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gewährleistung beim pkw verkauf

Themenstarteram 21. August 2010 um 16:05

hallo weiß net genau obs hier rein passt!?

aber ist so hab ein nebengewerbe (vermietung und verkauf von us oldtimern) und hab gestern meinen privat pkw der nicht auf firma lief sondern auf mich privat und nur privat genutzt worden ist verkauft. auf dem heim weg (600Km) ist dem käufer das getriebe zerflogen...nun meine frage muß ich gewährleistung übernehmen??? haben einen privat kaufvertrag aus dem internet gemacht mit dem zusatz "gekauft wie gesehen keine garantie" bitte um hilfreiche antworten...

danke und lg tom

Beste Antwort im Thema

Wenn auf der Heimfahrt gleich ein kapitaler Schaden eintritt, wird man doch immer hellhörig.

 

Denn sowas kündigt sich an. Und wenn Du den Käufer darauf nicht hingewiesen hast, solltest Du das Geld aus dem Verkauf im eigenen Interesse noch nicht ausgeben. Könnte sein, dass Du das noch verfügbar haben musst, wenn die Kiste wieder auf dem Hof steht...

 

Hafi

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am 22. August 2010 um 9:05

Und warum zitierst du mich, wenn dein Text sich nicht auf meinen bezieht? :confused:

Mfg Zille

am 22. August 2010 um 9:25

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Und warum zitierst du mich, wenn dein Text sich nicht auf meinen bezieht? :confused:Mfg Zille

Weil ich dein Posting nicht sorgfältig genug gelesen habe (2. Satz, welcher davon ausgeht, dass der private Verkäufer die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat).

 

MfG situ

am 22. August 2010 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von situ

Weil ich dein Posting nicht sorgfältig genug gelesen habe

:D:D

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von tom_caravan

also habe den wagen (audi a6 4b mit multitronic selber erst diesen juni gekauft mit der aussage und rechnung das im april 2009 ein neues multitronic getriebe eingebaut worden ist. habe den wagen 5000km gefahren ohen geräusche, leistungsprobleme oder sonsiges vom getriebe zu hören...daher ist es für mich unbegreiflich das nach ca 400km in fremder hand das getriebe den geist auf gibt!?!?!?

Dann tritt ihm doch deine Sachmängelansprüche ab, wenn der Kauf/Einbau noch keine 2 Jahre zurück liegt.

Themenstarteram 22. August 2010 um 16:57

hi na kann ich einfach das abtreten denn der audi wurde von mir auch von privat gekauft nur der getriebe einbau war in einer firma mit rechnung nur weiß ich net ob die ein jaht oder zwei jahre garantie bzw gewährleistung geben auf ein getriebe wechsel?!?!?

am 22. August 2010 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von tom_caravan

hi na kann ich einfach das abtreten denn der audi wurde von mir auch von privat gekauft...

Hast du überhaupt irgendwas von den Antworten hier durchgelesen und verstanden?

Es ist egal ob du privat gekauft hast oder nicht. Es kommt nur drauf an, was in deinem Kaufvertrag steht. Sachmängelhaftung (nicht Garantie) ausgeschlossen - Ja oder Nein? Davon hängt ab ob die Ansprüche gegen deinen Verkäufer hast. Nicht davon ob es ein Privatverkauf war.

Das steht aber hier schon gefühlte 50 mal in diesem Thread.

MfG Zille

am 22. August 2010 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

Zitat:

Original geschrieben von tom_caravan

also habe den wagen (audi a6 4b mit multitronic selber erst diesen juni gekauft mit der aussage und rechnung das im april 2009 ein neues multitronic getriebe eingebaut worden ist. habe den wagen 5000km gefahren ohen geräusche, leistungsprobleme oder sonsiges vom getriebe zu hören...daher ist es für mich unbegreiflich das nach ca 400km in fremder hand das getriebe den geist auf gibt!?!?!?

Dann tritt ihm doch deine Sachmängelansprüche ab, wenn der Kauf/Einbau noch keine 2 Jahre zurück liegt.

Auch das hätte er m.e. im Kaufvertrag so regeln sollen.

am 23. August 2010 um 11:15

Es scheint doch dem TE privater PKW gewesen zu sein, der auch auf ihn privat zugelassen und bezahlt wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er auch Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Demzufolge müßte der Käufer 1. wissen, daß der TE ein Gewerbe betreibt, um evtl auf die Idee zu kommen, Gewährleistungsansprüche anzumelden.

