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Gleiche Felgen - andere Reifengröße

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 12:03

Guten Tag,

ich habe mir vor Kurzem mein erstes Auto gekauft und eine Frage dazu. Habe per Google keine befriedigende Antwort finden können.

Ich fahre einen 2004/2005er Volkswagen Passat 3BG 1.6 als Limousine.

Dieser kam mit Ganzjahresreifen auf Stahlfelgen. Die Reifen sind 195/65R15 91H.

Im Fahrzeugschein ist unter 15 bei beiden Achsen ebenfalls 195/65R15 91H eingetragen, sonst nichts.

Nun habe ich mir gebrauchte Alufelgen (original VW Felgen "Wellington" - 3B0601025K) gekauft, darauf sind abgefahrene Sommerreifen mit 205/60R15 91V.

Wenn ich es richtig verstanden habe, darf ich mit meinem Passat ja nur 195/65R15 91H Reifen fahren.

Nun habe ich vor, mir gebrauchte 195/65R15 91H Winterreifen zu kaufen und auf die Wellington-Felgen aufbringen zu lassen. Damit dürfte ich ja dann legal und ohne weitere Eintragung fahren?

Gibt es denn ein Problem, wenn ich 195/65R15 91H auf Felgen aufziehe, auf denen vorher 205/60R15 91V Reifen waren? Muss ich sonst noch etwas beachten?

Danke und Grüße

Dave

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Im alten Brief stehen ja auch zwei erlaubte Reifenmaße drin,

… und unter Bemerkungen die dazu gehörenden Felgen + weitere Reifen und Felgengrößen.

Zitat:

in meinem neuen Schein nur die 195er. Hat da einen bestimmten Grund?

Bei neuen Fahrzeugen gibt's die sogenannte COC mit allen Daten. Bei älteren Fahrzeugen erhält man den alten, entwertete Brief zurück.

Alle darin stehenden Rad-/Reifenkombinationen sind weiterhin gültig.

Wenn du Bedenken hast, leg dir eine Kopie ins Auto.

Zitat:

Früher war die geringere Reifenbreite für die WR und die breiteren für die SommerRäder.

Alle Größen dürfen sowohl als Winter- oder Sommerreifen gefahren werden. Der Zusatz M+S bedeutet nur, das die Kombination für Schneeketten zugelassen ist.

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Der Freundliche wird dir gern über die zulässigen Größen Auskunft geben.

das sollte alles im Brief stehen. 205/60R15 ist auch möglich und sollte eingetragen sein. Ob du gegeneinander tauschen kannst, solltest du auch dem Schein entnehmen, dort stehen die freigegebenen Kombis drin.

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 12:28

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 1. Oktober 2017 um 14:20:59 Uhr:

das sollte alles im Brief stehen. 205/60R15 ist auch möglich und sollte eingetragen sein. Ob du gegeneinander tauschen kannst, solltest du auch dem Schein entnehmen, dort stehen die freigegebenen Kombis drin.

Wo finde ich denn die weiteren Angaben bei Schein und Brief?

Im Schein stehen hald bei 15.1 und 15.2 Reifengrößen drin. Auf dem Brief habe ich nichts derartiges gefunden.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 1. Oktober 2017 um 14:20:59 Uhr:

das sollte alles im Brief stehen. 205/60R15 ist auch möglich und sollte eingetragen sein. Ob du gegeneinander tauschen kannst, solltest du auch dem Schein entnehmen, dort stehen die freigegebenen Kombis drin.

Das was du schreibst ist absolut falsch! im Schein steht nur eine Reifengröße, alternativ eine Mischbereifung drin. Und einfach sagen 205er ist auch möglich - so was geht gar nicht.

