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Glatt, Unfall, Vollkasko, wie weit wird man hochgestuft

hi leute,
heute nacht wars glatt, heck ausgebrochen, konnts nemmer abfangen und in der stadt mit ca 50 sachen in hecke reingekracht.
schaden am auto weiss ich noch nicht, wird aber schon um die 5000€ sein, kenn mich da net aus...
versicherung ist vollkasko bei ca. 40% oder sowas...
jetzt meine frage:
wie weit wird man bei der versicherung hochgestuft, wenn es der erste schaden seit jaaaahren ist.
mich würde ne ungefähre %-angabe interessieren, da ich ca. abschätzen will wie teuer mich die ganze geschichte kommt.
ausserdem wird die stadt die hecke reparieren wollen, werden die kosten auch von der versicherung übernommen?
das auto ist ausserdem nicht auf mich angemeldet, ich bin erst 18 uns somit noch in probezeit etc. hab ich irgendwelche massnahmen zu befürchten? punkte o.ä. was ja ne teure nachschulung nach sich ziehen würde?
danke für antworten
gruß

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30 Antworten

Also, ich denke, Bußgeld oder sowas dürfte nicht kommen, bei Glätte kann sowas schon mal passieren, außer natürlich, Du wärst mehr als die erlaubte Geschwindigkeit gefahren...
Die Hochstufung würd ich mal bei Deiner Vers. erfragen, aber hochgestuft wird auf jeden Fall! Nur wie weit kann unterschiedlich sein, deswegen direkt mal nachfragen.

Die Reparatur der Hecke wird natürlich auch von der Vers. übernommen, allerdings von der Haftpflicht (weil der Schaden ja an fremdem Eigentum entstanden ist), so daß dann auch eine Hochstufung in der Haftpflicht erfolgen wird...
Gruß, Jens

Re: Glatt, Unfall, Vollkasko, wie weit wird man hochgestuft

Zitat:

Original geschrieben von kawa-einsteiger


hi leute,
heute nacht wars glatt, heck ausgebrochen, konnts nemmer abfangen und in der stadt mit ca 50 sachen in hecke reingekracht.
schaden am auto weiss ich noch nicht, wird aber schon um die 5000? sein, kenn mich da net aus...
versicherung ist vollkasko bei ca. 40% oder sowas...
jetzt meine frage:
wie weit wird man bei der versicherung hochgestuft, wenn es der erste schaden seit jaaaahren ist.
mich würde ne ungefähre %-angabe interessieren, da ich ca. abschätzen will wie teuer mich die ganze geschichte kommt.
ausserdem wird die stadt die hecke reparieren wollen, werden die kosten auch von der versicherung übernommen?
das auto ist ausserdem nicht auf mich angemeldet, ich bin erst 18 uns somit noch in probezeit etc. hab ich irgendwelche massnahmen zu befürchten? punkte o.ä. was ja ne teure nachschulung nach sich ziehen würde?
danke für antworten
gruß

Hallo erstmal,
also du hast wie gesagt nichts größeres
zu befürchten wenn du auf 40% fährst.
Die Rückstufung erfolgt nach den
Schadenfreiheitsklassen, nicht nach den
Prozenten !
Also kanns schlecht sagen, wobei ich meine
das du auf max.50% kommst !
Für die Hecke muss du natürlich auch aufkommen,
hierbei haftet deine Haftpflichtversicherung.
Mit der Probezeit ist so ne Sache, normalerweiße
hast du ja gegen nichts Verstoßen wie
z.B. Vorfahrt genommen, Rotlicht misachtet etc.
Aber genau weiss ich das nicht.

