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Gesetzliche Gewährleistung vom Gebrauchtwagenhändler ?

Themenstarteram 31. März 2016 um 22:34

Hallo liebe Motortalk Gemeinde,

Soviel ich weiß und gelesen habe ist eine Gewährleistung von 12 Monaten bei Gebrauchtwagen Händlern üblich und gesetzlich vorgeschrieben. Heute habe ich mir einen Mercedes ML mit 175.000 km aus 2008 angeschaut und alles war super in ordnung. Das Fahrzeug würde bei Kauf neuen Tüv bekommen und hat vor einer Woche einen Dekra Check bekommen. Der Händler verkauft mir das Fahrzeug auch als Händler und nicht privat.

Nun zu dem Problem.

Als wir uns über die Gewährleistung unterhalten haben, versuchte er mir zu erklären das es alles Humbuck sei mit der Gewähleistung. Wenn das Fahrzeug bei Verkauf/Übergabe in einem einwandfreiem Zustand sei und bei der Dekra geprüft worden ist und z.B nach 3 Monaten ein Getriebe oder Motorschaden auftritt, müsse er dafür nicht haften. Nur bei versteckten Mängeln oder nicht drauf hingewiesenen Mängeln. " Was aber nicht sein kann da er einen Dekra Check bekommen hat und beim Verkauf einwandfrei war "

Zitat: ( Das wäre ja auch zu schön..... Dann würden die kleinen Händler ja nichts mehr verdienen. Bei Neuwagen gilt eine 2 jährige Gewährleistung und ein Gebrauchtwagen Händler muss auf ein 8 Jahre altes Auto mit 175.000 KM Gewährleistung geben.. Das kann doch nicht funktionieren. Wenn z.B ein Auto für 8.000 K verkauft wird und nach paar Wochen ein Motorschaden auftritt obwohl bei Verkauf alles im grünen Bereich war, würde sich der Händler doch in die Miese Reiten. Das würde doch kein Händler überleben. Bei solch einer Fahrleistung kann immer Plötzlich was passieren. In den Motor kann ja keiner reinschauen.

Das waren seine Worte.

Was sagt ihr dazu ?

Grüße Dan

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@bestkites schrieb am 1. April 2016 um 00:34:06 Uhr:

Als wir uns über die Gewährleistung unterhalten haben, versuchte er mir zu erklären das es alles Humbuck sei mit der Gewähleistung. Wenn das Fahrzeug bei Verkauf/Übergabe in einem einwandfreiem Zustand sei und bei der Dekra geprüft worden ist und z.B nach 3 Monaten ein Getriebe oder Motorschaden auftritt, müsse er dafür nicht haften.

Wenn der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme nicht vorlag ist dies tatsächlich so.

Der Händler hat aber in den ersten 6 Monaten das Problem, dass in dieser Zeit zu deinen Gunsten davon ausgegangen wird das der Mangel bei Übernahme vorhanden war. Der Händler ist in der Beweispflicht gegenteiliges darzulegen.

Ab dem 7.Monat tritt die Beweislastumkehr ein und Du musst darlegen das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme vorhanden war.

Zitat:

Das kann doch nicht funktionieren. Wenn z.B ein Auto für 8.000 K verkauft wird und nach paar Wochen ein Motorschaden auftritt obwohl bei Verkauf alles im grünen Bereich war, würde sich der Händler doch in die Miese Reiten. Das würde doch kein Händler überleben.

Das ist alles im Verkaufspreis einkalkuliert und der Händler verkauft idR kein Fahrzeug ohne eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie mit zu verkaufen.

Dies ist keine Gefälligkeit für dich sondern für den Händler um das eigene finanzielle Risiko zu minimieren ;)

 

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Zitat:

@bestkites schrieb am 1. April 2016 um 00:34:06 Uhr:

Als wir uns über die Gewährleistung unterhalten haben, versuchte er mir zu erklären das es alles Humbuck sei mit der Gewähleistung. Wenn das Fahrzeug bei Verkauf/Übergabe in einem einwandfreiem Zustand sei und bei der Dekra geprüft worden ist und z.B nach 3 Monaten ein Getriebe oder Motorschaden auftritt, müsse er dafür nicht haften.

Wenn der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme nicht vorlag ist dies tatsächlich so.

