Gewährleistung durch Händler

Hallo Ihr Lieben.
Ich hab folgendes Problem:
Habe von einem Autohändler vor 3 Monaten einen Mercedes W211 E320 Benziner Automatic mit 201t km
Gekauft. Seid zwei Tagen kam im Bordcomputer die Fehlermeldung „Stop Auto zu Tief“. Ich habe mich umgehend mit den Händler in Verbindung gesetzt und er gab mir die Straße einer Werkstatt. Laut dem Mechaniker sei die luftfederung vorne rechts defek (kein Verschleißteil lt MB), das Teil koste 280€ und die Reparatur 200€. Da ich Alleinerziehend bin (Frau vor 3 Jahren bei einem Autounfall verloren) Kann ich mir das nicht leisten. Ich hab den Händler darauf hingewiesen, dass ich Gewährleistung habe und dies gerne in Anspruch nehmen würde. Er meinte nur, eine Gewährleistung für Gebrauchtwagen ab 200t km gibt es nicht, vor allem für Autos über 13 Jahre gibt es keine Gewährleistung.
Meine Frage: wer muss alle Kosten übernehmen? Muss ich die Reparatur bezahlen, oder der Händler? Wenn ich das meinem Anwalt gebe, kann das alles lange dauern?
Bitte hilft mir. Bin verzweifelt und weiß nicht mehr weiter. LG

Beste Antwort im Thema

Absolutes Standardproblem beim 211er und fällt unter Verschleiß. Lass es ja so schnell wie möglich reparieren, sonst geht der Kompressor auch noch drauf und dann wird es wirklich teuer.

Ansonsten frage ich mich wieso man sich so etwas kauft wenn man bei 480€ schlucken muss. Das Teil hat 200tkm auf dem Buckel und ist nicht gerade jung. Da sind die 500€ dein geringstes Problem. Jeder Kundendienst ist da teurer, von der Getriebeölspülung ganz zu schweigen. Du hast da ein richtiges Unterhaltsmonster.
Was da noch alles kommen kann... Rost , Kettenrad mit Motorschaden, die anderen 3 Teile der Airmatic..... alles übrigens gut 4 stellig , ich hoffe das hast du beim Kauf überprüft.

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Sofern das Auto nicht im Kundenauftrag verkauft wurde, gibt es von gewerblichen Verkäufern grundsätzlich Gewährleistung (ausgenommen Verschleiß).

prinzipiell gibt es vom gewerblichen Autoverkäufer IMMER Gewährleistung, mind. 1 Jahr.
Was allerdings nicht heisst, dass man alles und jedes kostenlos repariert bekommt.
Da wirst du dich jetzt mit dem Händler entweder einigen oder streiten müssen, ob diese Luftfederung als Verschleissteil betrachtet wird oder nicht. Dass Mercedes Benz dies verneint, heisst nicht wirklich viel.
Bei 200 tkm ist Verschleiss auch am Fahrwerk durchaus üblich. Da musste echt mal die Rechtslage klären.

Absolutes Standardproblem beim 211er und fällt unter Verschleiß. Lass es ja so schnell wie möglich reparieren, sonst geht der Kompressor auch noch drauf und dann wird es wirklich teuer.

Ansonsten frage ich mich wieso man sich so etwas kauft wenn man bei 480€ schlucken muss. Das Teil hat 200tkm auf dem Buckel und ist nicht gerade jung. Da sind die 500€ dein geringstes Problem. Jeder Kundendienst ist da teurer, von der Getriebeölspülung ganz zu schweigen. Du hast da ein richtiges Unterhaltsmonster.
Was da noch alles kommen kann... Rost , Kettenrad mit Motorschaden, die anderen 3 Teile der Airmatic..... alles übrigens gut 4 stellig , ich hoffe das hast du beim Kauf überprüft.

Zitat:

@FB19071907 schrieb am 12. Mai 2018 um 18:40:21 Uhr:


Er meinte nur, eine Gewährleistung für Gebrauchtwagen ab 200t km gibt es nicht, vor allem für Autos über 13 Jahre gibt es keine Gewährleistung.

Das ist definitiv eine Falschinformation.

