Geschwindigkeitsüberschreitung
Hallo an alle,
Bin heute auf der Autobahn geblitzt worden. Erlaubt waren 80 km/h , ich lag bei knappen 120 km/h. Laut dem alten Bußgeldkatalog sind das 3 Punkte und 50 oder 75 euro. Das bezieht sich auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften von 31-40 km/h.
Wie sieht das laut neuem Katalog aus ? Hat sich da was großartig geändert ? Wüßte schon gern was konkret mich erwartet. Bin gespannt auf eure Info`s.
Mfg Fire and Ice
186 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Weshalb sollte man denn Handlungsbedarf sehen? Wegen Dir?
Scheuklappen? Werden eingesetzt, damit Störfaktoren von aussen nicht dazu führen, dass man sich vergaloppiert.
Dazu hat madcruiser ja schon trefflich ausgeführt. Aber genau das ist eben "die alte Leier":
Wer soll denn hier kundgetan haben, dass er ProViDas hasst? Aus Beiträgen, die besagen, dass ProViDas - aus der subjektiven Sicht des Verfassers, nicht zu vergessen - (auch) nicht optimal sind, leitest Du "hassen" ab.
Oder diese Aussage:Das impliziert doch den - provokativen - Vorwurf, ein Drängler zu sein, wenn einem wenige bis keine Drängler auffallen. Imho ist dieser Umkehrschluss alles andere als zwingend.
Was sind Deine Beweggründe für diese Verhaltensweise? Gefällst Du Dir in der Rolle des Provokateurs? Dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn Leser Dich so verstehen, und nicht etwa soNein, wusste ich nicht, bin schliesslich noch nicht so lange dabei. Allerdings hatte ich schon eine gewisse Vorahnung gewonnen 🙄😉 Gedanklich hatte ich dahin tendiert, dass quattro-pit über das Monopol für den Vertrieb von ProViDa-Anlagen verfügt.😁
Gähn …. leicht erregbar wie, so wie auf der Straße? … außer dem nachgeplapperten OT und persönlicher Angriffe in Ermangelung eigener Argumentation sehe nur „Mr Provida Quatsch“ …
Wenn also nichts mehr stichhaltiges gegen etwas mehr Sicherheit auf den Straßen einfällt, bestätigst du mich damit also; gut 😉
@madcruiser:
Ja, beides sehr wertvolle Tipps. Sowohl das eigene wechseln nach rechts (gerne auch mehrmals 😉 ) als auch das halten eines zumindest straffreien Abstandes versuche ich auch immer. Manchmal auch mit Nutzung der Lichthupe, um der falschen Raumvorstellung der Lücke rechts Korrektur zu leisten 😁
Zum Glück reichen diese Maßnahmen in 99,99% der Fälle.
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
Wenn also nichts mehr stichhaltiges gegen etwas mehr Sicherheit auf den Straßen einfällt, bestätigst du mich damit also; gut 😉
Ja waren denn die
bisherigen stichhaltigen Argumentegegen etwas mehr Sicherheit NOCH NICHT ausreichend? 😁
So, nu aber widda OnT 😉
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
@madcruiser:
Sowas finde ich ehrlich gesagt schon unverschämt von den Beamten. Ist sowas überhaupt erlaubt (Linksblockieren)? Ist das nicht "Provozieren einer Owi" oder so?
Mir ist das wie gesagt erst ein Mal passiert.
Ich bin vermutlich aufgrund meiner relativ hohen Fahrleistung schon an etlichen ProViDas vorbeigefahren ohne es je gemerkt zu haben.
Grundsätzlich:
Jede ausreichend große Lücke stellt einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot dar.
Bei Behinderung (also nicht überholen lassen) gibt das inzwischen auf der BAB 40 EUR und 1 Punkt, s.u.
Die Jungs hätten sich also locker 120 EUR und 3 Punkte eingefahren. 😁
Der Gesetzgeber hat den Gegenspieler zum Drängler also inzwischen auch im Visier und vergibt ein Pünktchen.
Aber wie gesagt:
Ich bin kein ProViDa und trotz Digicam kein Hobby-Filmer-Verkehrserzieher 😉
Mir fehlen die Beweise und daher konnte ich es nicht zur Anzeige bringen.
