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Glasschaden bei gerade gekauftem Gebrauchtwagen: Versicherungs- oder Garantiefall?

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 23:00

Hallo,

vorhin habe ich unseren neuen gebrauchten Skoda Roomster beim Skoda-Vertragshändler abgeholt. Ich hatte ihn vor ca. 2 Wochen probegefahren, dann den Kaufvertrag gemacht, der Händler hat noch eine neue HU durchführen lassen, und heute kam ich dann mit den Nummernschildern, um den Wagen abzuholen.

Als ich vom Hof des Autohauses fuhr, fiel mir ein kleiner Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe im zentralen Sichtfeld auf, der mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen war. Ein kleiner Punkt mit einem ca. 1 cm langen Riss.

Bin dann sofort zurück ins Autohaus, und dort meinte der Verkäufter dann, das sei natürlich blöd, aber ich solle jetzt eine Weile so rumfahren und es dann meiner Versicherung melden. Die 150,- Euro Selbstbehalt bei der Teilkasko müsse ich dann halt zahlen.

Ich war ziemlich überrascht über diese Aussage, denn schließlich war der Schaden nie erwähnt worden und wurde ja auch vom TÜV nicht bemängelt. Ich gehe also davon aus, dass er nach dem TÜV aufgetreten ist, möglicherweise auf dem Hof des Autohauses.

Der Verkäufer meinte aber, ich hätte den Kaufvertrag ja bereits abgeschlossen, und daher müsse ich mich um den Schaden kümmern.

Ich hingegen bin der Meinung, dass ich den Wagen in einem anderen Zustand bekommen habe, als ich ihn gekauft habe und der Händler deshalb für den Schaden aufkommen muss. Habe ja außerdem eine einjährige Gebrauchtwagengarantie, keine Ahnung, ob das in diesem Fall ein Rolle spielt.

Wie seht Ihr das? Habe meine Versicherung noch gar nicht abgeschlossen, erst die Vorversicherungsbestätigung erhalten. Irgendwie finde ich es auch seltsam, eine Versicherung abzuschließen und dann nach ein paar Wochen einen Schaden einzureichen, der schon vorher bestanden hat. Und dann auch noch 150,- Euro Selbstbehalt zahlen soll.

Ist doch eigentlich eine Frechheit, oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Himmel, Tartar, so schwer ist es doch nicht.

Bei der Zulassung legt der TE eine eVB vor. Damit kommt ab dem Tag der Zulassung ein vorläufiger Versicherungsvertrag zustande. Der beinhaltet immer die KFZ Haftpflichtversicherung, nicht aber eine Teilkasko. Die ist in aller Regel nur auf Wunsch dabei.

Der Schaden ist irgendwann zwischen Probefahrt und Abholung, aber noch im Zeitraum der eVB Deckung entstanden.

Zwischenergebnis 1:

War auf der eVB keine TK vermerkt, bestand zum Schadenzeitpunkt keine TK Deckung für den VN. In diesem Fall würde die Versicherung nur zahlen, wenn der TE wartet, bis der endgültige Vertrag zustandegekommen ist und er dann einen Schadentag angibt, der im versicherten Zeitraum liegt. Das wäre eine falsche Angabe, um den Versicherer zu täuschen. Genau das schlägt der Verkäufer aber vor.

Zwischenergebnis 2:

Nicht der Versicherer muss glauben, dass es schon irgendwann, irgendwie zum Schaden kam. Der VN muss die Umstände beweisen.

Irgendwelche Schneeball-Geschichten sind völlig uninteressant. Entweder war der Schadentag im versicherten Zeitraum oder nicht. Und entweder kann das bewiesen werden oder nicht.

Jede "Geschichte", die drumrum erzählt wird, führt wieder zu 1.)

Zwischenergebnis 3:

Der Versicherer schuldet die erforderlichen Reparaturkosten. Wenn die Werkstatt 150,- EUR SB nachlässt, darf sie das gerne tun, muss es aber auf der Rechnung ausweisen. Von dem reduzierten Betrag darf der Versicherer dann die 150 Euro SB des VN abziehen.

