Gibt es einen "Markt" in D für einen 66er Impala aus den USA?
Hallo in die Chevie-Expertengemeinde,
Amis waren nie mein Thema und werden es wohl kaum werden. Mein Herz schlägt eher für die "modernen" Audi-Modelle der frühen 90er, deshalb bitte ich um Nachsicht.
Da ich mich etwas intensiver mit älteren Autos beschäftige, habe mir Freunde aus den USA einen 66er Impala (keine Ahnung, welcher Motor da verbaut ist) angeboten.
Ich habe mal ein paar Bilder angehängt, die man mir dazu mitgeschickt hat.
Meine Fragen lauten:
Lohnt es sich, soetwas nach D zu importieren und mit welchen Kosten muss man rechnen?
Ist es sehr aufwändig und teuer, dafür eine deutsche Zulassung und ein H-Kennzeichen zu bekommen?
Falls notwendig: Kriegt man in D überhaupt noch Teile, um die Zulassung in D zu kriegen?
Gibt es für soetwas einen größeren Markt und was läßt sich dafür in D erlösen - je nach Zustand?
Ich möchte keine genauen Euro-Zahlen mit zwei Stellen hinter dem Komma, "Hausnummern" reichen mir. Mir ist schon klar, dass man anhand von ein paar Bildern keine präzisen Aussagen machen kann.
Da ich Ende August / Anfang September in den USA bin, möchte ich gerne wissen, ob es sich überhaupt lohnt, darüber zu reden oder ob es reine Zeitverschwendung ist?
Selbst behalten will ich das Fahrzeug auf keinen Fall.
Bei MOBILE habe ich schon mal reingeschaut, aber da ich keine Ahnung von den unterschiedlichen Modellen und deren Wert habe, kann ich mit den Angeboten wenig anfangen.
Vielen Dank im Voraus für ein paar Einschätzungen aus erfahrenen Kreisen.
Gruß
Peter
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MT-Nord schrieb am 11. Juli 2019 um 21:30:55 Uhr:
... soll später niemand sagen, dass ich oder irgendein anderer im Forum dir das hier so gesagt haben... Das wäre schlechte Publicity...
Hallo Maik,
vielen Dank für die "Nachhilfe". Auf das Naheliegendste muss man meist hingeweiesen werden, kommt nicht von selbst drauf.
🙂
Meine Nachbarin arbeitet bei der Zulassungsstelle. 😁
Und keine Angst, ich werde später weder Dich noch das Forum verklagen, wenn was schief laufen sollte (sofern ich mich überhaupt auf den "Deal" einlasse).
😉
Das wäre nicht schlechte Publicity - das wäre mind. NAIV - von mir. 😁
Vielen Dank noch einmal für Deine Hinweise, die zur ersten Orientierung sehr hilfreich sind und von mir keineswegs als verbindliche Rechtsberatung verstanden werden.
Schönen Tag
Peter
12 Antworten
Interessenten gibt es mit Sicherheit dafür. Entscheident dürfte der Preis sein, den Du in den USA bezahlen mußt, plus Transport und Zoll. Wenn Du das BJ weist, dann gebe es mal im Internet ein, dann kannst Du sehen, was dafür in Deutschland gezahlt wird. Habe probeweise mal ein Modell mit Bj 72 eingegeben, der lag bei 17 000,- Euro.
MfG aus Bremen
Der Markt dafür ist recht klein, aber vorhanden. Interessanter sind eher die Nachfolgermodelle - groß, breit, stark, bekannt auch aus diversen Fernsehserien wie u.A. "Supernatural".
Die Zulassung ist nicht problematisch, sofern sich die Fahrzeuge im Originalzustand, OHNE Gasanlage und mit allen Kaufnachweisen befinden. Du benötigst also die amerikanischen Papiere.
Problematsich dürfte das Umrüsten auf EU-Beleuchtung sein. Dahingehend musst du dich schlau machen. Blinker rundum in gelb, Bremslicht vom Blinker getrennt, separater Rückfahrscheinwerfer (oder in Rückleuchte integriert - aber keine 2-Faden-Birne für eine andere Funktion), Abblendlicht mit EU-Lichtkegel. Leuchtweitenregulierung ist nicht notwendig. Allerdings muss alles, was am Fahrzeug vorhanden ist, funktionieren.