Der Händler hat aber in den ersten 6 Monaten das Problem, dass in dieser Zeit zu deinen Gunsten davon ausgegangen wird das der Mangel bei Übernahme vorhanden war. Der Händler ist in der Beweispflicht gegenteiliges darzulegen.

Ab dem 7.Monat tritt die Beweislastumkehr ein und Du musst darlegen das der Mangel oder Ursache des Mangels bei Übernahme vorhanden war.

Zitat:

Das kann doch nicht funktionieren. Wenn z.B ein Auto für 8.000 K verkauft wird und nach paar Wochen ein Motorschaden auftritt obwohl bei Verkauf alles im grünen Bereich war, würde sich der Händler doch in die Miese Reiten. Das würde doch kein Händler überleben.

Das ist alles im Verkaufspreis einkalkuliert und der Händler verkauft idR kein Fahrzeug ohne eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie mit zu verkaufen.

Dies ist keine Gefälligkeit für dich sondern für den Händler um das eigene finanzielle Risiko zu minimieren ;)

 

Themenstarteram 31. März 2016 um 23:06

Aber wie soll der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, das der Mangel bei z.B einem defekten Getriebe oder Motor bei Kauf noch nicht vorhanden gewesen sei ? Der Händler kann ja nicht in den Motor reinschauen..

Der ML schein ja derzeit einwandfrei zu sein laut Dekra gutachten und Probefahrt...

Ich hatte damals mal einen X5 aus 2003 mit dem berühmten Getriebe Problem.

Ich fuhr damals auf der AB und das Getriebe hat einwandfrei geschaltet. Aufeinmal hat der Wagen nicht mehr geschaltet ich bin auf den Seitenstreifen gefahren und dann ging garnichts mehr. Der Wagen wurde abgeschleppt, das ganze Getriebe hat blockiert und war im A....... Reperaturkosten bei BMW 7000 € bei einem Spezialisten habe ich 3200 € bezahlt.

Zitat:

@bestkites schrieb am 1. April 2016 um 01:06:25 Uhr:

Aber wie soll der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen, das der Mangel bei z.B einem defekten Getriebe oder Motor bei Kauf noch nicht vorhanden gewesen sei ? Der Händler kann ja nicht in den Motor reinschauen..

Das ist das Problem des Händlers, nicht deins.

Dein Problem beginnt nach den 6 Monaten wenn Du in der Beweispflicht bist.

Solche Schäden und Kosten für Reparaturen kalkuliert der Händler in den Verkaufspreis ein, und verkauft wie erwähnt nicht ohne eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie um seinen finanziellen Verlust im Falle eines Falles zu minimieren.

Zudem nicht jedes Fahrzeug welches der Händler verkauft ja irgendwelchen Mängel erliegt die mehrere Tausend Euro für den Händler ausmachen.

Themenstarteram 31. März 2016 um 23:12

@Kai70 danke erstmal für deinen Post.. Warum erzählt er mir dann, das es nicht so wäre ? Versucht er dann evenutell im Vertrag etwas unterzuschummeln oder in der Hoffnung das ich daran glaube und bei einem Schaden nicht auf Ihn zukomme.

Er wollte mir keine zusätzliche Garantie aufzwingen nur wenn ich möchte. Also wäre es dann blöd von mir eine abzuschließen weil ich dann auch in den ersten 6 Monaten meine Zuzahlung leisten müsste ?

Vielleicht will er dich davon überzeugen das Du dich erst gar nicht bei ihm meldest wenn ein Mangel auftritt ?

Aber egal was er dir erzählt, die gesetzliche Lage ist im BGB geregelt und ist so wie beschrieben.

Zitat:

Also wäre es dann blöd von mir eine abzuschließen weil ich dann auch in den ersten 6 Monaten meine Zuzahlung leisten müsste ?

Nein im Gewährleistungsfall musst Du keine Zuzahlung leisten, die Gewährleistung gegenüber dem Händler wird durch eine Garantie nicht aufgehoben, die Zuzahlung der Garantie trägt im Gewährleistungsfall der Händler.

