Gewährleistungsfall?
Hallo,
habe mir Anfang März d. J. einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft, dieser ist 3 Jahre alt. Nun war es Anfang März noch gut frisch und etwas verschneit.
Jetzt habe ich ein Problem mit meiner Klima, diese braucht ewig um Kühl zu kommen. Habe in der Werkstatt das Kühlmittel nachfüllen lassen aber ist immer noch nichts besser. Mein Freundlicher meint vermutlich Klimakompressor oder derartiges
Ich habe zwar eine Gebrauchtwagengarantier welche Klimaanlagenteile umfasst Lohnkosten aber nur zu 80% und Teilekosten zu 35% bei der Laufleistung die ich draufhab.
Jetzt die Frage, kann ich mich hier auf die gesetzliche Gewährleistung berufen oder muss das jetzt über die Garantier laufen?
Freundliche Grüße
Peter
Beste Antwort im Thema
Nachdem bereits jemand an der Klima rumgefummelt hat willst du zu dem Gebrauchtwagenverkäufer und reklamieren das etwas nicht i.o. ist 😉
Warum bist nicht direkt zum Verkäufer und hast reklamiert 😕
30 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Aehm
Gibts da §§ dazu auf die ich mich berufen kann im BGB?
ich meine dass 434 - 440 dazu was regeln.
Dass ich mich auch auf was berufen kann, falls er am Telefon versucht sich rauszureden 🙂Gruß Peter
VERGISS ES!
du hast ein problem: recht haben und recht bekommen sind 2 paar stiefel! wen du dem händler gleich mit "DU MUSST DAS MACHEN!!!!" kommst und der auf stur schällt dann is guter rat teuer! deshalb erstmal in aller ruhe anhören was der sagt. ggf lieber etwas wenig geld ausgeben obwohl du das nicht musst als jahrelang vor gericht klagen und dann immernoch keine klima haben 😉
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ggf lieber etwas wenig geld ausgeben obwohl du das nicht musst als jahrelang vor gericht klagen und dann immernoch keine klima haben 😉
Und damit mit dem Arsch wieder einreißen, was die Verbraucherschützer in mühevoller Kleinarbeit aufgebaut haben.
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Obwohl schon (lt. TE) eine dritte Werkstatt da umhergefummelt hat, ich weiß ja nicht ob das alles so 100% ist wie du es sagst
Sollte kein Problem sein. Kühlmittel wechseln ist eine Wartungsarbeit. So ähnlich wie Ölwechsel. Wenn der nicht von Onkel Heinz im Garten erledigt wurde sondern in einer Fachwerkstatt sollte das keinen Einfluss auf den Defekt des Klimakompressors haben. Dann wäre ja ein Händler bei sämtlichen Motor / Getriebeschäden fein raus wenn der Kunde irgendwo nen Ölwechsel machen lässt.
Moment, klar kann man auch dort viele viele FEHLER machen, es geht ja nicht um einen falschen Luftdruck am Reifen...
In welchem Turnus muss denn das R134a lt. Audi getauscht werden, den Wartungsplan würd ich gern mal sehen...
Glaube nicht, dass man sich dies so einfach machen kann...
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So hab das Thema mit dem Händler geklärt, der ja ca. 250 km von mir weit weg ist 🙂
Das Auto wird geholt, der Kabelsatz gewechselt und das Auto wieder gebracht. Kosten zahlt der Händler🙂
Also dann trozdem dankeschön für die ganzen Tips und Ratschläge 🙂
Grüße Peter
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Moment, klar kann man auch dort viele viele FEHLER machen, es geht ja nicht um einen falschen Luftdruck am Reifen...
Fehler kann man immer machen. Aber wenn der Austausch nachweislich von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde (und gerade bei Klimaanlagen darf da auch nicht jeder Monteur die Arbeiten durchführen), darf das keinen Einfluss auf die Gewährleistung haben.
Gab es da nicht sogar ein BGH Urteil zu, weil die großen Autohäuser die Gewährleistung verweigern wollten weil die Inspektionen nicht in der Markenwerkstatt gemacht wurden?
