Gewährleistung bei Reparaturen!!!???

Mercedes C-Klasse W203

Hallo,

wer kann mir helfen?

Ich habe vor vier Wochen meinen Wagen zur Reparatur abgegeben, da das elektrische Fenster auf der Fahrerseite sich nicht mehr bewegen liess. Die Werkstatt hat die Steuerung ausgetauscht und mir 350 Euro berechnet.

Das ging zwei Wochen gut, aber dann war der gleiche Zustand wie vorher wieder da. Ich habe den Wagen also heute wieder in die Werkstatt gegeben. Jetzt hat man etwas Mechanisches (!) reparariert.

Wieder soll die Raparatur 400 Euro kosten. Aber offensichtlich war das Steuergerät doch vorher gar nicht defekt!!!!! Meiner Ansicht ist die Reparatur beim ersten Mal schlecht ausgeführt worden.

Wer weiss, was ich für Rechte habe? Ich möchte die Reparatur nicht noch einmal bezahlen!

Gruss,

Gekopower

7 Antworten

naja liegt halt ganz einfach mangelhafte werkvertragsleistung vor...
du bist wegen deinem auto aufgrund eines defektes zur werkstatt gegangen... zwischen dir und der werkstatt wurde ein werkvertrag geschlossen... im werkvertragsrecht wird ja ein gewisser erfolg geschuldet, hier die beseitigung des mangel
wurde mangelhaft geleistet - und das ist der fall, wenn der von dir angegebene mangel nicht behoben wurde - so hast du anspruch auf nacherfüllung, da die werkstatt ihre verpflichtung aus dem werkvertrag nicht erfüllt hat
du hast auch die nacherfüllung geltend gemacht... nur ist es deren problem, dass sie das erste mal etwas falsches gewechselt haben... die 400 euro dürfen von dir für die 2. reparatur nicht verlangt werden... blos nicht zahlen... es sei denn - und das machen werkstätten gerne - die reden sich da raus... könnte ja sein, dass behauptet wird, dass auch die erste rep. notw. war

Hallo bugatti1712,

danke für den Tipp. Aber was mache ich in der Werkstatt, wenn ich meinen Wagen nicht bekomme, wenn ich die Rechnung nicht bezahlen will? Ich habe ja auch nicht viel davon, wenn ich wieder ohne Wagen gehe.

Besten Gruss,

Gekopower.

wieso solltest du deinen wagen nicht bekommen?
zwar besteht ja im werkvertragsrecht bis zur bezahlung der werklohnes ein werkunternehmerpfandrecht an der sache, doch
sind die hier in deinem falle verpflichtet den vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen... und das haben die das erste mal nicht... du hast anspruch auf nacherfüllung... schau dir mal die rechte des bestellers bei werkverträgen in § 634 BGB (insbesondere in deinem falle Nr. 1) an... kannst die werkstatt auch darauf verweisen... wenn alles nichts bringt: dann zum anwalt...

hättest denen auch ne frist zur nacherfüllung geben sollen... hättest sagen können, die sollen den mangel bis zu nem gewissen datum beheben... hätte die werkstatt erwidert, dass sie dir die rep. in rechnung stellt, dann hättest du auch ein selbstvornahmerecht, welches du dann der werkstatt in rechnung stellen könntest...
so wie es ausschaut, wirst du dir wohl nen anwalt nehmen müssen... hoffe du hast ne rechtschutzversicherung ohne SB... dann ist alles unkompliziert... wechsel am besten auch die werkstatt für die zukunft... ner werkstatt mit der ich in rechtsstreitigekeiten gerate, würde ich mein fahrzeug nicht nochmals anvertrauen

Hallo,

aber gehen wir mal davon aus, dass beim ersten mal wirklich das Steuergerät defekt war und nun ein mechanischer Defekt festgestellt wurde, der zu Beginn nicht erkannt wurde?! Du müsstest der Werkstatt nachweisen, dass die diesen Defekt beim ersten Mal hätte feststellen müssen -> aber auch dann müsstest Du die Kosten für die 2. Reparatur zahlen. Du hast ja nicht 350 Euro für das generelle Beseitigen des Fehlers gezahlt, sondern 350 Euro für das Tauschen des Steuergerätes, und wenn nun noch was defekt ist muss dies gezahlt werden. Evtl. könntest Du drauf bestehen die Arbeitszeitkosten der 2. Rep. nicht zahlen zu müssen, da da ja Handgriffe gemacht werden mussten, die schon bei der 1. Rep. stattfanden.