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Zur Gewährleistung muss ja was im Kaufvertrag stehen. Wenn nicht, gibt es enige Optionen.

Am besten Wandlung - das rettet dich vielleicht vor dem finanziellen Ruin mit dem Auto.

Die Händler sind ja auch nicht ganz blöd denke ich. Keiner vekrauft ein Auto in diesem Alter mit diesem Kilometerstando hne hintertürchen. Hat er dir angeboten dass du es als Firma kaufst oder irgendetwas "iin Kundenauftrag" gemacht?

Soll er doch einfach den Kaufvertrag lesen (oder anonymisiert hier hochladen, dass die "Experten" sich das mal ansehen), wobei selbst dann, wenn´s "eindeutig" ist, eine Entscheidung nicht so bald kommen wird und er in Vorleistung gehen muss, wenn der Händler sich querstellt und er ein fahrbereites Auto braucht.

Ein paar Ideen:

- Automobilclub (Erstberatung)
- Rechtschutz
- KFZ-Schiedsstelle

Wenn die 500 € ein derartiges Problem darstellen, weiß ich aber auch nicht, ob ein E320 das richtige Auto ist. Nichts gegen Platz und Sicherheit, aber wenn ich die Ausstattung schon lese (Luftfederung), dann weiß ich doch, dass das ein Groschengrab sonders gleichen ist.

Tolle Sparbüchse: Alle 5 bis 7 km einen € für Sprit, aber nicht erwarten, dass das Geld irgendwo wieder rauskommt...

Danke für die zahlreichen Informationen. Nach meinem Schicksalsschlag wollte ich mir einfach was gönnen und hab mit meinen letzten Ersparnissen dieses Fahrzeug gekauft. Im Kaufvertrag hat er mit seinem Firmenstempel gestempelt.

Zitat:

@FB19071907 schrieb am 12. Mai 2018 um 21:40:04 Uhr:


Im Kaufvertrag hat er mit seinem Firmenstempel gestempelt.

Was steht denn dort zum Thema Gewährleistung?

Das übliche. Ist so ein mobile.de Kaufvertrag. Aber ich dachte eigentlich, ein Gewerbetreibender kann eine Gewährleistung nicht ausschließen auch wenn er dies ins Kaufvertrag rein schreibt?

Zitat:

@FB19071907 schrieb am 12. Mai 2018 um 21:45:03 Uhr:


Aber ich dachte eigentlich, ein Gewerbetreibender kann eine Gewährleistung nicht ausschließen auch wenn er dies ins Kaufvertrag rein schreibt?

Diese Info ist korrekt.

Der Gewerbetreibende kann die Gewährleistung allenfalls auf 12 Monate verringern, jedoch nicht ausschließen.

Steht ein Gewährleistungsausschluß im Kaufvertrag, so stehen dir als privater Käufer die vollen 24 Monate Gewährleistung zu.

Meistens umgehen die das anders. Der Mobile.de Kaufvertrag ist von Privat an X, also dürfte er den gar nicht benutzen. Ausschlaggebend ist jetzt erstmal ob im Kaufvertrag er als Privatmann oder als Unternehmen drin steht.

In diesem Zusammenhang wäre auch zu prüfen, ob das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet wurde und der Geschäftsbetrieb sauber ist. Hierzu kann man sich vertrauensvoll an das zuständige Finanzamt wenden.

Zitat:

@FB19071907 schrieb am 12. Mai 2018 um 21:45:03 Uhr:


Das übliche. Ist so ein mobile.de Kaufvertrag. Aber ich dachte eigentlich, ein Gewerbetreibender kann eine Gewährleistung nicht ausschließen auch wenn er dies ins Kaufvertrag rein schreibt?

Wenn er das reingeschrieben hat und er ein Händler ist, ist die Klausel nichtig und er steht 2 Jahre in der Pflicht. Das macht ihn vielleicht geneigter, die Karre wieder auf seinen Hof zu nehmen.

Versuche Rückabwicklung - das Auto frisst dich so oder so auf.

Aber das heißt also, du hast einen Vertrag mit Ausschluss der Gewährleistung akzeptiert? Ich stände zu meiner Unterschrift (ist aber heute nicht mehr üblich) - aber ich hätte nicht unterschrieben.

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