Danach ab zum TÜV mit dem Wagen und er erhält dort per Vollabnahme seine ABE und ggf. das H-Gutachten, mit dem der Wagen dann zugelassen werden kann.
Die Kosten - das ist so eine Sache. Idealerweise zahlst du den marktüblichen Preis, liegst ggf. etwas darunter.
Vorsicht bei "supergünstigen Angeboten" - der Zoll schätzt dann den Wert, wenn der tatsächliche Kaufpreis nicht plausibel ist, und du musst halt dementsprechend Zoll und EfUSt zahlen.
LG - Maik
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Wenn ich aber lese, dass ich die gesamte Beleuchtung umrüsten muss, was ich bereits vermutet habe, wird mir ganz anders.
Es gibt jetzt schon keine Scheinwerfer und Rückleuchten für deutsche Fahrzeuge aus den Anfang 90ern mehr. Wo soll ich da die Teile für ein US-Fahrzeug von 1966 herzaubern?
😠
Das kling nach verdammt viel Arbeit und ob ich mir das antun muss?
Gruß
Peter
Such doch mal einen Verein, in dem solche Fahrzeuge genutzt werden. Bin im letzten Jahr, in Schneverdingen auf solch eine Gruppe getroffen. Habe nicht nach dem Kaufpreis gefragt, sondern nach den Instandhaltungskosten. Die Antwort lautete, Instandhaltung sehr gering, aber Spritkosten sehr hoch. Verbrauch lag bei 25 Liter pro 100 km.
MfG aus Bremen
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Es gibt für zahlreiche Fahrzeuge noch Scheinwerfer - runter bis in die 50er.
Bei den Rückleuchten muss auch nur Bremse vom Blinker getrennt werden und - sofern zwei Rückfahrleuchten vorhanden sind - können die mittels gelber Leuchtmittel zum Blinker umgerüstet werden. Ein Zusatz-Rückfahrscheinwerfer unter dem Stoßfänger ist dann aber das Minimum. Nebelschluss ist hingegen keine Pflicht.
Die Umrüstungskosten kannst du dem Käufer auferlegen - den Wagen sogar ohne Umrüstung verkaufen - wäre dann halt nur ohne TÜV.
Vielen Dank für die zusätzlichen Erläuterungen!
Ich habe mich schon durch sämtliche Gebrauchtteilemärkte und Oldtimermessen tingeln gesehen und darauf habe ich nun wirklich keinen "Bock", komme ja schon kaum dazu, an meinem Projekt zu arbeiten.
Da ich Tage sowieso zum TÜV muss und die Jungs in dieser "Dorf-Prüfstelle" ganz pfiffig und ansprechbar sind, werde ich das Thema mal ansprechen.
Das Fahrzeug ohne Umrüstung und TÜV anzubieten, dürfte den Interessentenkreis vermutlich noch weiter einschränken und den Preis drücken und macht m.M.n. nicht viel Sinn.
Selbst umbauen - wenn ich die Teile habe - kriege ich dann schon selbst hin.
Über den Durst solcher Fahrzeuge dürfte sich wohl jeder Käufer bewusst sein? Dürfte aber auch nicht die Rolle spielen, da diese kaum als "Dayly Driver" "missbraucht" werden?
Gruß
Peter
Wer sich solch ein Fahrzeug zulegt, dem ist der Verbrauch eher Banana - da steht "Sehen und gesehen werden" eher an erster Stelle als "Kann ich mir den Wagen leisten?"...
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, möchtest du die Fahrzeuge hier nach Deutschland importieren und zum Verkauf anbieten. Damit handelst du gewerblich und stehst - zumindest gegenüber Privatpersonen - in der Gewährleistungspflicht. Du haftest also für alle technischen Defekte, die während der ersten 6 Monate auftreten und nachweisbar nicht auf den Käufer zurückzuführen sind.
Wenn du also jetzt bereits "keinen Bock" auf die Suche nach EU-Umrüstmaterial hast, wie willst du dann im Falle der Sachmängelhaftung verfahren?
