GLC63 AMG Wertminderung durch Anzahl Halter und Vorschaden
Hallo,
Am 18.01.23 kaufte ich einen Mercedes GLC63 AMG, EZ 03/20, km 107.000 für 59.976 € bei einem Mercedes-Vertragshändler. Der Wagen wurde als 1. Hand und Unfallfrei angeboten und auch laut Rechnung/Kaufvertrag so verkauft. Im Verkaufsgespräch ließ ich mir auch nochmals bestätigen, dass das Fahrzeug Unfallfrei sei.
Erst nach dem Kauf stellte sich dann zweifelsfrei heraus, dass der Wagen zwei Vorbesitzer und einen reparierten Vorschaden von 5.217,38€ hatte.
Meine Frage: Wie hoch ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert?
Mit Schreiben vom heutigen Tage teilte ich dem Autohaus mit, dass man mir aus Unwissenheit oder Absicht den zweiten Besitzer und den Vorschaden unterschlagen habe und schlug als Ausgleich für die Wertminderung einen Kaufpreiserlass von 1000,- € vor. Hierauf teilte mir der Vertragshändler desweitern noch telefonisch mit, dass er vom Kaufvertrag zurücktreten will und ich ihm das Auto zurückgeben soll und er mir den Kaufpreis von 59.976, - € zurückerstattet. Ich möchte das Fahrzeug jedoch auf keinen Fall zurückgeben, da mir das Auto sehr gut gefällt.
Meine zweite Frage, kann das Autohaus das Auto zurückverlangen, also vom Kaufvertrag zurücktreten, obwohl ich dies nicht möchte? Ich will es auch nicht unbedingt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, jedoch möchte ich die Wertminderung durch den zweiten Vorbesitzer und des Vorschadens ersetzt haben.
Was meint Ihr? Wie hoch sollte die Wertminderung ausfallen?
14 Antworten
Ich denke bei einem Rechtsanwalt wäre dir besser geholfen.
Gruß MattBilli
Wenn die Vorschäden und die Anzahl der Vorbesitzer tatsächlich stimmen, kann es dir nicht besser pqassieren, den Rückkauf zu 100 % wahrzunehmen. Das ist mir mich eine Zeichen, dass der Händler infomiert war. Auf einen Rechtsstreit will ersich nicht einlassen, die Gefahr ist für ihn zu groß.
Beachten solltest du auch, dass du das Auto ggf. irgendwann verkaufen musst, dann bist du der 3. Vorbesitzer und musst die Vorschäden angebe, da du ja ehrlich bist. Dann wirst du einen großen Verlust einfahren. Auch bei einem evtl. Totalschaden durch Unfall, ob Schuld oder Unschuld, holt dich das Thema auf jeden Fall ein.
Für rund 60T€ gibt es sicher vergleichbare Autos. 1000 € Wertminderung wäre ohnehin viel zu wenig.
Nur war der Händler ein schlechtes Gewissen hat, macht er dir das Rückkaufangebot.
Gruß FRagarwoh
Du hast keine andere Möglichkeit. Entweder lebst du mit dem Unfallschaden. Oder du gibst das Auto zurück. Offensichtlich bist du ja mit dem Auto zufrieden. Da du es ja nicht zurück geben möchtest. Andernfalls ist es ja Kulant, das der Händler das Auto zurück nimmt.
Zitat:
@Omeganus schrieb am 6. Februar 2023 um 04:26:01 Uhr:
Du hast keine andere Möglichkeit. Entweder lebst du mit dem Unfallschaden. Oder du gibst das Auto zurück. Offensichtlich bist du ja mit dem Auto zufrieden. Da du es ja nicht zurück geben möchtest. Andernfalls ist es ja Kulant, das der Händler das Auto zurück nimmt.
Ihm bleibt Ja nichts anderes Übrig da er den Vertrag nicht eingehalten hat...
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Rein rechtlich gesehen handelt es sich bei dem verschwiegenen Unfall um einen Sachmangel. Im Prinzip müsste der Händler ein mangelfreies Fahrzeug liefern, was aber nicht möglich sein wird, da es ja den identischen Gebrauchtwagen nicht nochmal gibt, sodass Unmöglichkeit eintritt.