Zitat:
3 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen durch Nichtbenutzen
3.1 der rechten Fahrbahnseite = 10 €
3.1.1 - mit Behinderung = 20 €
3.2 des rechten Fahrstreifens (außer auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) und dadurch einen anderen behindert = 20 €
3.3 der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen = 25 €
3.3.1 - mit Gefährdung = 35 €
3.4 eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer = 10 €
3.4.1 - mit Behinderung = 15 €
3.4.2 - mit Gefährdung = 20 €
3.4.3 - mit Sachbeschädigung = 25 €4 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen
4.1 bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet = 40 € und 2 Punkte
4.2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert = 40 € und 1 Punkt
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wie hat er es geschafft, sich vor Dein Fahrzeug zu setzen, wenn er nicht hinterherkam?
Hattest Du ein Einsehen mit dem Hobby-Berufs-Walter Röhrl und ihn dann doch mal vorbeigelassen? Und bist Du dann, dankenswerter Weise 😁 sozusagen, von vorn gefilmt worden, oder schon vorher?
Ich kam schnell von hinten und vor mir ist in meinen Sicherheitsabstand eine bis dato langsam fahrende rote C-Klasse nach links ausgeschert.
Als der gesamte Pulk endlich überholt war ging die C-Klasse nicht nach rechts. Ich habe mein Standardprogramm (rechts ran und auf gleiche Höhe) insgesamt drei Mal abgespult.
Die Herren waren also erfolglos - trotz Provokation kein Drängler und kein Raser.
Als nach ca. 10 km die 100er Zone kam haben Sie mich vorbeigelassen und ich bin aus eigener Dummheit in die Tempo-Falle gefahren (weil wegen der Jungs Temomat 10 km/h schneller als sonst).
War dann wenigsten noch ein kleiner 30 EUR Fisch fürs Ego.
Am Ende der Beschränkung (A45 Herbron Richtung Siegen) kam dann blaues Licht im Kühlergrill des ProViDas.
Beide Fahrzeuge haben jetzt Vollgas gegeben, das ProViDa (C 280 mit 142 kw) wurde langsam kleiner.
In den schnellen Kurven verlor sich dann schlagartig die Spur, aber bei einem Elefantenrennen (LKWs) hatten Sie mich natürlich wieder und konnten mich herauswinken.
Ich bremste sehr zügig ab und wartete hinter der Abfahrt auf die Herren. Sie mussten erst Mal auf der BAB rückwärts fahren um zur Ausfahrt zu gelangen. 😉
So hat dann jeder mehr oder weniger seinen Spass gehabt.
Jetzt ist die Abfolge hoffentlich für Dich nachvollziehbar.
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Ja, beides sehr wertvolle Tipps.
Ist rechts frei und man kommt zur Annahme der Vordermann würde das Rechtsfahrgebot befolgen,
so darf man den Überholvorgang durch ein starkes Beschleunigen beginnen
Erkennt man dann,
dass der Vordermann unerwartet nicht die Spur freigibt,
kann man zwar kurzfristig in den Sicherheitsabstand einfahren,
muss diesen allerdings unverzüglich wieder herstellen.
Man kann dazu problemlos die rechte Spur nutzen.
Aber Vorsicht:
Zieht der andere dann doch nach Rechts
sollte man den drohenden Unfall aus eigener Kraft verhindern können.
Auf gleiche Höhe fahren ist also keinesfalls risikolos.
@quattro-pit,
ich gehe davon aus dass hier alle für mehr Sicherheit im Strassenverkehr sind.
Die Rezepte sind halt unterschiedlich.
Und als Mr. ProViDa solltest Du zu Deiner Meinung stehen.
Ist doch völlig o.K..
@madcruiser:
Ja, wobei man auch bei kurzzeitigem Auflaufen sehr vorsichtig sein sollte. Soll so Spezialisten geben, die dann extra bremsen 😉
Bin mit dem Abstand generell eher vorsichtig, einzige Ausnahme ist wenn ich geschnitten werde. Ich sehe nicht ein, meine Reifen zu verschleißen (ABS) um dem Vordermann den Sicherheitsabstand zu gewähren...
Und du hast Gas gegeben als die ProVidas das Blaulicht angemacht haben? 😁
Wie sieht das eigentlich aus, ist das Blaulicht ohne weitere Zeichen als Anhaltesignal zu interpretieren?
Ab wann mache ich mich strafbar, wenn ich dann Gas gebe oder abfahre?
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Wie sieht das eigentlich aus, ist das Blaulicht ohne weitere Zeichen als Anhaltesignal zu interpretieren?
Ab wann mache ich mich strafbar, wenn ich dann Gas gebe oder abfahre?
Hat für Dich ohne weitere Anhalte-Signale wie Leuchtschrift "STOP-POLIZEI" oder Anhaltekelle keine rechtliche Bindung in Bezug auf das Anhalten.