Eine Felgenbreite ist im Regelfall im Schein nicht angegeben - ist aber von großer Bedeutung welche Reifenbreite du drauf machen darfst

@ TE: deine neu gekauften Felgen sind exakt die richtigen Felgen für deinen Passat. Ob aber die Felgenbreite (z.B.7J) dieser Alus mit 195er gefahren werden kannst - kann dir dein Reifenservice vor Ort oder deine VW Werkstatt genau sagen.

oder schau hier nach: http://www.reifen-verband.de/reifen-technik/felgen-tabelle

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 13:05

Zitat:

@ TE: deine neu gekauften Felgen sind exakt die richtigen Felgen für deinen Passat. Ob aber die Felgenbreite (z.B.7J) dieser Alus mit 195er gefahren werden kannst - kann dir dein Reifenservice vor Ort oder deine VW Werkstatt genau sagen.

oder schau hier nach: http://www.reifen-verband.de/reifen-technik/felgen-tabelle

Erst einmal Danke für deine Antwort.

Die Alufelgen sind 7Jx15H2 ET37.

Auf 7 Zoll Felgen passen laut der Tabelle Reifen mit 195er Breite noch drauf. Das müsste also passen.

Sonst wäre der Reifenquerschnitt hald noch anders. Jetzt sind auf den Alus Reifen mit 60, aber ich würde 195er mit Reifenquerschnitt 65 montieren.

Macht das hier noch einen Unterschied, oder kommt es nur auf die Reifenbreite an, ob die Radkomponenten zusammenpassen?

Grüße

Zitat:

Erst einmal Danke für deine Antwort.

Die Alufelgen sind 7Jx15H2 ET37.

Macht das hier noch einen Unterschied, oder kommt es nur auf die Reifenbreite an, ob die Radkomponenten zusammenpassen?

Grüße

Ja es kommt nur auf die Reifenbreite an.

du darfst bzw. musst 195 / 65 Reifen montieren - halt die Größe die im Schein steht

Zitat:

du darfst bzw. musst 195 / 65 Reifen montieren - halt die Größe die im Schein steht

In der COC bzw. im alten Brief (den man bei der Ummeldung entwertet zurückbekommt), evtl. auch in der BA, stehen die zulässigen VW- Rad-/Reifenkombinationen.

Nur die Reifengröße reicht nicht.

Das müssten die zulässigen Größen sein:

6.0×15 ET 37 195/65 R15

6.0×15 ET 45 195/65 R15

7.0×15 ET 37 205/60 R15

6.0×16 ET 40 205/55 R16

7.0×16 ET 37 205/55 R16

Also: 205-er Reifen

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 14:11

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 1. Oktober 2017 um 15:45:13 Uhr:

Zitat:

du darfst bzw. musst 195 / 65 Reifen montieren - halt die Größe die im Schein steht

In der COC bzw. im alten Brief (den man bei der Ummeldung entwertet zurückbekommt), evtl. auch in der BA, stehen die zulässigen VW- Rad-/Reifenkombinationen.

Nur die Reifengröße reicht nicht.

Das müssten die zulässigen Größen sein:

6.0×15 ET 37 195/65 R15

6.0×15 ET 45 195/65 R15

7.0×15 ET 37 205/60 R15

6.0×16 ET 40 205/55 R16

7.0×16 ET 37 205/55 R16

Also: 205-er Reifen

Danke für den Hinweis, den alten Brief habe ich tatsächlich noch.

Sind alle darin aufgeführten Felgenmaße zulässig oder nur in Kombination mit den "passenden" Reifen?

Im alten Brief stehen ja auch zwei erlaubte Reifenmaße drin, in meinem neuen Schein nur die 195er. Hat da einen bestimmten Grund?

Zitat:

 

Danke für den Hinweis, den alten Brief habe ich tatsächlich noch.

Im alten Brief stehen ja auch zwei erlaubte Reifenmaße drin, in meinem neuen Schein nur die 195er. Hat da einen bestimmten Grund?

Früher war die geringere Reifenbreite für die WR und die breiteren für die SommerRäder.

Wenn es sich um für den Passat zugelassenen VW-Räder handelt, sind nur die Kombinationen zulässig. (Wenn's legal sein soll).

