Gewerbeleasing - wie funzt das ?
Hallo zusammen,
da wir vorhaben uns eine andere Familienkutsche zu zulegen, drängt meine Frau
als mehr mit Leasing übers Gewerbe.
Ich bin entweder zu altmodisch oder total unerfahren in der Angelegenheit,
und bevorzuge eher einen 3 Jährigen Rückläufer mit hoher Anzahlung
und Restfinanzierung, so dass ich die Frage hier stellen muss:
Fakten:
Kleinunternehmer Gewerbe vorhanden, Umsatz unter 17,5K im Jahr
Gewerbe im eigenem Haus, Firmenwagen so zu sagen nicht notwendig.
Jetzt geht es eigentlich darum, die Vorteile aus zu nutzen mit dem Gewerbe.
Da Auto soll eh nur Privat genutzt werden und überhaupt nicht abgeschrieben
werden und nirgends in den Geschäftspapieren auftauchen. Nur der Kauf bzw.
Leasing wie z.B. HIER
Begehen wir dann damit eigentlich Steuerhinterziehung (MwSt. Ersparnis beim Kauf)?
Oder muss so eine Anschaffung dem Finanzamt gemeldet werden?
Da ich die Finanzen immer selber mache, habe ich eigentlich keinen direkten
Ansprechpartner wie den Steuerberater, sondern mir Infos aus dem Netz suche
und im Moment mit der Sache überfordert bin.
Danke euch bereits im voraus für hilfreiche Tips.
Gruß
spook
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 6. September 2016 um 19:10:17 Uhr:
Naja, die Anbieter von gewerblichem Leasing werden in den Bedingungen schon drin stehen haben, dass das Fahrzeug auf die Firma zugelassen werden muss, sonst könnte ja jeder kommen.
Und damit fängt der Rattenschwanz an, dass eben die Firma etwas damit zu tun haben wird.
Nur mal so am Rande: Mit seinem Kleingewerbe wird er keine Eintragung im Handelsregister oder sonstwo haben. Firmenname wird mit dem Inhaber identisch sein, wie will also jemand feststellen, ob das Fahrzeug nun auf das Gewerbe läuft (steuerlich geltend gemacht wird) oder nicht?
Beispiel: Der Rechtsanwalt "Fritz Ichklageaufjedenfall" kauft sich eine Luxuslimo und in der Zulassung steht jetzt als Halter "Fritz Ichklageaufjedenfall", läuft das Fahrzeug jetzt auf ihn privat oder auf seine Kanzlei? Gleiches beim Steuerberater, Bäcker, Zeitungskiosk ... ... ...
Und bei einer gewerblichen Nutzung kommt man mit 10.000Km pro Jahr nicht wirklich weit.
70 Antworten
Zitat:
@Janny18 schrieb am 8. September 2016 um 17:04:37 Uhr:
Das würde schon öfter auf einer bekannten Schnäppchenplattform diskutiert und soll angeblich so einfach nicht funktionieren...
Meine Info habe ich von der VW Homepage ... meinst Du, dass die nicht funktioniert?
Grüße
Der Chaosmanager
Ich habe eine Photovoltaik Anlage auf meinem Dach. Theoretisch kann ich der Gewerbeschein beantragen. Könnte ich dann auch der Gewerbeleasing nutzen ?
Gruss
Zitat:
@GRAND62 schrieb am 8. September 2016 um 17:47:55 Uhr:
Ich habe eine Photovoltaik Anlage auf meinem Dach. Theoretisch kann ich der Gewerbeschein beantragen. Könnte ich dann auch der Gewerbeleasing nutzen ?
Gruss
Das wird Dir Dein Leasinggeber beantworten.
Gruß
Der Chaosmanager
Genau das ist wohl auch das, was der TE machen muss.
Ähnliche Themen
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 8. September 2016 um 17:53:43 Uhr:
Zitat:
@GRAND62 schrieb am 8. September 2016 um 17:47:55 Uhr:
Ich habe eine Photovoltaik Anlage auf meinem Dach. Theoretisch kann ich der Gewerbeschein beantragen. Könnte ich dann auch der Gewerbeleasing nutzen ?
GrussDas wird Dir Dein Leasinggeber beantworten.
Gruß
Der Chaosmanager
Sehr professionele Antwort !
Das steht zb. bei Mercedes :
Voraussetzungen:
Sie müssen mindestens sechs Monate als Gewerbetreibender, selbstständiger Freiberufler oder Land- und Forstwirt aktiv tätig sein
Sie müssen ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführen
Einsatz des Fahrzeugs im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit
Inklusive uneingeschränkter privater Nutzung
und das bei VW:
Bitte legen Sie eines dieser Dokumente vor:
Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung
Handelsregisterauszug
Kammerbestätigung seitens der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK)
Partnerschaftsregisterauszug
Alternativ werden jeweils Umsatzsteuernachweise oder formlose Bescheinigungen der Selbstständigkeit durch einen Steuerberater anerkannt. Zusätzlich erforderlich ist in jedem Fall die schriftliche Erklärung über das Vorliegen einer Steuernummer beim zuständigen Finanzamt für selbstständige Tätigkeiten. Das entsprechende Formular erhalten Sie bei Ihrem Volkswagen Partner, der Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite steht
Zitat:
@GRAND62 schrieb am 8. September 2016 um 18:07:13 Uhr:
Das steht zb. bei Mercedes :Voraussetzungen:
Sie müssen mindestens sechs Monate als Gewerbetreibender, selbstständiger Freiberufler oder Land- und Forstwirt aktiv tätig sein
Sie müssen ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführen
Einsatz des Fahrzeugs im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit
Inklusive uneingeschränkter privater Nutzung
... und bei anderen Marken wird wieder etwas anderes stehen ...
Gruß
Der Chaosmanager
Die Seiten der Hersteller beschreiben i.d.R. Den Komplettset an Papier, was man mitbringen muss. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass man mit deutlich weniger Nachweise antanzen muss, weil es für bestimmte Berufsgruppen diese gar nicht gibt. Es wurde schon der Freiberufler mit dem nicht existierenden handelsregisterauszug erwähnt.
Man muss einfach mit den Leuten sprechen und sachlich argumentieren. Bonität vorausgesetzt, die ist in allen Fällen der gemeinsame Nenner.
Mit gerade mal 1500 Euro Umsatz im Monat ein Auto leasen/finanzieren? Wenn ihr nicht gerade noch irgendwo eine ganz tolle Geldquelle habt -> Kann man die Drogen kaufen?
Auch zu bedenken, dass man bei einem gewerblichen Kauf keine Gewährleistung hat. Bei dem Umsatz gehe ich nicht von einem Neuwagen aus und damit sind mögliche Mängel vom ersten Tag euer Problem. Es gibt schließlich Gründe warum gewerbliche Angebote günstiger sind.
Die meisten Händler werden bei einem gewerblichen Verkauf eines gebrauchten PKW die Gewährleistung ausschließen. Nur deswegen ist der Wagen in dem Fall günstiger. Warum sollte es sonst sein? Liebe zu einem gewerblichen Käufer?
Es ist rechtlich nicht möglich, die Gewährleistung auszuwählen auszuschließen. Auch nicht bei gewerblichen Käufern.