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Glasschaden bei gerade gekauftem Gebrauchtwagen: Versicherungs- oder Garantiefall?

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 23:00

Hallo,

vorhin habe ich unseren neuen gebrauchten Skoda Roomster beim Skoda-Vertragshändler abgeholt. Ich hatte ihn vor ca. 2 Wochen probegefahren, dann den Kaufvertrag gemacht, der Händler hat noch eine neue HU durchführen lassen, und heute kam ich dann mit den Nummernschildern, um den Wagen abzuholen.

Als ich vom Hof des Autohauses fuhr, fiel mir ein kleiner Steinschlagschaden auf der Windschutzscheibe im zentralen Sichtfeld auf, der mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen war. Ein kleiner Punkt mit einem ca. 1 cm langen Riss.

Bin dann sofort zurück ins Autohaus, und dort meinte der Verkäufter dann, das sei natürlich blöd, aber ich solle jetzt eine Weile so rumfahren und es dann meiner Versicherung melden. Die 150,- Euro Selbstbehalt bei der Teilkasko müsse ich dann halt zahlen.

Ich war ziemlich überrascht über diese Aussage, denn schließlich war der Schaden nie erwähnt worden und wurde ja auch vom TÜV nicht bemängelt. Ich gehe also davon aus, dass er nach dem TÜV aufgetreten ist, möglicherweise auf dem Hof des Autohauses.

Der Verkäufer meinte aber, ich hätte den Kaufvertrag ja bereits abgeschlossen, und daher müsse ich mich um den Schaden kümmern.

Ich hingegen bin der Meinung, dass ich den Wagen in einem anderen Zustand bekommen habe, als ich ihn gekauft habe und der Händler deshalb für den Schaden aufkommen muss. Habe ja außerdem eine einjährige Gebrauchtwagengarantie, keine Ahnung, ob das in diesem Fall ein Rolle spielt.

Wie seht Ihr das? Habe meine Versicherung noch gar nicht abgeschlossen, erst die Vorversicherungsbestätigung erhalten. Irgendwie finde ich es auch seltsam, eine Versicherung abzuschließen und dann nach ein paar Wochen einen Schaden einzureichen, der schon vorher bestanden hat. Und dann auch noch 150,- Euro Selbstbehalt zahlen soll.

Ist doch eigentlich eine Frechheit, oder nicht?

Beste Antwort im Thema

Himmel, Tartar, so schwer ist es doch nicht.

Bei der Zulassung legt der TE eine eVB vor. Damit kommt ab dem Tag der Zulassung ein vorläufiger Versicherungsvertrag zustande. Der beinhaltet immer die KFZ Haftpflichtversicherung, nicht aber eine Teilkasko. Die ist in aller Regel nur auf Wunsch dabei.

Der Schaden ist irgendwann zwischen Probefahrt und Abholung, aber noch im Zeitraum der eVB Deckung entstanden.

Zwischenergebnis 1:

War auf der eVB keine TK vermerkt, bestand zum Schadenzeitpunkt keine TK Deckung für den VN. In diesem Fall würde die Versicherung nur zahlen, wenn der TE wartet, bis der endgültige Vertrag zustandegekommen ist und er dann einen Schadentag angibt, der im versicherten Zeitraum liegt. Das wäre eine falsche Angabe, um den Versicherer zu täuschen. Genau das schlägt der Verkäufer aber vor.

Zwischenergebnis 2:

Nicht der Versicherer muss glauben, dass es schon irgendwann, irgendwie zum Schaden kam. Der VN muss die Umstände beweisen.

Irgendwelche Schneeball-Geschichten sind völlig uninteressant. Entweder war der Schadentag im versicherten Zeitraum oder nicht. Und entweder kann das bewiesen werden oder nicht.

Jede "Geschichte", die drumrum erzählt wird, führt wieder zu 1.)

Zwischenergebnis 3:

Der Versicherer schuldet die erforderlichen Reparaturkosten. Wenn die Werkstatt 150,- EUR SB nachlässt, darf sie das gerne tun, muss es aber auf der Rechnung ausweisen. Von dem reduzierten Betrag darf der Versicherer dann die 150 Euro SB des VN abziehen.

Alles, was unter der Hand hin und her geschoben wird, ist wiederum eine Täuschung zum Nachteil des Versicherers.

