme, dann ist das eher was für Magier oder Naturtalente in einer richtigen Werkstatt. ;)

Das war mir eine Lehre. :)

Also selbst wenn man es könnte - dafür gibt es eine Gewährleistung und man will irgendwann auch mal ein Auto haben, an dem man nichts selbst oder ständig machen muss.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Also selbst wenn man es könnte - dafür gibt es eine Gewährleistung...

naja, wenn die werkstatt die kerze abbricht etc. und der kopf runter muss, setzen die das natürlich auch auf die rechnung!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

naja, wenn die werkstatt die kerze abbricht etc. und der kopf runter muss, setzen die das natürlich auch auf die rechnung!

Bzw. wenn sie es nicht ohne Gewalt schaffen kommen sie auf dich zu und lassen es bleiben wenn du das Risiko nicht trägst.

Wenn sie es einfach so kaputt machen ohne dich zu benachrichtigen ist das nicht in Ordnung.

Schliesslich musst du das als Kunde abwägen können. Ich fahr lieber mit einer kaputten Kerze als den Kopf abzuschrauben.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez

Ich fahr lieber mit einer kaputten Kerze als den Kopf abzuschrauben.

Falls das Auto denn dann noch fährt würde ich es ebenso machen, fraglich ist ob ich die Wahl hätte.

Alles was z.B. bei einem Euro 5 oder 6 Fahrzeug abgasrelevant ist schickt das Fahrzeug in den Notlauf, und eine defekte Glühkerze gehört zweifelsohne in diese Kategorie.

am 11. April 2013 um 12:11

Die Gewährleistung greift hier. Es ist ein Irrglaube, daß die Gewährleistung bei Verschleißteilen aussetzt. Hier gelten aber andere Bedingungen. Eine neu verbaute Bremsscheibe, die 2km weiter bricht, fällt auch unter die Gewährleistung. Da der Mangel direkt nach der Heimfahrt aufgetreten ist, sollte eine rechtl. Durchsetzung kein Problem sein (wenn die Zeit nicht 50% der erwarteten Lebensdauer überschritten hat->Alterung).

am 11. April 2013 um 12:23

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

 

Kerzen für das Model bekommt man durchaus auch ab 10,-€ (Beru, Bosch, NGK, etc...)

Wow? Sind die vom LKW gefallen oder uralt gebraucht? Neue Glühkerzen für nen 10er?

:confused:

Öh... Ich frag mich ehr ob die Gluhkerzen für 10€ und mehr aus Gold sind...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Glühkerze defekt, haftet Händler?