Gewährleistungsfall?
Hallo,
habe mir Anfang März d. J. einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft, dieser ist 3 Jahre alt. Nun war es Anfang März noch gut frisch und etwas verschneit.
Jetzt habe ich ein Problem mit meiner Klima, diese braucht ewig um Kühl zu kommen. Habe in der Werkstatt das Kühlmittel nachfüllen lassen aber ist immer noch nichts besser. Mein Freundlicher meint vermutlich Klimakompressor oder derartiges
Ich habe zwar eine Gebrauchtwagengarantier welche Klimaanlagenteile umfasst Lohnkosten aber nur zu 80% und Teilekosten zu 35% bei der Laufleistung die ich draufhab.
Jetzt die Frage, kann ich mich hier auf die gesetzliche Gewährleistung berufen oder muss das jetzt über die Garantier laufen?
Freundliche Grüße
Peter
Beste Antwort im Thema
Nachdem bereits jemand an der Klima rumgefummelt hat willst du zu dem Gebrauchtwagenverkäufer und reklamieren das etwas nicht i.o. ist 😉
Warum bist nicht direkt zum Verkäufer und hast reklamiert 😕
30 Antworten
Du kannst gegenüber dem Händler Gewährleistungsansprüche geltend machen. Allerdings mußt Du nachweisen, dass tatsächlich ein Gewährleistungsgrund vorliegt, die Klimaanlage also nicht ordnungsgemäß arbeitet.
Nachdem bereits jemand an der Klima rumgefummelt hat willst du zu dem Gebrauchtwagenverkäufer und reklamieren das etwas nicht i.o. ist 😉
Warum bist nicht direkt zum Verkäufer und hast reklamiert 😕
Hallo,
ab zum Händler und über Gewährleistung abwickeln ,dank der Beweislastumkehr muss er nachweisen ,dass der Schaden nicht von Anfang an da war .
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Allerdings mußt Du nachweisen, dass tatsächlich ein Gewährleistungsgrund vorliegt, die Klimaanlage also nicht ordnungsgemäß arbeitet.
Doch korrekt 😁
Ähnliche Themen
definier mal "braucht ewig"....das ist von auto zu auto unterschiedlich.
aber wen der kompressor defekt ist dann geht im normalfall garnix mehr, oder er ist undicht und dann siehst ja das sie suppe wirklich rauen MENGEN rausläuft.
ich würde erstmal abchecken ob du nicht einfach nur ne falsche vorstellung hast und vielleicht alles ok ist und du nur etwas anderes gewohnt bist. dann is das vielleicht doof, aber kein mangel. 😉
Nein das ist definitv nicht normal
ich hab das letzte mal wo ich unterwegs war, ca. 45 warten müssen bis etwas kühl gekommen ist.
Hatte das ja in ner freien Werkstatt und mein Mechaniker meinte auch dass bei unterster Stufe "Low" mitm Stabthermometer so ca 5-8°C ausm Schacht kommen müssen. Auch nach 15 Minuten durchlaufen lassen kamen nur 24°C raus.
Dann war ich vorhin beim Freundlichen und der meinte Kabelsatz sei durch. Das müsste ja aber auch unter Gewährleistung laufen. Da sowas ja nicht von heute auf Morgen passiert. Also hat der Schaden schon zum Kauf bestanden.
Meine Gebrauchtwagengarantie hab ich schon angerufen, die übernimmt 0.
Ich könnte ja vom Händler verlangen dass er die Kosten voll übernimmt oder?
Grüße Peter
Zitat:
Original geschrieben von Aehm
Nein das ist definitv nicht normalich hab das letzte mal wo ich unterwegs war, ca. 45 warten müssen bis etwas kühl gekommen ist.
Hatte das ja in ner freien Werkstatt und mein Mechaniker meinte auch dass bei unterster Stufe "Low" mitm Stabthermometer so ca 5-8°C ausm Schacht kommen müssen. Auch nach 15 Minuten durchlaufen lassen kamen nur 24°C raus.Dann war ich vorhin beim Freundlichen und der meinte Kabelsatz sei durch. Das müsste ja aber auch unter Gewährleistung laufen. Da sowas ja nicht von heute auf Morgen passiert. Also hat der Schaden schon zum Kauf bestanden.
Meine Gebrauchtwagengarantie hab ich schon angerufen, die übernimmt 0.
Ich könnte ja vom Händler verlangen dass er die Kosten voll übernimmt oder?
Grüße Peter
Ja, kannst Du und solltest Du.
ok, das is natürlich ne hausnummer. das sollte nicht sein. ich würd den fehlerspeicher auslesen lassen und dann den händler mit konfrontieren.
dem haendler muss ja erstmal die moeglichkeit gegeben werden den schaden zu beheben .
also einfach machen lassen und dann die kosten einfordern wird nach hinten losgehen.
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
dem haendler muss ja erstmal die moeglichkeit gegeben werden den schaden zu beheben .
also einfach machen lassen und dann die kosten einfordern wird nach hinten losgehen.
Das hatte ich vorausgesetzt.
Habe den Händler natürlich schon informiert, er meint dass man sich natürlich irgendwie einigen kann, müsse aber nochmals Rücksprache mit seinem Chef halten.
Ich könnte aber auf 100%ige Übernahme der Kosten bestehen?
Grüße Peter
Zitat:
Original geschrieben von Aehm
Habe den Händler natürlich schon informiert, er meint dass man sich natürlich irgendwie einigen kann, müsse aber nochmals Rücksprache mit seinem Chef halten.Ich könnte aber auf 100%ige Übernahme der Kosten bestehen?
Grüße Peter
Ja, doch.
Da ist ein Schaden, der muss behoben werden. Wie der Händler das macht, ist ihm überlassen. Aber zuzahlen musst Du definitiv nix.
Gibts da §§ dazu auf die ich mich berufen kann im BGB?
ich meine dass 434 - 440 dazu was regeln.
Dass ich mich auch auf was berufen kann, falls er am Telefon versucht sich rauszureden 🙂
Gruß Peter
Obwohl schon (lt. TE) eine dritte Werkstatt da umhergefummelt hat, ich weiß ja nicht ob das alles so 100% ist wie du es sagst 😕
Kannst du denn genau wissen was oder was nicht dort gemacht wurde oder gar ob noch mehr kaputt gemacht wurde 😕
Ich wäre direkt und ohne Umwege zum Verkäufer und nicht erst in "Eigenregie" in irgendwelche Werkstätten gefahren und hätte Reparaturversuche durchführen lassen aber naja...
Ich drück dem TE die Daumen, dass alles glatt durchgeht und er freude am Wagen hat 🙂