ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Glühkerze defekt, haftet Händler?

Glühkerze defekt, haftet Händler?

Themenstarteram 4. April 2013 um 13:28

Hallo,

haben uns letzte Woche einen A180CDI BJ 10/2006 mit 93TKM bei einem "Fähnchenhändler" gekauft. Nach der Heimfahrt haben wir am nächsten Tag festgestellt, dass eine Glühkerze defekt ist. Dies merkt man erst, wenn der Wagen kalt ist, dann leuchtet die Glühwendelanzeige nach dem Motorstart für einige Minuten nach. Im warmen Zustand ist alles ok.

Da die Reparatur nicht ganz billig sein soll (ca 500€) frag ich mich, ob da der Händler dafür im Rahmen einer Gewährleistung haftet?? Habe den Händler natürlich sofort darüber informiert, er sagt, dass sei Verschleiß und ausserdem "könnte es ja auch erst während der Heimfahrt kaputt gegangen sein". Hat er recht?

Bei der Probefahrt haben wir nichts bemerkt, da der Wagen kurz gefahren wurde, als wir ankamen, da war der Motor schon vorgewärmt.

Grüße Busy

Beste Antwort im Thema

Zitat:

7 Jahre altes Auto beim Fähnchenhändler billig geschossen.

 

Und dann perfekte Mängelfreiheit verlangen.

Ist nur legitim und ein Anspruch darauf besteht. Dies muss auch der Händler wissen und seine Preise entsprechend kalkulieren, macht er dies nicht und gelangt an Kunden mit entsprechendem Wissen hat der Händler eben Pech gehabt.

Übrigens sind die Autos beim Fähnchenhändler nicht zwangsläufig Schnäppchen, was die teilweise an Preisen für Gammelkisten abrufen hat mich schon oft verwundert.

Ich bleibe auf meinem Standpunkt: Will ich eine ordentliche Gewährleistung und evtl. optional eine Garantie gehe ichnzum "richtigen" Händler meines Vertrauens bzw. Mit gutem Ruf und weiß, dass sich dies auf den Preis auswirkt.

Brauche ich das nicht kaufe ich lieber von Privat und gehe ein gewisses Risiko ein, fühle dem Auto und dem Verkäufer im Vorfeld auf den Zahn. Dafür spare ich dann entsprechend zum Händler Geld und kann dieses zurücklegen.

Beim Fähnchenhändler habe ich theoretisch die gleichen Rechte wie im Autohaus, aber die Praxis zeigt, dass es oftmals eben mit Ärger, Aufwand und Zeit verbunden ist.

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Es ist davon auszugehen das der Mangel bei Übernahme schon vorhanden war, Gegenteiliges müsste der Händler darlegen.

"eigendlich"....das problem ist das es sich hierbei meiner meinung nach um ein verschleissteil handelt. wen die bremse runter ist oder die reifen dann haftet der händler ja auch nicht für.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

wen die bremse runter ist oder die reifen dann haftet der händler ja auch nicht für.

Dies sieht man vor Kauf.

Hier in diesem Fall konnte der Käufer dies gar nicht vorher feststellen, da der Motor immer schon warm war.

Ich würde sogar soweit gehen, und sagen das war Absicht des Händlers damit dies nicht auffällt.

Themenstarteram 4. April 2013 um 13:58

Eine Glühkerze ist wie eine Zündkerze ein Verschleißteil, das stimmt, auch wie ein Bremsbelag. Ich kann aber als Käufer doch nicht das Auto zerlegen und mir alles anschauen, wo denn ein versteckter Mangel bzw. Defekt ist, da vertraue ich darauf, dass der Händler mir ein mängelfreies Auto verkauft, ansonsten müssen doch die Defekte im Kaufvertrag stehen.

Der Wagen hat noch ein Dekra-Gutachten bekommen, da steht von der Glühkerze nichts, ist ja klar, der Wagen war warm, als er vorgeführt wurde.

Da der Händler sich jetzt schon querstellt, würde ich über den Fahrzeugbrief den Vorbesitzer versuchen zu kontaktieren.

Ich sehe den Händler klar in der Gewährleistungspflicht, aber die kennen natürlich viele Wege nach Rom...bzw. aus Rom raus. :D

Mit so einem Händler hatte ich auch schon zu tun. Da heißt es hartnäckig bleiben. Leider.

Ich würde auch den Vorbesitzer kontaktieren, da ich persönlich vermute, die Glühkerze war vorher schon nicht i.O.

Der Händler müsste beweisen, dass die Glühkerze vorher i.O. war. Und wenn er explizit ein warmes Fahrzeug vorgestellt hat, kann er das ja schlecht.

