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Getunter Gilera Roller

Vor 2 Monaten hatte ich für meinen Sohn einen Gilera Roller 50ccm gekauft.
Es handelt sich um ein Gebrauchtroller von 2004 mit knapp 5000 km.
Was wir nicht wussten, der Roller ist getunt und bringt ca.: 85 km/h, als uns dass auffiel informierten wir diesen Händler darüber und um dieses zu korrigieren. Als Antwort erhielten wir nur, dass sie den Roller auch so angekauft hätten.

Nun ist der Roller jetzt dort zum 2.mal in der Werkstatt auf Grund anderer Technischer Mängel. Nun wollte ich mir meine Kaufsumme 1500,- EUR wieder zurückgeben lassen, was der Händler ablehnt. Die Reparaturkosten soll ich auch bezahlen, trotz Garantie.

Ich habe leider keinen Anwalt und was kann ich gegen diesen Händler unternehmen?
Und darf er mir überhaupt so einen getunten Roller verkaufen ohne mein Wissen?

Gruß und Danke

33 Antworten

Hast du wirklich Garantie oder nur Gewährleistung?
Bei der Gewährleistung muss der Händler dir beweisen, dass der Defekt bei deinem Kauf noch nicht vorlag und er somit nichts dafür kann. Dies ist quasi unmöglich für ihn und somit könntest du das mit Anwalt mit 99%iger Sicherheit durchboxen. Einfach so könntest du dich an eine örtliche Zeitung wenden...die sind oftmals sehr interessiert an solchen "Schicksalen" und korrupten Gewerbetreibenden. Bei sowas sind die Gewerbetreibenden auch immer sehr vorsichtig, weil das eine sehr große Negativpublicity sein kann.

Zu dem Roller: Er ist vermutlich nicht getunt, sondern einfach nur entdrosselt. Das heißt es ist kein großes Problem ihn wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zuversetzen. Trotzdem würde ich sagen, ist der Händler verpflichtet dich darauf hinzuweisen, dass der Roller so nicht legal bewegt werden kann.

Danke Wollschaff, wird wahrscheinlich so sein das der Roller nur entdrosselt ist, aber auch dieses reicht aus um es richtig teuer werden zu lassen, inklusive Führerscheinentzug.
Gut Unwissenheit schützt nicht vor Straffreiheit, nun weis ich es und werde handeln. Es hätte auch anders aussehen können bei einer Polizeikontrolle.

Und zur Garantie, ja was habe ich nun? Was mir aufgefallen ist dass ich nur eine Rechnung vom Händler bekommen habe und kein Kaufvertrag wie bei einem PKW, oder wird dass im Rollergeschäft anders geregelt? Keine Garantiebedingungen oder sonstige Vereinbarungen.

Also nur die übliche gebraucht Wagen oder Rollergarantie laut Aussage des Händlers.
Und da der Roller knapp 2500 km in 2 Monaten nach Kauf von uns gefahren wurde, ist der Händler der Meinung wenn die Benzin oder Ölpumpe defekt ist muss ich dafür gerade stehen.

Der Händler wo ich den Roller gekauft habe ist nicht in der Lage laut Händleraussage ihn zu reparieren. Er hat keine Gilere Roller in seinem Programm.
Er wird aber unserer Roller am Montag zu einem Vertragshändler überführen und dort reparieren lassen. Na da bin ich ja mal gespannt.

du hast die normale Gewährleistung und das ist, sorry, ein "Mangel" der auch dem blutigsten Anfänger bei einer Probefahrt aufgefallen währe ... den Händler trifft das keine Schuld sondern den Käufer ...
wer ein Fahrzeug kauft das er nicht gefahren ist braucht sich nicht wundern 🙄

die Kosten für das Rückrüsten dürften bei max. 30€ liegen ...

Also die Schuld beim Käufer abladen! Ich glaube dass geht nicht so einfach.

Eine Probefahrt wurde auf dem Verkaufsgelände ja gemacht, aber der Roller konnte nicht ausgefahren werden. Es geht ja auch nicht darum wie schnell er fährt, sondern es geht darum dass dieser Roller so nicht auf die Strasse darf.

Und dieses hätte mir der Händler mitteilen müssen! Da mein Sohn erst 17 Jahre ist und ich den Roller gekauft habe, was der Verkäufer auch wusste.

Die 5000 Inspektion hat der Händler noch vor dem Verkauf auf mein drängen durchgeführt.
Viel gemacht wurde nicht, nicht ein mahl die Zündkerze wurde gewechselt.

Ja und das Rückrüsten wird vom Händler auf seine Kosten übernommen, dass hab ich Heute noch klären können.

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warum hast du ein Fahrzeug ohne ausführliche Probefahrt gekauft ?