Fazit:

Alles was der Händler hier vorschlägt, stinkt gewaltig, jedenfalls wenn man den tatsächlichen Ablauf den der TE schildert, daneben legt. Ich würde mich darauf nicht einlassen, denn den Schwarzen Peter hat der VN, der die falschen Angaben macht, nicht der schlaue Verkäufer...

Dass es im "echten Leben" trotzdem gemacht wird, wissen auch die Versicherer. Ende vom Lied: Die erschlichene Gelder müssen anderswo eingespart werden. Das führt eben dazu, dass diesem Forum das Gejammer nie ausgehen wird... "Meine Versicherung will die Glasschäden nur noch in der Partnerwerkstatt zahlen buhuhuuuuu..."

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War das Fahrzeug bereits zugelassen, als es neuen TÜV bekommen hat?

 

Wenn ja, kannst Du es regulär über Deine Kaskoversicherung abrechnen, da davon auszugehen ist, dass der Schadenzeitpunkt in den Versicherungszeitraum fällt. Wenn das Autohaus Dir dann noch 150 Euro nachlässt, umso besser!

 

Sollte die Zulassung erst danach erfolgt sein, würde ich darauf bestehen, dass das Autohaus den Schaden behebt und meine Ansprüche mit Nachdruck geltend machen. Schön, wenn man für diesen Fall einen Verkehrsrechtsschutz hat.

Na da haben wir es doch!

Das Auto ist bereits seit 2 Tagen zur Abholung zugelassen gewesen und somit auch versichert gewesen. Vorversichert gibt es doch garnicht, entweder es war versichert oder nicht.:rolleyes:

Keiner kann sagen ob der schaden nicht genau innerhalb dieser 2 Tagen entstanden ist.

Evtl. haben halbstarke in der Nacht zur Abholung einen Schneeball "mit Füllung" raufgeworfen.

Echt!! es könnte so einfach sein. Das AH möchte dir sogar die 150 SB erstatten. WinWin für alle

Und an die Moralapostel, ob die Versicherung vom TE einspringt oder die vom AH macht für die VersicherungsGemeinschaft keinen Unterschied.

DER vom AH vorgeschlagende Weg ist auf jeden Fall der Einfachste.

Himmel, Tartar, so schwer ist es doch nicht.

Bei der Zulassung legt der TE eine eVB vor. Damit kommt ab dem Tag der Zulassung ein vorläufiger Versicherungsvertrag zustande. Der beinhaltet immer die KFZ Haftpflichtversicherung, nicht aber eine Teilkasko. Die ist in aller Regel nur auf Wunsch dabei.

Der Schaden ist irgendwann zwischen Probefahrt und Abholung, aber noch im Zeitraum der eVB Deckung entstanden.

Zwischenergebnis 1:

War auf der eVB keine TK vermerkt, bestand zum Schadenzeitpunkt keine TK Deckung für den VN. In diesem Fall würde die Versicherung nur zahlen, wenn der TE wartet, bis der endgültige Vertrag zustandegekommen ist und er dann einen Schadentag angibt, der im versicherten Zeitraum liegt. Das wäre eine falsche Angabe, um den Versicherer zu täuschen. Genau das schlägt der Verkäufer aber vor.

Zwischenergebnis 2:

Nicht der Versicherer muss glauben, dass es schon irgendwann, irgendwie zum Schaden kam. Der VN muss die Umstände beweisen.

Irgendwelche Schneeball-Geschichten sind völlig uninteressant. Entweder war der Schadentag im versicherten Zeitraum oder nicht. Und entweder kann das bewiesen werden oder nicht.

Jede "Geschichte", die drumrum erzählt wird, führt wieder zu 1.)

Zwischenergebnis 3:

Der Versicherer schuldet die erforderlichen Reparaturkosten. Wenn die Werkstatt 150,- EUR SB nachlässt, darf sie das gerne tun, muss es aber auf der Rechnung ausweisen. Von dem reduzierten Betrag darf der Versicherer dann die 150 Euro SB des VN abziehen.

Alles, was unter der Hand hin und her geschoben wird, ist wiederum eine Täuschung zum Nachteil des Versicherers.

Fazit:

Alles was der Händler hier vorschlägt, stinkt gewaltig, jedenfalls wenn man den tatsächlichen Ablauf den der TE schildert, daneben legt. Ich würde mich darauf nicht einlassen, denn den Schwarzen Peter hat der VN, der die falschen Angaben macht, nicht der schlaue Verkäufer...