Themenstarteram 31. März 2016 um 23:23

Das habe ich noch gefunden.

http://www.spiegel.de/.../...haftung-bei-gebrauchtwagen-a-1031320.html

 

Zitat:

Wichtig zu wissen: Gewährleistung ist etwas anderes als die Garantien, die viele Händler beim Verkauf eines Gebrauchtwagens anbieten und deren Laufzeit und Umfang von der Höhe der Prämie abhängig ist. Die Garantie ist eine sogenannte freiwillige Leistung, sie deckt sich nur teilweise mit den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Garantieleistungen verdrängen die Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers nicht. Typische Mängel, bei denen die Gewährleistung greift, sind etwa Schäden an Motor oder Getriebe, sagt Rechtsanwalt Florian Wolf vom ACE Auto Club Europa.

"Bei Verschleiß aber greift die Gewährleistung nicht, und das ist der Knackpunkt", sagt Wolf. Hier stellt sich die Frage, wann es sich um einen Mangel handelt und wann lediglich um üblichen Verschleiß. Oftmals kommt es dann auf die Laufleistung des Fahrzeugs an. "Viele Bauteile sollten bei einer Laufleistung von 10.000 oder 20.000 Kilometern noch einwandfrei funktionieren", erklärt Wolf. Bei einer Laufleistung von über 150.000 Kilometern kann das schon anders sein.

 

 

Nicht das der Motor durch eventuellen Verschleiß bei 175.000 km einen Schaden davon gertragen hat.

Das könnte doch auch passieren ?

Passieren kann viel oder gar nichts, die Beweislast trägt der Händler in den ersten 6 Monaten.

Vor dem Kauf solltest Du ein eigenes Gebrauchtwagengutachten bei einem anderen Prüfer erstellen lassen.Bei dem KP fällt das nicht ins Gewicht. Frag Dich auch mal, ob Du das Modell beim Markenhändler zu vergleichbaren Konditionen bekommst. Wenn nicht, würde ich den Kauf sein lassen.

Es stimmt, dass in den ersten 6 Monaten die Beweislast für die Mängelfreiheit beim Händler liegt und danach musst Du nachweisen, dass ein Mangel schon bei der Übergabe in seiner Ursache angelegt war. Üblicherweise wird es dabei schwierig, den normalen Verschleiß von einem Mangel abzugrenzen. Bei dieser Laufleistung sind Überraschungen nichts Ungewöhnliches.

Themenstarteram 31. März 2016 um 23:41

Okay danke nochmal für eure Posts. Der ML steht sehr gut da und ist durchgehend Scheckheft gepflegt. Habe selber mei Mercedes angerufen. Laut Mercedes wurden sogar die Injektoren bei 168.000 km im September 2015 erneuert. Jetzt hat der Wagen 175.000 km runter. Davon wusste der Händler noch nichtmal etwas. Das habe ich durch die Fahrgestellnummer selbst in Erfahrung gebracht. Aber auch eigentlich schon doof von dem Händler, da er ja etwas mehr hätte verlangen können wenn er es gewusst hätte :). Das selbe hatte ein Freund bei einem X3 den er vor kurzem gekauft hatte. Die Steuerkette und der Turbolader wurde 5 Monate vor dem Kauf erneuert. Davon wusste der Händler auch nichts :).

Was Kai70 schreibt ist absolut richtig. Der möchte dich bloß abwimmeln und sich aus der Affäre ziehen.

Steht der Händler als Verkäufer im Kaufvertrag, hat er verloren -hatte den Gag erst mit nem Polo für die Schwiegereltern.

Tip - nicht anfangen großartig zu streiten oder Reparaturversuche etc. WANDELN! Karre hinstellen, Geld zurück, basta.

Alles andere artet immer in ein Disasster aus. Gib ihm freundlich aber bestimmt diese Möglichkeit mit dem Hinweis das alles Andere nur über einen Rechtsanwalt läuft - das wird ihm zu teuer.

Fing bei uns auch mit 2x nachbessern an und man sah -das wird nix. Der Händler hatte noch einen gleichwertigen Corsa dastehen. Ich hab ihm beim dritten Mal gesagt er möge besser mit dem Corsa wieder kommen - seitdem fährt der Schwiegerpa wieder Opel.

Welchen Schaden hattest Du denn konkret? Oder ist die Frage rein rhetorisch für den Fall der Fälle gestellt worden?

Eine kleine Chance hast Du bei der "Gebrauchtwagengarantie" nur, wenn der Schaden bereits nachweisbar vorhanden war (ggf. noch bekannt) oder es ein Schaden im Direkten Antriebsstrang ist!

