Gewährleistungsfall?

Hallo,

habe mir Anfang März d. J. einen Gebrauchtwagen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft, dieser ist 3 Jahre alt. Nun war es Anfang März noch gut frisch und etwas verschneit.

Jetzt habe ich ein Problem mit meiner Klima, diese braucht ewig um Kühl zu kommen. Habe in der Werkstatt das Kühlmittel nachfüllen lassen aber ist immer noch nichts besser. Mein Freundlicher meint vermutlich Klimakompressor oder derartiges
Ich habe zwar eine Gebrauchtwagengarantier welche Klimaanlagenteile umfasst Lohnkosten aber nur zu 80% und Teilekosten zu 35% bei der Laufleistung die ich draufhab.

Jetzt die Frage, kann ich mich hier auf die gesetzliche Gewährleistung berufen oder muss das jetzt über die Garantier laufen?

Freundliche Grüße
Peter

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Nachdem bereits jemand an der Klima rumgefummelt hat willst du zu dem Gebrauchtwagenverkäufer und reklamieren das etwas nicht i.o. ist 😉

Warum bist nicht direkt zum Verkäufer und hast reklamiert 😕

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Selbst Vor Gericht kann es meist böse enden... siehe was ich oben geschrieben habe... nur sind oft Prozesskosten und Berufungskosten höher, als einfach kleinbei zugeben.
Und zu dem was die Verbraucherschützer erwirkt haben, ist absolutet Müll, das deutsche Gewährleistungsrecht vor 98 war um einiges Kundenfreundlicher.
Es gab zwar "nur" 6 monate Gewährleistung, aber bereits nach einem Mangel hatte man das Recht vom Kauf zurückzutreten, keine Nachbesserung etc.
Aktuel zwar 24 Monate (kann bei Gebrauchtkäufen auf 12 reduziert werden), mit 6 Monaten Beweislastumkehr (alles danach ist nicht mehr, oder kaum beweisbar), Verkäufer hat einen zweimaligen Nachbesserungsversuch. Beim dritten Defekt hat der Kunde das Recht auf Rücktritt... wird das Teil ausgetauscht, fängt die komplette Frist von vorne an (Ein Austausch ist keine Reparatur...).

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