GJR in 195 65 R15 - erlaubt oder nicht?

Volvo V70 1 (L)

Neulich beim Prüfkittel mit der Frage:
Darf ich Ganzjahresreifen der Dimension 195/65 R15 auf meinem V70 MJ 99 106 kW 15 Zoll Antlia/Antila Felge fahren?

Antwort: Nein, steht nicht in meiner Liste (er hat tatsächlich nachgesehen). Mit 195/65ern lass' ich Sie durchfallen, egal ob mit SR, WR oder GJR.

Ok, damit war der Typ bei mir auch durchgefallen. Obwohl, in meinem Tankdeckel wie auch in der Zulassungsbescheinigung steht nur 195/60 R15 86H.

Den Sinn oder Unsinn der Reifengröße 195/65 möchte ich hier nicht diskutieren.

Mein Anliegen ist:
Hat jemand von euch Erfahrung mit TÜV/DEKRA/KRÜS etc. bezüglich GJR in der Dimension 195/65 R15? Was muss ich dort vorlegen, dass ich diese genehmigt bekomme? Reicht die Reifenfreigabeliste vom Kraftfahrt Bundesamt www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=757809?
Dort steht unter Lfd.Nr. 12, zweite Zeile, explizit 195/65 R15 88W (was soll das W? Speedindex W=270 km/h 😕)

Zur Info: Ich hab die kleine Bremsanlage mit 280 mm verbaut.

Beste Antwort im Thema

Ich werde eure Bedenken dem Prüfkittel der GTÜ vortragen, meine KFZ Versicherung zum dem Fall befragen und gegebenenfalls die Reifen auch separat abnehmen lassen. Es geht hier nicht um Unwissenheit meinerseits, sondern um ein bewusste Entscheidung des Prüfkittels auf Basis seiner Unterlagen (die offenbar aber differieren), von dem ich eine schriftliche Bestätigung einfordern würde.

Über meine Recherche Ergebnisse werde ich hier berichten.

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Berücksichtige auch den Tragfähigkeitsindex. Soweit ich weiß haben Reifen mit einem höheren Index eine Stärke Flanke und fahren sich weniger komfortabel

Um das Thema abzuschließen, hier ist das, was ich rausgekriegt habe. Und um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen:

Man muss (wenn ich alles richtig verstanden habe) feststellen:
Jeder V70I mit 195/65 R15 Reifen ist unerlaubterweise unterwegs!

Zu unterscheiden ist nämlich die Liste zulässiger Rad-/Reifengrößen nach ABE/EG Typgenehmigung (hiernach ist die 65er Höhe erlaubt) und, jetzt kommt das Wichtige und einzig Entscheidende, die Liste der typbezogenen Rad-/Reifengrößen. Typbezogen ist eine 65er Reifenhöhe auf dem V70I mit Ausnahme von 185ern nicht erlaubt. Zulässig sind demnach:
185/65 R15 sowie 195/60 R15 sowie 205/45 R17 sowie 205/50 R16 sowie 205/55 R15.
Diese Liste erlaubter Größen habe ich von der GTÜ bekommen.

Beim 850 siehts anders aus. Bitte macht euch schlau.

Wer als V70I Besitzer mit 195/65 R15 Reifen unterwegs ist, sollte sich per Einzelabnahme beim TÜV (und nur der ist dazu berechtigt) die Zulässigkeit im KFZ Schein eintragen lassen, sonst kann es bei der HU Probleme geben und, was fatal enden könnte, die Versicherung im Falle eines Unfalls ihre Leistungen verweigern.

Meine Recherche hat deswegen so lange gedauert, weil ich von zwei GTÜ Prüfstellen die Zusicherung bekommen hatte, dass es bei der HU Untersuchung von ihrer Seite aus keine Probleme gäbe. Eine Aussage, die die Unzulässigkeit offiziell genehmigt, im Versicherungsfall aber möglicherweise zur Zahlungsverweigerung geführt hätte.

Gruß

Volvo gibt die Größe doch aber frei für Winter und Allwetterreifen. Unsere beiden Volvos haben beide dieselbe Schlüsselnummer (741), also sollte die ABE doch auch die selbe sein. nun soll der eine damit fahren dürfen und der andere nicht?! Wie wollen die das denn unterscheiden?

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Der Typ-Schlüssel endet ja nicht mit 741. Ich habe da noch 00K8 stehen, vielleicht spielt das dann die entscheidende Rolle. Den Unterschied macht die typbezogene Rad-/Reifenkombi, es muss also noch ein Merkmal jenseits von Optik und 9101 741 geben.

Die als WR angegebene und erlaubte Größe 195/65 R15 bezieht sich laut Homologationsschreiben von Volvo ausschließlich auf den 850. Der darf auf WR und damit auch auf GJR in dieser Größe fahren.

Eine für mich nachvollziehbare Begründung für die unterschiedlichen Freigaben konnte mir bislang niemand liefern. Ich habe Volvo mehrfach angemailt, Antwort (wie übrigens auch von TÜV und ADAC) jedes Mal:
195/65 R15 auf V70I nicht zugelassen.

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