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Gewährleistung bei fehlendem Schlüssel und knarrendem Sitz

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 5. November 2011 um 12:46

Hallo zusammen,

nachdem ich für meinen CLK320 ein gutes Angebot bekommen habe, habe ich mir eine C350 Avantgarde gekauft. Bin mit dem Fahrzeug durchaus zufrieden, aber ...

Als ich das Auto beim Händler abholen wollte, war es nicht fertig, da noch eine unvorhergesehene Reparatur durchgeführt werden musste. Habe daraufhin vom Händler (Vertragshändler, aber nicht MB) einen kostenfreien Leihwagen bekommen und mein Auto sollte mir am nächsten Tag gebracht werden.

Das hat auch alles geklappt, kann ich also nicht klagen. Leider hatte der Herr der das Fahrzeug zu mir überstellt hat nur einen Schlüssel dabei. Habe daraufhin im Autohaus angerufen um mir den Zweitschlüssel per Post schicken zu lassen. Da wurde ich dann gefragt, ob ein Zweitschlüssel im Vertrag stehe. Nein, steht er nicht. Ich davon ausgegangen, das ein Zweitschlüssel üblich sei, da es ja kein Verschleissteil oder ähnliches ist, sondern ganz normales Standardzubehör.

Man versprach nochmal nach dem Zweitschlüssel zu sehen und ggf. den Vorbesitzer zu fragen.

Ergebnis: Der Händler kann den Zweitschlüssel nicht finden und der Vorbesitzer wurde bislang nicht erreicht. Mag plausibel sein, da Ferien sind.

Falls der Zweitschlüssel nicht auffindbar ist kann ich Zähneknirschend damit leben und lasse mir bei MB einen neuen anfertigen.

Problematischer ist aber der Verlust des ursprünglichen Schlüssels, den ich ja der Versicherung melden muss. Der verlorene Schlüssel kann ja durch MB gesperrt werden, aber der mechanische Schlüssel könnte immer noch die Türen öffnen, sodaß die Versicherung auf dem Austausch der Schliessanlage bestehen könnte.

Sollte es soweit kommen, wer müsste die Kosten hierfür tragen? Bin ich dann gekniffen oder muss dies der Händler im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht übernehmen, da durch den fehlenden Schlüssel ein Mangel in der Sache vorliegt.

Ein weiterer und letzter Punkt ist der quietschende Fahrersitz. Ist mir bei der Probefahrt nicht aufgefallen, macht einen aber in jeder Kurve wahnsinnig. Das Geräusch hört sich an, als ob Sprungfedern quietschen. Habe schon die verschiedensten Sitzpositionen ausprobiert, aber das Geräusch bleibt.

Wäre das ggf. auch ein Fall für die Gewährleistung durch den Händler?

Vorab schon vielen Dank für Antworten!!

 

Beste Antwort im Thema
am 5. November 2011 um 15:49

Geradezu lächerlich die Frage, ob ein 2. Schlüssel im Kaufvertrag stand. Anders wäre es, wenn das Fahrzeug laut Kaufvertrag nur mit einem Schlüssel verkauft wurde. Jedes Fahrzeug hat mindestens 2 Schlüssel.

Es ist ganz sicher, dass Du große Probleme mit der Versicherung bekommst, wenn Du nur einen Schlüssel nachweisen kannst. Ist doch auch wohl verständlich, dass die Versicherung Schwierigkeiten macht, denn mit dem 2. Schlüssel könnte der Wagen doch gestohlen werden. In der Regel übernimmt die Polizei bei Anzeigenerstattung bereits alle Schlüssel. Sie werden dann sogar untersucht, ob sie auch wirklich zum Fahrzeug gehören. Deshalb auf den 2. Schlüssel bestehen oder alle Schloss-Systeme auf Kosten des Händlers austauschen lassen. Ist recht aufwändig und teuer. Was ist das für ein Händler, der ein Fahrzeug in Zahlung nimmt, sich die Papiere, aber nur 1 Schlüssel aus-händigen lässt.

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Vollständiger Schlüsselsatz gehort mit dazu, ansonsten muss der fehlende Schlüssel im Kaufvertrag vermerkt sein. Hinweis Versicherungsleistung, bzw. Nachweis, das bereits beim Kauf nur 1 Schlüssel vorhanden war.

Sitz sollte im Rahmen der Fahrzeugübergabe behoben, bzw. nun nachgebessert werden. Erweist sich ich der Vertragshändler hier als "störrisch" hilft ein Telefonat mit MB-Maastricht (Servicenummer klebt in der Tür) und dort bitten, das sie für etwas "Starthilfe" sorgen, letztlich hilft nur noch der Hausjurist.

Mein Vertragshändler war auch sehr darum bemüht seine Kosten niedrig zu halten ;)...... und der mich betreuende erweist sich auch als Kostenbewusst in seinen Serviceleistungen.. :-(

Themenstarteram 5. November 2011 um 14:18

Danke schonmal für die Antwort. Nur damit ich es richtig verstehe:

Der Händler hätte mich vorab, bzw im Vertrag drauf aufmerksam machen müssen, das es nur einen Schlüssel gibt?

Und somit hängen eventuelle Folgekosten an ihm?

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Ich möchte ungern hingehen und meine Forderungen nicht angemessen begründen können.

