Getöntes Visier bei Dunkelheit verboten ?? Wer weiss mehr-.-
Frage, mir hat gerade jemand erzählen wollen, dass man nach eintritt der Dunkelheit nicht mehr mit einem getönten Visier fahren darf ansonsten "kann" es sogar eine Strafe geben, die bis zu Punkten reicht...
Jetzt die frage.. wer weiss genaues dazu.. stimmt oder nicht??
Danke für info´s im vorraus
Beste Antwort im Thema
Damals, den Führerschein gerade frisch in der Tasche, Mopped (XJ600, die ganz Alte) ausgeliehen, mit cool getöntem Visier am Uvex die erste Tour gemacht. Rückfahrt zu spät angetreten, wurde leider weit vor dem Ziel dunkel. Festgestellt, dass man nachts überland statt mit getöntem Visier auch einfach mit Augen zu fahren kann. Die Wirkung ist ähnlich. Ergebnis: Mit 60 und geöffnetem Visier, aber zusammnegekniffenen Augen weitergeschlichen.
Fazit: Eigentlich braucht man kein Verbot dafür, weil es nicht geht. Man kann nicht mit getöntem Visier außerorts im Dunkeln fahren. So lernt man fürs Leben...😉
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hey, wollte auch noch was dazu sagen:
bei meinem shoei (sicherlich auch bei anderen helmen) kann man sich ein visier kaufen, dass oberhalb des visiers blau und unten klar ist...dass funktioniert dann so wie ein getöntes visier bei sonne...
wenns einen natürlich um den "coolnisfaktor" geht (finde auch dass ein getöntes visier besser aussieht), dann fahre lieber nicht nachts mit dem ding...
weiterhin allen eine gute fahrt!
daytime use only hin oder her 🙂
ich habe ein klaares visier von shoei und da steht drauf: daytime use only!
steht natürlich auf meinem getönten visier auch drauf.
ich glaube das sagt einfach aus das man am besten nur tagsüber fährt!
punkte und busgeld gibts wie schon gesagt nicht!
good ride 🙂
Hallo,
habe beim Shoei das Visier mit Verlaufs-Tönung in der Nacht probiert - aber es ist schon ein Sicherheitsrisiko, meiner Meinung nach...
Es gibt ersatzweise Einsteck-Blenden von Sunax, die hervorragend gegen Blendung schützen und die Sicht nicht beeinträchtigen. Optimal ist natürlich das Schuberth-System...
Doch mit getöntem Visier fahren ist zumindest außerorts wirklich Lebensgefährlich und ich kann dir nur davon abraten.
Meines Wissens gibt es keinen Ärger mit der Rennleitung, aber wehe, du hast einen Unfall! Die Versicherung wird sich (zu Recht) querstellen.
Also, lass es besser sein!
Übrigens schützen getönte oder verspiegelte Visiere nicht gegen Blitzer!!!
Und für ein wenig "Coolness" einen Crash riskieren - ich weiß nicht, ob es das Wert ist....
Viele Grüße von Stormcloud
@myliu
steht da nicht drauf "if tinted, for daytime use only"?
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Zitat:
Original geschrieben von myliu
daytime use only hin oder her 🙂ich habe ein klaares visier von shoei und da steht drauf: daytime use only!
steht natürlich auf meinem getönten visier auch drauf.
Es ist tatsächlich so das z.B. Pinlock Visiere durch die doppelte Scheibe eine geringere Transmission als 80% haben. Dadurch sind sie nicht mehr nachtfahrtauglich.
Das gleiche Visier ohne Pinlockeinsatz wäre aber wieder nachtfahrtauglich.
Ich fahre überwiegend mit stark getöntem Visier und habe bei längeren Touren ein Helles im Tankrucksack. Auf meinem klaren Shoei Visier ist ein kleiner Aufkleber mit axhwarzer Schrift der auf die Nachtfahruntauglichkeit hinweist.
Es fällt aber auf das ein einfaches Visier transparenter und schärfer ist.
Zitat:
Schliesslich habt ihr auch nicht alle Xenon am Moped, weil ihr besser seht und gesehen werdet..
Stimmt ja auch so nicht, du siehst zwar besser wirst aber nicht unbedingt besser gesehen. Die Hell/Dunkelgrenze ist viel schärfer als bei herkömmlichen Leuchtmitteln, bzw. das Licht streut weniger. Für eine Person die direkt im Lichtkegel steht wird es tatsächlich heller, ausserhalb des direkten Lichtkegels trifft aber viel Weniger Streulicht auf die Netzhaut als normal, zumindest bei korrekt eingestellten.
Ob es jetzt definitiv verboten ist getönte Visiere nachts zu tragen weiß ich nicht, aber ich würde denke ich eher das Risiko eingehen mirs Nasenbein zu brechen (wie das eigentlich? so dicht an der Nase solle das doch eigentlich garnicht sein) als blind zu fahren und das Risiko mich zu packen damit drastisch zu erhöhen.
Ich bin mit meinem getönten Visier auch schon Nachts in Polizeikontrollen gekommen. Hat bisher keine Probleme mit den Grünen gegeben. Hin und wieder wurde mal nachgefragt ob ich den noch was sehe. An meinen roten Augen kann man dann erkennen das ich mit offenem Helm gefahren bin, was den Polizisten jediglich nen mitleidiges Grinsen abgefordert hat.
Von der Seite scheint also keine Gefahr zu drohen.
