ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gewährleistung

Gewährleistung

Themenstarteram 1. März 2023 um 10:07

Mahlzeit,

keine Ahnung ob das hier das richtige Sub ist.

Story:

man kauft ein Auto mit Gewährleistung und auf dem Rückweg fällt auf:

Trotz neuen TÜVs Handbremse hält so gut wie gar nicht (260€)

Thermostat defekt (550€)

Motorlager (260€)

An Tag 2 fällt auf:

elektr. Fensterheber geht plötzlich kaputt (200€)

ZV Funk fällt sporadisch aus (???)

Turbo macht sporadisch Nachbarn störende Geräusche (1000-1500€?)

Locker 2500€ wenn sich das mit dem Turbo bewahrheitet und ohne ZV Funk. Ansonsten stabile 1500€.

Bei welchen dieser Baustellen haftet der Händler und zu wie viel %?

Ich habe bisher immer von privat gekauft und sorgfältig selber getestet, diesmal habe ich ein "TÜV Neu ohne Mängel" beim gut bewerteten Händler mit Gewährleistung gekauft und bin wohl etwas zu locker gewesen. Die Gespräche mit dem Händler sind freundlich aber zäh und seine Gewährleistungsvorschläge würden mich mehr kosten als wenn ich es in meiner Stammwerkstatt machen lassen würde. (Hinfahren, reparieren lassen, abholen, Selbstzahler mit Märchensteuer)

Laufleistung 260.000

BJ 2004

MfG

Peter Reschke

Ähnliche Themen
44 Antworten

Auslegung des Rechts ist auch nicht ganz so einfach.

Daher gibt es für sowas Fachkräfte die sich Anwälte nennen:)

Also, fahrtauglich ist er ja offenbar...

Im Zusammenhang mit dem TÜV NEU ist eigentlich nur die (angeblich) mangelhafte Handbremse relevant, der vorgebrachte Rest ist alles nichts sicherheitsrelevantes, was die Plakette verweigert.

Wer hat denn den TÜV gemacht, also welche Prüforganisation? Dann such die nächste Prüfstelle von denen auf und führe das Fahrzeug erneut vor. Die sind durchaus auch an schwarzen Schafen in den eigenen Reihen interessiert!

Das seh ich im Moment als einzigen Angriffspunkt.

Das Thermostat, tja ob einem das auffallen muss oder nicht, das ist Auslegungssache.

Themenstarteram 1. März 2023 um 13:47

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 1. März 2023 um 14:40:40 Uhr:

Auslegung des Rechts ist auch nicht ganz so einfach.

Daher gibt es für sowas Fachkräfte die sich Anwälte nennen:)

Auch das ist korrekt :)

Wie gesagt, wenn ich eine Einigung finde mit der beide Seiten leben können ist das fair für mich. Ich kann auch mal Fünfe gerade sein lassen. Aber wenn er sich querstellt wäre das dann irgendwann leider der nächste Schritt. Gerade weil er mMn von Handbremse und Thermostat hätte wissen müssen.

Ich hoffe das bleibt allen erspart.

MfG

Peter Reschke

Zitat:

@gwrlstng schrieb am 01. März 2023 um 14:39:05 Uhr:

Auch die Antworten und Erfahrungen hier unterscheiden sich teilweise stark

Das liegt in der Natur des Forenbereiches und verständlicherweise auch an den einzelnen Antwortgebern.

Vom Privatier der vielleicht alle 5-10 Jahre ein Auto kauft/verkauf, über Hobbyschrauber die regelmäßig Gebrauchte kaufen/verkaufen, bis hin zu Gebrauchtwagenhändlern die manche "Probleme" logischerweise wieder ganz anders sehen.

Themenstarteram 1. März 2023 um 14:10

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. März 2023 um 14:54:51 Uhr:

Das liegt in der Natur des Forenbereiches und verständlicherweise auch an den einzelnen Antwortgebern.

Vom Privatier der vielleicht alle 5-10 Jahre ein Auto kauft/verkauf, über Hobbyschrauber die regelmäßig Gebrauchte kaufen/verkaufen, bis hin zu Gebrauchtwagenhändlern die manche "Probleme" logischerweise wieder ganz anders sehen.

Absolut und erwartbar.

Aber genau für diesen Austausch ist man ja hier. Meine individuelle Sichtweise und Erfahrung wird sich mit der Norm nicht decken u d hier wird man ggf eingenordet. Bisher sitze ich aber glaube ich recht gesittet zwischen den beiden Lagern "Selbst schuld" und "Anwalt einschalten".

