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Glasschaden an fremden KFZ

Themenstarteram 13. März 2010 um 16:56

Hallo zusammen,

ich bin mit dem KFZ eines Bekannten gefahren (da meins z.Zt. in der Werkstatt ist). Wie es der Zufall will, ist mir bei der Fahrt ein Stein durch einen vor mir fahrenden Autos auf die Frontscheide geflogen und hat ganz unten links die Scheibe beschädigt (ist noch kein Riss, 'nur' so ein Aufschlagpunkt -weis nicht wie sich das genau nennt- etwa 1ct-Stück groß).

Ich habe für mein PKW eine Haftpflicht, mein Bekannter für sein Auto eine Haftpflicht und ich eine private Haftpflicht.

Meine Frage ist: Deckt eine dieser Versicherungen den Schaden oder muss ich den selbst bezahlen (aus eigener Tasche)?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

 

Ich habe für mein PKW eine Haftpflicht,

Die hat damit nichts zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

mein Bekannter für sein Auto eine Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden, welche durch das Fahrzeug dritten Personen zugefügt werden - benötigt würde hier eine Kaskoversicherung.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

und ich eine private Haftpflicht.

In der Privathaftpflicht sind Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen - kommt somit ebenfalls nicht zum tragen.

 

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

Meine Frage ist: Deckt eine dieser Versicherungen den Schaden oder muss ich den selbst bezahlen (aus eigener Tasche)?

Siehe oben.

Keine der genannten Versicherungen deckt diesen Schaden ab.

Dein Bekannter hätte eine Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug abschliessen müssen.

Du haftest aus dem Leihvertrag heraus (nicht aus Verschulden - aber das ist egal in diesem Fall) gegenüber deinem Bekannten - folglich wirst du hier in die eigene Tasche greifen müssen.

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Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

 

Ich habe für mein PKW eine Haftpflicht,

Die hat damit nichts zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

mein Bekannter für sein Auto eine Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden, welche durch das Fahrzeug dritten Personen zugefügt werden - benötigt würde hier eine Kaskoversicherung.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

und ich eine private Haftpflicht.

In der Privathaftpflicht sind Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen - kommt somit ebenfalls nicht zum tragen.

 

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

Meine Frage ist: Deckt eine dieser Versicherungen den Schaden oder muss ich den selbst bezahlen (aus eigener Tasche)?

Siehe oben.

Keine der genannten Versicherungen deckt diesen Schaden ab.

Dein Bekannter hätte eine Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug abschliessen müssen.

Du haftest aus dem Leihvertrag heraus (nicht aus Verschulden - aber das ist egal in diesem Fall) gegenüber deinem Bekannten - folglich wirst du hier in die eigene Tasche greifen müssen.

Themenstarteram 13. März 2010 um 17:57

Danke für die, wenn auch ernüchternde, Antwort.

Was würde denn eine neue Scheibe (inkl. Einbau) für einen Volvo V70 kosten?

Für den Fall, dass... Bin aus dem Raum 68000

Möchtest du das jetzt und hier wirklich Wissen ?

 

Ich will dir jan nicht dein WE versauen......:(

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 13. März 2010 um 18:10

Habe da schon so eine Ahnung...

Scheibe netto 350 Schleifen

Klebesatz 35 Tacken

Leiste 60 Ocken

evtl. noch zwei andere Leisten 50 Steine

alles zzgl. Meerschweinchensteuer

zzgl. Lohn, je nach Werkstatt, also geh mal rund 800 Euronen aus

 

Aber, wenn das nicht im Sichbereich des Fahrers ist, kann man die Scheibe unter Umständen reparieren, müsste man noch mal prüfen.

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 13. März 2010 um 18:48

Ist doch günstiger als gedacht...

 

Für Deine Wortwahl (Schleifen, Tacken, Ocken, Steine, Meerschweinchensteuer, Euronen) -um mir den Schock zu nehmen- ein dickes Danke.

