Gewährleistung verfallen???
Hallo ich habe da auch mal eine Frage zur Gewährleistung.
Habe vor 2 Wochen mir einen gebrauchten Hyundai Accent bei einem Händler vor Ort gekauft.
Abgemacht sind 1 Jahr Gewährleistung.
Gestern auf dem Weg zu einem Freund, ist die Motorkontrollleuchte angegangen, da mein Freund Fachmann auf dem Gebiet ist, hat er seinen Laptop dort angeschlossen und eine Fehleranalyse gemacht, um sicher zu gehen das ich erstmal weiter fahren kann ohne das was passiert.
Jetzt hab ich mich heute beim Händler verquatscht und Ihm gesagt das wir schon eine Fehleranalyse gemacht haben.
Er meinte jetzt ist die komplette Gewährleistung für den Wagen weg, stimmt das so? =(
Beste Antwort im Thema
Blödsinn.
28 Antworten
Zitat:
@martinb71 schrieb am 18. März 2016 um 14:44:25 Uhr:
Ich setze mal Voraus, dass nur der Speicher ausgelesen wurde und nicht am Fahrzeug rumgeschraubt.
Nein es wurde nichts am Fahrzeug geschraubt, nur die Fehlermeldung angeschaut damit ich erstmal unberuhigt an dem Abend nach Hause fahren konnte.
wenn die Fehlermeldung nicht gelöscht wurde und auch sonst keine Veränderungen erfolgt sind, kann sich der Händler auch nicht rausreden.
Zitat:
@Denny_92 schrieb am 18. März 2016 um 16:22:32 Uhr:
Zitat:
Es war wohl was mit der Lambda Sonde, mein Freund hat den Fehler aber drin gelassen, der händler meinte er guckt es trotzdem nach weil er ja "nett" ist , er hat die fehlermeldung gelöscht und sagte ich soll mal auf die autobahn und mal richtig durchdrücken.
Das hört sich jetzt aber anders an. So wie du es jetzt schreibst hat der Händler doch reagiert. Es kann ja sein, dass der Fehler nicht mehr auftaucht, da sich das System nur verschluckt hatte.
Zitat:
@martinb71 schrieb am 18. März 2016 um 16:47:57 Uhr:
Zitat:
@Denny_92 schrieb am 18. März 2016 um 16:22:32 Uhr:
Es war wohl was mit der Lambda Sonde, mein Freund hat den Fehler aber drin gelassen, der händler meinte er guckt es trotzdem nach weil er ja "nett" ist , er hat die fehlermeldung gelöscht und sagte ich soll mal auf die autobahn und mal richtig durchdrücken.
Das hört sich jetzt aber anders an. So wie du es jetzt schreibst hat der Händler doch reagiert. Es kann ja sein, dass der Fehler nicht mehr auftaucht, da sich das System nur verschluckt hatte.
Er hat reagiert, aber auch gesagt das ich keine Gewährleistung mehr habe jetzt, er hat es nur gemacht weil er nett sein wollte, so hat er es mir gesagt.
Ähnliche Themen
Der Händler will dich einschüchtern, in der Hoffnung, dass du ihn mit den Defekten nicht weiter belästigst, weil er sie auf seine Kosten beheben muss. Lass dir nichts gefallen und halt beim nächsten Mal einfach den Mund, wenn ein Fehler auftritt. Dein Spezl kann den Fehler ja trotzden auslesen, nur damit du weißt was abgelegt wurde, das erzählst du dem Händler aber nicht.
Ich seh nicht das Problem. Der Händler hat den Fehler gelöscht, der TE soll es nun zunächst beobachten. Imho hat der Höndler bisher doch nichts falsch gemacht.
... und lass dich nicht unnötig lange durch andauerndes Löschen und dummes Gespräch hinhalten... wenn die Lampe wieder angeht, greift die Gewährleistung auf jeden Fall und der Händler muss nachbessern - zur Not sogar eine neue Lambdasonde verbauen.
Und das sollte dann ggf. innerhalb des einen Jahres passieren, ansonsten ist die Gewährleistung tatsächlich verfallen.
@TE
Um Deine Eingangsfrage zu beantworten: nein, da hat der Händler Dir Unfug erzählt.
Bei der Gewährleistung muss man nur nachweisen, dass man den Mangel (so es wirklich einer im rechtlichen Sinne ist und es sich nicht um Verschleiß handelt) innerhalb der Gewährleistungsfrist gerügt hat. Also am besten schriftlich mit einem Eingangsstempel vom Händler drauf (oder was ähnliches) auf einer Kopie des Originalschreibens, bzw. einen Zeugen, der den Inhalt des Schreibens kennt und der /mit dem man das in den Briefkasten des Händlers gelegt hat. Dann verfällt das nicht und man muss dann nur ab diesem Zeitpunkt die 3-jährige Verjährung im Blick behalten.
Mit einem Fehlerlöschen ist hier gar nichts getan. Spätestens bei der Asu, wenn keine 1,0 angezeigt werden, kostet es doppelt Geld.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 20. März 2016 um 22:19:12 Uhr:
Mit einem Fehlerlöschen ist hier gar nichts getan. Spätestens bei der Asu, wenn keine 1,0 angezeigt werden, kostet es doppelt Geld.
Och, das ist doch Unfug.
Es wird aber (in einem OBD Fahrzeug) nicht passieren, dass die Gemischaufbereitung / Schadstoffmessung fehlerhaft ist während KEIN Fehler angezeigt wird.
Es ist selten, aber es kommt schon mal vor dass sich eine Regelung verschluckt.
Sprich: Wenn der FSP gelöscht wurde und sich löschen lässt und nicht wiederkommt, dann liegt momentan auch nichts an und keine AU (eine ASU gibts nicht mehr) interessiert sich dafür.
Anders bei den Spezialisten, die bei dauerhaft anliegenden Fehlern gleich das Birnchen entfernen.😉
Warum scjhreibe ich wohl die Sache mit der AU? Es ist ja wohl absolut klar, dass sich das auf einen neu hinterlegten Fehler bezieht. Vielleicht mal bisschen genauer lesen. Dann ist nämlich die Gewährleistung rum und man zahlt aus eigener Tasche. Und wo steht bitteschön etwas von einem Fehler, der nicht erfasst wird. Das ist hier vollkommen irrelevant.
Zitat:
@HairyOtter schrieb am 21. März 2016 um 11:07:00 Uhr:
Warum scjhreibe ich wohl die Sache mit der AU? Es ist ja wohl absolut klar, dass sich das auf einen neu hinterlegten Fehler bezieht.
Hab ich schon keine Bange.
Du hast allerdings von irgendwas was Du irgendwo aufgeschnappt hast geschrieben, was leider nichts mit dem Thema zu tun hatte.
Ausgangssituation:
Es gab einen Fehler, dieser wurde gelöscht und ist bisher nicht wieder gekommen (zumindest gibts keine gegenteilige Info des TE).
Deine Behauptung:
Löschen bringt nix, denn spätestens bei der Asu, wenn keine 1,0 angezeigt werden, kostet es doppelt Geld.
Da hat jetzt irgendwie das Eine nichts zu tun mit dem Anderen, woll?
Vielleicht habe ich es tatsächlich überlesen, aber ich lese nirgends über Anhaltspunkte für einen "neu hinterlegten Fehler".