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Gesetzliche Gebrauchtwagen-gewährleistung?!

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 9:12

MOin leude,

mein cousin hat mich grade angerufen. Er hat mit seinem "neuen" Polo 86c nen Motorschaden.... Zahnriemen übergesprungen.... lt. vw soll der wohl schonmal vorher "gehangen" sein und is deswegen jetzt übergesprungen. Da mein cousin den wagen grade mal 2 monate hat kam ich jetzt auf die gloreiche idee mti der Gesetzlichen Gebrauchtwagen gewährleistung. wie sieht das aus? muss automatisch jeder verkäufer das gewährleisten? Er hat den Wagen von einer Automobilunabhänigen Handelsstation.

wäre nett von euch wenn ich einige infos bekommen würde oder gar gesetztestexte.

mfg und danke im voraus!

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21 Antworten
am 15. Juli 2005 um 9:15

hat er das auto nicht zufällig von so kanaken gekauft?

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 9:15

ne es war ne deutsche firma. nur halt nicht markengebunden

am 15. Juli 2005 um 9:20

unter kanaken habe ich gemeint nicht nationalität sondern ob das billig-händler ist. meistens sind das halt die kanaken.

schau hier mal nach, was gewährleistung angeht

http://www.autobild.de/geld/finanzen/artikel.php?artikel_id=8043

naja der händler wird sich sicher versuchen rauszureden. es hängt davon ab was im vertrag drin steht und ob es wirklich ein fehler seitens des händler oder aber des halters oder aber ein verschleißteil ist. dabei mußt du mitsichherheit achten, wieviele km seither gefahren wurden, wie es mit den wartungsintervallen aussieht, da da der zahnriemen über prüft werden muß usw. das heißt wenn der halter einfach so ohne sich gedank zu machen etliche tausend klm gefahren hat und dabei den wartungsintervall überschritten hat kann der händler wohl nichts dafür. einzige chance wäre es aufgrund eines nichtigen vertrags den wagen zurück zugeben, da ein vertrag beim kauf eines gebrauchtwagen, bei dem die händlergewährleistung ausgeschlossen ist nichtig ist. allerdings kannst du davon ausgehen das der händler mit sichherheit einen wasserdichten nicht anfechtbaren vetrag mit ausschluß jeder haftung abgeschlossen hat, die sind meist nicht blöd und wissen genau wo die gesetzeslücken sind und wie sie nen kunden übern tisch ziehen könnem. am besten du versuchst es mal redest villeicht mit nem anwalt vorrausgesetzt du bist rechtschutzversicher oder kennst einen darüber oder frag beim adac nach wenn du mitglied bist. und wenn das alles nicht in frage kommt oder du keine chance hast würde ich einfach den verkäufer fragen und ihm auf die nerven gehen. macht sich nie gut wenn sich rumspricht das die autos die er verkauft recht schnell den geist aufgeben. ist viel text aber ich durfte mich auch schon damiz befassen.

Themenstarteram 15. Juli 2005 um 9:41

danke für die schnellen und hilfreichen antworten. ich werd gleich auch von einem rechtsexperten vom adac angerufen. danke leute

...

 

jeder Händler der mit Fahrzeugen handelt mußt auf Gebrauchtwagen mindestens eine Garantie von 12 Monaten gewähren, es sei denn man verkauft wieder an Händler oder schließt die Garantie vertraglich aus.

gruß

Re: ...

 

Zitat:

Original geschrieben von Golfliebhaber

jeder Händler der mit Fahrzeugen handelt mußt auf Gebrauchtwagen mindestens eine Garantie von 12 Monaten gewähren, es sei denn man verkauft wieder an Händler oder schließt die Garantie vertraglich aus.

gruß

Fast richtig, es heisst Gewährleistung, die Garantie ist nur eine freiwillige Zusatzleistung (zB 6 Jahre schutz gegen Durchrostung oä). Die entscheidene Frage ist, ob ein Zahnriemen als Verschleissteil gilt. DEn ADAC fragen ist gut, die haben Erfahrung damit, deine Chancen sind gut würde ich sagen.

Re: Re: ...

 

Zitat:

Original geschrieben von pdm80

Fast richtig, es heisst Gewährleistung, die Garantie ist nur eine freiwillige Zusatzleistung (zB 6 Jahre schutz gegen Durchrostung oä). Die entscheidene Frage ist, ob ein Zahnriemen als Verschleissteil gilt. DEn ADAC fragen ist gut, die haben Erfahrung damit, deine Chancen sind gut würde ich sagen.

na da sucht sich mal wieder einer die rosinen raus...fg...

also wenn du schon meinst es wäre nur halb richtig, dann muß ich dich aber auch verbessern....ganz richtig ist es das der Händler 12 Monate gewähren muß, wobei von den 12 Monaten dann die ersten 6 Monate Garantie sind und die weiteren 6 Monate Gewährleistung, aber mit der Beweispflicht des Kunden......

