Gewährleistung, angebliches Verschleißteil
Hallo,
haben einen Gebrauchtwagen beim Vertragshändler gekauft.
Es sollte angeblich ein "Gewährleistungscheck" durchgeführt worden sein. Mängel wurden im Kaufvertrag nicht dokumentier und waren laut Aussage des Verkäufers auch nicht bekannt.
Am Tag nach der Übernahme habe ich dann einige Dinge moniert wovon die Kleinigkeiten im Rahmen der Gewährleistung übernommen worden sind.
Eines jedoch nicht: ich habe ein Geräusch moniert, dass auf ein defektes Differential schließen ließ. Das war dann auch so.
Der Händler meint jedoch, dass ein Differential ein Verschleißteil sei und somit nicht unter die Gewährleistung fällt.
Ich habe ein wenig recherchiert und generell ist die Aussage bzgl. Verschleißteilen und Gewährleistung ja richtig. Aber (und nun meine Fragen):
1) Ist ein Differential überhaupt ein Verschleißteil?
2) Gilt der Gewährleistungsausschluß auch für Verschleißteile, die offenbar bei Auslieferung schon verschlissen waren?
3) Müßte ein Händler (vor allem ein Vertragshändler der Marke) nicht darauf hinweisen (ich habe nachgefragt, aber die Aussage, dass "alles i.O." ist, nicht schriftlich)
4) Ich habe mal gelesen (finde den Text aber nicht wieder) das an Vertragshändler strengere Maßstäbe bezgl. Aufklärungspflicht gelegt werden als an einen "Feld-Wald-&-Wiesenhändler". Stimmt das?
5) Angeblich wurde ja ein GewährleistungCheck druchgeführt. Dabei muß einem Fachmann dieses Geräusch und damit der Mangel aufgefallen sein. Stellt das nicht sogar schon den Tatbestand der "arglistigen Täuschung" dar?
Antworten werden mit Spannung erwartet ;-)
Gruß
Georg
16 Antworten
Hi,
also ich sehe das so:
Der Händler hat Dir ein Auto übergeben, welches in einem technisch nicht einwandfreien Zustand ist. Das Differential ist schon während der Übergabe kaputt. Also meiner Meinung nach, entweder er machts´s neu oder du tritts vom Kaufvertra zurück.
Wer hat den diesen Check durchgeführt er selber oder z.B. di Dekra. Lass Dir das Protokoll zeigen. Schlage ihm vor du lässt selber einen Check machen (65 EURO DEKRA). Nimm die 65 EURO auf Deine Kappe, ist gut angelegtes Geld. Fällt mir noch ein: Hat der ein Übergabeprotokoll mit Dir gemacht.
Ich erzähl Dir mal meine Geschichte:
Auto (Golf) gekauft bei Chrysler-Händler. Auf der Rückfahrt auf der Bahn merke ich Probleme an der Lenkung, Ab zu VW. Die stellen ein defektes Lenkgetriebe fest. 1200 EUR. Der Händelr zahlt und alles wieder in Ordnung. Lasse aber noch diese Woch ein Dekra-Siegel machen. Wer schon so abgeht eine Auto mit so einem gravierenden Schaden zu verkaufen, bei dem muss man aufpassen.
grüsse
murovic
Hi,
der Check wurde durch den Händler selbst druchgeführt. Habe auch noch eine Garantieurkunde. Auch dort gibt es eine Liste der Prüfpunkte. Alle abgehakt und unterschrieben.
Der Mangel muß bei einer sorgfältigen Prüfung (die man beim Vertragshändler sicher voraussetzen kann) mit 99,9%iger Wahrscheinlichkeit aufgefallen sein (selbst mir als Laien viel es nach wenigen KM auf...)
Gruß
Georg
Hallo,
hast du Garantie oder Gewährleistung bekommen ?
Sag ihm das du auf alle Fälle nicht mit einem technisch defekten Auto vom Hof fährst. Du hast nachher die Kosten am Hals. Schlag ihm vor das du mit dem Auto zur Dekra fährst.
Geht er nicht darauf ein, lass die Finger von dem Auto. Der ist dann nicht von seinem Auto überzeugt. Hat er ein reines Gewissen und er "vertraut" seinem Auto lässt er dich zum Gutachten ziehen.
Sorry, habe gerade gesehen, das du das KFZ schon gekauft und bezahlt hast anscheind.
Schau mal nach dem letzten TÜV-Bericht, Scheckheft, Rechungen usw.
Dort lässt sich auch vieles ableiten und erkennen.
grüsse
murovic
ich würde darauf bestehen, dass er das kostenlos repariert.