Alles, was unter der Hand hin und her geschoben wird, ist wiederum eine Täuschung zum Nachteil des Versicherers.

Fazit:

Alles was der Händler hier vorschlägt, stinkt gewaltig, jedenfalls wenn man den tatsächlichen Ablauf den der TE schildert, daneben legt. Ich würde mich darauf nicht einlassen, denn den Schwarzen Peter hat der VN, der die falschen Angaben macht, nicht der schlaue Verkäufer...

Dass es im "echten Leben" trotzdem gemacht wird, wissen auch die Versicherer. Ende vom Lied: Die erschlichene Gelder müssen anderswo eingespart werden. Das führt eben dazu, dass diesem Forum das Gejammer nie ausgehen wird... "Meine Versicherung will die Glasschäden nur noch in der Partnerwerkstatt zahlen buhuhuuuuu..."

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Zitat:

@tartra schrieb am 24. Januar 2016 um 17:59:39 Uhr:

 

 

Das ist ja schön das du ich auf einen anderen Sachverhalt bezieht, was ein User eingeworfen hat. Der Sachverhalt ist doch schon arg anders....

Und was hat das jetzt mit dem Fall vom Te zu tun, bzw. bist ganz vorne mit dabei mir Versicherungsbetrug/Unwissen zu unterstellen??

Dann waren die letzten "Hin und Her" tatsächlich relativ sinnlos:o alles was ich schrieb bezieht sich auf den TE.

Aber die Argumente mit den unterschiedlichen Haftpflicht/Kasko Beginn, wird dann wohl auch nichts mehr (von dir?)kommen, bzw. weißt es auch nicht.

Egal, soll sich der TE selbst rauspicken welcher Weg ihm zusagt..

War aber eigentlich klar zu erkennen, weil ich mich direkt darauf bezog.

Und zu dem unterschiedlichen Versicherungsbeginn kommt von mir wirklich nichts, da ich das Wissen nicht habe. Dazu kam bisher aber auch nichts von mir.:)

am 24. Januar 2016 um 17:41

Zitat:

@tartra schrieb am 24. Januar 2016 um 18:11:40 Uhr:

das Fahrzeug wurde sogar vorher zugelassen, irgendwo beim Makler oder Online und selbstverständlich schließt man das dann schon mit Kasko ab, wie den sonst.

Fahrzeuge kann man in Deutschland nur bei der Zulassungsstelle zulassen.

Aber nicht beim Makler ;)

Ob schon Kasko Deckung für den Schaden bestand, wissen wir nicht, da wir die genauen zeitlichen Abläufe nicht kennen.

Normale EVBs werden auf alle Fälle sehr oft nur mit KH Deckung ausgegeben.

Ich als Käufer des Fahrzeuges würde den Schaden nicht über meine Kasko abwickeln.

Ich versau mir doch nicht meine Renta mit einem Schaden, den ich nicht zu verantworten habe!

 

 

Zitiere bitte richtig und reiß es NICHT aus dem Zusammenhang!!

"Der Antrag wurde vorraussichtlich VOR dem Schaden gestellt, das Fahrzeug wurde sogar vorher zugelassen, irgendwo beim Makler oder Online und selbstverständlich schließt man das dann schon mit Kasko ab, wie den sonst."

 

Und nur weil du deinen Quatsch mit der eVB wiederholst wird es auch nicht richtiger;)

am 24. Januar 2016 um 18:31

Ich kenn das aber auch so, dass die Evb oft nur mit vorläufiger KH Deckung ausgegeben wird..

Steht bei mir sogar im Versicherungschein.

Hab gerade bei der DEVK was gefunden

Zitat:

Ihre eVB-Nummer ist 15 Monate gültig

Der mit Verwendung der eVB-Nummer in Kraft tretende vorläufige Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Über ihren Antrag können Sie vorläufigen Versicherungsschutz u. a. auch in der Kaskoversicherung vereinbaren

Zitat Ende

http://www.devk.de/.../evb.jsp?...