In dem Fall kannst du die Rechte aus § 437 BGB geltend machen, in dem Fall auch eine Minderung. Die muss im Zweifel durch einen Gutachter bestimmt werden.
Er selbst kann nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wie kommt man auf die Idee dem Händler von sich aus 1000,-€ Wertminderung anzubieten?
Was du brauchst ist ein Gutachter und rechtlichen Beistand. Allerdings weiß ich nicht, ob du dir mit dem Angebot einen Gefallen getan hast. Clever ist auf jeden Fall anders. Man kann sicher das Pferd von hinten aufzäumen. 😉 Aber sinnig ist das nicht.
Ich würde das Teil sofort dem Händler auf den Hof stellen, Geld auszahlen lassen und weg. Es gibt genug Autos ohne Vorgeschichte. Da muss man sich nicht mit so einem Fahrzeug unglücklich machen.
Dem ist beizupflichten. Im Prinzip hat in einem solchen Fall der Käufer die freie Wahl zwischen Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufes) und Minderung. Dein Angebot über 1.000 € Minderung ist sehr bescheiden in Anbetracht der Umstände. Ich verstehe eigentlich nicht, warum der Verkäufer dieses nicht angenommen hat. Da käme er wirklich gut weg.
Daher würde ich auch die vom Verkäufer angebotene Wandlung sofort annehmen. Allerdings ist zu bedenken, dass bei einer Rückgabe des Fahrzeuges der Verkäufer die Rückerstattung um die Nutzungen des Käufer vermindern darf. Schließlich hatte der Käufer ja in dieser Zeit den Nutzungsvorteil. Nach der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen dürfte er in diesem Fall 0,4% pro Tausend km abziehen, bezogen auf den Neuwert, oder auch einen passenden km-Satz.
Wenn er bereit ist, den vollen Kaufpreis zu erstatten - nichts wie hin und Rückgabe vollziehen.
Aus eigener Erfahrung: der Verkäufer muss auch die entstandenen Kosten tragen wie Anmeldung, usw. Und in diesem Fall würde ich zum Anwalt gehen. Denn ein gewerblicher Verkäufer MUSS vorher prüfen!! Und wenn der gewerbliche Verkäufer sogar ein Vertragshändler ist, kann dieser unter der FIN alle Daten, auch die der Vorbesitzer und eventueller Unfallreparaturen abrufen. Kostet dem nur einen Klick. Der ist voll in der Haftung, das ist, mal vorsichtig gesagt, nicht vorschriftsmäßig abgelaufen. Ein Anwalt kann sicher auch was zum Schadensersatz sagen. Und in diesem Fall würde ich mich weigern irgendeine Nutzung zu erstatten. Bei ehrlichem und korrektem Verkauf wäre ja auch keine Nutzung angefallen, da vielleicht nicht gekauft. Und -auch aus eigener Erfahrung falls der Händler zu weit weg ist- muss der Händler das Fahrzeug abholen!! Nix mit hinbringen!! Und das muss er mit seinen roten Kennzeichen machen! Habe das alles schon selber -leider- durchgezogen! Und falls man schon für dieses Fahrzeug Zubehör gekauft hat wie z.Bsp. Winterräder oder Kofferraummatte oder die me-Dienste gebucht hat, muss der Verkäufer auch diese zu 100% erstatten!! Deshalb vielleicht doch besser zum Anwalt. Die Kosten muss übrigens auch das Autohaus zahlen.
