Getriebeschaden Händler hat Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen Fiat Panda Bj.2003,112000km
Hallo ich weiss das Thema gab es hier schon aber es war schon ein paar Jahre alt, darum versuche ich es nochmal. Ich habe im Juli diesen Jahres einen Fiat Panda Bj. 2003 mit 112000 km bei einem Händler für 1990 EUR gekauft. Mittlerweile mussten schon die Querlenkerbuchsen gemacht werden (Verschleiß). Meine Frage ist, der Händler hat im Vertrag reingschrieben das er keine Gewährleistung gibt. Aber ist es nicht so das er eine Pflicht von mind. sechs Monaten hat? Meine Werkstatt des Vertrauens hat mir jetzt gesagt das mein Getriebe mucken macht und die Kupplung (Verschleiß) bald erneuert werden muß. Zudem macht der Drehzahlmessen ein paar Mucken (habe ich heute morgen gemerkt) als ich an einer Stelle warten musste ist er immer kurz geschwankt oder liegt das nur an der Vergasereinstellung?TÜV ist im November. Der Händler hat mir noch gesagt das sie ein neues Steuergerät eingebaut haben. Wenn jetzt das Getriebe Probleme macht, kann ich da schon zum Händler gehen und es beanstanden? Ich möchte auch nicht warten bis die sechs Monate abgelaufen sind bzw. das der Wagen nachher garnicht mehr fährt :-(. Wie sollte man da am besten vorgehen? Für hilfreiche Tipps wäre ich jeden hier schon mal dankbar
Beste Antwort im Thema
Gut das du dir einen Fiat gekauft hast, sonst hätteste heute diese Probleme nicht.
Einen Fiat fährt man solange bis er nicht mehr fährt, dann gibt man ihn beim Schrotthändler ab und bekommt sein Pfandgeld zurück. Oder Batterie raus, Reifen blockieren und für Kinder zum spielen umfunktionieren.
101 Antworten
Was schreibst du eigentlich für einen Käse? Die RS muss nicht jeden deiner Haufen unterstützen.
Zähl lieber Grashalme vor der Klinik, aber das hier wird immer schlimmer.
Gibt es für die Aussage Garantie oder Gewährleistung? Eigentlich egal, ist doch alles das selbe Zeug.😁
Bei euch kommt man sich wirklich vor wie in einer Klinik wo Grashalme gezählt werden. Gut das wir nicht zusammen wohnen.
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Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
...und der Fall Aussicht auf Erfolg hat...
Genau
dasprüft die Rechtschutzversicherung erst einmal, bevor sie eine Deckungszusage erteilt. Kommt die Versicherung zu dem Schluß, daß die Sache keine bzw. eine äußerst geringe Aussicht auf Erfolg hat, dann erteilt sie keine Deckungszusage.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Bei euch kommt man sich wirklich vor wie in einer Klinik wo Grashalme gezählt werden. Gut das wir nicht zusammen wohnen.
In die Personalräume kommst du als Patient eh nicht. 😁
Ist doch eh Stock wie Hut, ob Garantie oder Gewährleistung, beide müssen mit der gleichen Währung bezahlen.
Ich werde trotz eurer Einwände da keine Unterschiede machen. Und ob ihr nun das Personal oder die Patienten stellt ist nicht mein Gebiet. Solange ihr den Stimmen in euren Häuptern nicht gehorcht, besteht immer noch ein kleiner Lichtblick der Hoffnung.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Genau das prüft die Rechtschutzversicherung erst einmal, bevor sie eine Deckungszusage erteilt. Kommt die Versicherung zu dem Schluß, daß die Sache keine bzw. eine äußerst geringe Aussicht auf Erfolg hat, dann erteilt sie keine Deckungszusage.Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
...und der Fall Aussicht auf Erfolg hat...
Genau. Und nach dieser Prüfung bekommt man die Deckungszusage. Der Rechtsanwalt und die Gerichtskosten werden übernommen. Wenn man sowieso keine Aussicht auf Erfolg hat, wozu sollte man den die Versicherung bluten lassen? Eine Rechtschutzversicherung bedeutet doch nicht das Recht auf kostenlose Konzerte.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Ist doch eh Stock wie Hut, ob Garantie oder Gewährleistung, beide müssen mit der gleichen Währung bezahlen.
Ich werde trotz eurer Einwände da keine Unterschiede machen. Und ob ihr nun das Personal oder die Patienten stellt ist nicht mein Gebiet. Solange ihr den Stimmen in euren Häuptern nicht gehorcht, besteht immer noch ein kleiner Lichtblick der Hoffnung.
Danke...der Tag beginnt mit einem beherzten Lachen. Keine Unterschiede!? Hast du dir mal die Mühe gemacht und bist deinem eigenen Rat gefolgt? Lesen scheinst du ja zu können, oder liest dir jemand alles vor? Warum hörst du nicht auf dich hier so bloß zu stellen? Ich mein'...irgendwie hast du ja auch gelernt auf zwei Beinen laufen zu können.
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Ich werde trotz eurer Einwände da keine Unterschiede machen.
Das musst du auch nicht. Es reicht, wenn der Gesetzgeber das macht. Und wenn du damit auf die Schnauze fällst, sind das deine, nicht meine Schmerzen.
Fakt bleibt: Kein Händler MUSS Garantie geben. Sachmängelhaftung (Gewährleistung) schon, da gesetzlich geregelt. Eigentlich ganz einfach. Eigentlich.
Ob es der Staat regelt oder es freiwillig ist spielt in einem Schadenfall keine Rolle. Den Hilfesuchenden User mit euren Rabenschwarzen Spekulationen zu verunsichern ist hier nicht die Idee. Ich habe mit diesen Reaktionen nicht gerechnet. Noch mal zum mitschreiben: eine Garantie besagt keine Willkür, sie genauso beregelt/geregelt wie die Gewährleistung.
Wenn sich Händler und Käufer im Schadenfall gütlich einigen, mag das keine Rolle spielen. Sind beide aber unterschiedlicher Meinung und kommt es in der Folge zu einem Rechtsstreit, spielt die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung sehr wohl eine entscheidende Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn sich Händler und Käufer im Schadenfall gütlich einigen, mag das keine Rolle spielen. Sind beide aber unterschiedlicher Meinung und kommt es in der Folge zu einem Rechtsstreit, spielt die Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung sehr wohl eine entscheidende Rolle.
Bedeutet das nun die Garantie eine Pflichtleistung und die Gewährleistung eine Bettelleistung ist?
Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Bedeutet das nun die Garantie eine Pflichtleistung und die Gewährleistung eine Bettelleistung ist?
Gewährleistung ist eine Pflichtleistung und Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters, quasi ein zusätzlicher Kaufanreiz.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Gewährleistung ist eine Pflichtleistung und Garantie ist eine freiwillige Leistung des Anbieters, quasi ein zusätzlicher Kaufanreiz.Zitat:
Original geschrieben von Reifendreher
Bedeutet das nun die Garantie eine Pflichtleistung und die Gewährleistung eine Bettelleistung ist?
Um auf den Punkt zu kommen, der Händler muss mir eine Pflichtgarantie geben die mir in Anbetracht der Gewährleistung zusteht. Die genauso bindend ist wie die einer freiwillige Garantie. Also ist der Austausch des Getriebes ein Garantie (oh, srry.) Pflichtgarantie Fall.