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Glasschaden an fremden KFZ

Themenstarteram 13. März 2010 um 16:56

Hallo zusammen,

ich bin mit dem KFZ eines Bekannten gefahren (da meins z.Zt. in der Werkstatt ist). Wie es der Zufall will, ist mir bei der Fahrt ein Stein durch einen vor mir fahrenden Autos auf die Frontscheide geflogen und hat ganz unten links die Scheibe beschädigt (ist noch kein Riss, 'nur' so ein Aufschlagpunkt -weis nicht wie sich das genau nennt- etwa 1ct-Stück groß).

Ich habe für mein PKW eine Haftpflicht, mein Bekannter für sein Auto eine Haftpflicht und ich eine private Haftpflicht.

Meine Frage ist: Deckt eine dieser Versicherungen den Schaden oder muss ich den selbst bezahlen (aus eigener Tasche)?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

 

Ich habe für mein PKW eine Haftpflicht,

Die hat damit nichts zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

mein Bekannter für sein Auto eine Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden, welche durch das Fahrzeug dritten Personen zugefügt werden - benötigt würde hier eine Kaskoversicherung.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

und ich eine private Haftpflicht.

In der Privathaftpflicht sind Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen - kommt somit ebenfalls nicht zum tragen.

 

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

Meine Frage ist: Deckt eine dieser Versicherungen den Schaden oder muss ich den selbst bezahlen (aus eigener Tasche)?

Siehe oben.

Keine der genannten Versicherungen deckt diesen Schaden ab.

Dein Bekannter hätte eine Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug abschliessen müssen.

Du haftest aus dem Leihvertrag heraus (nicht aus Verschulden - aber das ist egal in diesem Fall) gegenüber deinem Bekannten - folglich wirst du hier in die eigene Tasche greifen müssen.

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Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

...und hat ganz unten links die Scheibe beschädigt (ist noch kein Riss, 'nur' so ein Aufschlagpunkt -weis nicht wie sich das genau nennt- etwa 1ct-Stück groß).

Klingt für mich - unabhängig von irgendeiner Haftung - nach 'ner Scheibenreparatur für +/- 100,- Ocken, außer das ist im Sichtfeld, aber "ganz unten links" gehört da, soviel ich weiss, nicht zu...

Wieso nicht,

ein Großteil der freien Autoglaser bietet das um die 300€ an. EInfach ein bisschen rumtelefonieren, ist das kein originalglas sondern ein Zubehörglas, was aber nicht schlechter sein muss.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Wieso nicht,

ein Großteil der freien Autoglaser bietet das um die 300€ an. EInfach ein bisschen rumtelefonieren, ist das kein originalglas sondern ein Zubehörglas, was aber nicht schlechter sein muss.

 

Gruß

Nun mal schön langsam mit den Jungen Pferden hier..........

 

Welche Scheibe hier (wenn notwendig) verbaut wird, entscheidet immer noch der Besitzer des Fahrzeuges und nicht der Schädiger. 

 

Im übrigen ist das Zubehörglas ganz sicher nicht gleichwertig, aber das ist hier auch nicht das Thema.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Update:

 

Wenn eine neue Frontscheibe bei einem Volvo- Vertragshändler ca. 800 Euro kostet, dann baut die ein freier Autoglaser nie und nimmer für 200 oder 300 Euro ein.

 

So behämmert sind die ja nun aucht nicht..........:rolleyes:

 

Bei diesen Offerten handelt es sich um "Lockangebote" bei "Brot- und Butterautos" in der Grundversion ohne Extras.

 

Bei so einem Exoten mögen die sicher etwas Preiswerter sein, aber ganz bestimmt gibt es hier keinen Rabatt in solcher Größenordung. 

 

Das aber nur noch mal so zur Info.

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Welche Scheibe hier (wenn notwendig) verbaut wird, entscheidet immer noch der Besitzer des Fahrzeuges und nicht der Schädiger. 

Stimmt. Denn der ist ja über alle Berge und entscheidet nix mehr.

:D:D

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Stimmt. Denn der ist ja über alle Berge und entscheidet nix mehr.

:D:D

Hafi

immer diese Betriebsblindheit.......:rolleyes:

 

Danke.......:D

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Zitat:

Original geschrieben von VoKuHiLaObLiBa

...und hat ganz unten links die Scheibe beschädigt (ist noch kein Riss, 'nur' so ein Aufschlagpunkt -weis nicht wie sich das genau nennt- etwa 1ct-Stück groß).