Weil ich nicht den Roller fahre, sondern mein Sohn und er damit klar kommen muss.
Wir die Eltern sind nur dass Zinslose Kreditinstitut 🙂

servus
ich arbeite in einem motorradladen als mechaniker und verkäufer

den roller ohne vertrag zu kaufen (selber schuld macht man nicht) trotzdem hast du gewährleistung (keine garantie) auf motor und getriebe sonst auf nix
eine ölpumpe kann als motorteil oder als verschleißteil angesehen werden ja nach dem wie es im vertrag steht. aber da du keinen hast kannst da nix machen

das du erst nach 2500km gemerkt hast wie schnell der roller ist glaubt keine sau und ist unrealistisch.

den roller entdrosselt zu verkaufen ohne dich darauf hin zu weisen ist nicht üblich da du bei einer kontrolle kurz nach dem kauf alles auf den händler abwälzen kannst.
nach 2 monaten kannst du dem händler nicht mehr nachweisen wie schnell der roller beim kauf wirklich war. da hast pech.

wenns ein anständiger händler ist macht er die pumpe auf gewährleistung und in dem zuge auch gleich die originalen drosseln wieder rein.

ansonsten droh ihm mit dem: verbraucherschutz, handwerkskammer, örtliche medien...... und biete ihm an dan roller zurück zu kaufen wegen den 2500km kannst natürlich nicht mehr den vollen preis fordern da müsstet ihr euch dann einigen

Zitat:

hast du gewährleistung (keine garantie) auf motor und getriebe sonst auf nix

falsch, er hat die Gewährleistung auf den kompletten Kaufgegenstand ...

Zitat:

da du bei einer kontrolle kurz nach dem kauf alles auf den händler abwälzen kannst.

kannst du nicht da du als Halter und Fahrer allein verantwortlich bist das die Karre ok ist ...

Zitat:

hast du gewährleistung (keine garantie) auf motor und getriebe sonst auf nix

falsch, er hat die Gewährleistung auf den kompletten Kaufgegenstand ...

das stimmt nich auf was sich die gewähleistung beziehr steht immer im vertrag (klein gedrucktes)
ich hab noch nie einen gewährleistungs vertrag desehen der ausnahmslos für das ganze fahrzeug gilt da würden sich die händler ja selbst ans bein pissen

üblich ist eine gewährlwistung auf motor und gerteibe ausgenommen verschleißteile

Zitat:

da du bei einer kontrolle kurz nach dem kauf alles auf den händler abwälzen kannst.

kannst du nicht da du als Halter und Fahrer allein verantwortlich bist das die Karre ok ist ...

dewegwn hab ich ja geschrieben zurz nach dem kauf weil es da noch etwas glaubwürdiger ist
klar vom gestz her ist der halter für das fahrzeug verantwortlich

einer Bekannten ist auch mal was passiert.

Sie hatten für Ihre Tochter nen neuen Yamaha Aerox gekauft als Mofa Version.
Recht hübsch das Ding in Blau-Weiss-Schwarz. Der Händler Drosselte die Kiste und hatte nur nicht mehr so ne Tasche
was den dann zum 1 Sitzer gemacht hätte.
2 Tage später vorbeigefahren, den Aerox abgeholt und die Eltern nichts weiter dabei gedacht, war ja auch OK glaubten Sie.
Was aber dummerweise passiert ist, der Händler hat den falschen abgegeben. Es stand ein Baugleicher direkt daneben.
Weiterhin wurde der Roller auch entdrosselt und fuhr mit nem knapp 50kg leichten Mädel seine 80-90 km/h.
Der Tochter hats gefreut und auch nichts weiter gesagt. Ist ja auch schön schneller als die 25 bzw. 30km/h zu fahren.

Kurze Zeit später gabs aber nen Unfall, wo der Roller dann durchgecheckt wurde und tada gar nicht gut.

Ich kann nur sagen, das das ein sehr toller Händler war, dem es noch nicht einmal aufgefallen war, das er den falschen abgegeben hatte. Ich hätt gerne das Gesicht von demjenigen gesehen der sich den Fuffi holt und mit 30 km/h dahertuckert.

Aber es gibt immer wieder Sachen die Glaubt man garnicht.

Sowas hätte doch sofort auffallen müssen...ich kaufe doch kein Fahrzeug ohne die Fahrgestellnummer am Fahrzeug und in den Papieren verglichen zu haben und spätestens da hätten sie es bemerkt. Gerade beim Aerox ist das ja kein Thema, weil der gleich zwei Stellen hat wo man sofort drankommt zum ablesen der Fahrgestellnummer. Bei anderen Rollern, die man halb auseinander nehmen muss, kann ich das ja vielleicht noch nachvollziehen, aber auf keinen Fall beim Aerox.

Konnte es auch nicht glauben war aber so.
Die Papiere waren ja Richtig nur der Roller nicht.
Das ganze geschah vor rund 7 Jahren.
Wenn du den Laden kennen bzw. sehen würdest, sowie die Mitarbeiter dort, dann wär es schon leichter zu glauben.

Das hat mit dem Laden doch nichts zu tun...ich als Käufer muss mich doch auch selber davon überzeugen ob ich überhaupt das richtige Fahrzeug bekomme. Das wäre eine Sache von 30 Sekunden gewesen und hätte eine Menge Ärger erspart...

ja das machst du, vielleicht ich aber nicht alle.
Und schon gar nicht die Leute denen das Geld in die Tasche springt.
Es war ja auch nicht in ner Großstadt sondern in einer Kleinstadt.
Da ist das Leben sagen wir mal Vertrauenswürdiger gehalten.
Kenne das, den ich selber bin von dort aus ab in den Pott ;-)
und wenn ich in dem gleichen Laden früher selber war mit "15 Jahren" und einen 70ccm Zylinder mit 21èr Vergaser in meinen MofaRoller ohne Probleme einbauen lassen konnte, zeigt es ja schon einmal wie es dort zugeht.

Zumal ich dann noch einen 50èr Leihroller bekommen hatte und die wussten das ich nur nen 25èr Lappen besaß.

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