Gewährleistungsmangel vs. Auslieferungsmangel
Hallo zusammen,
wenn ein Neuwagen, Bestellfahrzeug, mit einem Mangel ausgeliefert wurde, kann man diesen denn dann in jeder BMW-Niederlassung richten lassen? Oder muß man zwingend zu dem BMW-Händler wo man den Neuwagen bestellt und gekauft hat?
Mir hat man gesagt, ein Gewährleistungsmangel kann man "überall" richten lassen, einen Auslieferungsmangel aber nicht.
Wo sind denn da die spitzfindigen Unterschiede? Was fällt denn alles unter einen Auslieferungsmangel?
Beim Kauf und der "Auslieferung" hat man mir dazu nichts gesagt. Höre ich jetzt zum ersten mal, daß es da anscheinend einen Unterschied gibt.
Kennt sich da jemand aus und kann was zu sagen? Danke.
VG
16 Antworten
Zitat:
@E46320dtouring schrieb am 3. September 2022 um 10:34:02 Uhr:
Vielen Dank für die guten Tipps!
-ich würde doch, wenn möglich, versuchen die Komplettlackierung des Blechteiles zu vermeiden. Smart Repair machen die BMW Händler auch und dann wäre die Originallackierung immer noch da. Das Risiko zu Farbenunterscied oder so gar schlechte Lackierungsarbeit würde vermieden.
Und Steinschläge werden bestimmt auf jeden Fall kommen…Einen Neuwagen gibt es immer nur bis der Wagen aus dem Verkaufsraum raus ist🙂🙂
Jukka