Andere Kombinationen -> TÜV-Abnahme (vorher klären) + Eintragung in die Papiere.

Für Zubehörräder gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Radgutachten.

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 14:24

Zitat:

@RHM3 schrieb am 1. Oktober 2017 um 16:18:46 Uhr:

Zitat:

 

Danke für den Hinweis, den alten Brief habe ich tatsächlich noch.

Im alten Brief stehen ja auch zwei erlaubte Reifenmaße drin, in meinem neuen Schein nur die 195er. Hat da einen bestimmten Grund?

Früher war die geringere Reifenbreite für die WR und die breiteren für die SommerRäder.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 1. Oktober 2017 um 16:20:27 Uhr:

Wenn es sich um für den Passat zugelassenen VW-Räder handelt, sind nur die Kombinationen zulässig. (Wenn's legal sein soll).

Andere Kombinationen -> TÜV-Abnahme (vorher klären) + Eintragung in die Papiere.

Für Zubehörräder gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Radgutachten.

Also wenn ich mir jetzt Winterreifen 205/60 R15 91H auf die 7J×15H2 ET 37 Felgen packe ist das legal, auch wenn die Größe nicht im neuen Fahrzeugschein steht?

Zitat:

Im alten Brief stehen ja auch zwei erlaubte Reifenmaße drin,

… und unter Bemerkungen die dazu gehörenden Felgen + weitere Reifen und Felgengrößen.

Zitat:

in meinem neuen Schein nur die 195er. Hat da einen bestimmten Grund?

Bei neuen Fahrzeugen gibt's die sogenannte COC mit allen Daten. Bei älteren Fahrzeugen erhält man den alten, entwertete Brief zurück.

Alle darin stehenden Rad-/Reifenkombinationen sind weiterhin gültig.

Wenn du Bedenken hast, leg dir eine Kopie ins Auto.

Zitat:

Früher war die geringere Reifenbreite für die WR und die breiteren für die SommerRäder.

Alle Größen dürfen sowohl als Winter- oder Sommerreifen gefahren werden. Der Zusatz M+S bedeutet nur, das die Kombination für Schneeketten zugelassen ist.

Themenstarteram 1. Oktober 2017 um 15:02

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 1. Oktober 2017 um 16:33:18 Uhr:

Zitat:

Im alten Brief stehen ja auch zwei erlaubte Reifenmaße drin,

… und unter Bemerkungen die dazu gehörenden Felgen + weitere Reifen und Felgengrößen.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 1. Oktober 2017 um 16:33:18 Uhr:

Zitat:

in meinem neuen Schein nur die 195er. Hat da einen bestimmten Grund?

Bei neuen Fahrzeugen gibt's die sogenannte COC mit allen Daten. Bei älteren Fahrzeugen erhält man den alten, entwertete Brief zurück.

Alle darin stehenden Rad-/Reifenkombinationen sind weiterhin gültig.

Wenn du Bedenken hast, leg dir eine Kopie ins Auto.

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 1. Oktober 2017 um 16:33:18 Uhr:

Zitat:

Früher war die geringere Reifenbreite für die WR und die breiteren für die SommerRäder.

Alle Größen dürfen sowohl als Winter- oder Sommerreifen gefahren werden. Der Zusatz M+S bedeutet nur, das die Kombination für Schneeketten zugelassen ist.

Verstehe, dann werde ich mich nach 205/60 R15 91H Winterreifen umschauen und mir den alten Schein kopieren.

Nochmal vielen Dank für die Hilfe!

am 1. Oktober 2017 um 16:57

Zitat:

@WarriorDave schrieb am 1. Oktober 2017 um 17:02:22 Uhr:

Verstehe, dann werde ich mich nach 205/60 R15 91H Winterreifen umschauen und mir den alten Schein kopieren.

195/65R15 ist Standardgröße und ist etwas günstiger zu haben.

Mit einem 190km/h Aufkleber am Armaturenbrett kann man auch 91T Winterreifen legal fahren.

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