Klingt für mich - unabhängig von irgendeiner Haftung - nach 'ner Scheibenreparatur für +/- 100,- Ocken, außer das ist im Sichtfeld, aber "ganz unten links" gehört da, soviel ich weiss, nicht zu...

Hatte letztens auch eine Scheibenreparatur, und man sagte mir: Es darf nur die obere scheibe einen Defekt aufweisen (Verbundscheibe), dieser darf maximal eine Größe eines 1-€-Stückes haben (inkl. aller Risse).

Kostenpunkt: glaube es waren 45€, war bei denen: Pilkington kann ich nur empfehlen

sieht nachher etwas trübe aus, ein wenig nach Heißkleber, ist aber eig. kein Problem, da es nur um die Stabilität geht. Darf deswegen natürlich nicht im Sichtbereich des Fahrers sein.

 

Besprich das mal mit deinem Bekannten was er davon hält und frag mal bei nem Spezialisten nach.

Lg Thomas

Themenstarteram 16. März 2010 um 18:25

Ich danke euch allen für die rege Beteiligung; auch wenn ich nicht alles verstanden habe (z.B. das mit dem übern Berg).

Ich werde die Scheibe natürlich ersetzen (so wie es der Besitzer will - siehe Melkfett ;-) ).

Ich konnte noch auf eine "Erstausrüsterqualität" drücken... immerhin! Bin da bei mehreren Angeboten mit 350 - 450 Euro dabei.

Der "Schädiger" war ein Stein und der ist über den Berg, quasi weg..

Also war das Grütze, was ich diesbezüglich geschrieben habe und Hafi hat das gemerkt.........:D

 

Nun alles verstanden ? ;)

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 17. März 2010 um 19:11

Ja :rolleyes:

Du musst deinem Bekannten echt die WSS ersetzen? Ich könnte es verstehen, wenn du ihm die neuen Felgen beim Parken zerkratzt, aber für einen Steinschlag?

Ist jetzt nicht böse gemeint, aber das finde ich schon etwas heftig. Würde nie auf den Gedanken kommen einen Bekannten dem ich den Wagen leihe für einen Steinschlag haftbar zu machen.

schönen Gruss

TazaTDI

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

Du musst deinem Bekannten echt die WSS ersetzen? Ich könnte es verstehen, wenn du ihm die neuen Felgen beim Parken zerkratzt, aber für einen Steinschlag?

Ist jetzt nicht böse gemeint, aber das finde ich schon etwas heftig. Würde nie auf den Gedanken kommen einen Bekannten dem ich den Wagen leihe für einen Steinschlag haftbar zu machen.

schönen Gruss

TazaTDI

Zumindest würde ich ihm die möglichkeit geben, die Scheibe reparieren zu lassen, denn dann ist sie wieder problemlos Stabil...

lg

Zitat:

Original geschrieben von TazaTDI

Würde nie auf den Gedanken kommen einen Bekannten dem ich den Wagen leihe für einen Steinschlag haftbar zu machen.

der Unterschied könnte darin liegen dass es eben Freunde und Bekannte gibt. und bei den Bekannten auch noch gute und flüchtige Bekannte

einem Freund würde ich auch nie so was abverlangen, bei Bekannten würde ich da durchaus differenzieren, wobei ich das bereits vorab wohl täte beim überlegen ob ich dem oder dem überhaupt mein Auto gebe

fiktives Bsp.zu einem "Bekannten": leiht mir zum Beispiel der Lebensgefährte meiner Schwiegermutter sein Auto weil meins in der Werkstatt ist um ihr gefällig zu sein obwohl er mich nur bedingt leiden mag, kann ich den Groll dann durchaus nachvollziehen wenn ich das Auto beschädigt zurück bringe und dann auch für Ersatz anstelle von Smartrepair sorgen soll

Naja, ist echt nicht so einfach, wem leihe ich bzw. von wem leihe ich mir ein Auto. Wenn der TE freiwilig seine Hilfe anbietet, ist es ok. Finde der Besitzer sollte sich dann aber wenigstens an der Reparatur beteiligen. So hat jeder was für die "Freundschaft" getan.

Sind schon manche "Familienkrisen" entstanden und Freundschaften zerbrochen an solchen Dingen ;) Deswegen nur in absoluten (richtigen) Notfällen Wagen leihen. Stell dir mal vor, es passiert ein Unfall und der Wagen ist Totalschaden und keine Vollkasko? Und selbst mit VK? Wer zahlt im Anschluss die Differenz der höheren Prämie? Ui ui ui.. Ärger vorprogrammiert :D

schönen Gruss

TazaTDI

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