Bedeutet nur: Strasse frei!
Da man auf der Bahn kaum das Signalhorn hört, sollte man immer davon ausgehen, dass es an ist.
Also: Sonder- UND Wegerechte.
Sprich: Wenn du Abfährst is alles OK.
AUch wenn du Platz machst, indem du schneller fährst.
Damit aber vorsichtig sein. Sonst heißt es wieder:
Polizei jagt xxjährigen in den Tot 😉
Jetzt kommen wir wieder vom hundertsen ins tausendste.
"Was is, wenn ich einen Zeugen hab, der bestötigt, dass die kein Anhaltesignal gegeben haben?"...
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
"Was is, wenn ich einen Zeugen hab, der bestötigt, dass die kein Anhaltesignal gegeben haben?"...
Ich fürchte, dann gilt mal wieder der Grundsatz von der Gleichheit vorm Gesetz nicht mehr für Polizisten 🙄 😉
Haben die Providas denn so ne STOP-Leuchtreklame an Bord?
Wenn Madcruiser jetzt etwas schneller gewesen wäre und die Abfahrt genommen hätte, was dann? Dann hätten sie ihn ja wahrscheinlich nicht bekommen?! 😁
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Haben die Providas denn so ne STOP-Leuchtreklame an Bord?
Nein, das Fahrzeug hatte nur Blaulicht auf Kühler und später eines auf dem Dach.
Herausgezogen wurde ich mit der Kelle.
Wenn der Laster nicht gewesen wäre, wäre der Zuständigkeitsbereich kurze Zeit später zu Ende gewesen.
Da der Verstoß auf Band war hätte ich Post bekommen.
Da ist die Barzahlung vor Ort preiswerter. 😉
@Zipfelklatscher
Die Regenbogenpresse ist nicht wählerisch, Hauptsache blutrote Schlagzeile.
Alternativ wäre gegangen:
Raser jagt Polizisten in den Tod
Doppelpost
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Wenn der Laster nicht gewesen wäre, wäre der Zuständigkeitsbereich kurze Zeit später zu Ende gewesen.
Sowas gibts nur in Amerika.
Örtliche Zuständigkeit besteht im gesamten Geltungsbereich des Gesetzes/der Verordnung, nachdem die Polizei einschreitet.
Diensstellen, die Gefahr laufen, das Bundesland bzw. das Land während einer Verolgung wechslen zu müssen, haben eine ständige Diesntreiseerlaubnis, bzw. richten sich nach dem Grundsatz der sog. "Nacheile", nach dem man halt Fahrzeuge auch mal einen gewissen Bereich jenseits der Landesgrenze verfolgen darf.
Das Blaulicht wird bei den Providas innerhalb einer Verfolgungsfahrt eigentlich immer dann eingesetzt, wenn es darum geht, schnellstmöglich bei einer stark gefährdenden Fahrweise des zu stoppenden Probanten weitere Fahrzeuge zwischen sich und dem Probenten zu warnen und damit aus dem Weg zu bitten, um den Raser/Drängler (Bei einem Schleicher ist das eher weniger nötig) zu stellen.
Um diesen dann anzuhalten wird die Kelle und/oder das Heckrollo (Stopp Polizei etc) benutzt (wenn das Blaulicht dann noch an ist, blinkt es dabei immer noch mit) … wer das bisher noch nicht selbst erlebt hat (gibt es sicher genug), kann sich das so auch bei den ganzen Fernsehvorführungen ansehen 😁 … Aber vielleicht erleben wir ja mal in Zukunft so rosige Verkehrszeiten, dass die Beamten tatsächlich nur noch an Kundschaft kommen, wenn sie diese durch gezielte Eingriffe in den Verkehr selbst „produzieren“ … aber bis dahin, werden sie mehr als genug mit ihrer freiwilligen Kundschaft zu tun kriegen. 😉
Selbst wer in Grenznähe (Beispiel Niederlande) "rüberflüchten" will, sollte sich lieber nicht darauf verlassen, dass er nicht trotzdem schneller als ihm lieb ist dran kommt 😉
Zitat:
Original geschrieben von zipfeklatscher
nach dem man halt Fahrzeuge auch mal einen gewissen Bereich jenseits der Landesgrenze verfolgen darf.
Es ging wie gesagt um satte 30 EUR um nicht zu sagen um Peanuts.
Bei freier Bahn lag das Tempo nachhaltig unter 15 min für 50 km ... 😉
Der Postweg dürfte da deutlich preiswerter sein.