VK Rückstufung
VK SF 14 - 40% nach VK SF 8 = 55%
VK SF 15/16/17 - 40% nach VK SF 9 = 50%

KH Rückstufung
SF 12/13 - 40% nach SF 5 = 55%
SF 14/15 - 40% nach SF 6 = 55%

Naja...
Aber hey, man könnte doch noch schnell die Versicherung wechseln zu einer die viiiiiel besser stuft ;)
Grüße
Schreddi

hi,
danke erstmal für die antworten.
also die vk läuft auf 30% (müsste sf 25 sein)
die haftpflicht auf sf 10, % weiss ich nicht.
schaden am auto werden 3.5-4k sein.
vor ne jahr oder so hatten wir mal nen schaden über 1000€, dabei wurde die haftpflicht von sf22 auf 10 hochgestuft...
naja, alles halb so schlimm ;)
frohe weihnachten euch allen
gruß

Zitat:

Original geschrieben von kawa-einsteiger


also die vk läuft auf 30% (müsste sf 25 sein)
die haftpflicht auf sf 10, % weiss ich nicht.

Hmm... vielleicht könntest du ja die VK in Anspruch nehmen (von SF25 wird man meist nicht so weit gestuft...) und den Haftpflichtschaden evtl. selbst zahlen? Die Heckenreparatur wird ja wahrscheinlich nicht sooo teuer sein... Einfach mal durchrechnen... (wenn das geht, ich weiß es nicht)

MfG, HeRo

Hi,
genau so wie es HeRo gesagthat -VK zahlen lassen wenn der Schaden so enorm ist - die Rückstufung ist meist nur so auf 35% Beitragssatz - das ist sicher zu verkraften.
Und Haftpflicht würd ich auch selber zahlen wenn da schon nur noch die SF10 ist.
Grüße
Schreddi

ok danke, werden wir dann mal druchrechnen, mit wengwas glück kommt ja wegen der hecke garnix^^
gruß

update:
n sachverständiger hat den schaden mittlerweile auf 8.000€ beziffert, restwert vom auto sind 9.800€.
ändert sich dann bei der hochstufung was wenn der schaden so enorm ist und kann man davon ausgehen dass die versicherung alles bezahlt?
müsste sie ja, abzüglich der selbstbeteiligung selbstverständlich.
gruß

Hi,
nein, denn nicht die Schadenshöhe (nebenher: Respekt, das hat ja ordentlich geklappt ;)) bestimmt die Rückstufung sondern die Anzahl der Schäden.
Beispiel: Du wirst bei einem 300-Euro-Schaden in die gleiche SF-Klasse rückgestuft wie bei einem 20.000-Euro-Schaden.
Was meinst du mit "bezahlt die Versicehrung alles"?
Die Rep.-kosten? Natürlich - gemäß Gutachten
Den Restwert? Wozu, wenn du reparieren lässt?
Noch mehr?
Grüße
Schreddi

die frage ob alles bezahlt wird, ist darauf bezogen, ob mir evtl. eine teilschuld aufgedrückt wird.
dankedanke, ich sag immer wennscho, dennscho :D ;). naja wenigstens is sonst nix weiter passiert....
gruß

VK zahlt doch bei Selbstverschulden.Ergo erübrigt sich die Frage , ob Teilschuld.

Gruß
capri

jo stimmt eigentlich^^
trotzdem danke an alle die geantwortet haben
gruß

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi


Hi,
nein, denn nicht die Schadenshöhe (nebenher: Respekt, das hat ja ordentlich geklappt ;)) bestimmt die Rückstufung sondern die Anzahl der Schäden.
Beispiel: Du wirst bei einem 300-Euro-Schaden in die gleiche SF-Klasse rückgestuft wie bei einem 20.000-Euro-Schaden.
Was meinst du mit "bezahlt die Versicehrung alles"?
Die Rep.-kosten? Natürlich - gemäß Gutachten
Den Restwert? Wozu, wenn du reparieren lässt?
Noch mehr?
Grüße
Schreddi

lass mich gerne eines besseren belehren,

aber gemäß

Gutachten

wird meines

Wissens, wie folgt entschädigt:

Wiederbeschaffungswert

- Restwert

= Entschädigung

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