Also nachts mit getoentemVisier geht gar nicht, eh klar. Bei sonnigemTag sehe ich jedenfalls mit getoentem oder verspiegeltemVisier deutlich schaerfer und kontrastreicher, nur inTunnels oder aehnlichem wirds arg ploetzlich dunkel😎Aber so schnell kriegt man auch die ueblichenSonnenblenden nicht hochgeklappt, geschweige denn eineSonnenbrille aus demGesicht,Loesung wären sehr schnellePolaroidglaeser, aber sowas in derArt gibts wohl bislang nur zumSchweissen.
Gruss
das mit der Haftungsgeschichte ist auch so ein schmarn....
Kein Polizist interessiert es bei der Unfallaufnahme ob du ein klares oder ein getöntes Visier dran hast...die kucken den Helm nichtmal an....
Und alles was nicht im Bericht steht ist irrelevant im Falle der Schuldfrage..
Selbst getestet 😎
Zitat:
Original geschrieben von Killboy
das mit der Haftungsgeschichte ist auch so ein schmarn....
Kein Polizist interessiert es bei der Unfallaufnahme ob du ein klares oder ein getöntes Visier dran hast...die kucken den Helm nichtmal an....
Das widerum halte ich generell gesehen für nen Schmarrn... 😉
Du sprichst jetzt vielleicht von nem Einzelfall. Da mag das schon sein. Das heißt aber lange nicht, dass jeder Polizist so ne liedschäftige Arbeitsweise an den Tag legt... Außerdem sieht nachts die Geschichte sowieso wieder anders aus. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Killboy
Und alles was nicht im Bericht steht ist irrelevant im Falle der Schuldfrage..
Ahja...?!
So ein Polizeibericht ist kein "Gotteswerk" und steht mit Sicherheit nicht allein im Vordergrund der Ermittlungen. Ein guter Anwalt zerpflückt so nen Bericht mit links wenn sich herausstellt, dass sachdienliche Hinweise, Tatsachen zum Unfallhergang usw. fehlen. Und wenn sich nachts ein Unfall ereignet, an welchem ein Motorradfahrer mit getöntem Visier beteiligt ist, ist das mit hochprozentiger Wahrscheinlichkeit entscheidungserheblich. Egal obs im Bericht drinsteht, oder nicht.
Die Frage ist halt dann, inwiefern diese Tatsache auch im Nachhinein bewiesen werden kann. Da würde ein Hinweis im Bericht sicherlich hilfreich sein. Ohne gestaltet sich das freilich schwerer.
Gruß
Börny
Siehst du, man muss es dann im Nachhinein beweisen. Und das kann man nicht...
Und nur nebenbei, ich hatte nen Unfall abends gegen 21.30 im winter...da war es dunkel und mein mopped totalschaden...denkst du wirklich da fragt der her wachmeister dann nach meinem Helm...und ob ich den ein dunkles Visier habe????
Wohl kaum....
Ich weiss nicht was ihr euch da als ausmahlt, aber man kann es auch übertreiben...
wäre ja genauso wie wenn ich ohne db-eater nen unfall baue und aufeinmal mitschuldig bin...tzzz...
Desweiteren ging die ganze Geschichte bei mir vor Gericht...meinst du da juckt es jemanden was ich für nen Helm anhatte, denkst du jemand hat nach meinem Visier gefragt...das will kein Mensch wissen...
Und selbst wenn dann hätte ich gesagt war ein ungetöntes drin...tja wie will man nachweisen ob es stimmt oder nicht???
In einem evtl. nachfolgenden Zivilprozess würde man allerdings ganz schön alt aussehen wenn der Nachweis erbracht wird, dass halbblind durch die Gegend gefahren wurde und dabei jemand verletzt (oder gar mehr) wurde.
Gleiches gilt grundsätzlich bei erheblich eingeschränkter Sehfähigkeit.
Es ist allerdings schon traurig genug, dass über Sinn und Unsinn des Gebrauchs eines stark getönten Visiers bei Dunkelheit überhaupt diskutiert werden muss.
Spätestens wenn Dich einer auf die Hörner genommen hat weil er Dich schlicht zu spät oder gar übersehen hat, wird auch der letzte wohl einsehen dass Blindflug nicht in den Strassenverkehr -und schon gar nicht zum Motorradfahren- gehört.
Sinn und Unsinn der Sache jucken mich nicht, ist jeder selbst für verantwortlich...
UNd wenn ich Abends oder Nachts noch heimfahre durch die Stadt etc. dann mach ich halt mein Visier hoch und gut ist....
Wie gesagt, du sprichst dennoch von einem Einzelfall. Das heißt somit nicht, dass es immer so läuft. 🙄
War denn die Schuldfrage ohnehin offensichtlich? Eher nicht, denke ich, sonst wäre es nicht zur Verhandlung gekommen. Oder doch? Was war denn passiert?
Und du kannst erzählen was du willst, aber ein getöntes Visier IST bei einem nächtlichen Unfall haftungstechnisch relevant. Außer der Motorradfahrer hat ohnehin keine Schuld und es wird gutachtlich festgestellt, dass das getönte Visier nicht (mit-)ursächlich ist und der Unfall auch mit klarem Visier entstanden wäre.
Das wär dasselbe, wenn ein Autofahrer mit Sonnenbrille im Tunnel nen Unfall baut... 😉
Und der Vergleich mit dem db-Eater hat damit gar nix zu tun, denn hierbei erlischt die BE des Fahrzeugs!
Wer nachts mit getöntem Visier rumeiert handelt für mein (Rechts-)Verständnis fahrlässig wenn nicht sogar grob fahrlässig, da er die Sichtbehinderung und somit die Gefährdung anderer und sich selbst billigend in Kauf nimmt. Und schon simmer im Bereich, in dem das das Gericht interessiert.
Denn Fahrlässigkeit bleibt kaum ungestraft. Zu recht!
Gruß
Börny