Standardmäßig, so verstehe ich das zumindest, ist lediglich der Haftpflichtbereich abgesichert.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Januar 2016 um 20:22:36 Uhr:

Hab gerade bei der DEVK was gefunden

Zitat:

Ihre eVB-Nummer ist 15 Monate gültig

Der mit Verwendung der eVB-Nummer in Kraft tretende vorläufige Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Über ihren Antrag können Sie vorläufigen Versicherungsschutz u. a. auch in der Kaskoversicherung vereinbaren

Zitat Ende

http://www.devk.de/.../evb.jsp?...

Standardmäßig, so verstehe ich das zumindest, ist lediglich der Haftpflichtbereich abgesichert.

Macht höchstwarscheinlich jeder der Kasko wünscht, ich z.B. setze den Haken bei check24 im Antragsformular bei TK mit SB 150 EUR und schon hab ich Kasko vom ersten Tag an. Warum sollte das einer weglassen obwohl er Kaskoschutz wünscht, bzw. sogar braucht. Also ich würde mir kein hochwertiges Auto kaufen und die ersten Tage auf Kaskoschutz verzichten und bei einem alten Winterwagen ist es eh egal da man ja nie Kasko wünscht.:D

am 24. Januar 2016 um 19:33

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Januar 2016 um 20:22:36 Uhr:

Hab gerade bei der DEVK was gefunden

Zitat:

Ihre eVB-Nummer ist 15 Monate gültig

Der mit Verwendung der eVB-Nummer in Kraft tretende vorläufige Versicherungsschutz gilt ausschließlich für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Über ihren Antrag können Sie vorläufigen Versicherungsschutz u. a. auch in der Kaskoversicherung vereinbaren

Zitat Ende

http://www.devk.de/.../evb.jsp?...

Standardmäßig, so verstehe ich das zumindest, ist lediglich der Haftpflichtbereich abgesichert.

So war das letztens bei meinem Bruder. Auch DEVK.

eVB per Telefon "nur" KH.

Wenn er einen Antrag beim Vertreter oder in der Geschäftsstelle abschließt konnte er TK oder VK "direkt" einschließen.

Gruß Frank,

Versicherung ist nicht ganz einfach.

Themenstarteram 25. Januar 2016 um 0:17

Hm, alles sehr verwirrend, offensichtlich streiten sich hier die Gelehrten, aber zumindest für meine Fall scheint mir die Sachlage mittlerweile klar.

Steilnschlag hat vermutlich zum Zeitpunkt der HU noch nicht bestanden, muss also auf dem Parkplatz des Autohauses passiert sein, bevor eine Übergabe des Autos stattgefunden hat. Es war extrem kalt in den Tagen, vielleicht ja tatsächlich ein kleiner Schaden, der dann durch die Kälte aufgesprungen ist. Bei Abholung wurde keine Übergabeprotokoll erstellt.

HU war 8 Tage vor der Zulassung, Abholung einen Tag nach der Zulassung. Kaufvertrag einen Tag vor HU. EVB nicht ausdrücklich mit Kasko vereinbart, also vermutlich ohne. Unterschrift unter Versicherungsvertrag noch nicht erfolgt, EVB aufgrund eines Angebotes.

Ich nehme also an, dass der Schadensfall - unabhängig davon, wann genau der Schaden aufgetreten ist - nicht versichert war, zumindest nicht über meine Vorversicherung. Die einzige Versicherung, die da dann aufkommen müsste, wäre die des Autohauses für Schäden an Fahrzeugen auf dem Parkplatz. Und da wird sich das Autohaus vermutlich sperren.

Oha, das ist ja alles extrem ärgerlich.

am 25. Januar 2016 um 0:31

Zitat:

@tartra schrieb am 24. Januar 2016 um 19:06:12 Uhr:

Zitiere bitte richtig und reiß es NICHT aus dem Zusammenhang!!

"Der Antrag wurde vorraussichtlich VOR dem Schaden gestellt, das Fahrzeug wurde sogar vorher zugelassen, irgendwo beim Makler oder Online und selbstverständlich schließt man das dann schon mit Kasko ab, wie den sonst."

 

Und nur weil du deinen Quatsch mit der eVB wiederholst wird es auch nicht richtiger;)

Tja.

Da habe ich wohl doch mal wieder Recht gehabt.

