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"Verjährung" Bußgeldbescheid

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 18:57

Das Forum hier kam meinem Anliegen am nächsten, quasi Verkehr & Sicherheit.

Ich wurde mit dem Firmen LKW kontrolliert und hatte Bescheingungen über die berücksichtigungsfreien Zeiten nicht dabei, da ich eigentlich nie mit dem Fahrzeug fahre.

Habe mich unwissend gezeigt und der Polizist sagte mir, dass er von einem Bußgeld absieht, aber die Sache an die zuständige Gewerbeaufsicht weiterleitet. Unsere Firma ist bezgl. Verstößen noch nie in Erscheinung getreten. Das erschient mir alles relativ einfach. Ich stelle mich "dumm" und es soll kein Bußgeld kommen? Wieviel Entscheidungsgewalt hat den der Polizsit diesbezgl. Immerhin wäre das Bußgeld für mich und meinen Arbeitgeber im hohen 4stelligen Bereich gewesen.

Seit 5 Wochen öffne ich unter Angstschweiß den Briefkasten.

Spätestens wann müßte der Bescheid zugestellt werden, damit dieser nicht verjährt? Ab wann kann ich also ruhigen Gewissens den Briefkasten öffnen?

Beste Antwort im Thema

...stimmt so nicht ganz. Die Verfolgungsverjährung beträgt nur bei Owi´s nach der StVO oder StVZO i. V. mit § 24 StVG i. d. R. zunächst drei Monate ab Tatzeitraum, wird bei Unterbrechung aber auf sechs Monate ab Unterbrechungszeitraum verlängert.

Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz werden nicht nach § 24 StVG verfolgt, daher beträgt die Verfolgungsverjährung wie bei Ordungswidrigkeiten üblich sechs Monate, je nach Bußgeldandrohung > 1000 € kann diese aber auch bei einem Jahr liegen.

N.T.

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am 7. Mai 2013 um 19:16

3 Monate sind es.

Themenstarteram 7. Mai 2013 um 19:18

Wenn ich also 3 Monate nichts höre, hat es sich erledigt? Seih es ein Anhörungsbogen oder der Bescheid?

am 7. Mai 2013 um 19:19

Ja, das ist korrekt.

Hallo ins Forum,

leg' auf die 3 Monate noch ein paar Tage drauf, bis Du Dich endgültig sicher fühlen kannst. Entscheidend für die Unterbrechung der Verjährung ist nämlich nicht der Zugang, sondern der Tag an dem die Anhörung oder der Bescheid verfügt wurde (schau' mal in § 33 Abs. 2 OwiG), außer das Schreiben liegt in der Behörde ewig rum.

Viele Grüße

Peter

...stimmt so nicht ganz. Die Verfolgungsverjährung beträgt nur bei Owi´s nach der StVO oder StVZO i. V. mit § 24 StVG i. d. R. zunächst drei Monate ab Tatzeitraum, wird bei Unterbrechung aber auf sechs Monate ab Unterbrechungszeitraum verlängert.

Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz werden nicht nach § 24 StVG verfolgt, daher beträgt die Verfolgungsverjährung wie bei Ordungswidrigkeiten üblich sechs Monate, je nach Bußgeldandrohung > 1000 € kann diese aber auch bei einem Jahr liegen.

N.T.

am 9. Mai 2013 um 12:04

Machst du denn immer einen Nachtrag im Tacho, wenn du die Karte reinsteckst? Also eingeben, dass du seit der letzten Entnahme Pause hattest sprich nicht gefahren bist?

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 20:42

Ich habe zwar eine Fahrerkarte, habe aber diese genau bei der Kontrolle das erste mal verwendet. Ich bin normalerweise im Innendienst und führe kein Fahrzeug über 2,8t, also auch keine manuellen Aufzeichnungen.

Ich habe etwas zu einem Kunden gefahren, der war genau 2km entfernt und da ist es passiert.

Themenstarteram 11. Mai 2013 um 20:44

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

...stimmt so nicht ganz. Die Verfolgungsverjährung beträgt nur bei Owi´s nach der StVO oder StVZO i. V. mit § 24 StVG i. d. R. zunächst drei Monate ab Tatzeitraum, wird bei Unterbrechung aber auf sechs Monate ab Unterbrechungszeitraum verlängert.