Dass es im "echten Leben" trotzdem gemacht wird, wissen auch die Versicherer. Ende vom Lied: Die erschlichene Gelder müssen anderswo eingespart werden. Das führt eben dazu, dass diesem Forum das Gejammer nie ausgehen wird... "Meine Versicherung will die Glasschäden nur noch in der Partnerwerkstatt zahlen buhuhuuuuu..."

Himmel Hafi und woher weißt du wie der TE den vertrag abgeschlossen hat und was da vereinbart wurde?? Glaskugel?? Und es wird doch immer Rückwirkend berechnet, dann ab zulassungsdatum, das ist falsch was ihr schreibt. Wenn er am 20.1 zugelassen hat, wird er eine Rechnung auch mit Volkasko ab Startdatum 20.1 erhalten..

Nach eurer Logik wär es 20.1 HP und ?? 28.1 Volkasko was soll das für ein Schwachsinn sein??

Butter bei die Fische, ich würde sagen ist jetzt erst passiert und die 150 EUR vom AH einsacken.

Das Leben ist kein Ponnyhof, aber bitte möge sich der TE mit dem Autohaus langwierig zanken oder ~700 EUR aus eigener Tasche zahlen.

Edit: Auf allen meinen Versicherungsrechnugen wird die TK immer sofort ab Anmeldedatum/Zulassungstag berechnet, ihr seid da irgendwie auf einem Holzweg.

Und ich melde immer mit der eVB nummer an, x-beliebige Versicherung nach OnlineVergleich..., teilweise mit unbestimmten Datum, was im Nachgang dann angepasst wird und da gibt es keine Lücke im Kaskoschutz!

am 24. Januar 2016 um 13:35

Himmel tartra

Behalte deine kriminelle Energie doch einfach für dich!

Es soll nämlich durchaus Leute geben, die Versicherungsbetrug nicht als Kavaliersdelikt sehen!

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 24. Januar 2016 um 14:35:38 Uhr:

Himmel tartra

Behalte deine kriminelle Energie doch einfach für dich!

Es soll nämlich durchaus Leute geben, die Versicherungsbetrug nicht als Kavaliersdelikt sehen!

Sehr passend dein Posting.

Aber ich glaube, er will einfach nur was schreiben, egal welcher Mist dabei heraus kommt oder welche Betrügereien er damit bewußt oder unbewußt beschreibt.

Veilleicht ist er auch einfach nur beratungsresistent.

Ja gebe zu, das der einfachste Weg evtl. in einer grauzone liegt.

Aber erklärt mir doch mal bitte eure logik mit der später beginnenden Kasko?

Wenn ich online oder vom Makler eine Versicherung abschließe und anschließend eine eVB erhalte.

Im Anschluss gehe ich das Fahrzeug mit allen Papieren anmelden, z.B 1-5 Tage danach.

Wann beginnt den der Kasko Schutz eurer Meinung nach, nach 5 Tagen, 2 Wochen oder 1 Monat??

Bei mir beginnt das immer sofort mit dem Tag der Zulassung und damit wär es noch nicht mal Betrug im Fall vom TE... Als er das Fahrzeug abgeholt hat war es bereits Tage zugelassen

Aber ok, sind wohl alle meine Beitragsrechnungen der letzten Jahre falsch weil die Kasko sofort mit dem Zulassungdatum startet.

Noch mal, nach eurer Logik fahren hunderte Autokäufer oder Neuwagenkäufer nur mit einer Haftpflicht ohne Kaskoschutz vom Händlerhof?? Das glaubt ihr doch selber nicht;)

Ganz ehrlich ich denke ihr wollt nur sinnlos was schreiben, um irgendwie einen bösen Betrug zu konstruieren.:rolleyes:

@TE vielleicht solltest du die 150 € vom Verkäufer nehmen und dir eine Werkstatt suchen, die das für das Geld macht.

Googel mal nach so was wie hier:

http://www.ebay.de/.../121868163881?...

@tartra

Zum letzten Mal. Nur dass wir uns nicht falsch verstehen. Ich habe mich auf diesen Beitrag des Foristen QQ 1337 bezogen

http://www.motor-talk.de/.../...gs-oder-garantiefall-t5565432.html?...

Hier war die Rede davon, dass ein Fahrzeug mit diesem Steinschlag gekauft und der Schaden einfach zwei Tage später bei der Versicherung reguliert wurde. Hierzu müssen falsche Angaben gemacht worden sein, sonst hätte keine Versicherung dieser Welt reguliert.