Bei mir wurde auch zähneknirschend wegen eines Thermostaten eingelenkt, der in der Stadt bei der Probefahrt nicht auffiel, erst außerorts und als ich morgens damit zur Arbeit fuhr, wo die Temperaturen niedrig einstellig waren, jedoch gegen Mittag fast 20°C erreichten.

cheerio

Zitat:

Original geschrieben von Busy1979

Bei der Probefahrt haben wir nichts bemerkt, da der Wagen kurz gefahren wurde, als wir ankamen, da war der Motor schon vorgewärmt.

Warum wohl? :rolleyes:

Ein paar Möglichkeiten, die mir einfallen:

- einigt euch

- gebt den Fall einem Anwalt (kostenlose Erstberatung gibt es bei diversen Autoclubs)

- vielleicht einmal beim KFZ-Handwerk oder einer Schiedsstelle den Fall schildern

Ein Anwalt oder Fachmann sagt dir auch verbindlich wie du jetzt weiter vorgehen kannst. :)

Wie du siehst ist man sich hier nämlich wieder uneins (wie immer) und naja, das ist ja hier auch nicht verbindlich, eine Rechtsberatung auch gar nicht erlaubt. ;)

Was mir noch einfällt, rein formal:

Alles schriftlich machen, das ganze möglichst zeitnah und Zeugen bereit halten. Am Ende will sonst nur wieder keiner was gewusst haben. :o

Themenstarteram 4. April 2013 um 14:07

Ich bin in keinem Autoclub und hab auch keine Verkehrsrechtsschutz...

Ich versuch erstmal, den Vorbesitzer zu kontaktieren, vielleicht weiß er ja was.

Mensch, so ein schönes Auto und nun das...

Fordere schriftlich den Händler auf den Mangel zu beseitigen, dann hast Du etwas in der Hand das Du den Mangel gleich am nächsten Tag, als es dir erstmalig möglich war den Mangel zu bemerken, den Händler darüber informiertest.

Zeugen darüber, dass der Mangel am nächsten Tag vorlag sind von großen Vorteil.

Themenstarteram 4. April 2013 um 14:23

OK, der Vorbesitzer geht grad nicht ans Telefon, versuch es später nochmal.

Eine Zeugin hab ich natürlich, meine Frau. Und auch noch meinen Schwiegervater, der beim Kauf dabei war.

Zitat:

Original geschrieben von Busy1979

Hat er recht?

die glühkerze kann tatsächlich erst auf eurem heimweg kaputt gegangen sein - ist dies der fall, haftet der händler nicht!

allerdings ist der händler in der nachweispflicht, d.h. er muss euch beweisen das die glühkerze beim verkauf noch funktioniert hat...vorteil für ihn sind der wisch von der dekra und der umstand dass das bei der probefahrt/verkauf nicht aufgefallen ist.

Allerdings war das Fahrzeug auch warm, zu beiden Prüfzeitpunkten, beim Check und bei der Probefahrt. Und eine Glühkerze fällt ja eben bei kaltem Motor deutlich auf.

So einfach ist das dann auch wieder nicht.

Ich wäre bei einem warmgefahrenen Auto zur Probefahrt schon misstrauisch. Weil sich u.A. Kompressionsprobleme, Vorglühen, Kopfdichtungssachen bei warmem Motor nicht äußern wie eben kalt.

Wer sich als Verkäufer möglichst drücken bzw. keine Diskussionen haben will, muss dann aber auch ehrlich sein und dem Interessenten das Auto so zur Verfügung stellen, dass der in der Lage ist, alle Fahrsituationen nachbilden zu können.

Und nicht lauwarm hinstellen, um damit was zu vertuschen.

cheerio

Themenstarteram 5. April 2013 um 15:43

So, nun habe ich den Vorbesitzer kontaktiert, er kennt den Defekt. Auch ihm ist aufgefallen, dass der Wagen nach dem Starten nachglüht/leuchtet. Er hat sich nichts dabei gedacht weil er dachte, im kalten Zustand würde der Motor noch etwas "nachhelfen".

Werde jetzt mal den Händler mit meiner "Erkenntnis" konfrontieren und es ihm alles genau schriftlich schicken mit der Aufforderung, den Mangel/Defekt zu beheben.

Gruß Busy

am 5. April 2013 um 15:59

Hallo TE, :) , was bitte soll an dem Glühkerzenwechsel inkl. der Glühkerze den Betrag von wie du schreibst 500€ !! ausmachen ??Für den Betrag,bekommst du,je nachdem was du für ein Auto du nun hast min.3 komplettsätze der Glühkerzen.Diese kannst du sogar,etwas handwerkliches Geschick auch selbst auswechseln.Denn dieser Betrag ist vieeel zu hoch,für einen Glühkerzenwechsel (Wucherpreis).

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Glühkerze defekt, haftet Händler?