Gewerbeleasing - wie funzt das ?

Hallo zusammen,

da wir vorhaben uns eine andere Familienkutsche zu zulegen, drängt meine Frau
als mehr mit Leasing übers Gewerbe.
Ich bin entweder zu altmodisch oder total unerfahren in der Angelegenheit,
und bevorzuge eher einen 3 Jährigen Rückläufer mit hoher Anzahlung
und Restfinanzierung, so dass ich die Frage hier stellen muss:

Fakten:
Kleinunternehmer Gewerbe vorhanden, Umsatz unter 17,5K im Jahr
Gewerbe im eigenem Haus, Firmenwagen so zu sagen nicht notwendig.

Jetzt geht es eigentlich darum, die Vorteile aus zu nutzen mit dem Gewerbe.
Da Auto soll eh nur Privat genutzt werden und überhaupt nicht abgeschrieben
werden und nirgends in den Geschäftspapieren auftauchen. Nur der Kauf bzw.
Leasing wie z.B. HIER

Begehen wir dann damit eigentlich Steuerhinterziehung (MwSt. Ersparnis beim Kauf)?
Oder muss so eine Anschaffung dem Finanzamt gemeldet werden?

Da ich die Finanzen immer selber mache, habe ich eigentlich keinen direkten
Ansprechpartner wie den Steuerberater, sondern mir Infos aus dem Netz suche
und im Moment mit der Sache überfordert bin.

Danke euch bereits im voraus für hilfreiche Tips.

Gruß
spook

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 6. September 2016 um 19:10:17 Uhr:


Naja, die Anbieter von gewerblichem Leasing werden in den Bedingungen schon drin stehen haben, dass das Fahrzeug auf die Firma zugelassen werden muss, sonst könnte ja jeder kommen.
Und damit fängt der Rattenschwanz an, dass eben die Firma etwas damit zu tun haben wird.

Nur mal so am Rande: Mit seinem Kleingewerbe wird er keine Eintragung im Handelsregister oder sonstwo haben. Firmenname wird mit dem Inhaber identisch sein, wie will also jemand feststellen, ob das Fahrzeug nun auf das Gewerbe läuft (steuerlich geltend gemacht wird) oder nicht?

Beispiel: Der Rechtsanwalt "Fritz Ichklageaufjedenfall" kauft sich eine Luxuslimo und in der Zulassung steht jetzt als Halter "Fritz Ichklageaufjedenfall", läuft das Fahrzeug jetzt auf ihn privat oder auf seine Kanzlei? Gleiches beim Steuerberater, Bäcker, Zeitungskiosk ... ... ...

Und bei einer gewerblichen Nutzung kommt man mit 10.000Km pro Jahr nicht wirklich weit.

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Zitat:

@Ehle-Stromer schrieb am 7. September 2016 um 10:19:17 Uhr:



Zitat:

@Chaosmanager schrieb am 7. September 2016 um 10:00:34 Uhr:



Um einem häufigen Missverständnis vorzubeugen: Du sparst NICHT die MWSt., wenn Du als gewerblicher Leasingnehmer least und das Fahrzeug dann privat nutzt.

Bist du dir da so sicher? 😕
Ich bin gewerblicher Leasingnehmer, vorsteuerabzugsberechtigt und bekomme die gezahlte MWSt. in einem steuerlichen Verechnungsverfahren von meinem Finanzamt zurück.
Ich erspare mir unterm Strich die MWSt., auch wenn ich das Fahrzeug privat nutze.

... wenn Du die MWSt. als Vorsteuer geltend machst, läuft der Wagen auf die Fa.

Dann mußten Du aber im Gegenzug die private Nutzung wieder versteuern und auf diese Versteuerung (bzw. auf 80% davon) mußt Du dann auch wieder die USt. abführen.

XF-Coupe

"Kleinunternehmer Gewerbe vorhanden, Umsatz unter 17,5K im Jahr"
...somit sollte es sich mit der Abziehbarkeit der MwSt sowieso erledigt haben, oder sehe ich das falsch?

Zitat:

@kaburs schrieb am 7. September 2016 um 13:18:05 Uhr:


"Kleinunternehmer Gewerbe vorhanden, Umsatz unter 17,5K im Jahr"
...somit sollte es sich mit der Abziehbarkeit der MwSt sowieso erledigt haben, oder sehe ich das falsch?

Das siehst Du grundsätzlich nicht falsch. Man kann allerdings auch als Kleinunternehmer einen Vorsteuerabzug geltend machen, in dem man auf die Steuerbefreiung verzichtet. Aber das ist hier nun wirklich nicht das Thema.

