Gesetzliche Gewährleistung vom Gebrauchtwagenhändler ?

Hallo liebe Motortalk Gemeinde,
Soviel ich weiß und gelesen habe ist eine Gewährleistung von 12 Monaten bei Gebrauchtwagen Händlern üblich und gesetzlich vorgeschrieben. Heute habe ich mir einen Mercedes ML mit 175.000 km aus 2008 angeschaut und alles war super in ordnung. Das Fahrzeug würde bei Kauf neuen Tüv bekommen und hat vor einer Woche einen Dekra Check bekommen. Der Händler verkauft mir das Fahrzeug auch als Händler und nicht privat.

Nun zu dem Problem.
Als wir uns über die Gewährleistung unterhalten haben, versuchte er mir zu erklären das es alles Humbuck sei mit der Gewähleistung. Wenn das Fahrzeug bei Verkauf/Übergabe in einem einwandfreiem Zustand sei und bei der Dekra geprüft worden ist und z.B nach 3 Monaten ein Getriebe oder Motorschaden auftritt, müsse er dafür nicht haften. Nur bei versteckten Mängeln oder nicht drauf hingewiesenen Mängeln. " Was aber nicht sein kann da er einen Dekra Check bekommen hat und beim Verkauf einwandfrei war "

Zitat: ( Das wäre ja auch zu schön..... Dann würden die kleinen Händler ja nichts mehr verdienen. Bei Neuwagen gilt eine 2 jährige Gewährleistung und ein Gebrauchtwagen Händler muss auf ein 8 Jahre altes Auto mit 175.000 KM Gewährleistung geben.. Das kann doch nicht funktionieren. Wenn z.B ein Auto für 8.000 K verkauft wird und nach paar Wochen ein Motorschaden auftritt obwohl bei Verkauf alles im grünen Bereich war, würde sich der Händler doch in die Miese Reiten. Das würde doch kein Händler überleben. Bei solch einer Fahrleistung kann immer Plötzlich was passieren. In den Motor kann ja keiner reinschauen.

Das waren seine Worte.
Was sagt ihr dazu ?

Grüße Dan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bestkites schrieb am 1. April 2016 um 00:34:06 Uhr:


Als wir uns über die Gewährleistung unterhalten haben, versuchte er mir zu erklären das es alles Humbuck sei mit der Gewähleistung. Wenn das Fahrzeug bei Verkauf/Übergabe in einem einwandfreiem Zustand sei und bei der Dekra geprüft worden ist und z.B nach 3 Monaten ein Getriebe oder Motorschaden auftritt, müsse er dafür nicht haften.

Wenn der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme nicht vorlag ist dies tatsächlich so.

Der Händler hat aber in den ersten 6 Monaten das Problem, dass in dieser Zeit zu deinen Gunsten davon ausgegangen wird das der Mangel bei Übernahme vorhanden war. Der Händler ist in der Beweispflicht gegenteiliges darzulegen.

Ab dem 7.Monat tritt die Beweislastumkehr ein und Du musst darlegen das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme vorhanden war.

Zitat:

Das kann doch nicht funktionieren. Wenn z.B ein Auto für 8.000 K verkauft wird und nach paar Wochen ein Motorschaden auftritt obwohl bei Verkauf alles im grünen Bereich war, würde sich der Händler doch in die Miese Reiten. Das würde doch kein Händler überleben.

Das ist alles im Verkaufspreis einkalkuliert und der Händler verkauft idR kein Fahrzeug ohne eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie mit zu verkaufen.

Dies ist keine Gefälligkeit für dich sondern für den Händler um das eigene finanzielle Risiko zu minimieren 😉

15 weitere Antworten
15 Antworten

So, meine Freundin hat sich jetzt auch für einen X3 entschieden.
Der große Vorteil bei dem Wagen, das auch hier vor 5.000 Km laut BMW die Steuerketten erneuert worden sind und voe 15.000 km der Turbolader. Der Wagen sah von innen und aussen Top aus und hat jetzt 179.000 km gelaufen. Scheckheft gepflegt bei BMW. Auch hier wusste der Verkäufer nicht das die Steuerketten erneuert worden sind. Damit sind die größten Probleme bei einem X3 gedeckt und der Preis ist auch Top. Dekra Gutachten + neuen TüV.
Es ist aber der selbe Händler von dem ich gesprochen habe. Hier mal der Kaufvertrag. - Auf Wunsch des Beitragserstellers gelöscht - twindance/MT-Moderation

Deine Antwort
Ähnliche Themen