Geschwindigkeitsübertrtuntg - Verjährung trotz Unterschrift?
Hallo zusammen, ich wurde damals von einer Zivistreife angehalten welche mich auf Video aufgenommen hat als ich 21km/h zu schnell war (innerorts).
Er meinte das sei 1 Punkt, circa 80€ Strafe und Probezeitverlängerung.
Er hat das ganze in ein Formular eingetragen und ich hab das Unterschrieben. Ist das dann ein Tateingeständniss?
Oder kann ich das ganze dennoch anfechten sobald 3 Monate rum sind und es verjährt ist, denn bis jetzt ist nichts gekommen und in 14 Tagen ist es verjährt.
Wollte also Wissen ob mich die Unterschrift daran hindert das ich das ganze anfechten kann.
Beste Antwort im Thema
Früher sind die Menschen noch für ihre Fehler eingestanden, aber heutzutage ist man dazu anscheinen nicht mehr in der Lage und sucht sich deswegen immer den Weg der für einen am besten ist.
Zum kotzen!
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Ich habe davon Null Ahnung. Ist das wirklich so, dass meine Unterschrift eine Verjährungshemmung bewirkt? Und wie lange ist dann die neue Verjährung?
§ 33 OWiG
Zitat:
Original geschrieben von RedFlyingAngel
Früher sind die Menschen noch für ihre Fehler eingestanden, aber heutzutage ist man dazu anscheinen nicht mehr in der Lage und sucht sich deswegen immer den Weg der für einen am besten ist.Zum kotzen!
Wie kommst du auf das dünne Brett. Dafür hat der liebe Gott doch die Verjährungsfristen und die Spielregeln für selbige erfunden.
Mit deinem Argument kann man auch in die andere Richtung schießen: Liebe Behörde, Frist verpennt? Steh dazu und nehm es wie ein Mann.
Durch die Unterschrift die du geleistet hast ist keine Verjährungsunterbrechung o.ä. eingetreten.
Wenn bis zu dem Tattag +3 Monate kein Bußgeldbescheid ergangen ist, ist das ganze verjährt.
Mfg
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Durch die Unterschrift die du geleistet hast ist keine Verjährungsunterbrechung o.ä. eingetreten.Wenn bis zu dem Tattag +3 Monate kein Bußgeldbescheid ergangen ist, ist das ganze verjährt.
Mfg
Da die Unterschrift an dem gleichen Tag wie dem Tattag geleistet wurde, ist es müßig zu diskutieren, ob durch diese Unterschrift eine Verjährungsunterbrechung eingetreten ist, also die Verjährungsfrist neu zu laufen begann.
O.
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Müßig? Es geht darum die Frage des TE richtig zu beantworten.....also quasi nicht unwichtig und alles andere als müßig....!
Die Verjährung ist mit der Anerkennung unterbrochen....😉 alle Ermittlungsarbeit die innerhalb von 3 Monaten erledigt sein sollten; bis auf erlassen des Bescheides (Verwaltungsaktes)...können die sich sparen......außerdem kannste Dich ja raushalten, wenn Dir irgendwas zu müßig sein sollte!
Zwingt Dich wer...?
Zitat:
Original geschrieben von Peter Clio
Müßig? Es geht darum die Frage des TE richtig zu beantworten.....also quasi nicht unwichtig und alles andere als müßig....!Die Verjährung ist mit der Anerkennung unterbrochen....😉 alle Ermittlungsarbeit die innerhalb von 3 Monaten erledigt sein sollten; bis auf erlassen des Bescheides (Verwaltungsaktes)...können die sich sparen......außerdem kannste Dich ja raushalten, wenn Dir irgendwas zu müßig sein sollte!
Zwingt Dich wer...?
weißt du was der TE genau unterschrieben hat?
stand da der kleine satz "ich erkenne den verstoss an" drauf...ist das thema verjährung meiner meinung nach dahin.
verjährt ist es, wenn der bußgeld bescheid nicht innerhalb von 3 monaten zugestellt (oder rechtskräftig😕) wird.
wenn man aber am tag der tat mittels unterschrift die schuld anerkennt....sollte es anders aussehen.
ohne genau zu wissen WAS der TE unterschrieben hat, nochmal..."formular" ist zu mager, sollte man weder hoffnung machen, noch hoffnung nehmen.
zumal: wer nichtmal weiß was er unterschreibt.....der sollte im aufbauseminar nebenher über seine geschäftsfähigkeit nachdenken.
ich unterschreibe nix was ich nicht im detail gelesen und verstanden habe...und ne durchschrift/kopie lasse ich mir wo immer es geht aushändigen.
war noch nie ein fehler 😉
So, der Tag der Verjährung rückt immer näger...als 8 Juli ist es soweit...
Jetzt ist halt wirklich die Frage ob es verjährt oder nicht...
Man könnte doch aber auch die Tatsache anfechten das er mir nicht gesagt hat wofür ich da Unterschreibe?
Werde jetzt gleich mal eine Rechtschutzversicherung abschliessen... kommt die auch dafür auf bzw hilft auch wenn die eigentliche Straftat schon 3 Monate her ist?
Zitat:
Original geschrieben von Chris492
Werde jetzt gleich mal eine Rechtschutzversicherung abschliessen... kommt die auch dafür auf bzw hilft auch wenn die eigentliche Straftat schon 3 Monate her ist?
Die Rechtschutzversicherung übernimmt nur Fälle, die nach Abschluss entstanden sind. Du wurdest vor Vertragsabschluss geblitzt, also tritt sie nicht in kraft.
Bis dahin erst mal abwarten, ob bis zum 08.07 was kommt.
Es kann gut sein, das die gar nicht wissen, das du schon was unterschrieben hast, und erst viel später schicken. Meistens ist letzteses der Fall.
Bleibt halt nur das abwägen zwischen Bußgeld, und Anwaltskosten. Das muss aber jeder für sich selbst entscheiden.
Naja das Bußgeld Ansich wäre 120€ circa.
Aber die Nachschulung kostet 370€ und ich hab dann statt noch 1 Jahr Probezeit noch 3 !
Ich sehe gerade... das mit dem Aquaplaning... das mit der Versicherung... diese geringe Geschwindigkeitsüberschreitung... hier...
Da könnte eine Rechtsschutz schon sinnvoll sein... scheinst das Pech ja geradezu gepachtet zu haben... alternativ mal Gedanken über die eine oder andere Sache machen...