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Auto nach verkauf defekt Muss ich den Wagen zurücknehmen

Themenstarteram 10. April 2012 um 12:54

Hallo habe ein echtes Problem mein Mann hat gestern seinen BMW verkauft der bei uns auch noch super gelaufen ist er ist vor ca 1 Woche noch über 1000 km nach Bielefeld und zurück gefahren dazu muss ich sagen das der BMW BJ 96 ist und bereits 350489 km runter hat . der käufer kam besichtige das auto alle bekannten Mängel wurden angegeben und im kaufvertrag festgehalten das auto wurde verkauft wie gesehn ohne garantie und gewährleistung als der käufer ca 500 km nach hause gefahren war rief er meinen Mann an das die teperatur ansteigt und er Wasser verliert aussederm solln vom motor teile weggeflogen sein er musste das auto stehn lassen nun besteht der Käufer auf ein 14 tägiges Rückgaberecht kann das sein haben wir da irgendwas zu befürchten . kann er irgendwelchen schadensersatzleistungen vordern zb abschlepper oder sonst was hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall. danke schonmal im vorraus für die antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

hört sich für mich nach , sorry,"kameltreiber ali " methode an,

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

das wird wohl ein mitbürger mit migrationshintergrund gewesen sein. das is´n bekannter trick um den preis nochmals zu treiben.

Dem xenophobe Gesocks hier sei versichert, dass ich sowohl vom "Kameltreiber-Ali" als auch von einer deutschen Familie bereits gelinkt wurde oder es versucht wurde mich zu linken.

Das völkische Selbstbessertum einiger hier lässt tief in die persönliche Reife blicken. Kein Vermögen, um aus ihrer eigenen Person so viel Kraft zu beziehen, und unabhängig von einem Zugehörigkeitsgefühl zu Dritten zu sein. Macht euch nichts daraus. Kommt in den besten Familien vor. Es ist aber auch nicht zu spät anzuerkennen, dass es nicht Nur-deutschkorrekte als auch nur "Kameltreiber-Alis" gibt (so cool und lässig ihr euch dabei auch fühlt, es ist überheblich). Außerdem, wenn es um viel Kohle geht, werdet auch ihr sicherlich kreativer.

Ich hoffe, dass auch im Ausland die unredlichen Sprüche über Deutsche jemand kritisiert und auf die Vernunft der dortigen Xenophoben appelliert, die sich auf Kosten der Deutschen ebenfalls sich überheblich reden, schreiben und verhalten. Nationalität ist KEINE persönliche Eigenschaft sondern eine auf Papier geschriebene, juristische Definition. Unvernunft ist eine persönliche Eigenschaft.

Solange an der Stelle kein Fortschritt passiert, werden wir Menschen uns nicht wesentlich weiterentwickeln.

Schade, dass hier keine vernünftig ausgebildeten Moderatoren zu arbeiten scheinen.

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wenns ein privat verkauf nach BGB ist, dann ist gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen...

nur wenn explizit im kaufvertrag 14 tägiges rückgaberecht eingeräumt wurde könnte er nervig werden, trotzdem müsste er meiner meinung nach erstmal nachweisen, das nicht sein fahrstil auf den letzten 500km den motor gekillt hat... jedem käufer sollte im übriegen bei der laufleistung klar sein, das der motor durchaus seine nutzungsbedingte lebenszeit eigentlich schon hinter sich hat...

muuuaahhhaaaa ,

ganz ehrlich??

hört sich für mich nach , sorry,"kameltreiber ali " methode an,

wenn ihr, wie eingangs geschrieben alle mängel angegeben habt, und dazu auch schriftlich die gewährleistung ausgeschlossen habt, wovon ich ausgehe,

dann am besten:

IGNORIEREN

hört sich wie gesagt für mich so an,als wenn er nun am besten noch geld für das auto dazuhaben möchte,liest man hier aber öfters von ähnlichen methoden,

achso tante edith:

wenn er euch zu sehr auf die ei..r geht,sagt ihm einfach er kann sich nen anwalt nehmen, dann merken diese typen das sie euch nicht einschüchtern können und geben recht fix ruhe

WEN es keine verschwiegenen mängel sind (z.b. getriebe absichtlich mit sägespänen zugestopft das es netmehr so rasselt) dann könnt ihr euch getrost zurücklehnen.

und da hat der gunny wohl recht...das wird wohl ein mitbürger mit migrationshintergrund gewesen sein. das is´n bekannter trick um den preis nochmals zu treiben.

am 10. April 2012 um 14:07

Außerdem gibt es kein 14Tägiges Rückgaberecht.

