Gewährleistung durch Händler

Hallo Ihr Lieben.
Ich hab folgendes Problem:
Habe von einem Autohändler vor 3 Monaten einen Mercedes W211 E320 Benziner Automatic mit 201t km
Gekauft. Seid zwei Tagen kam im Bordcomputer die Fehlermeldung „Stop Auto zu Tief“. Ich habe mich umgehend mit den Händler in Verbindung gesetzt und er gab mir die Straße einer Werkstatt. Laut dem Mechaniker sei die luftfederung vorne rechts defek (kein Verschleißteil lt MB), das Teil koste 280€ und die Reparatur 200€. Da ich Alleinerziehend bin (Frau vor 3 Jahren bei einem Autounfall verloren) Kann ich mir das nicht leisten. Ich hab den Händler darauf hingewiesen, dass ich Gewährleistung habe und dies gerne in Anspruch nehmen würde. Er meinte nur, eine Gewährleistung für Gebrauchtwagen ab 200t km gibt es nicht, vor allem für Autos über 13 Jahre gibt es keine Gewährleistung.
Meine Frage: wer muss alle Kosten übernehmen? Muss ich die Reparatur bezahlen, oder der Händler? Wenn ich das meinem Anwalt gebe, kann das alles lange dauern?
Bitte hilft mir. Bin verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. LG

Beste Antwort im Thema

Absolutes Standardproblem beim 211er und fällt unter Verschleiß. Lass es ja so schnell wie möglich reparieren, sonst geht der Kompressor auch noch drauf und dann wird es wirklich teuer.

Ansonsten frage ich mich wieso man sich so etwas kauft wenn man bei 480€ schlucken muss. Das Teil hat 200tkm auf dem Buckel und ist nicht gerade jung. Da sind die 500€ dein geringstes Problem. Jeder Kundendienst ist da teurer, von der Getriebeölspülung ganz zu schweigen. Du hast da ein richtiges Unterhaltsmonster.
Was da noch alles kommen kann... Rost , Kettenrad mit Motorschaden, die anderen 3 Teile der Airmatic..... alles übrigens gut 4 stellig , ich hoffe das hast du beim Kauf überprüft.

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Zitat:

@situ schrieb am 12. Mai 2018 um 21:58:29 Uhr:


Wenn er das reingeschrieben hat, ist der Vertrag nichtig.

Meines Wissens nach ist dann nur der Gewährleistungsausschluß nichtig, nicht jedoch der Kaufvertrag an sich.

Genau. Der Käufer wird geschützt vor den unlauteren Machenschaften des Verkäufers. Deshalb ist es auch egal, ob der Händler eine für ihn ungeeignete Vertragsvorlage (mobile.de für Privatverkäufer) verwendet.
Die Haftungsfrage sollte kein grundsätzliches Problem sein, da scheint die Rechtslage hier eindeutig. Schwierig erscheint mir diese Verschleiß-/Mangelfrage. Es spricht einiges für Verschleiß, weshalb ich eine gütliche Einigung anstreben würde; entweder Teilung der Kosten oder Wandlung halte ich für eine käuferfreundliche Lösung (wobei ich sonst fast nie eine Wandlung empfehlen würde. Verkäufer müssen erfüllen, das ist oft die viel fiesere Folge für sie und das, wofür man gezahlt hat!).

Aber dass wird alles recht teuer, der TE steht scheinbar mit dem Rücken zur Wand - dieses Auto, das er sich gegönnt hat, wird der nächste Schicksalsschlag, wenn er es nicht zurück geben kann.

Eine Rechtsschutzversicherung wäre in diesem Fall natürlich von Vorteil für den TE.

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 12. Mai 2018 um 22:00:25 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 12. Mai 2018 um 21:58:29 Uhr:


Wenn er das reingeschrieben hat, ist der Vertrag nichtig.

Meines Wissens nach ist dann nur der Gewährleistungsausschluß nichtig, nicht jedoch der Kaufvertrag an sich.

Das habe ich längst präzisiert. So ist es.
Rchtig ist natürlich auch, dass jede Art von Versicherung - also auch eine RSV - von Vorteil ist, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Rechtsberatung leiste ich aber erst, wnn mir der Vertrag vorgelegt wird.

Ich hab das zwar akzeptiert, aber ich wusste das er die Gewährleistung nicht ausschließen kann. Ich denke, ich werde alles voraus zahlen und werde ihm die Rechnungen über meinem Anwalt zu schicken. Kann ich das so machen?