Anruf beim Service in Maastricht wird nichts bringen, da der Kauf nicht bei einem MB-Händler stattfand.

Zitat:

Original geschrieben von Oberst135

Danke schonmal für die Antwort. Nur damit ich es richtig verstehe:

Der Händler hätte mich vorab, bzw im Vertrag drauf aufmerksam machen müssen, das es nur einen Schlüssel gibt?

Und somit hängen eventuelle Folgekosten an ihm?

Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? Ich möchte ungern hingehen und meine Forderungen nicht angemessen begründen können.

Anruf beim Service in Maastricht wird nichts bringen, da der Kauf nicht bei einem MB-Händler stattfand.

Rechtsgrundlage könnte dir deine Rechtsschutzversicherung bieten, wenn nicht darfst du im schlimmsten Fall einen Präsidentsfalls schaffen. Da bei einer Wohnungsübergabe die Vollzähligkeit der Wohnungsschlüssel aber mit dazu gehört, sollte es beim Fahrzeug nicht anders sein. Wer garantiert dafür, dass das Fahrzeug nicht 2x verkauft wurde, an den anderen nur als Adresse für die Ersatzteilversorgung? Jede Nachfertigung eines Schlüssels wird bei MB registriert, da nur über MB möglich..... und nun erzähl mal deiner Versicherung man hätte dir nur einen Schlüssel beim Kauf überreicht...:eek:

Nun spricht allerdings der Kauf bei "nicht MB" dafür, das hier das Sparpotential effektiver war.... und nun durch weitere Forderungen, inwieweit durchsetzbar muss sich zeigen, erhöht werden soll. Wenn sich da 2 Sparfüchse auf Augenhöhe bewegen wird es eh ein Fall für den Juristen.

Sofern du rechtsschutzversichert bist würde ich mich dort erkundigen, dann freundlich abwarten und dann das regeln lassen.

Wenn nicht RS Versichert dann sowieso, evtl. entwickelt sich das auch positiv für dich.:rolleyes:

Themenstarteram 5. November 2011 um 15:23

Entscheidend für den Kaufanreiz war nicht so sehr der Preis, sondern die Höflichkeit des Verkäufers. Bin damit bei MB leider schlecht gefahren. Was ich von den MB-Werkstätten nicht behaupten kann.

Ich werde Anfang der Woche mal den Anwalt meines Vertrauens zu Rate ziehen und dann nochmal mit dem Händler Kontakt aufnehmen.

am 5. November 2011 um 15:49

Geradezu lächerlich die Frage, ob ein 2. Schlüssel im Kaufvertrag stand. Anders wäre es, wenn das Fahrzeug laut Kaufvertrag nur mit einem Schlüssel verkauft wurde. Jedes Fahrzeug hat mindestens 2 Schlüssel.

Es ist ganz sicher, dass Du große Probleme mit der Versicherung bekommst, wenn Du nur einen Schlüssel nachweisen kannst. Ist doch auch wohl verständlich, dass die Versicherung Schwierigkeiten macht, denn mit dem 2. Schlüssel könnte der Wagen doch gestohlen werden. In der Regel übernimmt die Polizei bei Anzeigenerstattung bereits alle Schlüssel. Sie werden dann sogar untersucht, ob sie auch wirklich zum Fahrzeug gehören. Deshalb auf den 2. Schlüssel bestehen oder alle Schloss-Systeme auf Kosten des Händlers austauschen lassen. Ist recht aufwändig und teuer. Was ist das für ein Händler, der ein Fahrzeug in Zahlung nimmt, sich die Papiere, aber nur 1 Schlüssel aus-händigen lässt.

Wenn beim Kauf und/oder im Kaufvertrag nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass nur ein Schlüssel mit dem Fahrzeug übergeben wird, dann liegt m.E. im Juristendeutsch ein "Sachmangel" vor, d. h. die Beschaffenheit des Fahrzeuges ist nicht so, wie es bei "Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann" (und zur üblichen und erwartungsgemäßen Beschaffenheit beim Kauf eines PKW gehören nun einmal zwei Schlüssel). Rechtsgrundlage wären hier § 433 Absatz 1 und § 434 Absatz 1 Ziffer 2, auch § 434 Abs. 3 BGB (zu geringe "Menge" geliefert).

Ich würde, wenn sich der Händler stur stellt oder vertrösten will, mit anwaltlicher Hilfe "Nacherfüllung" verlangen, dafür eine kurze Frist setzen, sowie Aufwendungs- und Schadenersatzansprüche androhen und ggfs. auch geltend machen (Austausch der Schließanlage mit zwei neuen Schlüsseln), ebenso auch für den quietschenden Sitz.

Themenstarteram 11. Februar 2012 um 13:45

So, es hat zwar etwas gedauert, aber ich möchte denn trotzdem noch kurz den Ausgang hier kundtun.

Am Fahrersitz war nur eine Kleinigkeit, die meine MB-Werkstatt in der "Kaffeepause" repariert hat.

Die Kosten für den Schlüssel hat der Verkäufer denn letztlich getragen, nach dem ich ein freundliches Schreiben mit Fristsetzung geschickt hatte und dann allerdings noch eine Nachfrist setzen musste, mit dem Hinweis mich bei nicht-reagieren an die zuständige Innung zu wenden.

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