Gesetz für Autohandel?
Hallo Leute,
Ich suche schon verzweifelt nach den § was im gesetz steht bezüglich des KFZ Handel. Kann mir da einer Helfen?
Möchte wissen was für Rechte der Käufer hat und der Verkäufer, aber in der genauen Formulierung wie es im Gesetzt steht!
Danke
18 Antworten
Zitat:
Zu der Formulierung mit dem "Schwachsinn" sag ich jetzt mal nichts...
Ich wollte dich nicht persönlich angreifen. Sollte das so angekommen sein, bitte ich um Entschuldigung.
Moin,
*ähm* *denk* *grübel*
Es gibt im Netz an vielen Stellen Musterkaufverträge kostenfrei runterzuladen. z.B. bei Autobild.de, bei mobile.de, bei Faircar.de etc.pp. Diese Verträge sind jeweils dem gelten aktuellen Recht angepasst und von Fachleuten verfasst.
Ein Mustervertrag für Geschäfte zwischen Gewerbetreibenden macht wenig Sinn, da diese Parteien die Verträge sehr frei gestalten können und ein Mustervertrag hier ggf. starke Restriktionen mit sich bringen würde und gar nicht JEDEN Geschäftspartner wird berücksichtigen können.
MFG Kester
P.S.: Wenn du irgendetwas VERFASST dann hast du selbstverständlich ein Copyright (Urheberrecht) darauf. Nutzt dies jemand ohne dein Einverständnis, dann kannst du ihn selbstredend deshalb belangen. Als Nachweis gilt dann in so einem Fall üblicherweise das Veröffentlichungsdatumm weil dies meistens relativ einfach nachzuvollziehen ist.
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Es gibt im Netz an vielen Stellen Musterkaufverträge kostenfrei runterzuladen. z.B. bei Autobild.de, bei mobile.de, bei Faircar.de etc.pp. Diese Verträge sind jeweils dem gelten aktuellen Recht angepasst und von Fachleuten verfasst.
Für Mitglieder auch auf der ADAC-Homepage 😉 Ist sogar ein ausfüllbares PDF 🙂