Verstöße nach dem Fahrpersonalgesetz werden nicht nach § 24 StVG verfolgt, daher beträgt die Verfolgungsverjährung wie bei Ordungswidrigkeiten üblich sechs Monate, je nach Bußgeldandrohung > 1000 € kann diese aber auch bei einem Jahr liegen.

N.T.

Danke.

Was ist den so üblich, wie lange es dauert bis ein Bescheid kommt.

am 12. Mai 2013 um 17:08

Aus welchem Bundesland kommst du denn?

Und um was für einen LKW hat es dich denn gehandelt (reine Interesse).

Ich könnte mir vorstellen, dass die zuständige Abteilung des Regierungspräsidiums Garnichts unternimmt, wenn die sehen, dass dies deine erste Fahrt mit der Fahrerkarte war. Die Karte ist quasi jungfräulich und du hast einen kleinen Fehler gemacht.

Ich würde einfach mal anrufen (wenn du sagst, in welchem Bundesland du lebst, könnte ich dir vielleicht sogar sagen, an wen du dich wenden mußt).

Die sind sehr sehr nett da und wenn du denen das erklärst, dass dies deine allererste Fahrt war (sehen sie ja auch, wenn sie die Karte auslesen), kann ich mir nicht vorstellen ,dass die dich da so hart bestrafen!

Themenstarteram 12. Mai 2013 um 17:18

Bayern

War ein Iveco Kastenwagen mit 6,5t.

am 12. Mai 2013 um 18:04

Hmm.

Bayern ist so ziemlich das strengste Bundesland.

http://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/leistungen/gewerbeaufsicht/

Hier ist ein Link. Dort würde ich gleich morgen früh mal anrufen, denen die Sachlage erklären, dass du ja eigentlich überhaupt nie fährst, dass es deine erste Fahrt war und ob es jetzt wirklich so knüppeldick kommt, wie von der Polizei angekündigt.

Erkläre denen, dass du nur 2 km von deiner Firma aus gefahren bist zu diesem Kunden und so weiter und sofort.

Auch wenn die Bayern ziemlich streng sind, sollten sie doch in deinem Fall evtl. ein Auge zudrücken.

Gib doch mal bitte Rückmeldung, was die gesagt haben. Interessiert mich sehr, dein Fall!

Themenstarteram 12. Mai 2013 um 18:24

Knüppeldick kommt ja nix laut Polizei. Es wurde zwar aufgenommen, der Lieferschein kopiert, belehrt worden und ich habe keine Angaben zur Sache gemacht. Der Polizist meinte, dass er von einem Bußgeld absieht, aber die Gewerbeaufsicht informiert.

Mich würde halt interessieren, ob ein einziger Polizist entscheiden kann, dass man von einem Bußgeld absieht.

am 12. Mai 2013 um 18:40

Wie die Kompetenzen in solch einem Fall verteilt sind, weiß ich nicht. Meiner Meinung nach kann der Polizist in dieser Sache nicht entscheiden, ob von einem Bußgeld abgesehen wird. Sowas geht bei Sachen wie "Fahrzeugschein vergessen" oder "Nicht angeschnallt".

Außerdem kann man dir wohl auf der Straße schlecht ein Bußgeld in dieser Höhe "abknöpfen", weshalb der Polizist garkeine andere Möglichkeit hat, als die Sache an die Gewerbeaufsicht weiterzuleiten, die die Sache dann nochmal prüfen und dann einen Bußgeldbescheid an dich und deinen Chef erlassen.

Und oft kennen sich die Streifenpolizisten in solch speziellen Dingen garnicht genau aus, wissen nur grob, was richtig und falsch ist und nehmen einfach auf und geben den Rest an die entsprechende Behörde weiter.

Ruf einfach morgen in Regensburg an, lass dich durchstellen zu dem entsprechenden Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin. Vielleicht finden die ja schon was im Computer, wenn du deinen Namen etc. angibst und dann würde ich mit denen mal darüber reden.

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 10:05

Der Gewerbeaufsicht liegt noch nichts vor, der Vorfall ist jetzt 7 Wochen her.

Die Kontrolle war auch nicht von einem "Streifenpolizisten", sondern von irgendeinem "Spezialtrupp". Es wurde nur LKW's kontrolliert inkl. Ladungssicherung, etc.

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