Getönte Scheiben
Hallo!
Also mein Problem ist, das ich getönte Scheiben von einem Kollegen bekommen habe, eingebaut hatte, aber gleich bei der ersten Polizeikontrolle Probleme hatte, weil ich keine Bescheinigung dafür hatte.
Wisst ihr vielleicht, wo man sowas jetzt noch herkriegt, sodass ich sie wieder einbauen kann?
23 Antworten
Ich habe meine Rücklichter auch mit einer Kopie (was man auch als solche erkennt) über den TÜV bekommen. War kein Problem.
Wenn sie noch lesbar ist und das Siegel erkennbar ist, das original auf dem Papier ist, sollte es auch für die Polizei kein Thema sein. Außer, man kommt denen wegen was anderem dumm und sie suchen dann in den Krümeln. Dann könnte ich mir das eventuell vorstellen...
Zitat:
Wer hatn Dir den Quatsch erzählt? Kopien sind durchaus zulässig, ...
Kann mich dem nur anschließen. Habe meine Federn auch mit ner Kopie eingetragen bekommen. Und für meinen Grill und die Scheinwerfer habe ich von Hella auch nur ne Kopie bekommen, die auch sehr gut als solches zu erkennen ist.
Und der TÜV-Prüfer hatte auch nur nach ner Kopie von der ABE gefragt.
@Ajax, kein Problem, mach ich, schick mir Deine E-Mail Adresse per PN und dann hast Du sie morgen Nachmittag!
Grüße
Lord
Da hätte ich mal ne frage !
Ich habe mal einen Tigra gesehen der hatte auch die vorderen seitenscheiben mit getönter Folie (also soch richtig Dunkel !).
Ich kenne das jetzt nur von Heck und Hinteren scheiben aber net Forne !
Ist das zulässig ? Ich meine es sah net schlecht aus aber naja Prollig.
Ähnliche Themen
wage ich zu bezweifeln...
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Seitenscheiben vorne zu 38% und die Frontscheibe bis zu 25% getönt sein darf. Allerdings nicht mit Folie, sondern das Glas selbst. Am besten fragste mal beim TÜV nach.
Hatte auch mal irgendwo ne Seite gefunden, wo man das machen lassen kann. Ist allerdings nicht gerade billig. Glaube für nen 2er Golf waren das 390€ für die Frontscheibe und Seitenscheiben, mit TÜV-Eintragung. Mir ist das aber zu teuer, obwohl das sicherlich recht gut aussieht.
Zitat:
Original geschrieben von Matze80
Wer hatn Dir den Quatsch erzählt? Kopien sind durchaus zulässig, selbst mein Fahrwerk wurde mit einer Kopie des Gutachtens eingetragen, das ist keinesfalls verboten. Selbst der TÜV bei uns verlangt lediglich eine Kopie der Gutachten
ich rede ja auch von ABG und nicht von ABE. bei folien gibt es nur ABGs und das eigenmächtige kopieren davon ist schlichtweg verboten. steht wie schon erwähnt wurde auch auf den ABG´s drauf.
lediglich der inhaber der ABG ist dazu berechtigt. rein rechtlich wäre dass dann eine unerlaubte vervielfältigung eines geschützten dokuments und strafbar.
Im Grunde sind ABG's und ABE's das selbe, wer sich das ansieht muss entscheiden ob er das Akzeptiert, Vervielfältigung ist i.d. Regel immer Verboten, deswegen wollen auch alle eine Schutzgebühr!
Vorne Folie ist zu 100% verboten, Tönung vorne darf meines Wissens 7% betragen uns ist mit dem Grünstich schon erreicht, da bin ich mir aber nicht sooo sicher!
Grüße
Lord
Zitat:
Original geschrieben von Lord-Obsidian
...Vervielfältigung ist i.d. Regel immer Verboten, deswegen wollen auch alle eine Schutzgebühr!...
Nicht alle 😉
guck auf meine HP, da sind einige Hersteller wo man die ABE´s kostenlos downloaden kann, zwar nicht unbedingt für folien, aber allgemein für Golf
www.kh-secure.de
ist allerdings noch nicht ganz fertig, und die Seite wird vom design her auch noch komplett überarbeitet