Gewährleistung oder Garantie?
Hallo zusammen!
Im Dezember 2012 haben wir einen Gebrauchtwagen (Audi A6 4F, Baujahr 2008, 131.000 Km) bei einem Autohändler gekauft.
Gleichzeitig wurde eine Gebrauchtwagengarantie über die Firma Intec abgeschlossen.
Gestern viel uns auf, dass das Kühlwasser nicht mehr rosa ist, sondern dunkel (gräulich).
Daraufhin haben wir sofort den Händler per E-Mail kontaktiert:
"Hallo Herr ...,
beim Nachfüllen des Scheibenwischwassers ist uns aufgefallen, dass das Kühlwasser dunkel aussieht. Wir vermuten, dass sich Öl im Kühlwasser befindet. Wie sollen wir jetzt weiter vorgehen? Bitte geben Sie uns umgehend eine Rückmeldung. Vielen Dank vorab."
Heute hat uns der Händler wie folgt geantwortet:
"Hallo Herr ..., ich würde Ihnen empfehlen erstmal einen Audi-Partner aufzusuchen und es zu prüfen ,da das Fahrzeug ja alle Wartungen hat und durch TÜV und ASU gekommen ist sehe ich da keinen ernsthaften Schaden ! Nach Besuch des Audi Partners bitte sofort info an mich vor Instandsetzung !"
Meine Fragen hierzu sind:
- Falls sich herausstellt, dass ein Schaden vorliegt (Zylinderkopfdichtung, Riss im Motorblock, defekter Ölkühler, etc.), gilt hier die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers oder kann dieser uns an die Gebrauchtwagengarantieversicherung (Intec) verweisen?
- Wer muss dann die Überprüfung des Kühlwassers bezahlen? Der Händler oder wir selbst?
Hatte jemand vielleicht schonmal so einen Fall und kann hier ein bisschen Licht ins Dunkel bringen? Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
Micha
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20 Antworten
Moin,
bitte nicht auf eigene Rechnung zu einer Werkstatt gehen, diese Rechnung muss der Verkäufer nicht bezahlen, sofern du nicht beweisen kannst das er dich geschickt hat.
Der Händler ist dein Ansprechpartner, sonst erst mal niemand. Das bedeutet das er das Auto auf seine Rechnung zu einer Werkstatt bringen kann.
Worauf man sich einigen könnte ist evtl folgendes: Der Händler vermittelt einen Termin zwischen dir und einer Werkstatt und du bringst das Auto dort hin. Am Idealsten bekommst du dort eine Quittung dass du ein unbeschädigtes Fahrzeug abgegeben hast und brauchst nichts mehr zu unterschreiben und holst irgendwann ein unbeschädigtes und repariertes Auto wieder ab ohne einen Cent zu zahlen.
Alles andere könnte auf deine Kappe gehen, wenn du dem Verkäufer traust, dann geht es natürlich auch etwas unkomplizierter. Das Risiko wächst aber mit "unkompliziert"
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von gsipowerbarmbek
Hallo,Kann man mit dem CO-Test denn feststellen lassen was defekt ist (ZKD, Ölkühler oder Riss) oder nur das etwas nicht stimmt?
Auf telefonische Anfrage bei Audi wurde mir gesagt, die Prüfung des Kühlmittels kostet zwischen 180 und 300 Euro, weil eine Probe genommen und diese ins Labor geschickt werden muss.Der Ölstand ist unverändert. Hatte den im Dezember schonmal geprüft und jetzt nochmal und der war gleich. (mittig zwischen min. und max.)
Gruß
Micha
Moin,
der CO-Test dauert genau 1 min. und kann zumindest aussagen, ob Abgas über eine defekte Zylinderkopfdichtung ins Kühlmittel geht. Der kostet auch kein 180 Euro und ins Labor muss da gar nichts. Mehr kann damit aber auch nicht festgestellt werden.
Hat das Öl eine "gesunde" Farbe, oder sieht das auch eher anders als vorher aus?
War heute bei einer freien Werkstatt. Das Öl sieht normal aus.
Das Kühlwasser hat bis -50 Grad Frostschutz. Die Verfärbung kann er sich nicht erklären. Er meint, es sieht so aus als wenn viel reines Wasser im Behälter ist und dadurch das der Behälter milchig ist, es dunkel ausieht. Aber wieso dann der hohe Frostschutz?
CO2 ist wohl nicht im Kühlwasser, da sonst der Motor zu heiß werden würde. Der hat aber im warmen Zustand immer um die 90 Grad. Fahre die Woche nochmal zu einer anderen freien Werkstatt.
Hab mir zusätzlich für die Überprüfung beim "Freundlichen" einen Kostenvoranschlag per Mail angefordert. Den will ich dann dem Händler schicken mit der Bitte einen Termin zu vereinbaren, dann bin ich doch auf der sicheren Seite wegen den Kosten oder?
