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Gewährleistung ? Autoverkauf voll verarscht

Themenstarteram 1. Dezember 2020 um 11:58

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

 

Ich habe letztes Jahr im November einen Ford Galaxy gekauft und seitdem nur Probleme.

Der Verkäufer ist ein Littauer und meinte er gibt keine Gewährleistung, ist aber ein Autohändler.

 

Mein Problem:

 

Ich holte das Auto am 18 November 19 ab und bei der fahrt nach Hause ca 100 km fing das Auto zum Spinnen an direkt nach 20 km kam die Meldung Wegfahrspeere aktiv. Diese Meldung hatte das Auto auch schon bei der Besichtigung und er hat dann irgendwas gemacht und das Auto hatte keine Meldungen mehr. Der Verkäufer machte auch einen neuen Tüv und den Auspuff, welcher nach einer Woche runtergerostet ist und ich zum Schweissen fahren musste.

Allerdings bei der Heimfahrt blieb ich dann nach der Fehlermeldung Wegfahrsperre Aktiv stehen, machte das Auto aus und an und die Fehlermeldung war weg. Nach ca 50 weiteren km bekam ich eine Flut an Meldungen unter anderem wieder Wegfahrsperre aktiv, Motorstörung, Getriebe Wartung nötig.

Ich blieb stehen und fuhr nicht mehr damit, ich rief den Verkäufer an und sendete ihm Bilder per Whatsapp. Ich machte das Auto aus da ich angst hatte es würde mir um die Ohren fliegen. Der Verkäufer kam und es waren wieder keine Fehlermeldungen drauf, er fuhr mit dem Auto und bei ihm kamen keine Fehlermeldungen mehr.

 

Also fuhr ich weiter nach Hause. Ich fuhr dann zum Mechaniker meines Vertrauens er leste das Auto aus auch dort keine Fehlermeldungen. In diesem Jahr hatte das Auto diese Fehlermeldungen öfters, welche aber verschwinden sobald man das Auto ausmacht und wieder anmacht.

Mit der Fehlermeldung kann man allerdings nicht weit fahren dass ich es je zu einer Werkstatt geschafft hätte. Ich fuhr desöfteren danach zur Werkstatt aber es konnte nie Ausgelesen werden.

 

So nun heute hatte ich mein Auto in der Werkstatt um Reifen zu wechseln und der Mechaniker fuhr damit und es kam die Fehlermeldung, da er über das Problem bescheid wusste hat er es sofort Ausgelesen und es stellte sich raus dass es ein Teil beim Turbo ist, das heißt der komplette Turbo muss getauscht werden.

Muss der Verkäufer noch Gewährleistung übernehmen? Da dieser Mangel ja bereits bei Kauf bestand.

Der Whatsappverlauf ist noch bei mir, allerdings wird er sich Quer stellen, denn er meinte shcon beim Kauf er gibt keine Gewährleistung.

 

Danke für eure Antworten schon mal im Voraus, das ist einfach ein Thema wo ich mich absolut nicht auskenne.

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40 Antworten
Themenstarteram 1. Dezember 2020 um 12:00

Was ich noch sagen soll, wenn diese Fehlermeldung nicht aufblinkt fährt das Auto eigentlich ganz gut. Allerdings kam es schon vor dass die Fehlermeldung 10x hintereinander kam und dann wieder Wochen gar nicht. Ich mag gar keine weiteren Wege mehr mit dem Auto machen da ich auch noch -3-5 Kinder immer dabeihabe

Den hätte ich das Auto direkt wieder auf seinen Hof fahren lassen und mein Geld kassiert

Soweit ich weiß muss ein Händler Gewährleistung geben. Geh zum Anwalt und Wandle.

Zitat:

@Moppie41 schrieb am 1. Dezember 2020 um 13:19:34 Uhr:

Soweit ich weiß muss ein Händler Gewährleistung geben. Geh zum Anwalt und Wandle.

Man muß halt "nur" beweisen können das der Fehler von Anfang an da war.

Was schwierig sein dürfte wenn der Wagen im November 2019 gekauft wurde.

Autokauf November 2019 jetzt haben wir November 2020 ... fällt Dir früh ein etwas zu tun. Die 6 Monatsfrist, wo der Händler in der Beweispflicht ist, sind natürlich verstrichen. Viel Spaß bei den Beweisen sammeln ;)

Entweder Dein Unwissen als Lehrgeld abhacken oder mit Anwalt, Gutachter, Richter & Co. sich rumstressen und am Ende noch mehr Kohle verbraten. Das sind die beiden Optionen.

Der Händler wird sich mit 100%iger Sicherheit querstellen.

Was steht eigentlich im Kaufvertrag? Im Kundenauftrag?

Wenn das Auto tatsächlich von dem Händler verkauft wurde und nicht privat oder sonstwie im Kundenauftrag, hast du (zumindest theoretisch) Gewährleistung. Da die Gewährleistung hier auch nicht verkürzt wurde, sogar für die vollen zwei Jahre.