2. müßte dem TE nachgewiesen werden, daß er u.U. ein Umgehungsgeschäft getätigt hat mit dem Ziel, evtl. aus einer Gewerbetätigkeit bestehende Gewährleistungspflichten zu umgehen

Beim reinem Privatverkauf (vorausgesetzt er hat die Gewährleistung ausgeschlossen) müßte dem TE nachgewiesen werden, daß Arglist vorlag bzw. er von einem Getriebeschaden gewußt hat

Alles in allem machte ich mir an Stelle des TE (vorausgesetzt er hat die Gewährleistung ausgeschlossen) nicht zuviele Sorgen

Das Geld aus dem Erlös des Autos wären aber sicherlich für die nächsten 2-3 Jahre auf einem Tagesgeldkonto ganz gut aufgehoben, denn solange kann es gut und gerne dauern, bis ein Gericht (sollte es denn benötigt werden), den Parteien zu einer vergleichsweisen Einigung rät. In dieser Zeit fahren viele Schiffe den Rhein runter und sollte der Käufer keine RS-Versicherung bzw. ein paar Mark auf Seite haben ... ja dann ....

am 23. August 2010 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

Es scheint doch dem TE privater PKW gewesen zu sein, der auch auf ihn privat zugelassen und bezahlt wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er auch Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Womit soll er die Gewährleistung ausgeschlossen haben? Der Satz : "gekauft wie gesehen, keine Garantie " bedeutet nichts.

am 23. August 2010 um 13:02

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

Es scheint doch dem TE privater PKW gewesen zu sein, der auch auf ihn privat zugelassen und bezahlt wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er auch Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Womit soll er die Gewährleistung ausgeschlossen haben? Der Satz : "gekauft wie gesehen, keine Garantie " bedeutet nichts.

Das entscheiden im zweifelsfall Richter, so wie schrittmacher schonmal geschrieben hat

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

@TE:

Als Privatverkäufer kannst du eine Gewährleistung gänzlich ausschließen, als gewerblicher Verkäufer ist das nicht möglich. Ob ein Richter ggf. ein laut Vertrag nicht gegebenes Garantieversprechen als Ausschluss jeglicher Gewährleistung - wie es wohl gemeint war - interpretiert, weiß ich nicht.

als gewerblicher verkäufer kann man, soviel ich weiß, die gewährleistung ausschliessen, wenn der käufer ebenfalls

gewerblich ist

am 23. August 2010 um 14:50

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

Das entscheiden im zweifelsfall Richter, so wie schrittmacher schonmal geschrieben hat

Ich stelle hier mal die Behauptung auf, dass kein Richter darauf entscheiden wird, dass der TE den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht kannte.

Es gibt zwar Urteile in denen die Richter entschieden haben, dass der Verkäufer mit dem Wort Garantie die Gewährleistungspflicht meinte. Aber dabei handelt es sich meist um Privatverkäufer über ebay, bei denen die Richter davon ausgegangen sind, dass sie nicht so in der Materie drinstecken um dort richtig differenzieren zu können.

Unser TE verkauft aber auch gewerblich. Da muss man ihm schon unterstellen, dass er die Unterschiede kennt.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

Es scheint doch dem TE privater PKW gewesen zu sein, der auch auf ihn privat zugelassen und bezahlt wurde. Wenn ich es richtig verstanden habe, hat er auch Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Womit soll er die Gewährleistung ausgeschlossen haben? Der Satz : "gekauft wie gesehen, keine Garantie " bedeutet nichts.

Doch, er bedeutet, dass solche Mängel ausgeschlossen sind, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung ohne Zuziehung eines Sachverständigen wahrnehmbar sind.

Für verborgene Mängel bleibt die Haftung - auch des Privatverkäufers - bestehen.

am 23. August 2010 um 15:29

Zitat:

Original geschrieben von MPSDriver

 

Doch, er bedeutet, dass solche Mängel ausgeschlossen sind, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung ohne Zuziehung eines Sachverständigen wahrnehmbar sind.

 

Für verborgene Mängel bleibt die Haftung - auch des Privatverkäufers - bestehen.

Das stimmt so überhaupt nicht ein Privatverkäufer haftet nur für arglistig verschwiegene Mängel auch wenn er eine Haftung ausgeschlossen hat.

Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet auch der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden

 

http://www1.adac.de/.../default.asp?...

 

 

Eine Garantie ist eine Zusicherung des Herstellers, welcher für Herstellungsmängel eine Garantie übernimmt, diese hat mit einer Sachmangelhaftung nicht viel  gemein.  Mit " Keine Garantie" könnte vielmehr gemeint sein das das Fahrzeug keine Hersteller odere Gebrauchtwagengarantie mehr besitzt.

 

Ist es so schwer sich einen vorgefertigten Kaufvertrag aus dem Internet ( Mobile, Autoscout, Adac) herunterzuladen und diese zu benutzen? Das erspart  Käufern sowie Verkäufern Rechtsanwälten und Richtern viel graue Haare, es gibt ja für Privatverkäufer extra die Möglichkeit  eine Sachmangelhaftung auszuschließen.

am 24. August 2010 um 8:55

Pepperduster:

Das stimmt so überhaupt nicht ein Privatverkäufer haftet nur für arglistig verschwiegene Mängel auch wenn er eine Haftung ausgeschlossen hat.

Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet auch der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden

Stimmt!!!

Eine Garantie ist eine Zusicherung des Herstellers, welcher für Herstellungsmängel eine Garantie übernimmt, diese hat mit einer Sachmangelhaftung nicht viel gemein. Mit " Keine Garantie" könnte vielmehr gemeint sein das das Fahrzeug keine Hersteller odere Gebrauchtwagengarantie mehr besitzt.

Nicht ganz. Auch ich als Privatperson kann dir die Garantie geben, dass das Fhz meinetwegen für 8 Monate keine Mängel aufweist. Und diese wäre sogar rechtl. verbindlich.

Warum werden überhaupt noch Garantie und Gewährleistung durcheinandergewürfelt. Es gehört doch inzwischen zur Allgemeinbildung, diese Dinge unterscheiden zu können.

Gewährleistung/ Sachmängelhaftung: gesetzlich vorgeschrieben und in allen Einzelheiten, so wie Abläufen reglementiert

Garantie: freiwillige Leistung die mit bestimmten Auflagen (frei verhandelbar) versehen werden kann.

Ich kann dir eine Garantie geben, auf den Motor meines 12 Jahre alten Mondeo, mit 200.000 km Laufleistung, für einen Zeitraum von 8 Monaten. Die gilt aber nur, wenn Du alle 400 km eine Inspektion bei einer Werkstatt meiner Wahl machen lässt.

Das ist jetzt viell. etwas überspitzt formuliert, aber hat rechtl. Bestand. Wenn Du die Auflagen nicht einhältst, erlischt dann halt die Garantie.

 

Wenn der Verkäufer inhaber einer Gesellschaft ist, kann er ein Fahrzeug auf diese oder sich selbst zulassen, dann als Privatmann. Trotzdem müsste er bei Bedarf nachweisen, dass er das Fhz. zu keinem Zeitpunkt geschäftl. genutzt hat. Wäre z.B. möglich mit einem zugelassenen Firmenfahrzeug. Ist er aber Einzelunternehmer (keine GmbH, KG, OHG, AG, Ltd. etc.) kann er das Fhz. nur auf seinen Namen zulassen, nutzt es aber trotzdem für seine Erwerbstätigkeit. Fhz. ist zwar auf sich als "Privatmensch" zugelassen, aber trotzdem ein geschäftlich genutztes Fhz., hier kann der Verkäufer nicht die Gewährleistung aushebeln. Ein Selbständiger kann nunmal nicht Dinge, welche er für seine Erwerbstätigkeit nutz, nutzte oder nutzen könnte, bzw. genutzt haben könnte als Privatmann kaufen bzw. verkaufen. Hier gilt bereits der Anscheinsbeweis. Damit soll der gängigen Trickserei Gewährleistungsansprüche gegen Käufer, bzw. der Erlangung von Gewährleistungsansprüchen von Verkäufer (soweit unberechtigt) ein Riegel vorgeschoben werden.

Wie gesagt einen solchen Fall hatte ich pers. auch schon. Selbstständiger Antiquitätenhändler (Antikhandel XYZ) als Einzelunternehmen. Der Lancia war auf ihn selbst zugelassen, da keine Keine Gesellschaft (rechtl. Person) vorlag. Der Händler MUSSTE das Fhz. zurücknehmen.

mfg

Jörg

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