Zitat:
Original geschrieben von Aehm
So hab das Thema mit dem Händler geklärt, der ja ca. 250 km von mir weit weg ist 🙂
Wieso kauft man seine Wagen immer so weit weg? Ich bin nie mehr als 7km gefahren um ein Auto zu kaufen 🙄
btt: Du solltest die gesetztlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen und den Wagen beim Händler, wo Du den Wagen gekauft hast, reparieren lassen. Wie gesagt: Lässt Du es irgendwo reparieren, dann muss der Händler nix zahlen, dieser hat ein Recht auf Nachbesserung.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
btt: Du solltest die gesetztlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen und den Wagen beim Händler, wo Du den Wagen gekauft hast, reparieren lassen. Wie gesagt: Lässt Du es irgendwo reparieren, dann muss der Händler nix zahlen, dieser hat ein Recht auf Nachbesserung.
Hat er doch gemacht.
Auch wenn jetzt alles gut ist... Bei Gebrauchtgegenständen kann durchaus eine Teilzahlung durch den Besitzer abverlangt werden, wenn durch eine Reparatur eine Wertsteigerung oder Sachverbesserung erzielt wird... Hierzu gibt es diverse Urteile. Wird glücklicherweise selten angesetzt, da es ein Riesenpalaver gibt :-) - Ein Beispie wäre z.b. ein defekter CD-Player wird reklamiert, jetzt gibt es aber nur noch einen Blu-Ray Player als Ersatz, die Werkskosten und der Wert des CD-Players ist vom Verkäufer zu tragen, die Differenz zum BD-Player können an den Käufer weitergegeben werden. Kingt krass, ist aber so, im Zweifel kann der Käufer entsprechend vom Kauf auch zurücktreten, da die Sache nicht den Spezifikatioen/Eigenschaften der gelauften Sache entspricht, in diesem Fall kann der Verkäufer wiederrum den gezogenen Nutzen in Rechnung stellen...
Hab den ganzen Tag damit zu tun... Und Recht haben und bekommen sind echt oft zwei verschiedene Sachen, teilweise glaub ich das Richter nicht mal das BGB kennen oder auch nur bruchteilhaft gelesen haben... Wir mussten einmal ein Produkt zurücknehmen, was gar nicht bei uns gekauft worden ist, sondern in einer anderen Firma, der Kunde hat es bei uns abgegeben, da wir auch Vetragspartner de sHerstellers sind... Den Gewährleistungsanspruch hat er gegenüber uns gestellt (wie geschrieben bei einer anderen Firma gekauft) Einsprüche etc. der Rechtsabteilung blieben wirkungslos und wir mussten ein überteuertes Teil zurücknehmen (immerhin mit Nutzungsabzug)... Wie schon geschrieben... Recht haben und bekommen sind oft zwei verschiedenen Sachen... leider auch für beide Seiten.
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Fehler kann man immer machen. Aber wenn der Austausch nachweislich von einer Fachwerkstatt durchgeführt wurde (und gerade bei Klimaanlagen darf da auch nicht jeder Monteur die Arbeiten durchführen), darf das keinen Einfluss auf die Gewährleistung haben.Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
Moment, klar kann man auch dort viele viele FEHLER machen, es geht ja nicht um einen falschen Luftdruck am Reifen...Gab es da nicht sogar ein BGH Urteil zu, weil die großen Autohäuser die Gewährleistung verweigern wollten weil die Inspektionen nicht in der Markenwerkstatt gemacht wurden?
Natürlich kann es einen Einfluss auf die Gewährleistung haben wenn schon jemand selber/anderes dort umhergefummelt hat und möglicherweise nach mehr Schaden anrichtet 😕
Was hat denn eine Inspektion nach Herstellervorgabe mit einer defekten Klimaanlage zu tun 😕
Lass mal gut sein, zum Glück zeigt sich der Verkäufer sehr kulant und hoffentlich hat der TE diesen auf Reparaturversuche dritter auch hingewiesen...
Mit Urteilen brauchst mal gar net kommen, dass sind alles EINZELLFALLENTSCHEIDUNGEN, nicht mehr und nicht weniger...
In diesem Sinne...