Nicht du, sondern der Verkäufer muss aktiv werden! Wenn er das nicht tut, muss du ihm schriftlich entsprechende Fristen setzen. Wenn die verstreichen, kannst du "auf seine Kosten" tätig werden. Alles anderes passiert auf deine Rechnung. Die Einzelheiten dazu kann dir die Verbraucherzentrale, ein ADAC-Anwalt (falls du Mitglied bist) etc. erläutern. Lass dich beraten, nicht dass es heißt "warum ist er noch so viele Kilometer von einer Werkstatt zur anderen gefahren, obwohl er wusste, dass vermutlich ein Defekt vorliegt?" Du hast auch eine Schadenminderungspflicht dem Verkäufer gegenüber …
Hallo,
zunächst einmal gilt für Dich als Privatperson und Kauf bei Händler die bereits angesprochene Beweislastumkehr binnen der ersten 6 Monate. Diese ist wichtig, denn:
Garantie ist GRUNDSÄTZLICH eine freiwillige Leistung der Hersteller, egal ob PKW- oder anderweitige Industrie (in Deinem Falle zusätzlicher Kauf, da Gebrautfahrzeug), worüber in der geltenden Zeit erst einmal jegliche Mängel beseitigt werden, da dies sowohl für Verkäufer, als auch für Käufer der "angenehmste" und unbürokratischste Weg ist.
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und bezieht sich, wie in anderem Kommentar bereits erwähnt, auf alle "Fehler und Defekte", die bereits (und das ist wichtig!!!) VOR Übernahme des Kaufgegenstandes vorhanden waren.
Da es vor allem jedoch für Privatpersonen (meiner Meinung nach so ziemlich für jeden, außer die Technikabteilung der einzelnen Hersteller) ziemlich unmöglich ist, dies zu beweisen, liegt hier in diesem Falle die Beweislast die ersten 6 Monate beim Verkäufer, somit bei Deinem Händler.
Er, und NUR ER, ist im geschilderten Beispiel derjenige, der sich um die Beseitigung des Mangels, sofern einer vorliegt, kümmern muss. Hat er hierzu keinerlei eigene Werkstatt, muss ER sich trotzdem darum kümmern, dass dies z. B. bei Audi oder wo auch immer überprüft wird, NICHT DU!
Jetzt magst Du Dir evtl. denken, er sei ein netter Kerl und Du willst ihm gegenüber nicht gleich allzu fordernd rüber kommen, kümmerst Dich (wie bereits geschehen) um die ersten KV's etc. erst einmal selbst.....Das würde ich an Deiner Stelle nicht!!! Hier nämlich, können Dir bereits Kosten entstehen, welche der Händler dann so nicht übernehmen muss! Des Weiteren: Das ist sein Job - der "Verkauf" geht nach Übergabe des Objektes weiter; das nennt man dann After-Sales-Betreuung!
Wenn dieser Händler jetzt schon versucht, die Arbeit, die eigentlich seine ist, an Dich weiterzuleiten, wie reagiert er erst, solltest Du aufgrund eines Mangels beispielsweise einen Motor-/Totalschaden erleiden?
Zitat:
Original geschrieben von gsipowerbarmbek
War heute bei einer freien Werkstatt. Das Öl sieht normal aus.
Das Kühlwasser hat bis -50 Grad Frostschutz. Die Verfärbung kann er sich nicht erklären. Er meint, es sieht so aus als wenn viel reines Wasser im Behälter ist und dadurch das der Behälter milchig ist, es dunkel ausieht. Aber wieso dann der hohe Frostschutz?
CO2 ist wohl nicht im Kühlwasser, da sonst der Motor zu heiß werden würde. Der hat aber im warmen Zustand immer um die 90 Grad. Fahre die Woche nochmal zu einer anderen freien Werkstatt.
Hab mir zusätzlich für die Überprüfung beim "Freundlichen" einen Kostenvoranschlag per Mail angefordert. Den will ich dann dem Händler schicken mit der Bitte einen Termin zu vereinbaren, dann bin ich doch auf der sicheren Seite wegen den Kosten oder?
Was hat die Motortemperatur mit CO im Kühlwasser zu tun? Rein gar nichts. Scheinen keine Ahnung zu haben. Wenn die Kopfdichtung durch ist, dann wird dein Motor eher weniger heiß - ein Teil der Verbrennungsgase landet nämlich im Kühlkreislauf und kann den Brennraum nicht erwärmen...
Ansonsten kann ich mich nur Memo101 anschließen: dein Autoverkäufer ist zuständig. Ich hoffe doch, du hast dir das Kühlwasser direkt angesehen, und nicht nur durch den Behälter gepeilt? Ansonsten machst du vielleicht wirklich eine unnötige Welle...