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Gewährleistung

Themenstarteram 4. Juni 2020 um 9:53

Hallo,

ich habe im April bei einem Händler einen Skoda Octavia 2.0 RS BJ 2011 gekauft. Die Baureihe ist ja zusammen mit dem Golf VI bekannt für Schäden an der Steuerkette, beim Octavia ausgelöst durch einen Defekt am Kettenspanner.

Mein Plan ist nun, bei Skoda diese beiden Komponenten prüfen zu lassen. Aktuell höre ich kein Rasseln o.Ä. er läuft normal.

Sollte nun die Werkstatt herausfinden, dass der Spanner oder ggf. auch die Kette getauscht werden müssen, wende ich mich vorher an den Händler um meine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, ist das richtig? Oder gibts es diese Ansprüche nur, wenn bereits etwas kaputt gegangen ist?

Danke für eure Hilfe,

Gruß

Zer012

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Zer012 schrieb am 4. Juni 2020 um 11:53:56 Uhr:

ich habe im April bei einem Händler einen Skoda Octavia 2.0 RS BJ 2011 gekauft. Die Baureihe ist ja zusammen mit dem Golf VI bekannt für Schäden an der Steuerkette, beim Octavia ausgelöst durch einen Defekt am Kettenspanner.

Rein aus Interesse: Wenn mans doch schon weiß.. warum kauft man sowas dann? :confused:

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Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf Schäden, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Normaler Verschleiß ist davon nicht abgedeckt. Das Thema Steuerkette bei diesen Fahrzeugen beinhaltet eine Menge Streitpotenzial zwischen Käufer und Verkäufer.

Zitat:

@player495 schrieb am 4. Juni 2020 um 12:08:44 Uhr:

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf Schäden, die bereits beim Kauf vorhanden waren. Normaler Verschleiß ist davon nicht abgedeckt. Das Thema Steuerkette bei diesen Fahrzeugen beinhaltet eine Menge Streitpotenzial zwischen Käufer und Verkäufer.

Wobei hier ein "kleiner Unterschied" zwischen dem ersten Halbjahr und dem zweiten Halbjahr besteht. Was anderes ist es, wenn der Verkäufer für eine bestimmt Zeit eine Garantie angibt. Kann man alles aber mittels GOOGLE erfahren.

Zitat:

Zer012 schrieb am 4. Juni 2020 um 11:53:56 Uhr:

ich habe im April bei einem Händler einen Skoda Octavia 2.0 RS BJ 2011 gekauft. Die Baureihe ist ja zusammen mit dem Golf VI bekannt für Schäden an der Steuerkette, beim Octavia ausgelöst durch einen Defekt am Kettenspanner.

Rein aus Interesse: Wenn mans doch schon weiß.. warum kauft man sowas dann? :confused:

Zitat:

@v8.lover schrieb am 4. Juni 2020 um 13:18:41 Uhr:

Zitat:

Zer012 schrieb am 4. Juni 2020 um 11:53:56 Uhr:

ich habe im April bei einem Händler einen Skoda Octavia 2.0 RS BJ 2011 gekauft. Die Baureihe ist ja zusammen mit dem Golf VI bekannt für Schäden an der Steuerkette, beim Octavia ausgelöst durch einen Defekt am Kettenspanner.

Rein aus Interesse: Wenn mans doch schon weiß.. warum kauft man sowas dann? :confused:

Haltlose Vermutungen werden hier einfach weg gelassen. Moorteufelchen

Die gesetzliche Gewährleistung ist kein kostenloses Rundumsorglospaket, wenn die Kette irgendwann anfängt zu Rasseln(bei einem 10 JAHRE alten Auto), dann hast du das einfach anstandslos aus deinem Geldbeutel zu bezahlen.

Zitat:

@E97 schrieb am 4. Juni 2020 um 13:27:40 Uhr:

Zitat:

@v8.lover schrieb am 4. Juni 2020 um 13:18:41 Uhr:

 

Rein aus Interesse: Wenn mans doch schon weiß.. warum kauft man sowas dann? :confused:

Original ist gelöscht, Moorteufelchen

Die gesetzliche Gewährleistung ist kein kostenloses Rundumsorglospaket, wenn die Kette irgendwann anfängt zu Rasseln(bei einem 10 JAHRE alten Auto), dann hast du das einfach anstandslos aus deinem Geldbeutel zu bezahlen.

Ich hab oft, sehr oft hingesehen!

Aber ich finde Sie nicht, die Ironie!;)

Player495 hat doch schon alles dazu gesagt. Liegt bei Gefahrübergang (das ist der Zeitpunkt, wenn der Verkäufer dir die Karre zwecks Eigentumsübergang aushändigt) kein Schaden an der Kette vor, der die Nutzbarkeit und / oder den Wert des Autos wesentlich mindert, wenn die Karre also ordnungsgemäß läuft, dann ist das kein Gewährleistungsfall. Bestenfalls sind das Verschleißerscheinungen, die aber halt laufleistungsbedingt sind und die ein Gebrauchtwagenkäufer sinnvollerweise kennen und hinzunehmen hat - ein Gebrauchtwagen ist nunmal kein Neuwagen, hat also keinen Neuwagenzustand.