 

Ich geh jetzt das eine oder andere Bier Trinken, um mit dem Pfandgeld bezahlen zu können ;-)

 

Prost, halte die Ohren Steif.......;)

 

Und vergiss nicht die "Reparatur" der Scheibe, evtl. ist das ja wirklich eine Alternative mit der man hier klar kommen könnte......... ;)

 

Schönes WE

 

Gruß

 

Delle

 

 

hmmmm....

Der Entleiher haftet im Rahmen des Leihvertrags für Schäden, die er zu vertreten hat.

 

Den Stein hat ein Dritter aufgewirbelt, so dass der Entleiher dieses Ereignius nicht zu vertreten hat.

 

Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch der Sache hat er ebenfalls nicht zu ersetzen. §602 BGB

 

Eine kaputte Scheibe dürfte auch nicht zu den gewöhnlichen Erhaltungskosten (601 BGB) gehören, aber da bin ich mir nicht  sicher.

 

Der TE haftet daher m.E. nur dann für den Schaden, wenn ihm selbst zumindest Fahrlässigkeit nachzuweisen ist (zu dicht aufgefahren) aus deliktischer Haftung.

 

Ansonsten handelt es sich wohl um allgemeines Lebensrisiko, dass eine Scheibe auf der Autobahn ein Steinchen abbekommt.

 

Für den Verleiher gilt daher: Keine Teilkasko, keine Kohle.

 

Korrigiert mich, wenn ich danaben liege.

 

Hafi

Den § 602 BGB interpretier(t)e ich in Bezug auf die Verschlechterung der Sache so, dass hiervon die normale Abnutzung erfasst ist.

Der TE muss also nicht z.B. dafür aufkommen, dass von ihm die Reifen oder Bremsbeläge des Fahrzeuges durch seine Benutzung abgenutzt werden.

 

Die Sache (also das Fahrzeug) ist durch die Beschädigung der Scheibe zweifelsohne verschlechtert.

Aber hat dies der Verleiher einfach so hinzunehmen?

 

Eine deliktische Haftung zumindest dürfte nicht nachzuweisen sein.

am 14. März 2010 um 2:16

Der Entleiher war ein "Bekannter". Somit gelten andere Regeln und nicht die §en.

Gruß

Frank, es sei denn dem TE ist egal ob er anschließend einen EX-Bekannten hat. :D

Themenstarteram 14. März 2010 um 11:49

He, he, he! Da liegst du gar nicht mal so schlecht. Wenn das nicht so aussieht wie vorher, kann ich mir 'ne Tube Melkfett besorgen :-)!

Themenstarteram 14. März 2010 um 12:07

Ich habe mal ein wenig im Internet gesucht und bin auf Autoglas Oberhausen (autoglasonline.de) gestoßen. Die bieten bei ebay für 219,- diese Scheibe an; inkl. Montage. Ist das seriös, hat da jemand Erfahrung mit?

am 14. März 2010 um 16:58

Ich würde mich hinsichtlich der Haftung aus dem Leihvertrag heraus eher Hafi anschließen als Twelferider. Richtig sachlich begründen kann ich das nicht, sorry.

Ich seh keine Haftung. Die Frage wäre auch, ob der TE wusste, dass keine TK besteht oder er das Fahrzeug im guten Glauben, dass jeder intelligente Mensch zumindest eine TK hat, nutzte.

Um die Sache aus der Welt zu schaffen, würde ich den Schadensbetrag hälftig teilen.

Gruß

traumzauber

Denkanstoß:

Was wäre, wenn der Entleiher selbst gefahren wäre:

 

Er hätte, selbst wen er wüsste, wer den Stein aufgewirbelt hat, keinen deliktischen Anspruch gegen ihn, weil es am Verschulden mangelt (lassen wir mal die Fälle "Zwillingsreifen oder verlorene Ladung" raus.)

 

Wenn man den Entleiher nun für den gleichen Sachverhalt haften lassen würde, ohne dass er sich an einen Dritten wenden kann (s.o.), wäre der Verleiher allein wegen des Umstandes, dass er den Wagen verliehen hatte, besser gestellt.

 

Ein seltsames Ergebnis, oder?

Gruß

Hafi

 

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