Gesetze sollen nächstes Jahr geändert werden.

VW Vento 1H

Mal ne frage: stimmt das das ab nächstes jahr unser gesetz näher an die EU Richtlinien rangerückt wird?

folgende maßnahmen sprechen sich verdammt oft rum:

1.Scheiben Tönen bis vorne also die seitenscheiben auch.

2.Der einbau und der betrieb der Unterbodenbeuchtung soll genehmigt werden, jedoch nicht im fahrbetrieb.

habt ihr davon auch schon was gehört?

32 Antworten

Aha, und Führerschein abnehmen auch nicht, gell?

Zitat:

Original geschrieben von x.spooky.x


Aha, und Führerschein abnehmen auch nicht, gell?

doch das dürfen sie in ausnahmefällen machen, allerdings nur in bestimmten fällen, wenn zb ein vollstreckungsbescheid vorliegt, den fs einzuziehen oder wenn jemand mit trunkenheit am steuer erwischt wird glaube ab 1 promille wird er sofort einbehalten, aber den genauen wert weiss ich nu leider nicht..

wenn man wegen zu schnellem fahren den fs abgeben müsste, dann nehmen ihn die die polizisten nicht sofort ab denn in den meisten fällen hat man 3 monate zeit ihn abzugeben nachdem das "urteil" rechtskräftig iss...

hängt halt alles von der situation ab, ob z.b. eine gefährdung vorliegt, egal ob von dem betroffenem oder anderer...

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976


...ein polizist kann nicht einfach deine karre stilllegen weil es ihm gerade in den kram passt, auch wenn es hier gerne einige leute behaupten... erst recht kann er nichts stilllegen wenn es eingetragen ist, er kann es dann höchstens anzweifeln und dich zum tüv schicken mehr nicht...

Falsch.

Der Beamte ist sogar verpflichtet, das Fahrzeug an Ort und Stelle stillzulegen, wenn durch technische Manipulationen die Sicherheit im Straßenverkehr akut gefährdet ist. Wenn er dies nicht tut, läuft er Gefahr, sich der Strafvereitelung im Amt schuldig zu machen.

Also bei Gefahr dürfen sie handeln, richtig?

Und warum sollte das bei Fahrzeugen nicht gelten? z.B. wenn die Reifen schleifen?

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Zitat:

Original geschrieben von x.spooky.x


Also bei Gefahr dürfen sie handeln, richtig?
Und warum sollte das bei Fahrzeugen nicht gelten?

Es GILT GRUNDSÄTZLICH, wenn eine akute Gefährdung anzunehmen ist.

nu bringt ihr aber etwas durcheinander.. die rede war hier im tread erstmal davon wenn etwas eingetragen iss... die fahrzeugpapiere sind amtliche dokumente, da kann sich ein polizist nicht einfach drüber hinwegsetzen und das fahrzeug stilllegen... das kann nur ein sachverständiger der auch ahnung von allem hat... ein polizist iss kein sachverständiger... die wissen dass man serienscheinwerfer nicht eintragen muss.. lol

bei einer eingetragenen ubb die wärend der fahrt aus iss kann man wohl kaum von gefahr reden... wenn er das anzweifelt, schickt er dich zum tüv und feddich mehr geht in dem fall nicht... bei einer abe isses noch komplizierter, denn da kann er nix gegen machen es sei denn die abe wurde vom kba zurückgenommen, wie bei den fk led rückleuchten...

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976


OETZ wo bleiben eigendlich die Fotos von deiner Wave Folie die hattest du schon in einem anderen Tread versprochen

da hast du, ganz frisch mit keskin felgen und KW gewinde fahrwerk^^

bin wirklich am überlegen ob ich mein karren wieder schwarz lackieren lassen soll, die folie rockt schon extrem geil!

außerdem hab ich die selber und alleine verklebt....war meine erste folie, und das ergebnis....spricht wirklich für sich 😉 😛

CFC Wave Design Folie (über ATU bestellt, 120euro)

Zitat:

Original geschrieben von Oetz


da hast du, ganz frisch mit keskin felgen und KW gewinde fahrwerk^^

bin wirklich am überlegen ob ich mein karren wieder schwarz lackieren lassen soll, die folie rockt schon extrem geil!

außerdem hab ich die selber und alleine verklebt....war meine erste folie, und das ergebnis....spricht wirklich für sich 😉 😛

CFC Wave Design Folie (über ATU bestellt, 120euro)

der link klappt net 🙁

Zitat:

Original geschrieben von pdm80


Nene, die EU Richtlinien haben für die nationale Gesetzgebung erstmal keine Bedeutung, es haben sich lediglich die Staatsoberen geeinigt, diese dann Stück für Stück in nationales Recht umzuwandeln, erst dann ist es verbindlich.

na ja, das ist so nicht ganz richtig.

richtlinien die vom rat erlassen werden haben nur mittelbare wirkung auf die mitgliedstaaten und sind für diese nur in ihren zielen verindlich. sie müssen erst durch ein transformationsgesetz in deutsches recht umgesetzt werden um in deutschland verbindlichkeit zu erlangen.

so weit völlig richtig.