Zitat:
Aus eigener Erfahrung: der Verkäufer muss auch die entstandenen Kosten tragen wie Anmeldung, usw. Und in diesem Fall würde ich zum Anwalt gehen. Denn ein gewerblicher Verkäufer MUSS vorher prüfen!! Und wenn der gewerbliche Verkäufer sogar ein Vertragshändler ist, kann dieser unter der FIN alle Daten, auch die der Vorbesitzer und eventueller Unfallreparaturen abrufen. Kostet dem nur einen Klick. Der ist voll in der Haftung, das ist, mal vorsichtig gesagt, nicht vorschriftsmäßig abgelaufen. Ein Anwalt kann sicher auch was zum Schadensersatz sagen. Und in diesem Fall würde ich mich weigern irgendeine Nutzung zu erstatten. Bei ehrlichem und korrektem Verkauf wäre ja auch keine Nutzung angefallen, da vielleicht nicht gekauft. Und -auch aus eigener Erfahrung falls der Händler zu weit weg ist- muss der Händler das Fahrzeug abholen!! Nix mit hinbringen!! Und das muss er mit seinen roten Kennzeichen machen! Habe das alles schon selber -leider- durchgezogen! Und falls man schon für dieses Fahrzeug Zubehör gekauft hat wie z.Bsp. Winterräder oder Kofferraummatte oder die me-Dienste gebucht hat, muss der Verkäufer auch diese zu 100% erstatten!! Deshalb vielleicht doch besser zum Anwalt. Die Kosten muss übrigens auch das Autohaus zahlen.
Ich in diesem Fall ist es etwas andres, das Fahrzeug sollte mir geliefert werden.
Hab die Summe Bezahlt und die Papiere erhalten.
Also noch nicht zugelassen und steht auch noch beim Händler.
Würde das Fahrzeug gern nehmen aber finde den Preisnachlass einen Witz....
@Apo_Ak : vielleicht als Orientierung: mir ist letzten Herbst jemand ins Auto gefahren. Schaden deutlich unter 5.000€ , sogar unter 4.000 € . War überwiegend Lackierung und ein neuer Reifen. Habe dafür schon fast 1.000 Wertminderung erhalten. Deshalb finde ich den Betrag von 1.000 € auch echt lächerlich wenig. Vor allem kommt ja hier noch die verschwiegene Anzahl der Vorbesitzer hinzu. Denn wer kauft dann irgendwann ein Auto zu einem angemessenen Betrag bei so vielen Vorbesitzern. Man muss heutzutage auch in die Zukunft hinein denken. Es steht ganz bestimmt noch irgendwo ein schöner und dann passender GLC rum.
Zitat:
...
in diesem Fall ist es etwas andres, das Fahrzeug sollte mir geliefert werden.
Hab die Summe Bezahlt und die Papiere erhalten.
Also noch nicht zugelassen und steht auch noch beim Händler.Würde das Fahrzeug gern nehmen aber finde den Preisnachlass einen Witz....
Na, dann ist die Sache doch noch etwas einfacher. Der Verkäufer hat seine Vertragsverpflichtung noch gar nicht erfüllt. Ich würde den Verkäufer besuchen und mal ein gründliches Gespräch führen. Mit ein wenig Wohlwollen wird sich da doch eine Lösung finden lassen.
Schalte auf alle Fälle einen Rechtsanwalt ein.
Hatte das selbe Problem auch schon gehabt.
Du hast die Wahl den Wagen zu behalten oder zurückgeben.
Solltest du ihn behalten rechnet dir der Rechtsanwalt die Wertminderung aus und wird diese dann zurück verlangen.
Glaube mir da kommen bei dir weitaus mehr als 1000 € raus
Ehrlich gesagt: Gib den Wagen zurück!
Du hast jetzt 2 recht wesentliche Fehler Im Vertrag gefunden (Anzahl Vorbesitzer UND einen Schaden). Und auch wenn beides nicht so unbedingt "heftig" ist: Weißt Du, was da noch ist? Mir jedenfalls würde ganz klar das Vertrauen fehlen. Da fährt dann immer der Gedanke mit, dass da noch was hinterher kommt...
Und genau das suggeriert mir auch die schnelle Reaktion des Verkäufers!
Viele Grüße
Toifilou
Was hast du dir den gedacht 1000€ Wertminderung anzubieten? Du hättest da mal vorsprechen müssen und den Händler etwas anbieten lassen. Nun hast du keine Chance weil er bietet dir an das Fahrzeug zurückzunehmen.
Spar dir den Anwalt und leb damit oder geb es zurück. Und glaub mir 14 Tage später steht das Fahrzeug für 5k mehr im Showroom. Inkl. Ausweisung 2 Besitzer und Unfall.
Kannst dir auch das Gutachten zeigen lassen da steht die Wertminderung drin und die wird nicht mehr als 500€ sein.