Bitte gehe auch nicht davon aus, dass du als Privatperson frei von der Sachmängelhaftung bist... Das geht nur, wenn du das Fahrzeug eine gewisse Zeit besessen und auf dich selbst angemeldet hattest. Ansonsten handelst du gewerblich.
LG - Maik
Zitat:
@MT-Nord schrieb am 10. Juli 2019 um 18:38:54 Uhr:
...Bitte gehe auch nicht davon aus, dass du als Privatperson frei von der Sachmängelhaftung bist... Das geht nur, wenn du das Fahrzeug eine gewisse Zeit besessen und auf dich selbst angemeldet hattest. Ansonsten handelst du gewerblich. ...
Hallo Maik,
vielen Dank für diesen ausserordenlich wichtigen Hinweis. Das hatte ich tatsächlich noch gar nicht "auf dem Schirm".
Du kennst Dich also auch mit (steuer-)rechtlichen Fragen aus.
Genau genommen ist es so, dass das Fahrzeug im Besitz von Verwandschaft meiner "LAB" ist, die der Meinung sind, dass sich das Fahrzeug iin D besser vermarkten läßt, es von den USA aus aber nicht "gebacken" bekommen.
Eine denkbare Option wäre (geht mir gerade so durch den Kopf), dass das Fahrzeug als Geschenk an meine "LAB" geht, was aufgrund des engen Verwandschaftsverhältnisses nicht unglaubwürdig wäre.
Wenn sie es vermarktet, ohne es dann selbst gefahren zu haben, wäre das nach Deiner Meinung auch noch gewerblich?
Die ganze Arbeit bliebe dann zwar trotzdem an mir hängen, aber das Thema Gewährleistung wäre wenigstens vom Tisch.
Gruß
Peter
Hallo,
naja - ein wenig kenne ich mich da aus, nur ein wenig 😉.
Was genau meinst du mit "LAB"? Bitte keine Abkürzungen benutzen, die nicht erläutert werden - ich muss damit was anfangen können...
Zum Thema Überführung und Vermarktung...
Sollte eigentlich ausführlicher werden, aber ich fasse mich kurz:
Egal ob du das Fahrzeug jemals gefahren oder gesehen hast - verkaufst du es, um damit Gewinn für dich selbst zu erzielen, handelst du gewerblich und musst natürlich auch die Sachmängelhaftung tragen.
Anders würde es bei einem Verkauf im Kundenauftrag ausschauen. Aber auch das ist mit Vorsicht zu genießen, denn auch hier kann man dir gewerblichen Handel vorwerfen. Kaum jemand verkauft schließlich etwas, ohne für sich selbst einen Gewinn einzufahren, richtig? Der Fiskus ist auch nicht dämlich und die können erfinderisch sein, wenn es ums Geld für den Staat geht...
Bei einem Fahrzeug, was du hier rüber holst und verkaufst, wird wohl kaum jemand hellhörig werden, bei regelmäßigen Veräußerungen schaut das jedoch anders aus.
Übrigens brauchst du einen Kaufvertrag aus den Staaten, oder du kannst nachweisen, dass sich das Fahrzeug mindestens 6 Monate lang in deinem Besitz befand UND auch auf dich zugelassen und versichert war. Ansonsten handelst du wieder gewerblich und müsstest natürlich auch Zoll und EfUSt für den Wagen zahlen...
Darum wäre meine Empfehlung: Lasse alles sauber über die Bühne gehen und versuche keine krummen Dinger über irgendwelche vermeintlichen Hintertürchen - egal ob mit Verwandschaft oder Ähnlichem.
Bei einem einzelnen Fahrzeug wird kaum jemand von Gewerbe sprechen, bei mehreren jedoch schon.
LG - Maik
Zitat:
@MT-Nord schrieb am 10. Juli 2019 um 21:24:47 Uhr:
....Bitte keine Abkürzungen benutzen, die nicht erläutert werden - ich muss damit was anfangen können...
Hallo Maik,
entschuldige bitte, aber ich dachte, "LAB" (= Lebensabschnittsbegleiterin) ist eine gängige Abkürzung.