jedoch gibt es hierfür relativ eng gesetzte fristen. werden diese nicht eingehalten (wie von italien zum beispiel im falle des rahmenbeschlusses zum europäischen haftbefehl eklatant praktiziert) kann der gemeine EU-bürger sich auf diese berufen (vor dem EuGH). der EuGH macht aus der richtlinie dann für den betroffenen staat eine "pro forma verordnung". und verordnungen gelten - wie wir alle wissen - direkt verbindlich für die mitgliedstaaten.

zum thema "...der polizist darf nicht einfach...":

richtig, darf er nicht (jedenfalls nicht EINFACH). kann er aber!
denn ob eine gefahr für die öffentliche sicherheit und ordnung vorliegt liegt in seinem ermessen. ist seines erachtens die stillegung nötig um eine gefahr für die öffentliche sicherheit und ordnung abzuwenden kann er das - sogar wenn's alles eingetragen ist. ob die maßnahme rechtmäßig ist sei mal dahingestellt - der wagen ist erst mal stillgelegt.
sollte er das aus persönlichen beweggründen tun (schikane) oder aufgrund anderer rechtswidriger gründe, steht jedem geneigten golffahrer der rechtsweg offen.

ergebnis bleibt aber - die karre is' erstmal stillgelegt.

Zitat:

Original geschrieben von Sataan1976


der link klappt net 🙁

muss aber gehen oO

@oetz: Link geht, sieht scharf aus aber siehst Du beim Schulterblick noch was?

@kermith: Ich glaube er will es nicht einsehen, lassen wir ihn doch seine Erfahrungen machen...irgendwann werden die an seinem Wagen was finden und wenn er dann so einen Spruch lässt dürfte der noch schneller stilllegen als eh schon.

Zitat:

Original geschrieben von x.spooky.x


@oetz: Link geht, sieht scharf aus aber siehst Du beim Schulterblick noch was?

wunderbar 😉

da das ja hinten ausgeschnitten ist, sieht man sogar besser wie bei ner "normalen" folie...aber, schhulterblick?
mit vollschalen ist das garnicht so leicht 😁

Zitat:

Original geschrieben von x.spooky.x


@oetz: Link geht, sieht scharf aus aber siehst Du beim Schulterblick noch was?

@kermith: Ich glaube er will es nicht einsehen, lassen wir ihn doch seine Erfahrungen machen...irgendwann werden die an seinem Wagen was finden und wenn er dann so einen Spruch lässt dürfte der noch schneller stilllegen als eh schon.

also link geht bei mir immer noch net :-(

ich brauche nichts einsehen, da ich mich zumindest ein wenig auskenne was die polizei darf und was nicht, hab immerhin für die justiz eine längere zeit gearbeitet... der unterschied von dem was die einfach machen und was die bürger sich einfach wegen dem grossem respekt gefallen lassen und dem was sie eigendlich dürfen ist ein rieeeeeeesen unterschied 😉 wie gesagt ein dokument wie abe und fahrzeugpapiere sind nicht mal eben so anzuzweifeln und in deutschland gilt grundsätzlich dass ich nicht meine unschuld beweisen muss, sondern, dass mir meine schuld bewiesen werden muss... meine unschuld iss mit den amtlichen dokumenten vorläufig bewiesen, somit folgt ohne anzeige und vorläufige sicherstellung des fahrzeugs kann mir niemand was... mein fahrzeug ist somit NICHT STILLGELEGT! Sicherstellen und Stilllegen ist auch ein grosser unterschied...

glaub mir ich hatte schon einige kontrollen und wenn mir jemand von den herren rennleiter jemand dumm kommt, dann werde ich mir das net gefallen lassen, wobei ich hier damit noch keine probleme hate, denn bei mir iss eh alles eingetragen was man eintragen sollte, da haben die schon keine lust, wenn die nen 2 seitigen fahrzeugschein sehen und wünschen mir meist nen schönene abend 😁

Zitat:

Original geschrieben von kermith


jedoch gibt es hierfür relativ eng gesetzte fristen. werden diese nicht eingehalten (wie von italien zum beispiel im falle des rahmenbeschlusses zum europäischen haftbefehl eklatant praktiziert) kann der gemeine EU-bürger sich auf diese berufen (vor dem EuGH). der EuGH macht aus der richtlinie dann für den betroffenen staat eine "pro forma verordnung". und verordnungen gelten - wie wir alle wissen - direkt verbindlich für die mitgliedstaaten.

Also seit 89 kann der EuGH nicht mehr von natürlichen Personen angerufen werden. Das geht nur noch über nationale Gerichte, welche Verfahren aussetzen können um diese an den EuGH weiterzugeben und eine Vorabentscheidung zu erhalten, bei Fragen des Europarechtes. Noch gibt es aber keine europäische Regelung zur KfZ Zulassung/Tuning (darauf würde ich auch nicht warten). Das was du geschrieben hast, sind Klagen der EU Komission, wenn einzelne Staaten dann EURecht nicht umsetzen, auch hier klagt kein Bürger.

Ist es nicht so das es in den meisten der anderen länder garkeinen TÜV oder ähnliches gibt und damit alles erlaubt ist????

Naja wollte das mal loswerden!!!!

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