ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Getriebe gekauft - Getriebe defekt. Wer zahlt für Ausbau und Neueinbau?

Getriebe gekauft - Getriebe defekt. Wer zahlt für Ausbau und Neueinbau?

Themenstarteram 21. August 2012 um 14:28

Hallo Community.

Habe mir vor einiger Zeit ein neues Getriebe kaufen müssen. Hab das direkt beim Audi-Händler meines Vertrauens bestellt. Der Wechsel erfolgte bei einem Getriebespezialisten bei uns in der Nähe. Nun stellte sich nach dem EInbau heraus, dass das Getriebe einen unbehebbaren Fehler hatte- ein Montagsmodel. Der Händler liefert auch ein Neues, soweit unproblematisch.

Aber was ist mit den Kosten für den Ausbau und für den Neueinbau? Meine Werkstatt will mir 330 EUR für den Ausbau und 590 für den Einbau berechnen (Kulanz, da ja schon einmal bezahl habe). Wie siehts aus? Muss der Verkäufer diese Kosten auch übernehmen oder bleibe ich darauf sitzen? Das wäre sehr ärgerlich, denn für den Mangel kann ich nichts...

Danke für eure Hilfe

Beste Antwort im Thema
am 21. August 2012 um 14:40

Das ist ein absoluter Grenzfall.

Sowohl den Händler, der das Getriebe geliefert hat und auch (kostenlos) durch ein anderes ersetzt hat, als auch der Getriebebetrieb haben beide Ihre Pflichten erfüllt.

Ich befürchte, Du wirst auf den Aus- und Einbaukosten sitzen bleiben, da beide Vertragspartener ihren Auftrag erfüllt haben.

Der Grundfehler den Du dabei begangen hast, sind die getrennten Aufträge für Lieferung und Einbau.

Hättest Du den Getriebebetrieb komplett beauftragt, hättest Du jetzt das Problem nicht.

Tut mir leid...

LG

Christian

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten
Themenstarteram 21. August 2012 um 17:24

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

Zitat:

Original geschrieben von klaus-ass

Wo ich es einbauen lasse ist aber immer noch meine Sache. Das geht den Händler nichts an. Ich sehe es auch nicht ein zum Händler zu gehen. Ich traue meinem Fachmann viel mehr zu.

Das siehst du falsch. Du hast in dem Fall nichts zu entscheiden. Der Händler hat das Recht die Nachbesserung so auszuführen, wie er das möchte.

Wenn du darauf bestehst, dass Getriebe in deiner Werkstatt einbauen zu lassen, wirst du die Kosten dafür selber zahlen müssen. Urteil hin oder her.

In meinem Vorstellungsbild sind ist die Nacherfüllung durch die Lieferung des funktionierenden Getriebes erledigt. Was aber bleibt sit der Schaden (Ausbau-Einbaukosten) Durch die Lieferung der Sache sind diese nicht behoben worden und hätte auch durch die Nacherfüllung nicht behoben werden können. Die Nacherfüllung ist doch nur ein modifizierter Erfüllungsanspruch und da ich keine Montage vereinbart habe ist diese auch nicht durch den Verkäufer durchzuführen. Daher gehe ich davon aus diese Kosten als Schadensersatz neben der Leistung zu erhalten. Oder habe ich einen Denkfehler?

 

Zitat:

Also immer schön auf dem Teppich bleiben.

Ich denke ich bin es.

am 21. August 2012 um 17:35

Zitat:

Original geschrieben von klaus-ass

In meinem Vorstellungsbild sind ist die Nacherfüllung durch die Lieferung des funktionierenden Getriebes erledigt. Was aber bleibt sit der Schaden (Ausbau-Einbaukosten) Durch die Lieferung der Sache sind diese nicht behoben worden und hätte auch durch die Nacherfüllung nicht behoben werden können. Die Nacherfüllung ist doch nur ein modifizierter Erfüllungsanspruch und da ich keine Montage vereinbart habe ist diese auch nicht durch den Verkäufer durchzuführen. Daher gehe ich davon aus diese Kosten als Schadensersatz neben der Leistung zu erhalten. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ja hast du.

Deine Gedankengang ist der des BGH und damit veraltet. Hier wurde in Nachbesserung und Schadenersatz aufgeteilt.

Der europäische Gerichtshof sagt aber eben mit dem neusten Urteil, dass Aus- und Einbau zur Nachbesserung gehören und somit vom Verkäufer durchzuführen sind. Dies erfolgt aber nach seinen Vorstellungen. Du bist dazu verpflichtet dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung zu geben. Tust du das nicht, geht das auf deine Kosten.