Zitat:
Original geschrieben von Golf5GTI/DSG
1) Natürlich kann es einen Einfluss auf die Gewährleistung haben wenn schon jemand selber/anderes dort umhergefummelt hat und möglicherweise nach mehr Schaden anrichtet 😕2) Was hat denn eine Inspektion nach Herstellervorgabe mit einer defekten Klimaanlage zu tun 😕
3) Lass mal gut sein, zum Glück zeigt sich der Verkäufer sehr kulant und hoffentlich hat der TE diesen auf Reparaturversuche dritter auch hingewiesen...
4) Mit Urteilen brauchst mal gar net kommen, dass sind alles EINZELLFALLENTSCHEIDUNGEN, nicht mehr und nicht weniger...
In diesem Sinne...
1) Dann muss der Händler aber den Nachweis führen, dass der Tausch der Kühlflüssigkeit den Kompressor beschädigt hat.
2) Weil dort nach demselben Prinzip vorgegangen wurde: Du hast die Inspektion nicht hier machen lassen, also gibts keine Gewährleistung. Der andere könnte ja wer-weiss-was kaputt gemacht haben.
3) Nicht kulant sonder er erfüllt seine gesetzliche Gewährleistungspflicht. Schon traurig, dass eine gesetzliche Verpflichtung jetzt schon als kulant gewertet wird.
4) BGH Urteile sind keineswegs Einzelfallentscheidungen, sondern habe eine richtungsweisende Funktion in ähnlichen zukünftigen Fällen für die untergeordneten Instanzen.
Du hast recht und ich meine Ruhe 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Und damit mit dem Arsch wieder einreißen, was die Verbraucherschützer in mühevoller Kleinarbeit aufgebaut haben.Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
ggf lieber etwas wenig geld ausgeben obwohl du das nicht musst als jahrelang vor gericht klagen und dann immernoch keine klima haben 😉
ich bin also im recht und der händler sagt "nein ich denke nicht". man geht vor gericht und investiert sagen wir 1000€ (die man SELBST bezahlen muss), plus 2 jahre. dann hat man einen titel. das auto darf natürlich nicht verkauft noch repariert werden. und nach den 2 jahren geht der händler in berufung, nochnals ein jahr und nochmals 500€ ziehen ins land. der händler wird wieder verdonnert und zahlt einfach net. so dann zieht man das register mit gerichtsvollzieher etc und lässt vielleicht sogar das auto selbst für 600€ reparieren. der händler macht pleite (nicht ohne vorher ALLES auf jemanden anders zu übertragen) und fängt einen tag später unter einem anderen namen wieder an.
dann stehst du da mit deinen 3000€ die du für gericht etc investierts hast in 3-4 jahren immernoch da mit deinem auto. und sagst dir "gottseidank gibts den verbraucherschutz".
fazit: recht haben und geld bekommen sind 2 paar stiefel!
Hey,
naja in der Realität läuft der Fall wie folgt ab :
Man reicht das ganze bei der Rechtsschutzversicherung ein die übernimmt das ,man geht zum Anwalt und der Händler wird verklagt. Bei der eindeutigen Rechtslage bekommst du recht dauert im Durchschnitt 2 Monate.
Die Kosten für den Anwalt muss der Gegner bei der Verurteilung übernehmen.Der Händler muss auch den Ausfall etc. bezahlen ,wenn er nicht zahlt pfändet man solange die Autos von seinem Hof bis das Geld da ist.
So einfach ist das.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
man geht vor gericht und investiert sagen wir 1000€ (die man SELBST bezahlen muss), plus 2 jahre. dann hat man einen titel. das auto darf natürlich nicht verkauft noch repariert werden. und nach den 2 jahren geht der händler in berufung, nochnals ein jahr und nochmals 500€ ziehen ins land. der händler wird wieder verdonnert und zahlt einfach net. so dann zieht man das register mit gerichtsvollzieher etc und lässt vielleicht sogar das auto selbst für 600€ reparieren. der händler macht pleite (nicht ohne vorher ALLES auf jemanden anders zu übertragen) und fängt einen tag später unter einem anderen namen wieder an.
Ja, genauso läuft das tagtäglich in Deutschland. Und ein Insolvenzantrag ist auch nur ne Sache von 24 Stunden.
🙄