gesetzl.Profiltiefe PKW Reifen - Wenns hart auf hart kommt?
Hallo Forum,
zur gesetzlich vorgeschriebenen Profiltiefe habe ich eine ganze Menge gelesen. Manchmal ganz schön unterschiedlich:
Im Forum hier: Der Tüv sagt 70 % des Profils müssen die 1,6 mm haben.
Wikipedia:
In Deutschland muss die Reifenprofiltiefe im mittleren Bereich der Lauffläche (Hauptprofil) nach § 36 Abs. 2 Satz 4 StVZO mindestens 1,6 mm betragen, sonst ist der Reifen auszuwechseln.
www.reifen-felgen.org : Die gesetzliche Mindestprofiltiefe muß auf 75% der Reifenbreite vorhanden sein. Bei unregelmäßiger Abnützung hat die Messung der Profiltiefe an der am stärksten abgefahrenen Stelle der Lauffläche zu erfolgen.
www.kfz-auskunft.de : Ab einer Profiltiefe von 1,6 Millimeter ist eine Umbereifung gesetzlich vorgeschrieben.
Die gesetzliche Profiltiefe von 1,6 Millimeter ist erreicht, wenn das Reifenprofil bis zu den Indikatoren abgefahren ist.
Anderes Forum: Der reifen muß afair über die komplette reifenbreite genügend restprofiltiefe besitzen. Das an der seite das profil abfallend ist dürfte allerdings auf jeden reifen zutreffen 😉
www.tyresystem.de
Zulässig ist die Verwendung von Reifen, bei denen die Rillen des Hauptprofils ) am ganzen Umfang und im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa dreiviertel der Laufflächenbreite einnimmt, noch mindestens 1,6 mm tief sind.
1. Konkretes, nicht fiktives Beispiel:
225/55 er Reifen. Kein TWI-Marker "Hubbel" ist bis jetzt erreicht. Allerdings sind die Reifen an den Seiten der Lauffläche (so ca. 3 cm auf jeder Seite) schräg abgefahren. Das geht dann bis ganz aussen auf 0mm (Null) runter. Demnach sind 6 cm der Lauffläche, außerhalb der mittleren Lauffläche, unter 1,6mm. 6 cm sind von 22,5 cm Lauffläche sind 26,6 % Lauffläche die unter 1,6mm sind.
Also ist der Reifen gesetzlich abgefahren !!🙁
2. Konkretes, nicht fiktives Beispiel:
Gleiche Reifen und gleiche Konditionen. Nur das die Reifen nur einseitig (ca 3cm) weniger als 1,6 mm haben. Da errechnet sich folgendes: 3cm sind von 22,5cm Lauffläche 13% die unter 1,6 mm sind.
Also sind diese Reifen gesetzlich erlaubt, oder !? 😛
Die reine Vernunft sagt ja schon, das die Reifen gewechselt gehören. Das ist eh klar.
Es geht mir hier um die gesetzliche Lage.
Hat jemand von euch schon mal von einer Kontrolle durch die Polizei mit Bußgeld usw. "gehört" 😁 , wo darum ging, das die Reifen an der Seite abgeafhren waren und in der Mitte noch gut?
Danke Euch und Grüße
W
Beste Antwort im Thema
der Threadstarter macht hier einen nicht zu unterschätzenden Fehler: Nicht die nominelle Reifenbreite (225 mm) oder die tatsächliche Reifenbreite (variiert, u.a. auch abhängig von der Felgenbreite) sondern die Breite der Lauffläche bildet die Grundlage für die Anwendung des § 36. Bei einem 225er schätze ich die Laufflächenbreite mal auf ca. 190 mm. Bitte nochmal rechnen!
Der § 36 ist so zu verstehen:
Im mittleren Bereich (75% der Laufflächenbreite), bei (angenommenen) 190 mm wären das also ca. 142 mm muss der Reifen in allen Hauptrillen (nicht in den Lamellen!) eine Profiltiefe von mehr als 1,6mm aufweisen. Gemessen wird hier neben den TWI.
Damit zur Frage:
Fahre ich mit einer Profiltiefe von weniger als 1,6mm (vielleicht sogar bis 0mm), im Randbereich der Auflagefläche bis 25% gesetzeskonform und kann damit auch nicht von der Polizei und/oder TÜV belangt werden kann?
Antwort: Ja! Ohne Wenn und Aber. (Dies ist übrigens keine Aussage im Sinne des Rechtsberatungsgesetz.😉.)