Wenn er sich sträubt, einfach den Check beim TÜV/dekra machen lassen. Die werden dir dann sagen das das differential nicht erst seit gerade defekt ist.
Dann wieder zum Händler und wenn der immer noch nicht will.
Dann nicht mehr diskutieren und ihm sagen, dass er von deinem Anwalt hört und du vom Kaufvertrag zurücktreten wirst.
Also bei mir hat es jedenfalls geholfen.
drahkke schreibt:
"Das Differential ist eindeutig KEIN Verschleißteil. "
eindeutig? ist das tatsächlich so? wäre interessant...
Das Differential ist KEIN Verschleißteil, kann ich nur bestätigen. Der will Dich übern Tisch ziehen...
Noch ne kleine Ergänzung: Auch wenn im Kaufvertrag nicht schriftlich vermerkt ist, dass "alles in Ordnung" ist: Sofern keine Mängel aufgeführt sind, zählt dies als "in Ordnung". Wenn der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden hat, dann ist es auch absolut wurscht, ob es ein Verschleißteil ist oder nicht. Das hat der Händler zu ersetzen.
Ich krieg demnächst von meinem Händler 2 neue Stoßdämpfer zugeschickt, weil ich über den Vorbesitzer darauf gekommen bin, dass die vorderen schon nimmer das gelbe vom Ei waren.
@ PassatV6
Einfachste Möglichkeit Dein Problem ohne Kosten zu klären:
Wende Dich an die Schiedsstelle der KFZ-Innung!
Grüssle
Frank
Uiuiui. Der Händler haftet dafür, daß das Fahrzeug frei von Mängeln ist. Das ist sie dann, wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen üblich ist und die der Verkäufer nach Art der Sache erwarten kann.
Schau mal auf den Tacho und stell dir dann die Frage, ob du bei diesem Kilometerstand ein defektes Differential normal ist. Aus Sicht eines Laien. Damit sollte eigentlich klar sein, daß das Differential kein "Verschleißteil" ist. Da will dich einer verscheißern.
Wenn Mängel vorhanden sind, muß der Verkäufer auf sie hinweisen, um sich von der Haftung frei zu machen. Und zwar ausdrücklich hinweisen, nicht mit so Pauschalformulierungen wie "gekauft wie besichtigt".
Eine arglistige Täuschung zu beweisen wird schwierig, weil sich nur sehr schwer nachweisen läßt, was der Händler gewußt hat und was nicht. Ist aber auch nicht nötig, weil innerhalb der ersten 6 Monate Beweislastumkehr gilt, d.h. wenn ein Mangel auftritt, muß der Verkäufer beweisen, daß das Differential bei Übergabe in Ordnung war. Und das kann er vergessen.
Laß das Auto noch mal durchchecken, wie morovic gesagt hat. Vielleicht sind bei dem Auto noch ganz andere Dinge im Arsch. Wenn du darüber Gewißheit hast, kannst du dir überlegen, ob du das Differential reparieren läßt oder vom Vertrag zurück trittst - sofern sich der Verkäufer im Kaufvertrag nicht Nachbesserung vorbehalten hat.
Gruß
Nochmals danke.
Schiedsstelle scheidet aus, das der Händler kein Innungsmitglied ist.
Ich habe ihm jetzt eine Frist gesetzt, sich schriftlich zu div. Punkten zu äußern. Tut er es nicht, bzw. entspricht der Inhalt nicht meinen Vorstellungen, geht die Sache zum Anwalt.
Wer nicht hören will, muß eben fühlen...
Werde Euch hier mal auf dem laufenden halten
Gewährleistung
Hallo Passat V6
Wichtig ist das du dem Händler die Möglichkeit gibst das Auto zu reparieren,nicht irgendo anderst reparieren lassen sonst muß er nix bezahlen. Das mit deinem Schreiben ist schon OK ich hoffe per Einschreiben.
Ein Differential ist kein Verschleißteil!
Den Rest kläre am besten mit einem Anwalt wenn der Händler nicht gewillt ist das zu reparieren.
Gruß Sihaw
Ja es gibt solche und solche Händler...
ich hab mein Auto 500 km weit weg gekauft. Und es haben sich dann noch ne ganze Menge an Mängeln herausgestellt. Musste zwar ein wenig "verhandeln" mit meinem Händler (der wollte das nämlich selbst machen... aber 500 km um sein Auto dort abzustellen für n paar Tage??! Wollt ich nicht). Also hab ich dann zum Teil die Werkstattrechnungen bei ner Werkstatt um die Ecke bezahlt bekommen, bzw. manche Teile (okay, machte insgesamt fast 1000 Euro aus 😉 ) geschickt bekommen. Mit sowas kann man auch leben 🙂