Er soll mal den Absatz mit diesen 14Tage aus dem Vertrag raus suchen.

Könnt ja mal drauf hinweisen, dass ihr kein Versandhandel seit, wo ein 14Tägiges Rückgaberecht eingeräumt wird oder ein Wiederrufrecht besteht.

Gruß Gero

Themenstarteram 10. April 2012 um 15:15

wir haben sämliche mängel angegeben von dennen wir wussten hab gelesen das er vom kaufvertrag zurücktretten kann wenn der käufer arglisstig getäuscht worden ist wer ist eigentlich in der beweispflicht bzw kann man sowas überhaupt nachweisen wie gesagt bei uns hat sich nie was gefehlt .

 

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

WEN es keine verschwiegenen mängel sind (z.b. getriebe absichtlich mit sägespänen zugestopft das es netmehr so rasselt) dann könnt ihr euch getrost zurücklehnen.

und da hat der gunny wohl recht...das wird wohl ein mitbürger mit migrationshintergrund gewesen sein. das is´n bekannter trick um den preis nochmals zu treiben.

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Außerdem gibt es kein 14Tägiges Rückgaberecht.

Er soll mal den Absatz mit diesen 14Tage aus dem Vertrag raus suchen.

Könnt ja mal drauf hinweisen, dass ihr kein Versandhandel seit, wo ein 14Tägiges Rückgaberecht eingeräumt wird oder ein Wiederrufrecht besteht.

Gruß Gero

so sieht es aus...warum auch immer das märchen vom grundsätzlichen rückgaberecht in den köpfen vieler leute bestand hat.

es gibt exakt zwei fälle wo es ein verankertes 14 tägiges rückgaberecht gibt:

1. fernabsatz

2. kreditvertrag

alles andere wäre eine rückabwicklung und diese geht nur

- aus kulanz des verkäufers (hier wohl kaum gegeben)

- aufgrund von arglistiger täuschung (hier wohl auch nicht gegeben)

so eine rückabwicklung ist zudem dann nicht auf 14 tage beschränkt. bei arglistiger täuschung liegt die verjährung im regelfall bei 10 jahren (!) und nicht 14 tagen :)

@TE. nicht bange machen lassen.

bei einem privaten kaufvertrag mit ausschluss der gewährleistung und für den fall das alle bekannten mängel im vertrag stehen und der jetzige mangel vom verkäufer (der im regelfall laie ist) in keinster weise absehbar waren.....lass ihn zum anwalt laufen.

jede wette: wird er eh nicht machen. die masche ist bekannt....plötzlicher schaden, es wird mit irgendwelchen fachbegriffen und paragraphen druck aufgebaut...ziel der nummer: fahrzeugpreis im nachgang drücken.

sofern du auch nur ansatzweise darauf anspringen würdest, kannste von einem großzügigen sinneswandel des käufers ausgehen....er würde den wagen dann, weil er nicht unfair sein will, behalten wenn du ihm betrag XY zurück gibst.

 

 

Hörts sich für mich auch nach der üblichen Masche an. Nicht einschüchtern lassen. Ihr habt alles richtig gemacht. Es wäre toll , wenn alle Verkäufer so ehrlich und offen wären

am 10. April 2012 um 20:37

Zitat:

Original geschrieben von bina1987

wir haben sämliche mängel angegeben von dennen wir wussten hab gelesen das er vom kaufvertrag zurücktretten kann wenn der käufer arglisstig getäuscht worden ist wer ist eigentlich in der beweispflicht bzw kann man sowas überhaupt nachweisen wie gesagt bei uns hat sich nie was gefehlt .

Zitat:

Original geschrieben von bina1987

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

WEN es keine verschwiegenen mängel sind (z.b. getriebe absichtlich mit sägespänen zugestopft das es netmehr so rasselt) dann könnt ihr euch getrost zurücklehnen.

und da hat der gunny wohl recht...das wird wohl ein mitbürger mit migrationshintergrund gewesen sein. das is´n bekannter trick um den preis nochmals zu treiben.

Die Gewährsleistung/Sachmängelhaftung muss bei Privatverkäufen explizit ausgeschlossen werden. Steht aber in den meisten Vordrucken auch so drin.

Wenn ja, ... dann ganz entspannt zurücklehnen.

