Gewährleistung Gebrauchtwagen
Hallo, ich hoffe jemand kann beim folgenden Problem helfen.
Ein Freund von mir hat sich im April bei einem Händler einen Gebrauchtwagen gekauft und dieser hat beim Zeitpunkt des Kaufes Geräusche im Bereich der Lenkung gemacht, immer dann wenn man nach dem Stand eingelenkt hat. Der Händler meinte, das sei bei diesen Fahrzeugen normal und man bräuchte sich da keine Gedanken machen. Jetzt zum Jahreszeitwechsel ist meinem Freund allerdings aufgefallen, dass das Geräusch extremer wird und er hat im Oktober beim Händler angerufen, ob man denn einen Check vom Auto machen könnte, hat die Situation geschildert. Der Händler hatte erst jetzt im November einen Termin frei. Mein Freund ist davon ausgegangen, dass er eine Gewährleistung auf Reperaturen hat, zu dem Zeitpunkt des Anrufs sind die 6 Monate um 13 Tage schon überschritten, in denen der Händler Gewährleistungen übernimmt. Das Geräusch hatte mein Freund beim Kauf sowie beim letzten Telefonat angesprochen, es wurde aber nirgendswo im Kaufvertrag vermerkt. Der KFZ-Mechaniker hat dann herausgefunden, dass die Antriebswelle kaputt ist. Da der Händler so „kulant“ war, übernimmt er 70% von der Gewährleistung. Den Rest soll nun mein Freund bezahlen. Uns hat jemand gesagt, dass Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufes erkannt wurden eigentlich vom Händler übernommen werden müssen. Der Händler meint jetzt allerdings, dass er beim Kauf von einem ganz anderen Geräusch ausging, eben irgendwas mit dem Lenkgetriebe. Und da das nirgends vermerkt ist, wird er nichts sonst übernehmen. Wie sieht denn da die Lage aus? Es kann ja nicht sein, nur weil der Händler davon ausging, es sei ein anderes Geräusch, dass er die Reperatur nicht übernimmt. Die Händler lassen das in dem Fall ja auch nur über gesetzliche Händlergewährleistungen laufen.
Danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Ich halte das für ein großzügiges und faires Angebot.
22 Antworten
Zitat:
@Rosigeredder schrieb am 27. November 2019 um 10:59:52 Uhr:
Und das sehe ich anders, wenn der Wagen als mängelfrei verkauft wurde.
das kannst Du ja so sehen. Die Rechtsprechung sieht es anders:
Zitat:
Bei einem gebrauchten Kraftfahrzeug ist – sofern keine besonderen Umstände vorliegen – der normale alters- und gebrauchsbedingte Verschleiß üblich und vom Käufer hinzunehmen, das heißt, ein Haftungsfall liegt nicht vor (BGH, Urteile vom 10.10.2007 und 23.11.2005, Az: VIII ZR 330/06 und VIII ZR 43/05; Abruf-Nrn. 073159 und 063683).
Quelle:
https://www.iww.de/.../...chleiss-mangel-oder-verschleissmangel-f20328Und das gilt nicht nur für abgegriffene Lenkräder, je älter das Auto, desto mehr Dinge fallen unter üblichen Verschleiß.
Zitat:
@ktown schrieb am 27. November 2019 um 13:43:54 Uhr:
Wenn ich einen Wagen mit 180.000 km kaufe und er Händler mir eine mangelfreie Ware anbietet, dann haftet er dafür, wenn er mir eine Ware mit defekter Antriebswelle verkauft.
soweit er den Mangel erkennen konnte. Geht sie nach 5.000 km kaputt, ist es Verschleiß und dann greift keine Beweislastumkehr mehr.
https://www.spiegel.de/.../...aftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html
ich frag mich was an einer antriebswellenreperatur 1400€ kostet.
je nach fahrzeugtyp mußt du die welle tauschen oder auch nur das defekte gleichlaufgelenkt. sonderlich schwer rankommen ist da auch nicht. das kann im materialwert zwischen 40 und 400€ liegen (mehr eigentlich selten aber kommt natürlich auch drauf an, was es für ein auto ist).
falls der fahrzeugtyp nicht irgendwie durch gehäufte antriebswellendefekte auffällt und eine neue welle viel geld kostet tut es ggf auch eine gebrauchte aus einem unfaller.
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mangel nicht schriftlich dokumentiert ist irgendwo dummheit.
für diese dummheit darf man ruhig mal was bezahlen müssen und lernt es halt für die zukunft (incl relevanter zeiträume wie eben die 6 monate)
vermutlich gaukelt der händler jetzt eine 1400€ reperaturtur vor deren reperatur (incl material). eigentlich nur 320€ kostet (billige neue welle oder gebrauchte vom verwerterr. incl einbau). sprich den kumpel wird voll zahlen (nur eben nicht die 1400).
Zitat:
@ktown schrieb am 27. November 2019 um 13:43:54 Uhr:
Wie kann man nur so einen Stuss verzapfen.Zitat:
bei 180.000 km fällt eine Antriebswelle nicht mehr unter die Gewährleistung, bei 60.000 schon.