Zu diesem Verhalten gibts für mich keine zwei Meinungen. Hier ging es auch nicht um eine Vorversicherung oder ähnliches.

Und das muss aber jetzt auch reichen.

Zitat:

@AS60 schrieb am 24. Januar 2016 um 17:35:02 Uhr:

@tartra

Zum letzten Mal. Nur dass wir uns nicht falsch verstehen. Ich habe mich auf diesen Beitrag des Foristen QQ 1337 bezogen

http://www.motor-talk.de/.../...gs-oder-garantiefall-t5565432.html?...

Hier war die Rede davon, dass ein Fahrzeug mit diesem Steinschlag gekauft und der Schaden einfach zwei Tage später bei der Versicherung reguliert wurde. Hierzu müssen falsche Angaben gemacht worden sein, sonst hätte keine Versicherung dieser Welt reguliert.

Zu diesem Verhalten gibts für mich keine zwei Meinungen. Hier ging es auch nicht um eine Vorversicherung oder ähnliches.

Und das muss aber jetzt auch reichen.

Das ist ja schön das du ich auf einen anderen Sachverhalt bezieht, was ein User eingeworfen hat. Der Sachverhalt ist doch schon arg anders....

Und was hat das jetzt mit dem Fall vom Te zu tun, bzw. bist ganz vorne mit dabei mir Versicherungsbetrug/Unwissen zu unterstellen??

Dann waren die letzten "Hin und Her" tatsächlich relativ sinnlos:o alles was ich schrieb bezieht sich auf den TE.

Aber die Argumente mit den unterschiedlichen Haftpflicht/Kasko Beginn, wird dann wohl auch nichts mehr (von dir?)kommen, bzw. weißt es auch nicht.

Egal, soll sich der TE selbst rauspicken welcher Weg ihm zusagt..

@Hafi545

Wenn das Fahrzeug beim Schadeneintritt bereits zugelassen war hat der TE idR auch vorläufige Deckung in der Kasko, die er auch beantragt.

 

Sonst würde der Versicherer Geld für eine Leistung berechnen, die er nie erbringen würde.

 

@TE

Wann war die HU und wann wurde das Fahrzeug zugelassen?

am 24. Januar 2016 um 17:05

Hat er in der Regel nicht.

Die meisten Versicherer geben die EVB nur mit KH aus.

Will man TK/VK, so muss man dies extra bei der EVB beantragen.

Gerade bei Direktversicherungen online oft nicht mal möglich.

Hat er also eine EVB mit nur KH und den Antrag zu diesem Zeitpunkt noch nicht beim Versicherer eingereicht, so besteht keine Deckung für TK.

Der Verischerer würde den Antrag dann auch nicht mehr annehmen, wenn ihm bekannt wird, dass bereits vor Antragstellung ein Schaden entstanden ist.

Echt olmo12. macht dir das Spass???

Der Antrag wurde vorraussichtlich VOR dem Schaden gestellt, das Fahrzeug wurde sogar vorher zugelassen, irgendwo beim Makler oder Online und selbstverständlich schließt man das dann schon mit Kasko ab, wie den sonst.

Du erzählst echt Mist, oder hast selbst noch nie eine Versicherung mit Kasko abgeschlossen.

Das was du meinst passiert nur bei eVB für Kurzzeitkennzeichen diese sind tatsächlich oftmals nur mit HP, aber doch nicht bei einer normalen Zulassung.

Du verhälst dich echt wie ein Troll:rolleyes:

Also wir haben von jedem Versicherer, den wir im KFZ-Bereich anbieten schriftliche Bestätigungen über vorläufige Deckung in der Kasko bei eVB-Ausgabe und jedes Jahr mehrere Schadenfälle, die vor Antragstellung problemlos reguliert werden.

 

Daher kenne ich auch keine Rechtsprechung, wie das geregelt ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Versicherer Beitrag für eine Leistung nehmen dürfen, die sie im Schadenfall nicht erbringen müssen. Oder gibt es den Fall, dass für den Zeitraum Zulassung bis Antragstellung nur KH und erst danach der volle Beitrag berechnet wird?

Den Vorbesitzer fragen, ob der Steinschlag schon bestand. Leider hatte ich bei Werkstätten schon erlebt, dass Fahrzeuge die Scheibe bei Ankauf über die Versicherung des Vorbesitzer abgerechnet hatten, diese dann aber mit Schaden verkauft wurden. Sachen gibt's, dass glaubt man kaum

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