Die Sache mit dem Schadenersatz ist durch dieses Urteil gegessen. Da ist für dich nichts zu holen.

 

 

Themenstarteram 21. August 2012 um 17:59

Sorry für meine Hartnäckigkeit:

 

Zitat:

Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 1999/44 ist dahin auszulegen, dass er ausschließt, dass eine nationale gesetzliche Regelung dem Verkäufer das Recht gewährt, die Ersatzlieferung für ein vertragswidriges Verbrauchsgut als einzig mögliche Art der Abhilfe zu verweigern, weil sie ihm wegen der Verpflichtung, den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts in diese Sache vorzunehmen, Kosten verursachen würde, die verglichen mit dem Wert, den das Verbrauchsgut hätte, wenn es vertragsgemäß wäre, und der Bedeutung der Vertragswidrigkeit unverhältnismäßig wären. Art. 3 Abs. 3 schließt jedoch nicht aus, dass der Anspruch des Verbrauchers auf Erstattung der Kosten für den Ausbau des mangelhaften Verbrauchsguts und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts in einem solchen Fall auf die Übernahme eines angemessenen Betrags durch den Verkäufer beschränkt wird.

und hier hab ich noch was:

Zitat:

Nach alldem ist Art. 3 Abs. 2 und 3 der Richtlinie dahin auszulegen, dass, wenn der vertragsgemäße Zustand eines vertragswidrigen Verbrauchsguts, das vor Auftreten des Mangels vom Verbraucher gutgläubig gemäß seiner Art und seinem Verwendungszweck eingebaut wurde, durch Ersatzlieferung hergestellt wird, der Verkäufer verpflichtet ist, entweder selbst den Ausbau dieses Verbrauchsguts aus der Sache, in die es eingebaut wurde, vorzunehmen und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einzubauen oder die Kosten zu tragen, die für diesen Ausbau und den Einbau des als Ersatz gelieferten Verbrauchsguts notwendig sind. Diese Verpflichtung des Verkäufers besteht unabhängig davon, ob er sich im Kaufvertrag verpflichtet hatte, das ursprünglich gekaufte Verbrauchsgut einzubauen.

Für mich klingt das irgendwie so, dass der Käufer sich das aussuchen kann. Was allerdings der Verkäufer machen kann ist die Kosten auf die Höhe zu beschränken die er für den Aus- und Einbau zu tragen hätte. Das heißt ich bekomme nur soviel ersetzt wie ich hätte bei dem Verkäufer für den Ein- und Ausbau zahlen müssen...

Stimmst du zu?

am 21. August 2012 um 19:34

Der Käufer hat nur die Wahl ob er die Sache reparieren lassen möchte oder ob er ein neues Teil haben möchte.

Du hast ein neues Teil bekommen. Das Recht des ein und Ausbaus liegt beim Verkäufer.

Das "kosten übernehmen" bezieht sich auf Fälle in denen der Verkäufer nicht in der Lage ist selber auszutauschen.

Im fall der Fliesen, kann z.b. Der Baumarkt neue Fliesen liefern, aber den Einbau wird wohl kein angestellter des Baumarkts machen sondern ein externer Fliesenleger.

In deinem Fall ist der Verkäufer durchaus in der Lage den fachgerechten Austausch vorzunehmen. Also besteht kein Grund eine externe Werkstatt zu beauftragen. Und selbst wenn, wäre es die Entscheidung des Verkäufers wen er beauftragt.

Du wirst dich damit abfinden müssen, dass du in deinem fall kein Mitspracherecht hast wo nachgebessert wird.

 

am 22. August 2012 um 6:50

Zitat:

Original geschrieben von SpeedPiet

 

Das Urteil ist vom Juli 2011 und steht den Entscheidungen des BGH von 2008 und 2009 entgegen, in denen dieser den Verkäufer nicht in der Pflicht sah für die Kosten aufzukommen.

Danke für das Urteil, kannte ich nicht und lag damit in meiner Einschätzung falsch. Man lernt nie aus. Das Urteil stärkt die Kundenrechte enorm. Der TE kann damit den Wagen bei Audi auf den Hof stellen und die müssen das fixen. Das ist doch perfekt.

 

Amen

Mein reden :rolleyes:

2012.. nun komme ich nach ~7 Jahren mit ein Problem an.

Habe Online bei einem Händler ein Getriebe mit ~90.000 Km gekauft (Garantie + Gewährleistung) ebenso erhalten.