Zudem ist der technische (und damit der rechtliche) Grat allerdings sehr schmal. Sehe ich in den Schulterbereichen der Reifen das Gewebe (meist Spulbandage oder Gürtel) ist das Spiel vorbei. Bei ungefähr 1 - 1,5 mm Unterprofildicke geht das erstaunlich schnell. Die Biegebelastungen an der Gürtelkante steigen hier reziprok zur Gummidicke.
Und bei Gewebe ist sofort Schluß mit lustig. Diese Beschädigung gilt dann als sicherheitsrelevanter Schaden und ein Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht erlaubt. Also auch kein: "Ich mach auch nächste Woche ganz bestimmt neue Reifen drauf, Herr Wachtmeister..." Ich verweise hier mal auf die entsprechende Richtlinie des Verkehrsministers...
Da ist es letzendlich egal, ob ich mich darauf zurückziehe doch vor'm halben Jahr mal die Reifen geprüft zu haben....
Gruß
Der Reifensachverständige
30 Antworten
Ich halte es für sehr schwierig, von jemandem mehr Sorgfalt zu fordern, als das Gesetz vorschreibt.
Die Sorgfalt gebietet dir, funktionstüchtige Reifen zu haben.
Funktionstüchtige Reifen haben per Gesetz in den Hauptrillen 1,6mm. Reifen, außen abgefahren sind, haben ggf. noch diese 1,6mm Profil in den Hauptrillen.
Also = Sorgfalt beachtet.
Du bekommst ja auch keinen Ärger mit der Versicherung, wenn du einen Unfall baust, der mit Bremsassistenten nicht passiert wäre. Oder mit 7 statt 5mm Profil auf den Reifen.
Und: Auch, wenn vor einer längeren Urlaubsreise noch 2,5mm auf den Reifen ist; wie lang muss diese Fahrt bitteschön sein, um 0,9mm Profil abzuschrubbeln? Vor allem bei 130 auf der Autobahn?
Na ja, die Gesetzeslage scheint nicht immer eindeutig zu sein.
Laut diesem Urteil hier(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.04.2006 - 9 U 175/05 - ) brauchte der Fahrer 2 Monate lang seine Profiltiefe nicht zu prüfen und trotzdem musste die Versicherung zahlen.
Der Richter ging somit davon aus, das eine Werkstatt nur Reifen montiert, die wenigstens ein halbes Jahr halten. Aber wieviel fährt man im halben Jahr?
W
Zitat:
Original geschrieben von tza
Berufsgenossenschaft...die oder andere interne Richtlinien bzgl. Arbeitssicherheit sollten solchen Schmarn eigentlich verhindern.
Interessante Frage, aber nachdem sich die meisten bei uns nicht so toll fuer Autos interessieren kam die Frage wohl noch nie auf.
Die Leasingfirma die die Autos zur Verfuegung stellt hat halt so die Regeln aufgestellt, siehe hier:
http://www.masterlease.be/.../Banden.aspSie sind ja noch 'grosszuegig', nachdem der Gesetzgeber ja 1,6mm verlangt...
Im Ernst, ich bin auch voellig Eurer Meinung, dass das Schwachsinn ist, aber das sind halt deren Geschaeftsbedingungen und das ist keine kleine Leasingfirma.
Bei Masterlease Deutschland darf man anscheinend ueberhaupt erst tauschen, wenn man auf 1,6mm ist:
http://www.masterlease.de/.../Reifenwechsel-Reifenservice.asp.htm
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Und: Auch, wenn vor einer längeren Urlaubsreise noch 2,5mm auf den Reifen ist; wie lang muss diese Fahrt bitteschön sein, um 0,9mm Profil abzuschrubbeln? Vor allem bei 130 auf der Autobahn?
Ich behaupte ja nicht, dass ich auf den 3000km die 0,9mm abgefahren haette. Aber bei vollgepacktem Autos mit Frau und Kindern moechte ich doch noch ein paar Sicherheitsreserven haben, denn leider auch im Urlaub kann es regnen 😉 Und auf meinem Privatauto haette ich die Reifen auch schon laengst ausgetauscht.
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Hallo,
Zur Versicherung:
Hier wird ein Urteil (OLG Saarbrücken – Az: 5 U 261/02-25) zur Kaskoversicherung zitiert, das zeigt, das die Kasko zahlen muss, wenn die gesetzliche Regelung (= 1,6mm) eingehalten wurde.