Ich mag es nicht wenn es in Foren direkt giftig wird und Überheblichkeiten und Mutmaßungen direkt persönlich werden ohne sachdienlich zu sein (wobei netter Smalltalk immer gern gesehen ist), aber bis hierher ist das ein zumindest für mich hilfreicher und guter Thread

Danke euch allen

MfG

Wie sind denn die Handbremswerte auf dem vom Händler gemachten TÜV-Bericht?

Der Händler hat mit dem TÜV den Beweis erbracht das der Wagen zum Zeitpunkt der Übergabe keine TÜV relevanten Mängel hatte da muss auch der VK erstmal von ausgehen also das mit der Handbremse ist schwierig sie hat ja laut TÜV Bericht funktioniert sonst hätte er keine frische Plakette bekommen das Gegenteil zu beweisen dürfte schwierig und vor allem Teuer werden.

 

Außerdem was bleibt der Turbo der macht doch noch was er soll nur weil er sich nicht gut anhört das ist jetzt leider kein Mangel. Nur das dürfte deine größte angstbaustelle sein.

HU Prüfungen in allen Ehren aber da arbeiten 1. nur Menschen 2. auch mal zum Vorteile der Kunden/VK.

Erzähl mir da bloß nix. Alles schon selber gesehen.

@KapitaenLueck

 

Klar sind das nur Menschen beim TÜV. Nur der VK hat erstmal seinen Bericht das der Wagen keinen TÜV relevanten Mangel hatte bei der Prüfung, die nach dem Kauf und der Besichtigung stattfand. Somit ist seitens des Verkäufers erstmal ein Beweis erbracht das der Wagen keinen Mangel wie Handbremse hatte. Alles andere der TE ist 200km gefahren kann Bedienungsfehler sein das muss der TE aber Beweisen auf seine Kosten und ob ein Gericht ihm so folgt wie er es gern hätte wer weiß. Schließlich kommt ihm der Verkäufer entgegen und sagt hier in der Werkstatt 50/50 nur das gefällt dem TE nicht.

 

Außerdem er kauft ein Auto was einem Mangel aufweist laut Kaufvertrag welches das Fahrzeug fast zum wirtschaftlichen Totalschaden macht sollte man bei der Bewertung auch nicht vergessen, macht seine Ausgangsposition vor Gericht aber mit Sicherheit nicht besser.

Sorry, sehe ich immer noch anders.

Aber belassen wir es dabei. Wird nur eine unnütze Diskussion und am Ende hier nur zugemacht.

Bis jetzt kennt hier außer dem TE noch keiner den Fahrzeugtyp.

Das sollte eigentlich verpflichtend angegeben werden. Mich interessiert in dem Zusammenhang, ob da hinten Scheiben oder Trommelbremsen verbaut sind. Weil, wenn 1 Tag später die Handbremse wirklich nur noch gar nicht hält, dann könnte das schon ein Gefälligkeits-TÜV gewesen sein. Und da hab ich selbst als Händler was dagegen, weil es der ganzen Branche schadet!

Naja, auch wenn ich weiß das ich bei 260tkm kein neues Auto kaufe, so sehe ich aber dennoch grdstzl. gewissen Anspruch auf Beseitigung von Mängeln seitens des Händlers, da der Vertrag schließlich NICHT unter Ausschluss entsprechender Ansprüche abgeschlossen wurde.

Da habe ich auch wenig Mitleid mit dem Händler, er hat das Risiko sicherlich eingepreist, somal es bei der Laufleistung unüblich ist für einen Händler dann nicht im Kundenauftrag, oder an Gewerbe zu verkaufen.

Wie dem auch sei, eine Gewährleistung besteht grundsätzlich, nur wie greift sie bei den festgestellten Mängeln, das ist unterschiedlich würde ich sagen.

Handbremse, wenn TÜV nach kauf sagt ist ok, hat der Händler hier ja den Beweis geliefert, sodass es erstmal dein Problem ist. Hier müsstest du nun ein Gegenbeweis liefern, das die vor Kauf schon hin war, dann würde es imho gehen, aber ob sich der Aufwand lohnt.

Thermostat, Motorlager, E-FH, ZV, würde ich unter Gewährleistung sehen, so kurz nach kauf ist es halt Risiko vom Händler, der Händler müsste hier wieder beweisen das es vorher nicht war.

