Gewährleistung durch Händler
Hallo Ihr Lieben.
Ich hab folgendes Problem:
Habe von einem Autohändler vor 3 Monaten einen Mercedes W211 E320 Benziner Automatic mit 201t km
Gekauft. Seid zwei Tagen kam im Bordcomputer die Fehlermeldung „Stop Auto zu Tief“. Ich habe mich umgehend mit den Händler in Verbindung gesetzt und er gab mir die Straße einer Werkstatt. Laut dem Mechaniker sei die luftfederung vorne rechts defek (kein Verschleißteil lt MB), das Teil koste 280€ und die Reparatur 200€. Da ich Alleinerziehend bin (Frau vor 3 Jahren bei einem Autounfall verloren) Kann ich mir das nicht leisten. Ich hab den Händler darauf hingewiesen, dass ich Gewährleistung habe und dies gerne in Anspruch nehmen würde. Er meinte nur, eine Gewährleistung für Gebrauchtwagen ab 200t km gibt es nicht, vor allem für Autos über 13 Jahre gibt es keine Gewährleistung.
Meine Frage: wer muss alle Kosten übernehmen? Muss ich die Reparatur bezahlen, oder der Händler? Wenn ich das meinem Anwalt gebe, kann das alles lange dauern?
Bitte hilft mir. Bin verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. LG
Beste Antwort im Thema
Absolutes Standardproblem beim 211er und fällt unter Verschleiß. Lass es ja so schnell wie möglich reparieren, sonst geht der Kompressor auch noch drauf und dann wird es wirklich teuer.
Ansonsten frage ich mich wieso man sich so etwas kauft wenn man bei 480€ schlucken muss. Das Teil hat 200tkm auf dem Buckel und ist nicht gerade jung. Da sind die 500€ dein geringstes Problem. Jeder Kundendienst ist da teurer, von der Getriebeölspülung ganz zu schweigen. Du hast da ein richtiges Unterhaltsmonster.
Was da noch alles kommen kann... Rost , Kettenrad mit Motorschaden, die anderen 3 Teile der Airmatic..... alles übrigens gut 4 stellig , ich hoffe das hast du beim Kauf überprüft.
52 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2018 um 15:50:13 Uhr:
Die Verweigerung der Erfüllung eines Gewährleistungsanspruchs berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag. Das ist dann der Ansatz.
Aber nur, wenn der Anspruch zu Recht besteht und dieses Recht auch durchgesetzt werden kann.
Nun wird es hier wirr, da auf 2 Vorgänge geantwortet wird. Ich warte erstmal morgen ab und im Ernstfall wechsle ich den Sensor für 30,-€ eben selbst, bevor ich einen Anwalt einschalte, was auch nicht im meiner Natur liegt, ich rede erstmal lieber und falls es dann doch am Steuergerät liegt, dann kann ich immer noch weitersehen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2018 um 15:50:13 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 13. Mai 2018 um 15:08:23 Uhr:
beim StG stimm ich dir soweit zu, aber bei den Sensoren kommt denke ich der Altersaspekt dazu. Die Dinger halten gemeinhin lange, aber nicht ewig. Da kommts imho auch auf die Laufleistung bzw. das Fahrzeugalter an.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2018 um 15:50:13 Uhr:
Zitat:
@cocker schrieb am 13. Mai 2018 um 15:08:23 Uhr:
an sich ne gute Idee - aber mit welcher Begründung? Arglistige Täuschung liegt hier schonmal nicht vor ... und dass der Käufer sich das Auto eigentlich nicht leisten kann ist kein Grund für eine Wandlung.
Die Sensoren unterliegen dennoch keinem Verschleiß durch die Nutzung.
Die Verweigerung der Erfüllung eines Gewährleistungsanspruchs berechtigt zum Rücktritt vom Vertrag. Das ist dann der Ansatz.
nein, nicht primär durch Nutzung, aber durch Alterung...
sorry - aber wenn ich mir keine Reparatur für 500 € leisten kann, kann ich mir erst recht keinen Anwalt leisten, um den "Ansatz" durchzusetzen... ein Selbstläufer würde das sicher nicht werden.
@Schubbie
den 2. Vorgang hast du selber ins Spiel gebracht ... deal with it 😉
Jepp, eigentlich sollte es aber nur eine kurze Zwischenfrage werden. Also auf meins bitte erstmal nicht mehr antworten, außer, wenn es etwas sehr wichtiges gibt. Ich melde mich, falls es etwas neues gibt.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 13. Mai 2018 um 11:12:07 Uhr:
---> Anwalt ---> Rückabwicklung des Kaufvertrages ---> passendere Mobilitätslösung wählen
Hier muss man erstmal das benötigte Geld auslegen können. Außerdem ist bei diesem Fahrzeug und Kilometerstand nicht unwahrscheinlich, das das Gericht von Verschleiß ausgeht! Immerhin scheint dieser Fehler bei diesem Fahrzeugtyp ab einem gewissen Alter/gewissen Kilometerstand gehäuft aufzutreten. Da nützt es dem TE nichts, wenn der Händler die Gewährleistung nicht wirksam ausschließen kann, wenn es das Gericht garnicht als Sachmangel ansieht. Zudem wird vorher mindestens noch auf einen Vergleich hingearbeitet, was auch nicht die Rückgabe bedeutet.
Ich glaube diesen Wagen wird der TE nicht (sicher genug) durch diesen Fehler wieder los. Und je nach Gerichtsbeschluss tauscht der Händler dann den Sensor und der TE hat den Wagen immer noch an der Backe.
Maßstab ist nicht das konkrete Modell sondern die Fahrzeugklasse.
Das Sensordingens ist nicht vom TE. Das war eine Zwischenfrage zu was anderem.
der TE hat hier wohl ins Klo gegriffen ... Luxus-Benz fahren war noch nie ein billiger Spass.
Ich würde versuchen, mich mit dem Händler möglichst zu einigen, evtl. eine Kostenbeteiligung rauszuholen, die Karre zähneknirschend flicken lassen und sofort abstossen.
Oder halt weiterfahren und optimistisch hoffen, dass nix grosses mehr kommt...
Wobei ich garnicht wissen will, was Versicherung und jährliche Steuer für so einen alten 320er so kosten und was die Kiste auf 100 km so an Sprit verbrennt... ich denke, da käme man mit einem Kompakten ala Golf / Astra / Focus um ein Vielfaches günstiger weg, vor allem was die Reparaturkosten angeht.
Die Antwort:
Die CAR-Garantie übernimmt die Lohnkosten für den Ersatz des Sensors zu 100% und die Materielkosten zu 40 %
Damit bleiben ca. 45 Euro die Sie tragen müssen.