Klar, kann man machen. Vorher aber schriftlich Nacherfüllung verlangen. Oder das Ganze gleich an einen Anwalt abgeben, nicht erst das Eintreiben der Rechnung. Der kann nämlich gleich prüfen, was es mit dem Verschleiß bzw. Mangel auf sich hat. Das scheint mir die Kardinalfrage für die Gewährleistungspflicht zu sein.
Übrigens: Der ADAC veröffentlicht eine Rechtsprechungsübersicht mit Entscheidungen zur Abgrenzung dieser Frage. Vielleicht findet sich dort etwas zum Thema.

Zitat:

@FB19071907 schrieb am 13. Mai 2018 um 00:22:02 Uhr:


Ich denke, ich werde alles voraus zahlen und werde ihm die Rechnungen über meinem Anwalt zu schicken. Kann ich das so machen?

Wenn du es so machst, siehst du das Geld nie wieder. Du musst dem Händler die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Näheres hat NOMON dazu ja geschrieben.

Du schaltest doch sowieso einen Anwalt ein, also lasse dich von ihm beraten, bevor du (falsche) Schritte unternimmst.

Gruß

Uwe

Wobei der Händler auch Teile vom Schrott nehmen kann, in der Hoffnung das die 6 Monate durchhalten bis wieder ein Schaden auftritt.

Bei der Summe würde ich, wenn auch Zähneknirschend gar nicht erst lange rumstreiten sondern auf eigene Rechnung mit Neuteilen reparieren lassen. Aber zuvor die ausführende Werkstatt fragen was sonst noch im Argen liegt.

Zitat:

@FB19071907 schrieb am 13. Mai 2018 um 00:22:02 Uhr:


Ich hab das zwar akzeptiert, aber ich wusste das er die Gewährleistung nicht ausschließen kann.

Toll! Manchmal finde ich den Käuferschutz gar nicht gut.

Zitat:

@situ schrieb am 13. Mai 2018 um 08:46:30 Uhr:



Zitat:

@FB19071907 schrieb am 13. Mai 2018 um 00:22:02 Uhr:


Ich hab das zwar akzeptiert, aber ich wusste das er die Gewährleistung nicht ausschließen kann.
Toll! Manchmal finde ich den Käuferschutz gar nicht gut.

Was ist daran toll?

Er hat die Aussage akzeptiert, dass der Händler ihm, trotz gesetzlicher Pflicht, bei der Reklamation des Schadens die Gewährleistung verweigert hat.

Was hätte er deiner Meinung nach sonst tun sollen? Im Dreieck springen und den Händler mit einem Voodoo-Fluch belegen?

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. Mai 2018 um 09:54:25 Uhr:



Zitat:

@situ schrieb am 13. Mai 2018 um 08:46:30 Uhr:


Toll! Manchmal finde ich den Käuferschutz gar nicht gut.

Was hätte er deiner Meinung nach sonst tun sollen? Im Dreieck springen und den Händler mit einem Voodoo-Fluch belegen?

Quastsch - dachte, das wäre selbsterklärend.

Nein, er hat einen Vertrag abgeschlossen im Wissen, dass dort Regelungen drin stehen, die rechtswidrig sind. Dass man ihn zur Unterschrift gezwungen hat, habe ich bisher nicht entnommen.

Das hat er so nicht gesagt. So legst du es aus.

Für mich klingt es so, dass ihm bewusst war, das der Händler die Gewährleistung nicht ausschliesen kann, als er den Wagen dort zur Nachbesserung angeben wollte und der Händler diese verweigerte. Das hat er akzeptiert.

Ein Satt zwei Auslegungen. Wobei meine meistens die Richtige ist 😉

---> Anwalt ---> Rückabwicklung des Kaufvertrages ---> passendere Mobilitätslösung wählen

Zitat:

@zille1976 schrieb am 13. Mai 2018 um 10:41:53 Uhr:


Das hat er so nicht gesagt.

Nein, hat er nicht - aber er hat es geschrieben:

Zitat:

@situ schrieb am 12. Mai 2018 um 21:58:29 Uhr:


Aber das heißt also, du hast einen Vertrag mit Ausschluss der Gewährleistung akzeptiert? ...

Zitat:

@FB19071907 schrieb am 13. Mai 2018 um 00:22:02 Uhr:


Ich hab das zwar akzeptiert, aber ich wusste das er die Gewährleistung nicht ausschließen kann.
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