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Gewährleistung Ersatzfahrzeug

VW Tiguan 2 (AD)
Themenstarteram 27. Dezember 2017 um 13:35

Hallo ihr alle,

mich würde mal interessieren, ob ihr bei Reparaturen an eurem Tiguan während der Gewährleistung (also innerhalb der ersten 6 Monate) problemlos ein kostenloses Ersatzfahrzeug bekommen habt?

Oder musstet ihr auch - so wie ich -, darum mit dem VW Service-Mann/Frau endlos nervig diskutieren?

Gruß Pit

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16 Antworten

Hallo Pit,

Ich habe beim Kauf meines Tiguan mit dem Verkäufer schriftlich vereinbart,das ich bei Reparaturen und Inspektionen einen Leihwagen oder Werkstattwagen kostenlos zur Verfügung gestellt bekomme. Hat bis jetzt auch problemlos funktioniert.

Aus Kulanz hab ich immer einen bekommen aber verpflichtet war mein Händler dazu nicht.

 

Würde auch so im Vertrag stehen war aber nie nötig es zu lesen.

Hallo,

im Rahmen der Sachmängelhaftung besteht Anspruch auf Ersatz des Schadens bei Nichtnutzung.

Genauer: Ersatzfahrzeug

Hier ist der Händler dran.

Im Rahmen der Neuwagengarantie durch Volkswagen besteht dieser Anspruch nicht.

o.O.

Gruß

Hannes

Zitat:

@dreyer-bande schrieb am 27. Dezember 2017 um 15:11:55 Uhr:

Hallo,

im Rahmen der Sachmängelhaftung besteht Anspruch auf Ersatz des Schadens bei Nichtnutzung.

Genauer: Ersatzfahrzeug

Ist das so? Wenn dein Smartphone in den ersten 6 Monaten einen Defekt hat und zur Reparatur eingeschickt wird bekommst du Anspruch auf ein Leihgerät?

Was ich nicht definieren kann ist

Zitat:

Ersatz des Schadens bei Nichtnutzung

Was soll das heißen? Google kennt diese Wortfolge nicht... :confused:

Was ich gefunden habe:

Zitat:

Findet eine Nachbesserung durch den Verkäufer statt, so muss dieser Ihnen die Fahrtkosten ersetzen.

Der Verkäufer muss alle mit der Nachbesserung zusammenhängenden Kosten tragen.

Hierauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch, wenn eine Nachbesserung des Schadens stattfindet.

Ein kostenloser Mietwagen gehört nicht zu den o. a. Kosten, die mit der Nachbesserung zusammenhängen.

Ein solcher Anspruch könnte sich allenfalls aus Schadenersatzgesichtspunkten ergeben.

Dies wäre aber nur möglich, wenn der Verkäufer den Mangel kannte oder hätte erkennen müssen. Auch hier muß er wieder die Mangelfreiheit beweisen und so ein Verschulden ausschließen.

Link zum Nachlesen

 

 

Hallo,

dadurch, dass Du das Fahrzeug nicht nutzen kannst hast Du lt. BGB Anspruch auf einen Entschädigung für den Nutzungsausfall.

Dies ist nicht zwangsläufig ein Ersatzfahrzeug.

Mit einem Ersatzfahrzeug ist die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung jdoch nicht mehr strittig,

da Du mobil bleibst.

Den Sprit mußt Du natürlich selbst bezahlen.

Im Rahmen der Sachmängelhaftung wird unterstellt, dass der Schaden bereits vor der Übergabe vorlag.

So mit besteht Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichtnutzung.

In den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer die Beweislast, dass der Schaden nicht vor Übergabe schon vorlag.

Falls Du Dich mit dem Händler streiten möchtest, frag einen Juristen.

Nach meiner Erfahrung kennen die Händler sich aber gut mit der Differenzierung zwischen Sachmängelhaftung und Garantie aus.

Der letzte Satz aus dem von Dir angeführten Zitat erklärt den Anspruch auch genau.

 

Gruß

Hannes

Ich habe das so verstanden, bei Gewährleistung in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand aber der Verkäufer nicht davon wusste. Also kein Anspruch auf Leihfahrzeug. Ist nachweisbar das der Verkäufer von dem Mangel gewusst hat (Vorsatz) dann hat man einen Anspruch auf einen Leihwagen.

Hallo,

in den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, dass die Ursache des Mangels bereits bei der Fahrzeugübergabe vorlag.

Sollte der Verkäufer das Gegenteil behaupten, ist er in der Beweislast.

o.O.

 

Gruß

Hannes

Darum geht es nicht, ich habe aus der Aussage der Rechtsanwältin geschlussfolgert:

  • hat der Verkäufer von dem Mangel beim Kauf gewusst (Vorsatz) -> für den Zeitraum der Reparatur Leihfahrzeug
  • hat der Verkäufer von dem Mangel beim Verkauf nichts gewusst (kein Vorsatz) -> kein Anspruch auf ein Leihfahrzeug

Jedes gute Autohaus wird dir ein Leihwagen kostenlos zur Verfügung stellen. So kenne ich das bei 30 Reparaturen am Neuwagen in 1 Jahr.

Ja das wird aus Kulanz sicher gemacht. Ich hatte bis dato auch noch keine Probleme damit.

Hallo,

der Verkäufer muß vom Mangel keine Kenntnis gehabt haben.

o.O.

Gruß

Hannes

Zitat:

@GTI7-PP-BP schrieb am 27. Dezember 2017 um 20:01:37 Uhr:

Link zum Nachlesen

Zitat:

Wenn der Verkäufer eine Garantie für die Teile übernommen hat, kommt es auf ein Verschulden nicht an.

Schadenersatzansprüche in Form eines kostenfreien Mietwagens für die Dauer der Reparatur könnten dann geltend gemacht werde.

Themenstarteram 28. Dezember 2017 um 8:15

Zitat:

@Schapy20 schrieb am 27. Dezember 2017 um 23:06:27 Uhr:

Jedes gute Autohaus wird dir ein Leihwagen kostenlos zur Verfügung stellen. So kenne ich das bei 30 Reparaturen am Neuwagen in 1 Jahr.

Tja...dieses Autohaus wehrt sich dagegen. Traurig aber wahr.

Gruß Pit

@GT17-OO-BP

Du solltest keine Zitate, deren Inhalt sich ergänzen aus dem Zusammenhang nehmen.

Lies bitte die komplette Stellungnahme und mal Dir eventuell einen Ablaufplan mit ja/nein Fluss.

Dann wirst Du zu Deinem individuellen Ergebnis kommen.

Ansonsten, frag einen Anwalt.

Hier ist eine Stellungnahme, die, gegenüber der von Dir zitierten Stellungnahme, etwas jünger ist.

Jeder Fall ist eben individuell zu beurteilen.

Ein Ablaufplan kann helfen.

Gruß

Hannes

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