Für die immer noch bestehenden Probleme die du bereits in den ersten 6 Monaten dem Verkäufer mitgeteilt hast, hast du mMn den Beweis erbracht. Bei später erst aufgetretenen oder nicht zuordenbaren Mängeln ist es natürlich mit der Beweislast schwierig.

Probieren kannst du jetzt natürlich den Verkäufer irgendwie festzunageln, alles in allem wirst du dabei höchstwahrscheinlich aber trotzdem nichts gewinnen.

Diese Sorte Händler ist darin einfach zu gewieft.

Wird dann evtl. eher darauf hinauslaufen, dass du dem schlechten Geld noch gutes hinterher wirfst.

Die Geschichte kannst Du ruhig vergessen.

Ja,der Händler ist in einer Gewährleistungspflicht.

Du fährst aber 1 Jahr mit besagtem Fehler herum ohne den Händler spätestens beim zweiten Mal aufzufordern den Fehler zu beseitigen.

Du nimmst also billigend in Kauf das der Fehler vorhanden ist und fährst fröhlich weiter.

Erst als etwas kaputt ist kommst Du auf die Idee das dem Händler anzuhängen weil der Wagen ja noch in der Gewährleistung ist und glaubst eine Whattsappnachricht macht das alles gut.

Den Defekt kannst genauso gut Du durch Deine fahrlässige Verhaltensweise im Umgang mit dem Fehler verursacht haben.

Ich glaube kaum das man mit einem defekten Turbo 1 Jahr lang in der Gegend rum fährt.

Bei dem Händler wirst Du damit nichts erreichen.

Zumal: was ist "irgendwas beim turbo?"

Was soll das mit der Wegfahrsperre zu tun haben? Was soll das mit ner Getriebewartung zu haben?

 

Im Grunde kann da nix bei rauskommen wenn man nichtmal im Forum alle Fakten zusammentragen kann. Und dann noch ein Jahr nach Kauf..

Moin!

Jetzt, da etwas unternehmen zu wollen ist zu spät. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr, und die war im November zu Ende. Wobei auch schon im zweite Halbjahr die Beweislast beim TSin gelegen hätte.

G

Nö, die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.

Dass da trotzdem nichts mehr bei rum kommen wird, sehe ich aber auch so.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. Dezember 2020 um 18:06:03 Uhr:

Nö, die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.

Dass da trotzdem nichts mehr bei rum kommen wird, sehe ich aber auch so.

Ich meine, dann aber nur bei Neufahrzeuge.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. Dezember 2020 um 18:06:03 Uhr:

Nö, die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.

...

Hängt davon ab, was im Kaufvertrag steht. Bei Gebrauchtwaren muss er nur ein 1 Jahr geben. Da wir aber überhaupt nichts über den Vertrag wissen, ist das eh nur Spekulation. Händlerverkauf, Privatverkauft, im Auftrag ??? Wir wissen es nicht.

Und da der Käufer in dem Jahr eh schon so gut wie alles falsch gemacht hat, wird es mit der Beweislast auch nicht einfacher. Und der Verkäufer hat schon von Anfang an rumgebockt, der wird sich jetzt wohl kaum noch auf Diskussionen einlassen.

Mein Tipp: Einen Fachanwalt für Vertragsrecht fragen, ob eine weitere Vorgehensweise überhaupt noch Sinn macht. Ansonsten das Ganze als "Dumm gelaufen" abhaken und nächstes Mal schlauer sein.

 

 

 

Zitat:

@hjluecke schrieb am 1. Dezember 2020 um 18:19:11 Uhr:

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 1. Dezember 2020 um 18:06:03 Uhr:

Nö, die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre.

Ich meine, dann aber nur bei Neufahrzeuge.

Nein auch bei Gebrauchtwagenfahrzeuge. Bei Gebrauchtwagen hat der Händler allerdings die Möglichkeit die Sachmangelhaftung auf 1 Jahr zu beschränken. Wenn er allerdings die Sachmangelhaftung ganz ausschließt, ist das keine Einschränkung auf 1 Jahr, sondern rechtlich einfach nicht gültig. Das gilt, wenn das Auto in Deutschland gekauft wurde.

 

Gruß

Uwe

 

Also ganz so einfach ist es nun auch nicht. Es gelten die Gesetze von Litauen. Klar ist, dass diese den Vorgaben der EU entsprechen müssen, dass heißt aber wiederum nicht, dass es 1zu1 wie in Deutschland ist.

Hier mal was zum anlesen.

Die Empfehlung von Holger TDI ist schon richtig. Erweiternd sollte es ein Anwalt sein der sich mit dem litauischen Rechtssystem auskennt.

Oder verstehe ich das ganze vollkommen falsch und der Verkäufer hat seinen Sitz in Deutschland und hat nur die litauische Nationalität (wobei ich mich frage, für was das für den Sachverhalt wichtig ist:D ).

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