Ich sags ja. Nichts geht über jahrelange Berufserfahrung ;)

am 25. Januar 2016 um 4:49

Wann hast Du denn den Schaden dem Autohaus gemeldet? Schriftlich auch schon, mit Nachweis? Ich würde Dir raten mal einen rechtlichen Rat einzuholen - entweder über Rechtschutz, ADAC oder Anwaltshotline. Dann siehst Du klarer. Lass uns bitte wissen, wie es weiter geht!

Wie wärs den einfach mal bei Versicherung anzufragen ab wann Kaskoschutz besteht, nur mal ein Gedankengang, dann stochern wir hier nicht im Nebel.

am 25. Januar 2016 um 8:22

Alleine die Antwort des Verkäufers, erst noch etwas damit zu fahren und dann der Kasko zu melden ist schon Anstiftung zum Betrug. Nein. Das ist dem Autohaus sein Ding. Wichtig ist nur, dass der Mangel sofort und schriftlich mit Nachweis gemeldet wird. Den Rest würde ich allenfalls den Anwalt klären lassen oder ist hier jemand der Meinung, eine Versicherung würde sich das nicht notieren. Erst erkundigen und dann Schaden melden?

Themenstarteram 26. Januar 2016 um 12:43

Noch eine Korrektur meinerseits: habe jetzt entdeckt, dass die Vorversicherung doch eine Teilkasko beinhaltete. Das entspannt die ganze Situation natürlich, denn es ist durchaus realistisch, dass der Schaden erst innerhalb des versicherten Zeitraums aufgetreten ist (also frühestens einen Tag vor Abholung). Damit wäre es also kein Versicherungsbetrug, wenn man den Schaden der Haftpflicht meldet.

Dennoch bleibt natürlich ein schaler Beigeschmack, vor allem angesichts des aus meiner Sicht äußerst unseriösen Verhaltens des Autohauses.

Zitat:

@tartra schrieb am 24. Januar 2016 um 13:41:14 Uhr:

Himmel Hafi und woher weißt du wie der TE den vertrag abgeschlossen hat und was da vereinbart wurde?? Glaskugel?? Und es wird doch immer Rückwirkend berechnet, dann ab zulassungsdatum, das ist falsch was ihr schreibt. Wenn er am 20.1 zugelassen hat, wird er eine Rechnung auch mit Volkasko ab Startdatum 20.1 erhalten..

Nach eurer Logik wär es 20.1 HP und ?? 28.1 Volkasko was soll das für ein Schwachsinn sein??

Butter bei die Fische, ich würde sagen ist jetzt erst passiert und die 150 EUR vom AH einsacken.

Das Leben ist kein Ponnyhof, aber bitte möge sich der TE mit dem Autohaus langwierig zanken oder ~700 EUR aus eigener Tasche zahlen.

Edit: Auf allen meinen Versicherungsrechnugen wird die TK immer sofort ab Anmeldedatum/Zulassungstag berechnet, ihr seid da irgendwie auf einem Holzweg.

Und ich melde immer mit der eVB nummer an, x-beliebige Versicherung nach OnlineVergleich..., teilweise mit unbestimmten Datum, was im Nachgang dann angepasst wird und da gibt es keine Lücke im Kaskoschutz!

Himmel Tatra,

lies mal in den AKB's nach. Eine Kasko besteht nur ab Tag der Zulassung, wenn du dir das vorher schriftlich bestätigen lässt. Tust du das nicht, ist das Fahrzeug bis zur Zahlung des ersten Beitrags nur Haftpflichtversichert.

am 27. Januar 2016 um 7:38

Dennoch bin ich der Meinung, dass die Behebung und die Abwicklung Sache des Autohauses ist. Das würde ich sogar als Service und Frage der Ehre bezeichnen. Und nochmal die Frage:

1. wurde der Schaden sofort schriftlich mit Nachweis dem Autohaus gemeldet?

2. ist es nicht sinnvoll, statt hier von Leihen doch besser von einem Anwalt fundierte Informationen einzuholen? Das heißt ja noch lange nicht, dass man den Rechtsweg beschreitet, sondern Fakten kennt statt Kaffeesatz liest.

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