Aber wir weichen von der Frage ab:
Es ging darum, ob ich mit weniger als 1,6mm (vielleicht sogar bis 0mm), im Randbereich der Auflagefläche bis 25% gesetzeskonform fahre und auch nicht von der Polizei und/oder TÜV belangt werden kann?
W
Zitat:
Original geschrieben von Wolfgang Wegner
Hallo,Zur Versicherung:
Hier wird ein Urteil (OLG Saarbrücken – Az: 5 U 261/02-25) zur Kaskoversicherung zitiert, das zeigt, das die Kasko zahlen muss, wenn die gesetzliche Regelung (= 1,6mm) eingehalten wurde.Aber wir weichen von der Frage ab:
Es ging darum, ob ich mit weniger als 1,6mm (vielleicht sogar bis 0mm), im Randbereich der Auflagefläche bis 25% gesetzeskonform fahre und auch nicht von der Polizei und/oder TÜV belangt werden kann?W
Probier´s aus 😛
der Threadstarter macht hier einen nicht zu unterschätzenden Fehler: Nicht die nominelle Reifenbreite (225 mm) oder die tatsächliche Reifenbreite (variiert, u.a. auch abhängig von der Felgenbreite) sondern die Breite der Lauffläche bildet die Grundlage für die Anwendung des § 36. Bei einem 225er schätze ich die Laufflächenbreite mal auf ca. 190 mm. Bitte nochmal rechnen!
Der § 36 ist so zu verstehen:
Im mittleren Bereich (75% der Laufflächenbreite), bei (angenommenen) 190 mm wären das also ca. 142 mm muss der Reifen in allen Hauptrillen (nicht in den Lamellen!) eine Profiltiefe von mehr als 1,6mm aufweisen. Gemessen wird hier neben den TWI.
Damit zur Frage:
Fahre ich mit einer Profiltiefe von weniger als 1,6mm (vielleicht sogar bis 0mm), im Randbereich der Auflagefläche bis 25% gesetzeskonform und kann damit auch nicht von der Polizei und/oder TÜV belangt werden kann?
Antwort: Ja! Ohne Wenn und Aber. (Dies ist übrigens keine Aussage im Sinne des Rechtsberatungsgesetz.😉.)
Zudem ist der technische (und damit der rechtliche) Grat allerdings sehr schmal. Sehe ich in den Schulterbereichen der Reifen das Gewebe (meist Spulbandage oder Gürtel) ist das Spiel vorbei. Bei ungefähr 1 - 1,5 mm Unterprofildicke geht das erstaunlich schnell. Die Biegebelastungen an der Gürtelkante steigen hier reziprok zur Gummidicke.
Und bei Gewebe ist sofort Schluß mit lustig. Diese Beschädigung gilt dann als sicherheitsrelevanter Schaden und ein Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht erlaubt. Also auch kein: "Ich mach auch nächste Woche ganz bestimmt neue Reifen drauf, Herr Wachtmeister..." Ich verweise hier mal auf die entsprechende Richtlinie des Verkehrsministers...
Da ist es letzendlich egal, ob ich mich darauf zurückziehe doch vor'm halben Jahr mal die Reifen geprüft zu haben....
Gruß
Der Reifensachverständige
Coole Antwort. Danke.
Ich hab mal nachgemessen die 225er haben beim Conti ca. 215mm Lauffläche und die Michelin ca. 5mm weniger.
Habe aber nur kurz mit dem Zollstock gemessen. Kann also ungenau sein.
Der Reifen an sich ist ca 240 breit.
Wer mit offenen Gewebe rumfährt, und ich habe neulich einen Polo damit auf einem Parklatz gesehen, ist sich wohl nicht bewusst was er damit riskiert.
Grüße
W
Zitat:
Original geschrieben von MarvinHC
Interessante Frage, aber nachdem sich die meisten bei uns nicht so toll fuer Autos interessieren kam die Frage wohl noch nie auf.Zitat:
Original geschrieben von tza
Berufsgenossenschaft...die oder andere interne Richtlinien bzgl. Arbeitssicherheit sollten solchen Schmarn eigentlich verhindern.
Die Leasingfirma die die Autos zur Verfuegung stellt hat halt so die Regeln aufgestellt, siehe hier:
http://www.masterlease.be/.../Banden.aspSie sind ja noch 'grosszuegig', nachdem der Gesetzgeber ja 1,6mm verlangt...