Zitat:

@kaburs schrieb am 7. September 2016 um 13:18:05 Uhr:


"Kleinunternehmer Gewerbe vorhanden, Umsatz unter 17,5K im Jahr"
...somit sollte es sich mit der Abziehbarkeit der MwSt sowieso erledigt haben, oder sehe ich das falsch?

Kleinunternehmer KÖNNEN sich von der USt. befreien lassen, sie müssen es nicht ...

Abgesehen davon: Der TE möchte das Auto gar nicht über sein Gewerbe laufen lassen.

Gruß
Der Chaosmanager

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Ich war 7 Sekunden schneller...

Edit: Das ist so nicht ganz richtig. Kleinunternehmer sind per Gesetz von der Umsatzsteuer berfreit. Sie können auf diese Befreiung verzichten. Ist im Ergebnis das Gleiche, aber von der Handhabung doch grundlegend anders.

Wie hoch ist denn die USt auf Kleinunternehmer? 😁 😁

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 7. September 2016 um 13:26:52 Uhr:


Wie hoch ist denn die USt auf Kleinunternehmer? 😁 😁

Das kommt auf die Größe an.😉

Kommt drauf ob du sie für auffe Hand holst, oder am Tisch verzehrst. :P 😁

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 7. September 2016 um 13:22:54 Uhr:


Ich war 7 Sekunden schneller...

Edit: Das ist so nicht ganz richtig. Kleinunternehmer sind per Gesetz von der Umsatzsteuer berfreit. Sie können auf diese Befreiung verzichten. Ist im Ergebnis das Gleiche, aber von der Handhabung doch grundlegend anders.

Du bist eben der Profi ... 🙂 (das meine ich anerkennend)

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

@Sencer schrieb am 7. September 2016 um 13:28:38 Uhr:


Kommt drauf ob du sie für auffe Hand holst, oder am Tisch verzehrst. :P 😁

Und welche Variante ist günstiger 😕

Du kannst ihn als Gewerbetreibender leasen, dafür reicht wie bereits erwähnt die Gewerbeanmeldung für den Hersteller. Der Wagen wird eh auf dich zugelassen, da keine GmbH usw. (Auch hier oft auf den Gesellschafter persönlich)

Den Hersteller intressiert es nicht und der meldet nichts, ob du den Wagen nun als Betriebsausgabe geltend macht.
Du hast lediglich die Gewerbekunden Konditionen.

Natürlich setzt du dann keine Ausgaben für den Wagen ab. Das Finanzamt intressiert der Leasingvertrag nicht, sofern du die Kosten nicht über das Gewerbe laufen lässt.

Du zahlst alles privat und gut.

Hatte früher auch neben den betrieblichen Autos, meinen Privaten zu Gewerbekonditonen, diesen aber eben nicht irgendwie Steuermindernd angegeben.

Du kannst also dein Gewerbe für bessere Konditionen ausnutzen.

Die von Euch die sich besser auskennen bitte korrigieren.
Kann er sich denn nicht auch die gewerblichen Fahrten mit seinem "privat" PKW mit 0,30 € p. km als Betriebsausgaben auszahlen, bzw. zumindest als Betriebsausgaben anrechnen?

Ich glaube es wird daran scheitern, dass VW wohl in den Konditionen stehen hat, dass das Gewerbe die Haupteinnahmequelle sein sollte. Ich denke, dass das bei den 17,5k ausscheidet, daher klappt das doch alles nicht!

Zitat:

@Janny18 schrieb am 8. September 2016 um 16:21:55 Uhr:


Ich glaube es wird daran scheitern, dass VW wohl in den Konditionen stehen hat, dass das Gewerbe die Haupteinnahmequelle sein sollte. Ich denke, dass das bei den 17,5k ausscheidet, daher klappt das doch alles nicht!

VW verlangt lediglich den Gewerbeschein bzw. die Gewerbeanmeldung sowie einen Nachweis, dass der Leasingnehmer beim zuständigen FA eine Steuernummer für gewerbliche Tätigkeit hat.

An den 17,5k würde ich mich auch nicht festbeißen. Da es nicht seine einzige Einnahmequelle ist und der TE ein Einzelunternehmer sein dürfte, fließt sein Gesamteinkommen in die Bewertung durch den Leasinggeber.

Weshalb sollte es also nicht klappen?

Gruß
Der Chaosmanager

Das würde schon öfter auf einer bekannten Schnäppchenplattform diskutiert und soll angeblich so einfach nicht funktionieren...

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