Die Ware kam an, wurde in der Werkstatt meines Vertrauens inkl neuer ZMS und neuer Kupplung ausgetauscht.

Nur ist das Getriebe nicht in Ordnung, es haut den 1. und den 2. Gang immer raus, der Händler sagt das er ein anderes Getriebe schicken kann.

Schön und gut, aber wer übernimmt mir die Kosten für den Einbau? 450€ habe ich beim ersten mal bezahlt, kulanter weise muss ich diesmal "nur" 400€ bezahlen, aber muss ich das bezahlen? Muss das nicht der Verkäufer übernehmen dafür das er eine defekte Ware erhalten hat? Zwischen uns liegen knapp 400 Km, deswegen Lieferung bevorzugt & eine Werkstatt haben die Jungs nicht.

Noch schlimmer wäre es ja wenn dann der neue auch noch ein Fehler hat und ich erneut 400 bezahlen darf wenn ich auf den Kosten bleiben sollte..

So meine Frage, wer muss die Kosten für den Ein & Ausbau tragen?

Danke :)

Der Händler wo du das Getriebe erworben hast hat Pech er muss dir den Ein- und Ausbau zahlen weise ihn auf das Urteil hin!

So weit die Theorie.

 

In der Praxis schon zig mal erlebt dass es heftige Probleme gibt. Der VK erbittet sich / behält sich (zu Recht) eine Überprüfung des Getriebes vor. Dann heißt es "es liegt nicht am Getriebe". Austausch auf Kulanz... ohne Übernahme jeglicher Kosten... bla bla bla.... Dann geht der "Spaß" erst richtig los.

 

Die Werkstatt will ihr Geld... von DIR. Der Händler bleibt bei seiner Meinung und zahlt nichts. Das Getriebe liegt bei ihm, du hast keinen Zugriff darauf.

 

Ausweg? Anwalt und Klage. Der Anwalt will Geld von DIR. Klage (wenn du Lust Zeit Nerven und Geld dafür hast). Was der gerichtlich bestellte SV sagt..... mal sehen.

 

Zeitlicher Rahmen? 1,5 Jahre während dessen du 2x den Einbau auslegst. Wenn es dumm läuft auch zwei Getriebe (wenn(!) der Händler zB sagt man schreibe das Getriebe 1 erst gut wenn es zurück und überprüft ist. Solange sollst du in Vorleistung für Getriebe 2 treten)

 

Ich wünsche dir dass es anders läuft. :-)

Ach ich hatte es letztens das ich bei MBGTC eine Gebrauchte Lederausstattung gekauft habe, extra Fahrzeugschein mit genommen und gesagt für dieses Auto möchte ich eine Lederausstattung.

Ausstattung angeschaut für optisch OK befunden mit genommen, einbauen lassen, dann festgestellt Airbaglampe brennt usw. ab zum Daimler Händler der im Programm nachgeschaut ja gibt Fehler, weil Ausstattung von 2016 und Auto von 2014. Ab zu MBGTC höflich aber bestimmt gefragt was nun usw. wurde dann zu Mercsworld geschickt der sollte schauen was da los ist und was die Behebung des Fehlers kostet, man vermutete das ein Kabel beim einbau beschädigt wurde. Es wurde dann festgestellt das es paar kleine Änderungen gab man das Steuergerät neu programmieren muss und dann sollte der Fehler behoben sein.

MBGTC wollte zuerst nur 50% übernehmen und ich sollte den Rest zahlen, da habe ich denen von MBGTC erklärt, ok dann lasse ich die wieder ausbauen und die zahlen Ein- und Ausbau... na was denkt ihr was gemacht wurde???

Die Ausstattung war sehr günstig da ich über meinen Kumpel gekauft habe, klar hab ich da schon gespart, aber wenn ich mit dem Fahrzeugschein etwas für ein Auto kaufe muss es passen und sollte so funktionieren wie es soll! Ich habe ja beim MBGTC auch nicht rum gejammert das ich einen ganzen Tag Zeit kaputt gemacht habe, man kann immer eine Lösung finden, die beiden am ende doch noch passt.

Zitat:

@Mondeo 2364 schrieb am 14. Oktober 2018 um 07:56:50 Uhr:

Der Händler wo du das Getriebe erworben hast hat Pech er muss dir den Ein- und Ausbau zahlen weise ihn auf das Urteil hin!

Man muß nicht mehr auf das Urteil hinweisen..

Seit diesem Jahr ist dies in § 439 Abs, 3 BGB gesetzlich geregelt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Getriebe gekauft - Getriebe defekt. Wer zahlt für Ausbau und Neueinbau?