Geschwindigkeitsüberschreitung Vorsatz

Hallo,
es gibt ja bei der Geschwindigkeitsüberschreitung auch Vorsatz. Also innerorts fahr ich 100 anstatt 50, außerorts 150 anstatt 100. nur als Beispiel. Wie sieht das aber auf Autobahnen aus. Wenn z.b. ich die 100 übersehe und fahr 180. Indem Sinne gibt es ja keine "Geschwindigkeitsbegrenzung", außer wenn beschildert.

Interessiert mich echt :-P
Danke 🙂

Beste Antwort im Thema

Innerorts sind erlaubt; richtig...50 km/h...da bedarf es keiner weiteren Beschilderung! Und wer entgegen besseren Wissens eben 94 km/h fährt...was soll das sein außer Vorsatz?!

Selbst Unwissenheit schützt nicht vor der Strafe! Wobei die Unwissenheit entfällt, wenn er eine gültige Fahrerlaubnis besitzt!

😎 Doch plötzlich innerorts...eben war es die BAB noch.....😉

Mehr gibt es dazu nicht auszuführen! Ciao! 

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Zitat:

Original geschrieben von reom35


Ha Ha. Find ich immer geil wenn der Kollege herhalten muss. 😁😛 Mach nicht einen auf möchtegern Schumi ,dann brauchst du auch nicht wegen deinem Bußgeldbescheid zu fragen.

Bist ja voll der Held!

Die Behörden gehen von bedingten Vorsatz aus, da man wenn man in einer Ortschaft unterwegs ist dieses wissen müsste, das man sich eben in einer geschlossenen Ortschaft befindet, und hier kann sich keiner rauswinden.

Und wenn nun jeder mal in sich einkehrt und nachdenkt muss er dem sogar zustimmen.

Zitat:

Original geschrieben von HairyOtter


Ab 20 zu viel kann man eigentlich immer von Vorsatz ausgehen.

Aber nicht auf der Autobahn 😉 Wenn vorher frei ist und ich 150 fahre und dann das 1. 120 Schild nicht sehe, aus welchem Grund auch immer, dann ist es kein Vorsatz!

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Die Behörden gehen von bedingten Vorsatz aus, da man wenn man in einer Ortschaft unterwegs ist dieses wissen müsste, das man sich eben in einer geschlossenen Ortschaft befindet, und hier kann sich keiner rauswinden.

Und wenn nun jeder mal in sich einkehrt und nachdenkt muss er dem sogar zustimmen.

Eben nicht immer, es gibt innerstädtische Schnellstraßen mit getrennten Fahrbahnen, die dann plötzlich an einer Ampel enden, dann wieder als Schnellstraße usw. Es gibt auch Straßen stadteinwärts, wo hinter der Ortstafel ein 80 Schild steht, diese dann 1km Stadteinwärts führt, links und rechts Ausfahrten, die dann irgendwo an einer Brücke vor einer Ampel endet... ab da 50.

Man kann so schön verwirrend Ausschildern.... und nur drauf warten, wenns Personal reicht, um zu kassieren.

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Zitat:

Original geschrieben von AS60


Also laut Tatbestandskatalog kostet der Verstoß schon 280€ und 2 Monate Fahrverbot. Wie kommst du auf 160€?

Es gab mal Zeiten in diesem schönen Land da waren die Strafen nicht ganz so hoch wie heute!

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Solltest Du von einem stationären Blitzer erwischt werden, gibt es kein Vorsatzdelikt.

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Innerorts sind erlaubt; richtig...50 km/h...da bedarf es keiner weiteren Beschilderung! Und wer entgegen besseren Wissens eben 94 km/h fährt...was soll das sein außer Vorsatz?!

Welche Behauptung stimmt den nun???

Vorsatz nur bei deutlicher Überschreitung oder kein Vorsatz an stationären Anlagen?

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


hat dein "kollege" bereits einiges in flensburg gesammelt?

Vorsatz oder Voreintragungen sind beides Begründungen für Erhöhungen des Bußgeldes.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Also laut Tatbestandskatalog kostet der Verstoß schon 280€ und 2 Monate Fahrverbot. Wie kommst du auf 160€?
Es gab mal Zeiten in diesem schönen Land da waren die Strafen nicht ganz so hoch wie heute!

Stimmt. Aber so wie ich es verstanden habe, ist die Sache doch aktuell und nicht in früherer Zeit passiert. Und die Preise sind ja auch nicht erst gestern erhöht worden.

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