Gewährleistung

Hallo,

ich habe im April bei einem Händler einen Skoda Octavia 2.0 RS BJ 2011 gekauft. Die Baureihe ist ja zusammen mit dem Golf VI bekannt für Schäden an der Steuerkette, beim Octavia ausgelöst durch einen Defekt am Kettenspanner.
Mein Plan ist nun, bei Skoda diese beiden Komponenten prüfen zu lassen. Aktuell höre ich kein Rasseln o.Ä. er läuft normal.
Sollte nun die Werkstatt herausfinden, dass der Spanner oder ggf. auch die Kette getauscht werden müssen, wende ich mich vorher an den Händler um meine Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, ist das richtig? Oder gibts es diese Ansprüche nur, wenn bereits etwas kaputt gegangen ist?

Danke für eure Hilfe,
Gruß
Zer012

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Zitat:

Zer012 schrieb am 4. Juni 2020 um 11:53:56 Uhr:


ich habe im April bei einem Händler einen Skoda Octavia 2.0 RS BJ 2011 gekauft. Die Baureihe ist ja zusammen mit dem Golf VI bekannt für Schäden an der Steuerkette, beim Octavia ausgelöst durch einen Defekt am Kettenspanner.

Rein aus Interesse: Wenn mans doch schon weiß.. warum kauft man sowas dann? 😕

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Eben. Kolbenringe, Plauellager, Luftmassenmesser, Differentialgetriebe...
Nicht alles ist quasi ein Bremsbelag. 😉

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2020 um 13:53:00 Uhr:


Eben. Kolbenringe, Plauellager, Luftmassenmesser, Differentialgetriebe...
Nicht alles ist quasi ein Bremsbelag. 😉

Ja gut dann kann der TE ja bedenkenlos vor Gericht gehen, du garantierst ihm ja das das er zu 100% seine Steuerkette als Sachmangel anerkannt bekommt.

Und wenn der Richter anderer Meinung ist kannst du ja zur Not die Kosten übernehmen, wird ja garantiert nicht passieren 😉

Ich hatte es bereits angekündigt. Auch bei gebrauchten Fahrzeugen, gekauft von einem Händler und/ oder auch von einem Privatverkauf, sofern das Fahrzeug geschäftlich genutzt wurde, besteht zumindest eine Gewährleistung von einem Jahr. Im ersten Halbjahr muss der Verkäufer nachweisen, dass der Schaden nicht vorhanden war. Im zweitem Halbjahr muss der Käufer nachweisen, dass der Schaden vorhanden war. Beide Vertragspartner werden es aber schwer haben, hier einen Nachweis zu erbringen.
Man erwartet auch bei einem gebrauchten Fahrzeug keinen Neuzustand, aber die Gewährleistung gilt hier auch.

So wie ich die Eingangsfrage verstehe, besteht derzeit gar kein Schaden. Es soll eine vorsorgliche Prüfung erfolgen, sozusagen im Hinblick darauf, ob demnächst ein Schaden eintreten wird.

Da der Motor normal läuft und keine Geräusche macht, scheint auch derzeit alles in Ordnung zu sein. Natürlich kann man vorsorglich tauschen, aber das fällt ganz siche rnicht unter die Gewährleistung. Ebenso wie die vorsorgliche Prüfung der Komponenten, die ja nicht in zwei Minuten erledigt ist und auch Geld kostet.

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Zitat:

@E97 schrieb am 6. Juni 2020 um 15:47:08 Uhr:



Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 6. Juni 2020 um 13:53:00 Uhr:


Eben. Kolbenringe, Plauellager, Luftmassenmesser, Differentialgetriebe...
Nicht alles ist quasi ein Bremsbelag. 😉

Ja gut dann kann der TE ja bedenkenlos vor Gericht gehen, du garantierst ihm ja das das er zu 100% seine Steuerkette als Sachmangel anerkannt bekommt.

Und wenn der Richter anderer Meinung ist kannst du ja zur Not die Kosten übernehmen, wird ja garantiert nicht passieren 😉

Was schreibst du denn da für komisches Zeug? 🙄 Lies doch erst mal vollständig und richtig.

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