Und ist es auch egal ob Verschleiß oder nicht, die Gewährleistung unterscheidet eben nicht nach Verschleiß, hier gilt es nur zu Beweisen, was vor/nach kauf schon defekt war.

Der Lader ist ein anderes Thema, das kannst du dem Händler lediglich schreiben, der macht Geräusche, aber ist ja noch nicht kaputt, oder beeinträchtigt, daher muss auch nichts neu.

Wenn er dann später im Rahmen der Gewährleistung dann das Zeitliche segnet sieht es schon anders aus, erst recht wenn du dem Händler dies am Anfang bereits mitgeteilt hast, das dort was nicht in Ordnung ist.

Meine pers. Meinung dazu ist, wenn man ein Auto mit der Laufleistung kauft, dann ist klar das dort ne Menge passieren kann und gut Geld fließen kann, dafür bekomme ich das Auto ja günstiger als eines mit 100k und weniger.

Daher würde ich dann (wie du selbst ja auch geschrieben hast) auf ein ewigen zeitraubenden, anstrengenden und ggf. kostspieligen streit mit dem Händler verzichten und eher auf die 50/50 Regelung mit dem Händler eingehen, ggf. den Händleranteil noch höher handeln und vielleicht noch drauf bestehen das gegen Vorlage eines KV bei meiner Werke vor Ort zu machen, statt 250km zum Händler zu fahren.

cu Brave

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 1. März 2023 um 12:23:32 Uhr:

Bei 260 Tkm hat man vom Prinzip her eine Sammlung von Teilen gekauft, da die Lebenserwartung des Gesamtfahrzeuges bereits überschritten ist.

Dann hätte der Händler wohl eine "Gebrauchteilpacket ohne Funktion" verkaufen sollen und nicht "TÜV Neu ohne Mängel" ... das Problem liegt beim Händler.

... und natürlich fährt man nicht erst zu eienr anderen Werkstatt oder legt selbst Hand an und versucht sich nachher das Geld wiederzuholen.

Zitat:

@gwrlstng schrieb am 1. März 2023 um 11:32:21 Uhr:

 

-Scheckheftgepflegt und top Zustand/Neuteile was sonstige Verschleißteile angeht

Also, wenn im Vertrag tatsächlich "Scheckheftgepflegt und top Zustand" steht, würde ich mich erst Recht auf nix 50/50 oder so einlassen.

Das ist ja fast schon ein Garantieversprechen, was er dir damit liefert.

Und dass man mit einer Laufleistung von 260tkm nichts Mangelfreies bekommt... meinen Wagen mit 395tkm könnte ich dir morgen verkaufen und du würdest keine Mängel finden.

Ganz besonders so Sachen wie die Fensterheber, die sporadisch gehen oder nicht. Das sind keine Verschleißteile, sondern einfach jetzt defekte Teile, die vermutlich auch vor dem Kauf bereits defekt waren. Damit sind es versteckte Mängel, die du als Verbraucher eben beim Kauf nicht bemerkt hast. Fallen aber trotzdem unter Gewährleistung. (Meiner Meinung nach)

Verschleiss könnte man vielleicht geltend machen, wenn z.B. nach von dir gefahrenen 1000km die Bremsen auf sind.

Dein Fehler war auch, dass du den Händler ganz zu Anfang direkt mit der Nase drauf gestoßen hast, dass du keinen Ärger (machen) möchtest.

Besser wäre es gewesen, ihm einfach die Mängelliste in die Hand zu drücken und ihn zu fragen, bis wann er meint diese Mängel im Rahmen seiner Pflicht beseitigen zu können.

Und ganz wichtig: Alles schriftlich festhalten!!! ALLES! Entweder der Händler unterschreibt dir mit Datum deine Mängelanzeige oder du schickst sie ihm sofort per Einschreiben.

Damit es nicht nachher heißt: Ja, aber das ist ja erst nach Monaten kaputt gegangen.

Du brauchst einen Nachweis, dass es dir nach den zwei Tagen aufgefallen ist und du den Händler darüber in Kenntnis gesetzt hast.

Und wenn er nicht -für dich kostenlos- reparieren will oder kann, bekommt er den Wagen halt zurück.

Allein für die Kosten des Turbos bekommst du ja schon gute andere Gebrauchte...

@gwrlstng

 

Und wie schaut’s aus gibt es was neues zu berichten?

Deine Antwort
Ähnliche Themen