Wie gesagt, alles nur dann gültig wenn beim 1. mal wirklich das Steuergerät defekt war, und jetzt etwas mechanisches.

Zur Not lass die 2. Rep. dort nicht durchführen, sondern fahr in eine 2. Werkstatt, lass es dort reparieren und lass gleichzeitig festellen ob das Steuergerät wirklich getauscht wurde.

Freundlich grüßt,

matpfe

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ja, aber er hat ja geschrieben, dass das steuergerät nicht defekt war... oder hab ich das falsch verstanden und er hat das nur vermutet... hab das so aufgefasst, dass die werkstatt zugegeben hat, das steuergerät sei i.O. gewesen...

Zitat:

Original geschrieben von matpfe


Hallo,

aber gehen wir mal davon aus, dass beim ersten mal wirklich das Steuergerät defekt war und nun ein mechanischer Defekt festgestellt wurde, der zu Beginn nicht erkannt wurde?! Du müsstest der Werkstatt nachweisen, dass die diesen Defekt beim ersten Mal hätte feststellen müssen -> aber auch dann müsstest Du die Kosten für die 2. Reparatur zahlen. Du hast ja nicht 350 Euro für das generelle Beseitigen des Fehlers gezahlt, sondern 350 Euro für das Tauschen des Steuergerätes, und wenn nun noch was defekt ist muss dies gezahlt werden. Evtl. könntest Du drauf bestehen die Arbeitszeitkosten der 2. Rep. nicht zahlen zu müssen, da da ja Handgriffe gemacht werden mussten, die schon bei der 1. Rep. stattfanden.

Wie gesagt, alles nur dann gültig wenn beim 1. mal wirklich das Steuergerät defekt war, und jetzt etwas mechanisches.

Zur Not lass die 2. Rep. dort nicht durchführen, sondern fahr in eine 2. Werkstatt, lass es dort reparieren und lass gleichzeitig festellen ob das Steuergerät wirklich getauscht wurde.

Freundlich grüßt,

matpfe

Hallo Matfe,

ob das Steuergerät beim ersten Mal wirklich defekt war, kann ich natürlich nicht beweisen.

Ich war gestern morgen beim Händler und habe mit ihm diskutiert. Es könne ja nicht sein, dass er mir insgesamt 800 Euro für die Reparatur des Seitenfensters in Rechnung stellen wolle. Ausserdem habe ich ihm deutlich gesagt, dass ich zweimal dieselben Symptome festgestellt hatte. Also scheint es auch jedesmal derselbe Fehler gewesen zu sein!

Und ich habe ihm gesagt, dass es gerade deshalb nicht einleuchtet, dass zuerst dass Steuergerät defekt gewesen sein sollte und dann etwas Mechanisches.

Es drängt sich wirklich der Verdacht auf, dass beim ersten Mal falsch repariert wurde. Oder vielleicht gar nicht. Es wurde einfach das Steuergerät ausgetauscht und die Scheibe funktionierte wieder. Offenbar war aber durch Aus- und Einbau nur der mechanische Fehler für kurze Zeit zufällig behoben.

Zur Sache: Beim ersten Mal fiel die Funktion der Scheibe zeitweise aus, dann wieder nicht; wen das Steuergerät kaputt wäre, müsste doch die Funktion ganz ausfallen, oder?

Ich bin absolut nicht der Meinung, dass ich den Austausch des Steuergerätes in Auftrag gegeben hatte, sondern die Reparatur der Scheibe! Und die Reparatur ist offensichtlich nicht vollständig oder falsch durchgeführt worden. Natürlich kann der Händler sagen, die Scheibe hat ja nach der Reparatur funktioniert. Aber das ist doch kein Argument! Wenn derselbe Fehler kurze Zeit später wieder auftritt, dann ist nachzubessern!!!

Ich meine, auch bei einer Reparatur ist nicht irgendetwas zu unternehmen, sondern auch eine Qualitätskontrolle durchzuführen.

Wie dem auch sei. Ich habe das jedenfalls erst einmal nicht bezahlt und nur eine a conto Zahlung auf die Rechnung geleistet, da auch andere Dinge zu erledigen waren. Mal sehen, wann der Händler in dieser Sache wieder auf mich zukommt. Der Service Meister jedenfalls meinte zumindest, wir würden schon eine zufrieden stellende Lösung finden.

Mal sehen, wie die aussieht. Am liebsten wäre mir ein anderes Fahrzeug - vielleicht diesmal ein BMW mit weniger Qualitätsmängeln???

Ich wünsche Euch einen schönen Tag!

Gekopower

@gekopower
Wie ist die Sache letztendlich ausgegangen?

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