Sorry aber so einem Drecksack würd ich gern mal begegnen, der würde nur noch unter einem Fingerhut passen :mad:

@TE, immer schön hart und freundlich bleiben, dass tut am meisten weh :)

am 12. April 2012 um 4:56

Sicher können besagte Probleme mit dem Fahrzeug aufgetreten sein nur die Aussage dahingehend, dass Motorteile weggeflogen sein sollten, macht ja schon offensichtlich, dass hier harmlos ausgedrückt ein Münchhausen das Fahrzeug kaufte! Zudem frage ich mich, warum jemand überhaupt stolze 500 km weit fährt, um ein derart wertloses Auto zu kaufen?

Zitat:

Original geschrieben von bina1987

der käufer kam besichtige das auto alle bekannten Mängel wurden angegeben und im kaufvertrag festgehalten das auto wurde verkauft wie gesehn ohne garantie und gewährleistung

Damit ist schon vertraglich festgehalten, dass der Käufer nach Kauf des Fahrzeuges keine Ansprüche mehr im Zusammenhang mit dem Fahrzeug mehr stellen kann, es sei denn, er könnte euch als Verkäufer beweisen, dass ihr von den Mängeln des Fahrzeuges gewusst habt und diese ganz bewusst verschwiegen habt. Der Beweis dürfte allerdings unmöglich sein, da der Käufer erklärte, dass er das Fahrzeug in Augenschein nahm und mithin sicher auch damit gefahren ist. Zudem ist er ja auch eine beachtliche Strecke bereits schon gefahren, als erstmalig ein Defekt am Fahrzeug aufgetreten war. Wenn sodann die Temperatur des Fahrzeuges erst nach 500 gefahrenen Kilometern anstieg, kann folglich nicht das Fahrzeug schon beim Kauf den besagten Defekt aufgewiesen haben! Und wenn man schon feststellt, dass die Temperatur des Motor krtisch ansteigt, dann lässt man es auch stehen, um gerade eben auch keinen Motorschaden zu provozieren!

Wenn der Käufer hier Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme bzw. Wandlung wünscht, dann muss er eben seine Autos in einem Autohaus bzw. bei einem Gebrauchtwagenhändler kaufen und nicht bei Privatpersonen, welche ihre Autos in der Regel weit unter dem Verkaufswert verkaufen.

Ich denke, wenn man ein Fahrzeug mit einer Laufleistung von immerhin stolzen 350489 km kauft, dann beabsichtigt man in der Regel auch nur das Auto auszuschlachten! Es ist ja völlig absurd ernsthaft davon auszugehen, dass man ein derartig altes Fahrzeug und vor allem bei der Laufleistung auch noch sorgenfrei weiter fahren kann!

Meine Empfehlung ist daher, einfach nur ganz locker zurücklehnen und allenfalls über die lächerliche Forderung dieses Münchhausens-Käufers herzhaft zu lachen!

 

 

am 13. März 2014 um 12:33

Hi, ich habe ca vor 8 Tagen mein Auto verkauft, privat und mit einem Kaufvertrag von mobile.de, der Käufer hat es mit mir Probegefahren, sich alles angeschaut und keine mängel festgestellt und den Vertrag unterschreiben, somit wurde ein strich bei "folgende mängel festgestellt" gemacht.

Jetzt habe ich einen Anruf bekommen, der Partikelfilter ist kaputt oder ähnliches, er will nach einem Werkstattcheck das ich bezahle oder es zurücknehme. muss ich da überhaupt was tun?:confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused::confused:

am 13. März 2014 um 12:40

Wenn im Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, hast du nichts zu befürchten, außer du hast dem Käufer einen Mangel arglistig veschwiegen.

am 13. März 2014 um 12:51

II. Gewährleistung

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III.( hier bei Mängel ein strich) eine bestimmte Zusicherung erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten

des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen

Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.

 

das steht drinn und ich bin ein Jahr damit einwandfrei gefahren, und es wurde kein Mängel angezeigt, ist sogar scheckheftgepflegt verkauf worden!!!!!!!! :confused::rolleyes::rolleyes::rolleyes:

am 13. März 2014 um 13:25

Dann lehn dich entspannt zurück und warte ab, was kommt. Wahrscheinlich wird nicht viel kommen, auch wenn der Käufer sich einen Anwalt nimmt - der wird ihm sicher auch von einer Klage abraten, weil aussichtslos.

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