Geschwindigkeitsübertretung per Fahrtenschreiber
Moin liebe Kollegen,
mir ist heute ein Missgeschick passiert und ich bräuchte mal euren Rat. Ich bin auf einer Strecke die mit 20 km/h für Lkw über 7,5 Tonnen beschildert ist, leider zu schnell gefahren. Es ging bergab und ich nahm fälschlicherweise an, dass man wieder 60 fahren darf. Ich habe auch mit der Motorbremse gearbeitet und hatte eine Geschwindigkeits Spitze von 79 km h, welche allerdings nur ein paar Sekunden andauerte weil ich die Motorbremse kurzzeitig ausgestellt hatte und ich dann aber sofort wieder auf 65 kmh runter gebremst habe.
Ich wurde kurz darauf auf einem Parkplatz angehalten. Der Polizist hat meinen Fahrtenschreiber ausgelesen und hat mir mitgeteilt dass er nach seiner Auswertung eine Zeitspanne von ca. 6 Minuten aus den ausgelesenen Daten an den Landkreis mitteilen wird (die oben beschriebene Zeitspanne, man kann gut erkennen wie ich immer wieder abgebremst habe und nur diese paar Sekunden so "extrem" schnell war)
Zur Info: Ich fahre einen Tank Sattelauflieger mit Diesel der aber leer war(30/1202 war ausgeschildert), also unter Gefahrgut falle 🙁
Das ein fettes Bußgeld auf mich zukommt, das ist mir schon bewusst und zum Teil auch berechtigt weil ich einfach nicht aufgepasst hatte.
Ein Fahrverbot würde mir allerdings das Genick brechen, weil mein Festes Arbeitsverhältnis dann vorbei wäre.Die Frage ist nun, welcher Wert übernommen wird? Der Durchschnittswert dieser Zeitspanne oder die Geschwindigkeits Spitze.
PS: Ich habe mir nie was zu schulden kommen lassen und habe 0Punkte auf dem Konto.
Danke schonmal für eure Hinweise.
Beste Antwort im Thema
Moment mal. Da waren 20 km/h erlaubt und du bist 65 km/h gefahren?
Der Bußgeldrechner sagt dazu für außerorts 2 Punkte, 240€ und 1 Monat Fahrverbot. Eigentlich erstaunlich wenig, wie ich finde. Für 45 km/h drüber.
Und das auch noch mit Gefahrgut. Da hast du aber ordentlich in die Sch... gelangt 🙁
Ich drück dir die Daumen, aber bei mehr als drei Mal so schnell wie erlaubt muss der Richter einen wirklich guten Tag haben.
LG
19 Antworten
Zitat:
@Micha-kr86 schrieb am 10. Oktober 2014 um 23:32:54 Uhr:
Die 79 waren nur sehr sehr kurzfristig, man sah ja das ich sofort bis 60 runtergebremst habe. Ich bin einfach davon ausgegangen das ich dort wieder 60 fahren darf, mein Fehler 🙁Wenn die 79 weniger als 10 Sek. anlagen, dürfte das nicht berücksicjhtigt werden, aber die sonst gefahrenen 65 km/h (abzüglich 3 km/h = 62 km/h) bedeutet bei Gefahrgut ein Bußgeld von 400,00 € + 28,50 € Gebühren und 2 Monaten Fahrverbot.
Es lohnt sich zu kämpfen! Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hättest, macht es Sinn, einen Anwalt zu nehmen.
Erstmal DANKE an alle die hier so hilfreich geantwortet haben. Ich warte erstmal auf den Bescheid und dann gehts direkt zum Anwalt, alles andere ist spekulation. Ich bin jedenfalls froh das ich damals die Rechtschutz ohne SB genommen habe, das wird sich jetzt auszahlen. Kennt denn jemand einen guten Anwalt im Raum Braunschweig?
Heute kam der Brief, mir wird vorgeworfen nach Abzug der Toleranz 77km/h bei Erlaubten 20, gefahren zu sein. Von Gefahrgut steht da nix. Es wurden auch nur 3km/h abgezogen statt 6. Naja Donnerstag habe ich einen Termin beim Anwalt.
Nach Möglichkeit nicht zur Grericht kommen lassen,denn dann wird Aufjedenfall ein Urteil kommen .
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Zitat:
@Muks2017 schrieb am 9. Februar 2017 um 08:05:32 Uhr:
Nach Möglichkeit nicht zur Grericht kommen lassen,denn dann wird Aufjedenfall ein Urteil kommen .
undvielleichtsolltestdumalaufdasdatumvonvorherigenantwortenschauen