😁
Üblicherweise verwende ich auch erst einmal den vollständigen Begriff und setze dahinter die Abkürzung in Klammern. In dem Fall einmal nicht und prompt geht es "in die Hose"
😉
ABER - Du kannst es ja auch. Einfuhrumsatzsteuer (EfUSt) 😁
Da ich lange selbstständig war und immer noch einen Handwerksbetrieb (im Nebenerwerb) angemeldet habe, kenne ich mich auch etwas im Steuerrecht aus. Grundsätzlich bin ich bei Gewerbeeinnahmen auch USt-pflichtig, aber auch Vorsteuerabzugsberechtig.
Mit der Kurzfassung komme ich schon klar, geht ja zuerst mal um Denkanstöße, weil man manchmal etwas "betriebsblind" ist. Vielen Dank dafür.
Muß es zwingend ein Kaufvertrag (für die Zulassung?) sein, oder reicht eine "Übereignungsurkunde", wenn z.B. der in den USA lebende Sohn seiner in D lebenden Mutter das Auto schenkt?
Andererseits wäre die Option - im Kundenauftrag - auch möglich. Greift da nur die Differenzbesteuerung? Werde ich mal mit einem Freund besprechen, der ein Autohaus hat. Der müsste das doch genau wissen.
Gewerblicher An- und Verkauf wären auch möglich. EfUSt. und USt. würden verrechnet, nur der Gewinn wäre steuerpflichtig. Und wenn das in Summe ein Verlust wird, könnte das FA bei einen einmaligen Versuch, der in die Hose geht, auch nicht von einer "Liebhaberei" sprechen.
Aber da steht wieder das Thema "Gewährleistung" oben an.
Ich sehe, man muss da schon ganz genau überlegen. "Krumme Dinger" werde ich ganz sicher nicht machen, aber mal so "gerade" so (so die Vorstellung auf der anderen Seite des Teichs) ein Auto nach D holen und gewinnbringend vermarken, ist eine Illusion.
Nochmals vielen Dank für die ganzen Denkanstöße, die mir vielleicht auch helfen, mir das Thema "vom Hals zu halten"
😁
Schönen Abend
Peter
Hallo Peter,
das ist ganz einfach: Du rufst bei deiner hiesigen Zulassungsstelle an und fragst nach, ob die Übereignungsurkunde zur Zulassung ausreichend wäre. Dann geben die dir schon die nötige Antwort 😉. Dahingehend ist das für mich dann leider zu speziell und würde schon in anwaltliche Gefilde fallen.
Denke aber daran, dass die Zulassungsstellen eng mit dem Finanzamt und dem Zoll zusammenarbeiten. Wenn das Fahrzeug, welches dir also geschenkt wurde und du hierher überführt hast, recht schnell verkauft wurde, könnte man wieder von einem gewerblichen Handel ausgehen, zumal du ein Gewerbe hast. Könnte - muss aber nicht. Auch hier würde ich dir raten, dass du dir Rechtsbeistand suchst und dich eingehend beraten lässt. Alles andere wäre rein spekulativ und es soll später niemand sagen, dass ich oder irgendein anderer im Forum dir das hier so gesagt haben... Das wäre schlechte Publicity...
LG - Maik
Zitat:
@MT-Nord schrieb am 11. Juli 2019 um 21:30:55 Uhr:
... soll später niemand sagen, dass ich oder irgendein anderer im Forum dir das hier so gesagt haben... Das wäre schlechte Publicity...
Hallo Maik,
vielen Dank für die "Nachhilfe". Auf das Naheliegendste muss man meist hingeweiesen werden, kommt nicht von selbst drauf.
🙂
Meine Nachbarin arbeitet bei der Zulassungsstelle. 😁
Und keine Angst, ich werde später weder Dich noch das Forum verklagen, wenn was schief laufen sollte (sofern ich mich überhaupt auf den "Deal" einlasse).
😉
Das wäre nicht schlechte Publicity - das wäre mind. NAIV - von mir. 😁
Vielen Dank noch einmal für Deine Hinweise, die zur ersten Orientierung sehr hilfreich sind und von mir keineswegs als verbindliche Rechtsberatung verstanden werden.
Schönen Tag
Peter