 

sag jetzt nicht wieder, es sei anders. es gibt hier leute die arbeiten in dem bereich...unter anderem auch ich...

und zu deiner frage ob ein Zahnriemen ein Verschleißteil ist....natürlich ist es ein Verschleißteil, genauso wie Radlager oder Kupplungscheiben.....wobei Verschleißteile eigentlich generell von der Garantie ausgeschlossen sind....die Frage ist: sind alle Inspektionstermine eingehalten worden? Wenn ja, dann hat der Händler schon die Pflicht sich drum zu kümmern und den Schaden zu regeln solange der Vorfall innerhalb der ersten 6 Monate ab Kaufdatum passiert ist, danach kann man sich über Kulanz unterhalten.....

so soviel von meiner Seite dazu...

gruß

gruß

Was verbessern, ich hab doch gar nichts anderes gesagt. Und Garantie ist ungleich Gewährleistung, kein Händler muss eine Garantie geben, die ist immer freiwillig. Im Endeffekt ist alles im Auto ein Verschleissteil, aber ein reißender Zahnriemen ist was anderes als ein verschlissender Luftfilter, der Riemen muss imho länger halten und wird von der Gewährleistung umfasst.

Re: Gesetzliche Gebrauchtwagen-gewährleistung?!

 

Zitat:

Original geschrieben von the-silence

gesetztestexte.

474 BGB Verbrauchgüterkauf ff

434 BGB Sachmangel ff

437 BGB Rechte bei Mängeln

....

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/

leider nicht so einfach und nur sehr allgemein.

...

 

Zitat:

Original geschrieben von pdm80

Was verbessern, ich hab doch gar nichts anderes gesagt. Und Garantie ist ungleich Gewährleistung, kein Händler muss eine Garantie geben, die ist immer freiwillig. Im Endeffekt ist alles im Auto ein Verschleissteil, aber ein reißender Zahnriemen ist was anderes als ein verschlissender Luftfilter, der Riemen muss imho länger halten und wird von der Gewährleistung umfasst.

und schon wieder falsch....Garantie MUSS jeder Händler geben, wobei die 12 Monate die er gewähren muß die ersten 6 Monate Garantie ist und die restlichen 6 Monate Gewährleistung, d.h. die Beweispflicht der Schuld des Händlers liegt beim Kunden....

du schreibst dich hier um Kopf und Kragen, les doch erst mal die Beiträge durch.....

 

gruß

Re: ...

 

Zitat:

Original geschrieben von Golfliebhaber

 

und schon wieder falsch....Garantie MUSS jeder Händler geben, wobei die 12 Monate die er gewähren muß die ersten 6 Monate Garantie ist und die restlichen 6 Monate Gewährleistung, d.h. die Beweispflicht der Schuld des Händlers liegt beim Kunden....

 

gruß

Völlig falsch. Wo studierst du Recht? Frag noch mal deinen Proff für Privatrecht, der erklärt das.

Gewährleistung: gesetzlich vorgeschriebene Mängelhaftung

Garantie: freiwillge Zusatzleistung, die meist über die Gewährleistung hinaus geht

http://www.garantiezeit.de/html/garantie___gewahrleistung.html

Re: Re: ...

 

Zitat:

Original geschrieben von pdm80

Völlig falsch. Wo studierst du Recht? Frag noch mal deinen Proff für Privatrecht, der erklärt das.

Gewährleistung: gesetzlich vorgeschriebene Mängelhaftung

Garantie: freiwillge Zusatzleistung, die meist über die Gewährleistung hinaus geht

http://www.garantiezeit.de/html/garantie___gewahrleistung.html

wo hab ich hier gesagt das ich studiere? da brauch ich keinen proff, um zu wissen was in der Praxis läuft! Theoretisch magst du recht haben, aber im wahren leben siehst du als aus, wenn du nach deinen theorien verkaufen würdest.

du kannst froh sein, wenn ein kunde überhaupt noch einen wagen kauft ohne mängelansprüche geltend zu machen....hab ich alles schon erlebt.....es ist vorgeschrieben....basta...und wenn du meinst mir meinen beruf und job besser machen zu können, dann können wir gerne mal tauschen, dann siehst du wie das wahre leben so spielt...

so und jetzt sag ich nichts mehr dazu....hier ist immer jemand der alles besser weiß, obwohl er überhaupt noch nie damit zu tun hatte..komisch...das forum hier hat sich schwer geändert....früher war es anders, da wurde hier nicht so viel mist verzapft und theorien ausgesprochen, da wurde noch die praxis erzählt, so wie es wirklich ist und nicht wie es theoretisch sein sollte....

 

aber anscheinend haben hier studenten mehr ahnung wie die leute die das schon jahrelang als ihren beruf ausüben....ist doch immer wieder interessant wie deutschland so langsam den bach runter geht....kein wunder das wir immer weniger menschen hier haben die ahnung von der materie haben, wenn hier immer nur studiert wird um anschließend doch nichts zu wissen.

 

gruß

Beschwer dich nicht bei mir über die Gesetze, wenn sie dir nicht passen, ich hab sie nicht geschrieben. Sie sind in der Tat käuferdreundlich ausgestaltet in Deutschland. So ein Forum ist da, damit jemand "etwas besser weiß", sonst hätte der threadsteller nicht gefragt. Ok, lassen wir das, wurde ja alles gesagt.

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