Im Ernst, ich bin auch voellig Eurer Meinung, dass das Schwachsinn ist, aber das sind halt deren Geschaeftsbedingungen und das ist keine kleine Leasingfirma.
Bei Masterlease Deutschland darf man anscheinend ueberhaupt erst tauschen, wenn man auf 1,6mm ist:
http://www.masterlease.de/.../Reifenwechsel-Reifenservice.asp.htm
im ernst...reifen die MEINER meinung nach (die im übrigen seltsamerweise immer anders ist als die vom fuhrparkleiter) werden in bester 1/4 meilen manier auf dem hof mittels burnout passend gemacht...das ist zwar traurig das man erst etwas mutwillig kaputtmachen muss aber mir ist das egal. ich fahre nicht mit 1,7mm winterreifen für 4 wochen ins alpine österreich nur weil man zu geizig ist 200€ 2 wochen früher auszugeben.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
im ernst...reifen die MEINER meinung nach (die im übrigen seltsamerweise immer anders ist als die vom fuhrparkleiter) werden in bester 1/4 meilen manier auf dem hof mittels burnout passend gemacht...das ist zwar traurig das man erst etwas mutwillig kaputtmachen muss aber mir ist das egal. ich fahre nicht mit 1,7mm winterreifen für 4 wochen ins alpine österreich nur weil man zu geizig ist 200€ 2 wochen früher auszugeben.Zitat:
Original geschrieben von MarvinHC
Interessante Frage, aber nachdem sich die meisten bei uns nicht so toll fuer Autos interessieren kam die Frage wohl noch nie auf.
Die Leasingfirma die die Autos zur Verfuegung stellt hat halt so die Regeln aufgestellt, siehe hier:
http://www.masterlease.be/.../Banden.aspSie sind ja noch 'grosszuegig', nachdem der Gesetzgeber ja 1,6mm verlangt...
Im Ernst, ich bin auch voellig Eurer Meinung, dass das Schwachsinn ist, aber das sind halt deren Geschaeftsbedingungen und das ist keine kleine Leasingfirma.
Bei Masterlease Deutschland darf man anscheinend ueberhaupt erst tauschen, wenn man auf 1,6mm ist:
http://www.masterlease.de/.../Reifenwechsel-Reifenservice.asp.htm
Ist natuerlich auch eine Moeglichkeit, solange sich die zu ersetzenden Reifen auf der Antriebsachse befinden 😉
(bei mir ging's uebrigens um Sommerreifen, und mit 1,7mm wirst Du in Oesterreich dazu noch bestraft: rechtlich gelten alle Reifen unter 4mm als Sommerreifen, auch wenn M+S drauf steht).
Zitat:
Original geschrieben von MarvinHC
(bei mir ging's uebrigens um Sommerreifen, und mit 1,7mm wirst Du in Oesterreich dazu noch bestraft: rechtlich gelten alle Reifen unter 4mm als Sommerreifen, auch wenn M+S drauf steht).
um das dreht sichs nämlich! im ausland gelten ganz andere regeln als hier.
Aber was würdet ihr machen, wenn ihr die Leasinggesellschaft wärt? So kann man klasse Kosten drücken. Und vielleicht führt das ja auch dazu, dass einer auf eigene Kosten neue Reifen kauft, das wäre ja auch prima - für MasterLease.
Aber ich kann verstehen, wenn das kacke ist, vor allem mit den Österreichregeln. Was macht man da? Einen Kumpel mit baugleichem Auto fragen, ob er Winterreifen leihen kann?
Am besten ist wohl vernünftige Planung, wenn zum Ende des Winters noch 2,5mm drauf sind werden die den Sommer gefahren und kommen im Folgewinter neu.
Zitat:
Original geschrieben von Taxidiesel
Aber ich kann verstehen, wenn das kacke ist, vor allem mit den Österreichregeln. Was macht man da? Einen Kumpel mit baugleichem Auto fragen, ob er Winterreifen leihen kann?
eine andere möglichkeit ausser mutwillig das profil runterschrubben bleibt dir da nicht übrig.
an vermeintlicher sicherheit sparen ist grundsätzlich falsch. deshalb find ich es auch ne unverschämtheit wen mietwagen gesellschaften im winter einen zuschlag für autos mit winterreifen fordern.
Inwieweit ich für die private Nutzung eines Fahrzeuges zahlen würde, dass ich dann nicht uneingeschränkt nutzen kann ist auch noch so ein Thema 😉