Wenn du nun sogar schreibst "Die Baureihe ist ja zusammen mit dem Golf VI bekannt für Schäden an der Steuerkette, beim Octavia ausgelöst durch einen Defekt am Kettenspanner.", dann könnte ein nicht ganz verblödeter Verkäufer oder dessen noch weniger verblödeter Anwalt auf die Idee kommen, du hättest "in Ansehung eines Mangels gekauft". Dann ist es auch Essig mit Gewährleistungsansprüchen.

Was ist den wenn die den Motor angucken und sehen das der Kettenspanner in Ordnung ist? Der Spaß will auch bezahlt werden.

Wenn da nix rasselt und sonst keine Erscheinungen auftreten würde ich da nix machen. Es ist ja nicht so da jeder kettenspanner kaputt geht oder ist....

Solange nichts kaputt ist, kann man auch nichts bemängeln im Rahmen der Gewährleistung. Eine gewährleistung oder auch eine Garantie soll ja nicht ermöglichen, dass man ein gebrauchtes Fahrzeug kauft und dann mehr oder weniger vorsorglich alle Teile, die kaputtgehen könnten oder die sich dem Ende ihrer Lebenszeit zuneigen, kostenlos ersetzen lassen kann.

Selbst wenn die Werkstatt feststellt, der Kettenspanner ist kurz vorm Ende, aber noch geht er, hast du Pech. Denn dann geht er noch und ging auch beim Kauf des Autos.

am 5. Juni 2020 um 5:43

Dienstleistungen fremder Werkstätten werden durch die Gewährleistung nie abgedeckt, da der Verkäufer selbst das Nachbesserungsrecht hat. Ihn gilt es anzuschreiben. Es würde mich aber wundern, wenn er ohne Symptome prüft.

Zitat:

@E97 schrieb am 4. Juni 2020 um 13:27:40 Uhr:

Zitat:

@v8.lover schrieb am 4. Juni 2020 um 13:18:41 Uhr:

 

Rein aus Interesse: Wenn mans doch schon weiß.. warum kauft man sowas dann? :confused:

Haltlose Vermutungen werden hier einfach weg gelassen. Moorteufelchen

Die gesetzliche Gewährleistung ist kein kostenloses Rundumsorglospaket, wenn die Kette irgendwann anfängt zu Rasseln(bei einem 10 JAHRE alten Auto), dann hast du das einfach anstandslos aus deinem Geldbeutel zu bezahlen.

Was soll der Quatsch. Der Wagen wurde erst vor 2 Monaten gekauft und ich kann beim besten Willen nichts in den Paragraphen des BGB finden, dass die 6 Monatsregel bei Gebrauchtwaren nicht gilt.

Zitat:

@Zer012 schrieb am 4. Juni 2020 um 11:53:56 Uhr:

Mein Plan ist nun, bei Skoda diese beiden Komponenten prüfen zu lassen.

Da solltest du lieber zu einem fähigen Motorenfritz gehen.

In den Vertragswerkstätten ist doch alles OK solange kein Fehler abgelegt ist außerdem hackt eine Krähe der Anderen kein Auge aus.

Gruß Metalhead

Zitat:

@E97 schrieb am 4. Juni 2020 um 13:27:40 Uhr:

... wenn die Kette irgendwann anfängt zu Rasseln(bei einem 10 JAHRE alten Auto), dann hast du das einfach anstandslos aus deinem Geldbeutel zu bezahlen.

Quatsch, die Kette ist kein Verschleißteil (zumindest offiziell :)).

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 5. Juni 2020 um 08:44:57 Uhr:

Zitat:

@E97 schrieb am 4. Juni 2020 um 13:27:40 Uhr:

... wenn die Kette irgendwann anfängt zu Rasseln(bei einem 10 JAHRE alten Auto), dann hast du das einfach anstandslos aus deinem Geldbeutel zu bezahlen.

Quatsch, die Kette ist kein Verschleißteil (zumindest offiziell :)).

Gruß Metalhead

Ich habe mir nochmal Sicherheitshalber die ADAC "Mangel oder Verschleiß" Liste angesehen, und dort finde ich kein Urteil darüber, dass Probleme mit der Steuerkette ein Mangel sind. Die Tendenz der Urteile sagt mir eher, dass ab 10 Jahren Fahrzeugalter fast alles als Verschleiß durchgeht.

Man müsste es halt mal darauf ankommen lassen und den Verkäufer verklagen.

Ob da was gutes bei rauskommt liegt dann in Gottes Hand.

Eine Steuerkette ist kein klassisches "Verschleißteil", das stimmt. Allerdings stellt sich bei dieser natürlich trotzdem altersbedingter Verschleiß ein, welcher als Käufer hinzunehmen ist, solange die Funktion noch gegeben ist. Ähnlich verhält es sich z.B mit den meisten beweglichen Teilen des Motors. Der Käufer kann da einfach keinen Neuzustand erwarten

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