Wenn ich einen Wagen mit 180.000 km kaufe und er Händler mir eine mangelfreie Ware anbietet, dann haftet er dafür, wenn er mir eine Ware mit defekter Antriebswelle verkauft. Wenn ich aber einen Wagen mit 60.000km kaufe und innerhalb der ersten 6 Monate 100.000km runterfahre und dann was kaputt geht, was als Verschleißteil zu betrachten ist, dann haftet der Verkäufer nicht.
Wenn die Antriebswelle beim Übergang des Autos defekt ist, wird sich der Händler nicht aus der Gewährleistung rausreden können. Antriebeswellen halten 150000 - 200000 km nach geltender Rechtssprechung. Da wird es dann tatsächlich nichts mehr geben. Ich finde die 70% daher vertretbar.
Zitat:
Rechtsanwalt Florian Wolf vom ACE Auto Club Europa.
"Bei Verschleiß aber greift die Gewährleistung nicht, und das ist der Knackpunkt", sagt Wolf
Das ist völliger Blödsinn und das von einem Anwalt. Der Kunde muss allerdings nachweisen, dass übermäßiger Verschleiß den Defekt verursacht hat. Das macht man mit der durchschnittlichen Alterung.
Beispiel aus der Praxis: neue Bremsen montiert und 200 km später bricht die Scheibe. Das ist selbstverständlich ein Gewährleistungsfall.
Zitat:
@UnshavedRelease schrieb am 27. November 2019 um 20:26:50 Uhr:
Wenn die Antriebswelle beim Übergang des Autos defekt ist, wird sich der Händler nicht aus der Gewährleistung rausreden können.
Und genau dass war sie bzw. nicht defekt aber der Mangel war "angelegt", angekündigt durch die Geräusche.
Kai R. will einfach nicht verstehen, dass dieses Gesetz zum Schutz für Käufer erlassen wurde und genau dass trifft hier zu. Natürlich ist Verschleiß (Reifen mit 1,7 mm Profil oder weichere Fahrwerksbuchsen) hinzunehmen bei 180.000 km und zehn Jahren Alter (z.B.), aber die Antriebswelle war nicht mehr nur verschlissen, die war kaputt bzw. kurz davor kaputt zu gehen (Mangel war angelegt).
Das wird von der Gewährleistung abgedeckt (und dass weiß der Verkäufer sogar).
Ich erzähle mal ne kleine Anekdote um das mit der Gewährleistung der "Verschleißteile" ein wenig zu bestärken:
Als ich meinen E61 (mit ~180.000 km "nein" "doch" "oh"😉 kaufte, stellte ich ca. einen Monat nach Kauf fest dass: drei Glühkerzen und die Kraftstofffilterheizung defekt sind und der Kabelbaum der Heckklappe fast komplett durchgescheuert war (Litzen hingen teils ohne Isolierung dort).
Also gleich zwei Mängel und ein angelegter Mangel, alles "Verschleißteile" oder (vor allem bei 180.000 km)?
Long story short: Verkäufer angefaxt mit Mängelrüge und ich durfte in einer lokalen BMW Werkstatt die Mängel beheben lassen und habe dass Geld dafür anstandslos erstattet bekommen.
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Zitat:
@Rosigeredder schrieb am 28. November 2019 um 06:46:19 Uhr:
aber die Antriebswelle war nicht mehr nur verschlissen, die war kaputt bzw. kurz davor kaputt zu gehen
was genau ist der Unterschied zwischen verschlissen und kaputt? Im Unterschied zu Deinen Behauptungen habe ich meine Aussage hinreichend mit Quellen und Urteilen unterlegt. Wer hier etwas nicht verstehen will, kann sich der geneigte Leser ja selber überlegen.
Zitat:
@Rosigeredder schrieb am 28. November 2019 um 06:46:19 Uhr:
Also gleich zwei Mängel und ein angelegter Mangel, alles "Verschleißteile" oder (vor allem bei 180.000 km)?
Long story short: Verkäufer angefaxt mit Mängelrüge und ich durfte in einer lokalen BMW Werkstatt die Mängel beheben lassen und habe dass Geld dafür anstandslos erstattet bekommen.
da hast Du vielleicht auch einfach nur Glück gehabt
Der ADAC hat irgendwo eine Liste mit Beispielsurteilen was Verschleiß und was ein Mangel ist. Da ergibt sich zwar eine Tendenz aber mit erheblichen Unterschieden. Es kommt im Zweifelsfall auf den Richter an.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. November 2019 um 11:37:23 Uhr:
Im Unterschied zu Deinen Behauptungen habe ich meine Aussage hinreichend mit Quellen und Urteilen unterlegt.
Stimmt, hab ich ja gar nicht nicht. 😰
Ich reite ja nicht die ganze Zeit auf den gleichen Behauptungen rum die durch meine Quelle bereits hinreichend belegt sind.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. November 2019 um 11:37:23 Uhr:
was genau ist der Unterschied zwischen verschlissen und kaputt?
Aber komm, bei dem helfe ich dir noch:
verschlissen:durch häufigen Gebrauch stark abgenutzt
kaputt:defekt und daher nicht mehr funktionierend
Zitat:
@Kai R. schrieb am 28. November 2019 um 11:37:23 Uhr:
da hast Du vielleicht auch einfach nur Glück gehabt
Oder der Händler kennt das BGB...
Um was für einen Wagen handelt es sich überhaupt, wie alt ist die Mähre, was hat sie gelaufen und was hat sie gekostet.
Das ist bei der Beantwortung der Frage nicht gerade unerheblich.