Das heißt, alles ab Kolben, Pleuel, über Kurbelwelle, Kupplung (außer z.B Kupplungsnehmerzyliinder Ausrücker u.ä.) Antriebswellen, Getriebe, bewegliche Teile, Achse und Radnaben der getriebenen Achse(n). Also genau genommen, alles was die Kraft direkt überträgt bzw. sich dreht.

Es zählt somit dann z. B. kein defekter Anlasser, Einspritzpumpen aller Varianten, Aggregatgehäuse, Ansauganlage (Turbo, Drallklappen. u.s.w.). Wird schon arg dünn die Luft, wenn man da Ansprüche hat.

Aus meiner Sicht kommt man mit der Erörterung der Gesetzeslage hier nur beschränkt weit. Keiner weiß ob was passiert, wann es passiert und ob es sich dann um einen mehr oder weniger klaren Fall von Gewährleistung oder Verschleiß handelt.

Aus den - sachlich nicht korrekten - Äußerungen des Händlers kann man aber entnehmen, dass er im Schadensfall nicht so einfach bereit sein wird kundenfreundlich zu handeln, sondern versuchen wird sich mit allen Tricks um seine Gewährleistungspflichten zu drücken.

Mag sein, dass man am Ende gewinnt, aber Frage ist, ob man mit so jemandem Geschäfte machen will, bei dem der Ärger quasi absehbar ist. Recht haben und Recht bekommen ist leider oft nicht dasselbe und unter Umständen mit viel Arbeit verbunden.

Wenn ich so einen einstmals hochwertigen, aber bereits stark gebrauchten Wagen kaufen möchte, dann würde ich mir jedenfalls nicht die Eier schaukeln im Bewusstsein ein halbes Jahr Gewährleistung zu haben, sondern mir klar darüber sein dass es richtig Geld kosten kann wenn etwas kaputt geht. Das ist das Risiko wenn man Luxusklasse zum Discountpreis fahren will.

am 1. April 2016 um 6:03

der Händler kann die Gewährleistung auf 12 Monate reduzieren. Da kommt er nicht raus, es sei denn, er verkauft das Auto als "rollenden Schrott", was man hier aber wohl ausschliessen kann. Nicht mehr und nicht weniger. Und das hat rein garnichts mit irgendeiner Gebrauchtwagengarantie zu tun, die man im Übrigen meistens zusätzlich bezahlen muss und bei der man am besten 3 mal hinschaut, was alles abgedeckt ist. Oft sind die nicht von der Garantie abgedeckten Ausnahmen derart gross, dass sich die Garantie garnicht lohnt!

Ansonsten darf ein gebrauchtes Auto in altersentsprechendem Zustand sein und auch Verschleisserscheinungen haben, die nicht durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt sind, hierzu zählt z.B auch die Kupplung. Bei einer Laufleistung von 175 tkm kann man keine neuwertige Kupplung erwarten. Hier muss man ganz genau hingucken und im Zweifel einen Gebrauchtwagencheck machen lassen z.B. beim ADAC.

Bei aller Schwärmerei für das Auto würde ich mir gut überlegen, dort überhaupt ein Auto zu kaufen. Der Typ kommt mir arg windig vor...

Der beschriebene Verkäufer hier macht keinen sehr seriösen Eindruck und wird im Reklamationsfall vermutlich erstmal provokant garnichts machen, bis man selber mit Anwalt ankommt, um seine Ansprüche durchzusetzen.

Hi,

wie schon gesagt nach 6 Monaten ist es in der Praxis vorbei mit der Gewährleistung.

Also 6 Monate Absicherung für dich, jedoch nur bedingt denn wie gesagt Verschleiß ist durch die Gewährleistung nicht gedeckt. Wenn also in 3 Monaten mit 180tkm der Turbo verreckt geht der ärger los,ist das jetzt ein Mangel oder Verschleiß. Im Zweifel wird das dann Monate später vor Gericht geklärt.

Hinzu kommt du hast bei der Gewährleistung nur das Recht auf Nachbesserung. Im Zweifel besorgt sich der Händler also einen gebrauchten Turbo und lässt den auf die schnell einbauen. Hauptsache er hält noch 3 weitere Monate ;)

Gruß Tobias

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